Blockfrist

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.03.2018, 20:58

Tabu hat geschrieben:Danke, Billy, das werden wir sehr brauchen. Und Dir alles Gute, wie mein 1. Psychiater sagt: "Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist..". Leider hat sich der Mann umgebracht und in seinem Abschiedsbrief mir die Schuld dafür gegeben.

Bleib gesund und nimmt keine Arbeit nach Hause, ja, meine 1. Frau hat das gemacht, sie war eine Pathologin.

LG
Tabu
Hallo Tabu,
eigentlich liebe ich den schwarzen Humor, eigentlich.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 25.03.2018, 08:11

.
billy hat geschrieben: Zum Thema Blockfristen sind wir hier alle einer Meinung und du,
Tabu, hast die wesentlichen Dinge hervorragend irgendwo gefunden.

Das ist eine prima Zusammenfassung und das Ergebnis kontroverser Diskussion!
Die meisten werden wohl gespannt sein, wie das weiter geht. Und Tabu´s Einstellung
schließt nicht aus, die Klärung später auf einen weiteren Punkt auszudehnen -
zumal das BSG Gelegenheit und Anlass hat, sich dazu zu positionieren.

Auch ich kann bisher nicht den geringsten Grund erkennen, mich hier zum Alg 1
- sowohl über die Verfügbarkeit wie auch über die Nahtlosikeitsregelung - zu beteiligen.

Aber, lieber Tabu, wie schon mal angedeutet: im elo-Forum gibt´s dazu massig
Text, insbesondere von DOPPELOMA, ab dem 10. Thread:
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... te-pflege/

Schönen Gruß
Anton

Tabu
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Beitrag von Tabu » 25.03.2018, 09:06

Danke, Anton, für Deinen wie immer sehr guten Tipp. Danke für Deinen "unsentimentalen, aber schöpferische Mitleid".


"„Es gibt eben zweierlei Mitleid. Das eine, das schwachmütige und sentimentale, das eigentlich nur Ungeduld des Herzens ist, sich möglichst schnell frei zu machen von der peinlichen Ergriffenheit vor einem fremden Unglück, jenes Mitleid, das gar nicht Mit-leiden ist, sondern nur instinktive Abwehr des fremden Leidens von der eigenen Seele. Und das andere, das einzig zählt – das unsentimentale , aber schöpferische Mitleid, das weiß, was es will, und entschlossen ist, geduldig und mitduldend alles durchzustehen bis zum Letzten seiner Kraft und noch über dies letzte hinaus.“ (Stefan Zweig, Ungeduld des Herzens)

Tabu
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Beitrag von Tabu » 26.03.2018, 09:49

Hallo, Anton,

vor der Reha hat meine Frau der KK die Schweigepflichtentbindung für die gesamte Dauer de AU erteilt. Sollen wir diese mit sofortiger Wirkung widerrufen?

Herr Prof. hat Folgendes geschrieben:

O.g. Patientin erlitt 12/2016 ein Spätrezidiv des 1996 diagnostizierten und behandelten Mamma-Carzinoms. Dieses wurde im Rahmen der erweiterten
Nachsorge diagnostiziert. Somit besteht ein medizinischer Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen.


Ist es so korrekt? Schlage Deine Formulierung vor, fall dies nicht so ist?

P.S.
Was meinst Du dazu, wenn ich die KK im Zusammenhang mit dem Aussteurungsbescheid bitten werde, die Einschränkung des Dispositionrechts zurückzunehmen? Diese Einschränkung des Dispositionsrechts hängt wie ein Damokles Schwert über meine Frau. Wenn meine Frau doch zwangsverrentet wird, dann war alles umsonst, die KK bekommt alle Beiträge, die in die Rentenkasse eingezahlt wurden, zurück.


Gruss
Tabu

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.03.2018, 15:23

Nun Tabu,

3 Themenbereiche sind – vielleicht auch für die Krankenkasse –
zu viel auf einmal. Deswegen nur zum wichtigsten, für die gefühlt
x-te Wieder​holung als Frage:

Ist für dich ein medizinischer Zusammenhang zwischen beiden
(zwei) Erkrankungen dasselbe wie dieselbe (eine) Krankheit?

