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Verfasst: 22.06.2013, 14:40
von Lady Butterfly
derKVProfi hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:
Seit wann sind GKV's 'Unternehmen'?? :?: ..und setzen 'Produkte' ab?

Krankenkassen sind KdöR und im GG und den SGB verankert!

GENAU, das habe ich mit meiner Frage unterstrichen. Ihre auffallend logische Bemerkung hätten Sie an Poet richten sollen.Wenn Sie die Auffassung vertreten eine KdöR erfüllt einen Erwerbszweck bzw. sind 'Unternehmen', klären Sie uns bitte auf
Ne, weil die Diskussion hier nicht weiterführt ... es gibt hier zwei Sichtweisen, die sich aber gegenseitig nicht wirklich widersprechen, sondern eine nuancierte Betrachtung darstellen.
nun ja, für mich sind da die Rechtssprechung von europäischen Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht maßgeblich. Und die sagen: Krankenkassen sind keine Unternehmen. Begründung dafür ist, dass diese einem sozialen Zweck dienen und auf dem Grundsatz der Solidarität beruhen. Unternehmen stehen im Wettbewerb um Kunden - und zwar stehen auch Krankenkassen im Wettbewerb. DIeser ist allerdings laut dem Bundessozialgericht nicht mit dem Wettbewerb zwischen Unternehmen zu vergleichen.
Bundessozialgericht hat geschrieben:Während das Interesse der privaten Wettbewerber darauf gerichtet ist, die eigene Marktposition zu Lasten der Konkurrenten auszubauen, haben Kassen zusammenzuarbeiten, um eine zweckmäßige, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Versicherten zu den gesetzlich festgelegten edingungen zu gewährleisten. Diesem Ziel – und nicht der gegenseitigen Ausgrenzung – dient der „Wettbewerb“ zwischen ihnen.
also vielleicht zwei Sichtweisen - aber eine rechtlich eindeutige Situation. Krankenkassen sind keine Unternehmen.
Zum Thema z. B. hier http://www.wido.de/fileadmin/wido/downl ... r_0111.pdf und aus diesem Grund gab es auch die ganze Diskussionen darüber, ob Kartellrecht auf Krankenkassen anwendbar ist oder nicht - Kartellrecht gilt halt eben nur für Unternehmen (bis zur Gesetzesänderung) http://www.t-online.de/wirtschaft/id_63 ... einig.html

Verfasst: 22.06.2013, 15:17
von KKA
Poet hat geschrieben:@KKA: Die gesetzlichen Kassen setzen Dienstleistungen ab und haben mit der ursprünglichen Solidargemeinschaft nur noch den Gedanken gemein, sind also wirtschaftlich fungierende Unternehmen mit starkem staatlichem Einfluss.

Ein Vergleich: Einer staatlichen Lottogesellschaft oder der GEZ werden weniger wirtschaftliche Interessen per se unterstellt als z.B. der SKL oder einem Inkassounternehmen. Die Wahrheit kennen wir aber alle...

Du weisst ja, ich bin nicht so der Sozialromatiker, ich reiße "der Fratze gerne die Maske runter." Philosophisch betrachtet, ist der allererste Zweck einer gesetzlichen Kasse heute nicht die beste Versorgung der Versicherten sondern der Erhalt des Unternehmens.

Wenn man das weiß, dann kann man auch damit umgehen...
'Philosophisch betrachtet' ...ok, ist das wirklich alles, was dir zum Thema
GKV = KdöR = kein privatwirtschaftliches Unternehmen = unumstößliche Grundsätze und Fakten, einfällt? 'Sozialromantiker', 'der Fratze gerne die Maske runterreißen' ? Wovon redest du?

Solidargemeinschaft = Viele finanzieren Einzelne. Wo ist dein Problem mit diese Formulierung?

Hattest du lediglich die Absicht mir erklären zu wollen, dass eine GK nach wirtschaftlichen Kriterien (eben wie ein Unternehmen) geführt werden muss bzw. wird, hätte ich mir viel Zeit sparen können.

Gruss
KKA

Verfasst: 22.06.2013, 15:20
von KKA
@ Lady Butterfly

Deinem Post ist nichts hinzuzufügen.

