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von Tabu » 26.03.2018, 16:39
Hallo, Anton,
das habe ich den Hr. Prof. auch gefragt. Er wollte nicht von mir vorgeschlagene Variante annehmen, angeblich werden auch die Emails wegen der Virusgefahr von Admin blockiert.
Ich habe ihn gebeten seine Variante nur so zu ergänzen (schwarz und fett)
O.g. Patientin erlitt 12/2016 ein Spätrezidiv des 1996 diagnostizierten und behandelten Mamma-Carzinoms. Dieses wurde im Rahmen der erweiterten Nachsorge diagnostiziert. Somit besteht ein medizinischer (ursächlicher) Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen, da diesen jeweils dieselbe Grunderkrankung zugrunde liegt."
Meine Ergänzung hat er abgelehnt, da er der Meinung war, dass seine Formulierung ausreichend ist und dass es sonst so aussehen würde, als wird ihm seine Meinung diktiert wird. Der verehrter Hr. Prof. ist der Meinung, dass seine Formulierung den Kern der Sache trifft. Als ich ihm sagte, dass er im Falle des Gerichtsstreits um eine Zusatzgutachten gebeten wird, da eine solche Formulierung für das Gericht nicht ausreichend aussagekräftig ist, sagte er mir, dass wir uns in diesem Fall unterhalten müssen.
Na gut, nehmen wir an, dass es ausreichend wird. Wenn nicht dann wird in der Klageschrift um ein Zusatzgutachten gebeten. Die Mediziner sind keine Juristen, wie oft habe ich dass schon sehen müssen. Die alle Unterlagen, die man vor einer OP unterschreiben muss, haben nicht die Mediziner geschrieben, sondern Juristen.
Kannst Du, Dich, noch erinnern, dass wir der Einschränkung des Dispositionsrechts wiedersprochen haben. Nun kommt die Aussteuerung und die Sache mit dem Dispositionsrechts ist immer noch nicht abgeschlossen. Sicher hofft die KK irgendwann das KG und Beiträge in RV zurückzubekommen.
Uns liegt der Entlassungsbericht der Reha-Klinik vor. In diesem Bericht steht, dass mit der Arbeitsfähigkeit in der Zukunft nicht zu rechnen ist und bei Beurteilung des zeitlichen Umfangs der Arbeit wurde angegeben.
UNTER 3 Stunden.
Meine Frau hat niemals gesagt, dass ihrer Meinung nach, sie nie wieder arbeitsfähig wird, aber so steht in diesem REHA-Entlassungsbericht, der erst vor 1 Woche von dem Artz, Reha-Klinik und KK angefordert haben. Es kamen die Antworten mit dem Reha-Bericht von Artz und Reha-Klinik.
So sieht es aus. Was soll man nun tun? Wir werden, falls mit der Blockfrist zum Rechtsstreit kommt, gleich auch gegen die Einschränkung des Dispositionsrechts klagen. Was meinst Du dazu?
Wenn wir auch den Reha-Bericht früher hätten wäre unsere Situation auch nicht anders, gegen Reha-Bericht kann man sicher nicht mehr klagen?
Wenn wir dem AD der AfA die Schweigepflicht-Entbindung für 4 Wochen einräumen, dann werden sie dieses Reha-Bericht anfordern und daraus meiner Frau ein Strick machen. Oder soll man gleich diesen Rehe-Bericht dem AD der AfA aushändigen?
Die KK hat noch eine gültige Schweigepflicht-Entbindung. Soll man sie sofort widerrufen?
Ja, so sieht aus. Wenn die DRV nicht mitspielt, wird es für uns schwierig, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ohne Fleiß kein Preis.
Liebe Grüße
Tabu