Schönen Gruß!
Anton

Tabu
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Beitrag von Tabu » 26.03.2018, 16:39

Hallo, Anton,

das habe ich den Hr. Prof. auch gefragt. Er wollte nicht von mir vorgeschlagene Variante annehmen, angeblich werden auch die Emails wegen der Virusgefahr von Admin blockiert.

Ich habe ihn gebeten seine Variante nur so zu ergänzen (schwarz und fett)

O.g. Patientin erlitt 12/2016 ein Spätrezidiv des 1996 diagnostizierten und behandelten Mamma-Carzinoms. Dieses wurde im Rahmen der erweiterten Nachsorge diagnostiziert. Somit besteht ein medizinischer (ursächlicher) Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen, da diesen jeweils dieselbe Grunderkrankung zugrunde liegt."

Meine Ergänzung hat er abgelehnt, da er der Meinung war, dass seine Formulierung ausreichend ist und dass es sonst so aussehen würde, als wird ihm seine Meinung diktiert wird. Der verehrter Hr. Prof. ist der Meinung, dass seine Formulierung den Kern der Sache trifft. Als ich ihm sagte, dass er im Falle des Gerichtsstreits um eine Zusatzgutachten gebeten wird, da eine solche Formulierung für das Gericht nicht ausreichend aussagekräftig ist, sagte er mir, dass wir uns in diesem Fall unterhalten müssen.

Na gut, nehmen wir an, dass es ausreichend wird. Wenn nicht dann wird in der Klageschrift um ein Zusatzgutachten gebeten. Die Mediziner sind keine Juristen, wie oft habe ich dass schon sehen müssen. Die alle Unterlagen, die man vor einer OP unterschreiben muss, haben nicht die Mediziner geschrieben, sondern Juristen.

Kannst Du, Dich, noch erinnern, dass wir der Einschränkung des Dispositionsrechts wiedersprochen haben. Nun kommt die Aussteuerung und die Sache mit dem Dispositionsrechts ist immer noch nicht abgeschlossen. Sicher hofft die KK irgendwann das KG und Beiträge in RV zurückzubekommen.

Uns liegt der Entlassungsbericht der Reha-Klinik vor. In diesem Bericht steht, dass mit der Arbeitsfähigkeit in der Zukunft nicht zu rechnen ist und bei Beurteilung des zeitlichen Umfangs der Arbeit wurde angegeben.
UNTER 3 Stunden.

Meine Frau hat niemals gesagt, dass ihrer Meinung nach, sie nie wieder arbeitsfähig wird, aber so steht in diesem REHA-Entlassungsbericht, der erst vor 1 Woche von dem Artz, Reha-Klinik und KK angefordert haben. Es kamen die Antworten mit dem Reha-Bericht von Artz und Reha-Klinik.

So sieht es aus. Was soll man nun tun? Wir werden, falls mit der Blockfrist zum Rechtsstreit kommt, gleich auch gegen die Einschränkung des Dispositionsrechts klagen. Was meinst Du dazu?

Wenn wir auch den Reha-Bericht früher hätten wäre unsere Situation auch nicht anders, gegen Reha-Bericht kann man sicher nicht mehr klagen?

Wenn wir dem AD der AfA die Schweigepflicht-Entbindung für 4 Wochen einräumen, dann werden sie dieses Reha-Bericht anfordern und daraus meiner Frau ein Strick machen. Oder soll man gleich diesen Rehe-Bericht dem AD der AfA aushändigen?

Die KK hat noch eine gültige Schweigepflicht-Entbindung. Soll man sie sofort widerrufen?

Ja, so sieht aus. Wenn die DRV nicht mitspielt, wird es für uns schwierig, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ohne Fleiß kein Preis.

Liebe Grüße
Tabu

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.03.2018, 16:53

Hallo,
also, meiner Meinung nach reicht das, was der Herr Professor geschrieben hat, hoffentlich der Kasse bzw. Dem MDK auch.
Gruß
Czauderna

Tabu
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Beitrag von Tabu » 26.03.2018, 19:12

Hallo, Czauderna, schön was von Dir zu hören!
Folgende Mit-Benutzer bedankten sich beim Autor Czaudern für den Beitrag: Frau von Tabu (nach Diktat verreist )

Viele Grüße
Tabu

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.03.2018, 10:27

.
Czauderna hat geschrieben: ... hoffentlich der Kasse bzw. Dem MDK auch.
Hoffnung und Interpretation:

Bei Krankenkassen und MDK sind Sie immer in guten Händen!
.

