Krankengeld läuft aus

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Moderator: Czauderna

Tabu
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Beitrag von Tabu » 25.04.2018, 11:11

Hallo, Sven,

alles ist verständlich, aber im Prinzip ist Deine Sache klar und es sieht sehr gut für Dich aus.

Dein Doc schreibt Dich weiterhin krank. BASTA. Du stellst den Antrag auf ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Du stellst Dich mit DEINEM RESTLEISTUNGSVERMÖGEN dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. PUNKT.

Du warst jetzt fast 1,5 Jahre krank und wirst weiter krankgeschrieben. Dein DOC ist ein Facharzt, die Ärzte bei der AfA in der Regel die Allgemeinärzte und/oder Arbeitsmediziner. Der Gutachten wird in der Regel nach der Aktenlage erstellt. Wenn Dein Doc in seinem aktuellen Bericht schreiben wird, dass du weiterhin in der Therapie bist und Deine Beschwerden auflistet, dann reicht es für die ÄD und ein Gutachten.

Deine Chancen stehen gut, sogar sehr gut. Die Sache mit der Umschulung gehört in eine andere Schublade oder eine andere Oper, da werden andere Arien gesungen.

Bleib ruhig und gehe systematisch vor. Du hast noch nicht wirklich Dummes gemacht, wenn nur geplappert. In der Zukunft keine Telefonate und keine Gespräche, sag einfach, dass Du die Zeit für die Antwort brauchst und mit Deinem Anwalt das besprechen möchtest.

Also mach zuerst Deine Hausaufgaben. Hast Du den Antrag auf die ALg1 gestellt?

lg
Tabu

sven70
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Beitrag von sven70 » 26.04.2018, 08:24

Tabu hat geschrieben:... Hast Du den Antrag auf die ALg1 gestellt?
Nein noch nicht. Benötige hierzu erst noch die Gehaltsbestätigung meines AG's und das ausgefüllte Formular der GKV.
Habe das Ganze gleich am Dienstag weggeschickt, mit der Bitte um späteste Rücksendung bis Ende nächster Woche.

Muss dann noch auch einen Termin mit dem SB ausmachen, um das ganze persönlich abzugeben.
Alllerdngs ist aber wohl erst das Thema mit dem ärztlichen Dienst Prio 1.
Ohne das können die wohl kein ALG berechnen.
Diese Unterlagern will ich Anfang/Mitte nächster Woche abgeben.
Habe leider von meinem Facharzt noch kein Schreiben. Will dies gleich mit dem Formular zusammen abgeben. Spart mir Zeit

Tabu
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Beitrag von Tabu » 26.04.2018, 08:47

sven70 hat geschrieben:
Tabu hat geschrieben:... Hast Du den Antrag auf die ALg1 gestellt?
Alllerdngs ist aber wohl erst das Thema mit dem ärztlichen Dienst Prio 1.
Ohne das können die wohl kein ALG berechnen.
Diese Unterlagern will ich Anfang/Mitte nächster Woche abgeben.
Habe leider von meinem Facharzt noch kein Schreiben. Will dies gleich mit dem Formular zusammen abgeben. Spart mir Zeit
Na ja, Sven, Du enttäuscht mich. Lies nochmal die Kurzanleitung.

OHNE Deinen Antrag auf ALG1 gibt es ÜBERHAUPT kein GELD. Es ist eine glatte Lüge der SB der AfA, dass ohne ÄD kein ALG 1 gibt. Du stellst den Antrag auf ALG1 und ...erst danach übergibst Du persönlich die medizinischen Unterlagen an ÄD der AfA. Auf keinen Fall über die SB, die keine Ärzte sind. Klar, dass sie wollen Deine Unterlagen sehen, aber diese gehören nur zu einem Arzt.

Sorry, Du wirst belogen und Du glaubst noch denen. Die Grundlage der Berechnung von ALG1 ist wohl ein Gutachten von ÄD der AfA? Ich lache mich tot! Je dreister die Lüge desto mehr glauben die Menschen dieser Lüge! Du bist ausgesteuert worden und darum beantragst Du die ALG1 nach § 145. Deine ALG wird mathematisch aus Deinem früheren Gehalt gerechnet, das ist die Sache der Leistungsabteilung der AfA. So ein Quatsch, die Leistungs-Abteilung ist zuständig dein ALGI zu berechnen und zu bewilligen, der SB oder die Arbeits-Vermittlung hat damit nichts zu tun

Der ÄD stellt Deine Leistungsfähigkeit, d.h. Dein Restleistungsvermögen fest, und wird sich auf den aktuellen Bericht Deines Docs stützen. Wo siehst Du selbst den Zusammenhang zwischen einem Attest und die Berechnung von ALG 1.

Was man nun wirklich als "Restleistungsfähigkeit ansehen könnte und zusätzlich auch zumutbar ist nach § 140 SGB III hat ja zunächst mal der ÄD festzustellen und VORHER braucht man darüber mit Niemandem bei der AfA zu diskutieren.

Der ÄD KANN dich NICHT für gesund erklären so lange dein Arzt dich weiter AU schreibt musst du auch NICHT zu deinem AG und die Arbeit wieder aufnehmen, das hat nicht die AfA zu entscheiden sondern dein behandelnder Arzt. Und die DRV geht die AfA schon gar nicht an, das ist eine andere Behörde.