Tabu
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Beitrag von Tabu » 27.03.2018, 11:15

Man liest ständig die Stellenangebote für die Ärzte beim MDK.
Ist man bei der AfA und ÄD der AfA auch gut aufgehoben?

Irgendwann kommt das Unerwartete und Unvermeidliche in unseres Leben.

Z.B. die Nahtlosigkeit gemäß dem § 145 SGB III. Dazu ist ein interessanter Link:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015152.pdf

Man muss sich in die Denkweise der AfA und ÄD der AfA oder KK und MDK versetzen und die Welt mit ihren Augen anschauen.

Und Du, lieber Anton, wirst dann sehen, dass diese Welt wunderschön ist.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen soll es dank der Krankenkassen und MDK erspart bleien. Si vis pacem parabellum

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.03.2018, 10:32

Hallo Tabu,

dein Link zur AA funktioniert nicht.
Die Nahtlosigkeit, § 145 SGB III, passt ohnehin nicht zum Thema hier.
Aber schau dir mal das an – da müsste dein Herz doch vor Vorfreude hüpfen:
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ndex2.html

Schönen Gruß!
Anton

Tabu
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Beitrag von Tabu » 28.03.2018, 13:07

hallo, Anton,

dann werde ich hier nur über die Blockfrist schreiben, danke für Deinen Link.

Da habe ich auch was für Dich

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtop ... =21&t=6223

Ich sehbehindert, aber trotzdem lerne am besten nicht wenn ich lese, sondern wenn ich schreibe. Übrigens die Doppeloma ist auch dort, aber leider nicht mehr so aktiv. Jeder von uns hat seine besten Jahre, darum
sollte man in diesen Jahren was Gutes und Bleibendes tun. Später wird um vieles schwer.

LG von Tabu
P.S.
die fachlichen Weisungen sind hier noch zu finden:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI407804

Und hier ist eine Übersicht über alle fachlichen Weisungen:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI509147.
Zuletzt geändert von Tabu am 29.03.2018, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.03.2018, 09:39

.
Zum Nachsatz

Daran soll dein Engagement für "Zukunft" und "Freiheit" nicht scheitern;
es gibt keine Behörde, die sich zu ihren Gesetzbüchern mehr in die Karten schauen lässt

https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen ... 8808824026
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.03.2018, 22:04

Offizielle Vereinfachungsregelung zum Nachteil der Versicherten:
Hat während der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen
der ihr zugrunde liegenden Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden,
wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krank-
heit läuft, grundsätzlich verzichtet.

Seite 2, 2.2. Abs. 3 der Gemeinsamen Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26.09.2012
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf


Dazu ein Beispiel zur Diskussion:

dieselbe Krankheit, arbeitsunfähig
vom 01.04.2012 bis 30.06.2013
und ab 05.10.2016 dauerhaft

Blockfristen lt. Bundessozialgericht
01.04.2012 – 31.03.2015
01.04.2015 – 31.03.2018
01.04.2018 – 31.03.2021

aktueller Krankengeld-Anspruch
ab 05.10.2016 bzw. nach EFZ bis 31.03.2018
und – weil die 78 Wochen bis 31.03.2018 nicht verbraucht sind –
01.04.2018 bis 28.09.2019

Nach der Verzichts-/Vereinfachungsregelung zahlt die Krankenkasse
Krankengeld aber nur bis 03.04.2018, also fast 78 Wochen weniger

Auf Ansprüche der Versicherten können Krankenkassen leicht verzichten.
Aber Versicherte sollten mal darüber nachdenken.
Zuletzt geändert von Anton Butz am 31.03.2018, 22:08, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.03.2018, 22:08

Hallo,
Wir bewegen uns jetzt Fallmäßig von Solveigh und Der Ehefrau von Tabu weg und wenden uns der allgemeine Frage von Blockfristen zu, dies nur, damit die Leser die Uebersicht behalten.
Gruß
Czauderna

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