Mehr gibt es dazu aktuell gar nicht zu sagen und zu schreiben, diesen Disput mit dem SB der AfA hättest DU besser gar nicht geführt.

Sorry, aber solchen Schrott erzählen inzwischen die SB und ... ich habe Ihnen auch geglaubt. ABER diese Zeit und schon vorbei.

Wenn Du mir nicht glaubst, dann lese in ELO-Forum oder frag Tante Google
nach, ob die Berechnung von ALG1 nach der Aussteuerung vom Gutachten der ÄD der AfA abhängig ist.

Sorry, aber anscheinend glaubst mir nicht. OK, dann informiere Dich. Nur noch eine Bitte: glaub nicht blind dem SB der AfA. Man kann es kaum ertragen wie Du als ein Kaninchen serviert wirst. Sie werden Dich schlucken ohne Wenn und Aber. Sage dann nicht, dass Du nicht rechtzeitig gewarnt warst.

Du kannst den kompletten Antrag (mit den dafür notwendigen Anlagen und Nachweisen) auch gerne per Übergabe-Einschreiben auf dem Postweg an die AfA schicken, das erspart dir (vielleicht) erneute Diskussionen mit irgendewelchen SB zu deinen Aussichten dein zustehendes Geld auch zu bekommen.


Tabu

Tabu
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Beitrag von Tabu » 26.04.2018, 10:00

Hallo, Sven!

Dein Umgang mit der AfA beunruhigt mich.

Der Antrag gehört umgehend zur AfA, der ist wichtig, damit du überhaupt ALGI bekommen kannst, ohne Leistungsbescheid kann dir die AfA (eigentlich) "den Buckel runter rutschen" und hat GAR NICHTS von dir zu fordern.

Deine Gedanken über ÄD der AfA und die Sache mit der Umschulung:
Du "planst" schon wieder viel zu weit voraus, hast noch nicht mal den Antrag auf ALGI gestellt und überlegst schon was du machst wenn der abgelehnt wird

Für ALGI ist zunächst mal gesetzlich KEINE ärztliche Untersuchung (beim ÄD) relevant, sondern nur deine eingezahlten Beiträge und die Tatsache der Aussteuerung (Ende des Krankengeldes) bewirken diesen Anspruch nach § 145 SGB I

Jeder Sozialgericht wird Dir bestätigen, dass alle Anspruchsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten gemäß § 145 SGB III erfüllt sind, die Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst nicht leistungsrelevant ist und dass die die wahrheitswidrige Behauptung der Agentur für Arbeit, die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB III sei von einer Untersuchung durch den ärztlichen Dienst abhängig, eine Pflichtverletzung aus dessen Verpflichtung zur Aufklärung (§ 13 SGB I), zur Beratung (§ 14 SGB I) und zur Erteilung von Auskünften (§ 15 SGB I) darstellt.

Hörst Du es, Sven?

Gruss
Tabu :wink:

sven70
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Beitrag von sven70 » 23.05.2018, 16:18

Tabu hat geschrieben:
Wenn Du mir nicht glaubst, dann lese in ELO-Forum oder frag Tante Google
nach, ob die Berechnung von ALG1 nach der Aussteuerung vom Gutachten der ÄD der AfA abhängig ist.
Hallo Tabu,
ich mal wieder....ich gebe nur wieder, was mir die SB gesagt hat. Ob ich das oder Dir glaube, steht auf einem anderen Blatt.
Wie ich schon erwähnt habe, respektiere ich Deine ausführlichen Tipps und habe sie auch so weit ich es für richtig hielt befolgt....wenn es nicht schon zu spät war.

Aber nun habe ich die erste Hürde überstanden.
Der Antrag ist durch und ich erhalte ALG I. Auch die Nahtlosigkeitsregelung tritt bei mir in Kraft. Wohl dank der Unterstützung von meinem Facharzt.

Nun erhalte ich aber schon eine schriftliche Aufforderung bezüglich Reha oder Erwerbsminderung. Ok....hier kann ich mir einen Monat Zeit lassen.
Aber was ist dann (und nein, ich denke nicht zu weit)?
Der Antrag wird von mir gestellt und geprüft. Was ist, wenn ich die Reha nicht genehmigt bekomme? Und eine Erwerbsminderung möchte ich ehrlich gesagt auch nicht.
Ich weiß aus Erfahrung, dass so ein Antrag schon 6-8 Wochen benötigt, bis ich das Ergebnis erhalte.
So...rein spekulativ gesehen: ich erhalte eine Absage, dann habe ich das Recht auf Widerspruch.
Und was ist wenn dieser auch abgelehnt wird?
Stoppt dann die AfA das ALG I, da ich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen kann? :roll:

Tabu
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Beitrag von Tabu » 13.08.2018, 14:22

Hallo, Sven,

nach der langen Pause bin ich wieder da. Wie ist es Dir ergangen? Sicher hast Du alles meisterlich geschafft, Du hast auf mich einen selbstsicheren Eindruck gemacht. Berichte bitte!

LG
Tabu

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