Gruss
KKA

Verfasst: 22.06.2013, 15:37
von derKVProfi
Poet hat geschrieben: Kassen haben einen Erwerbszweck (Absicherung auf Gegenseitigkeit) aber keine Gewinnerzielungsabsicht...*räusper*
Darum ging es - was ist ein Unternehmen ohne Erwerbszweck oder eine Organisation ohne Erwerbszweck?

Ein NGO, eine Non-Profit-Einrichtung oder eine gGmbH

Bei Erwerbszweck geht es nicht um die Unternehmerschaft!

Erwerbszweck und Gewinnerzielungabsicht sind zwei verschiedene Aspekte!

Das NGO, dass finanzielle Unterstützungsmittel der z. B. Bundesregierung an Opfer der NS Regime verteilt, hat keinen Erwerbszweck!

Die PKV als AG hat einen Erwerbszweck und eine Gewinnerzielungsabsicht!

Bei der PKV, die ein VVaG ist, wäre schon die Frage der gewinnerzielungsabsicht zu diskutieren.

Bei einer GKV, die eine KdöR ist ist keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben, aber es können Überschüsse entstehen! Einen Erwerbszweck hat die KdöR sehr wohl, weil es keine NonProfit Organisation im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs ist!
Eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband. Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.
Und nur um es zu verdeutlich: es gibt privatwirtschaftliche Versicherer, die als AdöR organisiert sind!

Ich denke, dass die Differenzierung "Gewinnerzielungsabsicht" und "Erwerbszweck" damit abschließend geklärt sind!

http://de.wikipedia.org/wiki/Körperscha ... utschland)
Körperschaften des öffentlichen Rechts finden einen Hauptanwendungsbereich in den sogenannten Selbstverwaltungsangelegenheiten, also in staatlichen Aufgaben, die von den Betroffenen eigenverantwortlich geregelt werden sollen, weshalb sie organisatorisch aus der staatlichen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und rechtsfähigen Organisationen übertragen werden. So bestimmen beispielsweise die Bürger selbst über die Geschicke der Gemeinde, die Ärzte über ihre Angelegenheiten in der Landesärztekammer, die Rechtsanwälte über ihre Angelegenheiten in der Rechtsanwaltskammer usw. Trotz der organisatorischen Auslagerung aus dem staatlichen Bereich sind die Träger dieser Selbstverwaltungsaufgaben Teil der öffentlichen Gewalt und wie die übrige Verwaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Recht und Gesetz gebunden, insbesondere und anders als private Vereinigungen an die Grundrechte. Daher ist die Kehrseite der Selbstverwaltung die (staatliche) Rechtsaufsicht: Der Staat soll sich nicht durch organisatorische Auslagerung seiner Grundrechtsbindung entziehen können (Flucht ins Privatrecht).
Die GKV als KdöR hat m. E. einen Erwerbszweck, ist kein gemeinnütziges Unternehmen bzw. Organisation.

Verfasst: 22.06.2013, 15:41
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben: nun ja, für mich sind da die Rechtssprechung von europäischen Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht maßgeblich. Und die sagen: Krankenkassen sind keine Unternehmen. Begründung dafür ist, dass diese einem sozialen Zweck dienen und auf dem Grundsatz der Solidarität beruhen. Unternehmen stehen im Wettbewerb um Kunden - und zwar stehen auch Krankenkassen im Wettbewerb. DIeser ist allerdings laut dem Bundessozialgericht nicht mit dem Wettbewerb zwischen Unternehmen zu vergleichen.

Das ist unstrittig - eine Krankenkasse kann kein Unternehmen sein, weil es eine KdöR ist. Also eine Verlagerung staatlicher Aufgaben in eine Selbstverwaltung, ohne die Aufgabe zu privatisieren!

Wieso wirbt die DAK eigentlich mit "Unternehmen Leben"?
Bundessozialgericht hat geschrieben:Während das Interesse der privaten Wettbewerber darauf gerichtet ist, die eigene Marktposition zu Lasten der Konkurrenten auszubauen, haben Kassen zusammenzuarbeiten, um eine zweckmäßige, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Versicherten zu den gesetzlich festgelegten edingungen zu gewährleisten. Diesem Ziel – und nicht der gegenseitigen Ausgrenzung – dient der „Wettbewerb“ zwischen ihnen.
Nun, dass sollten sich dann die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen noch einmal durchlesen und verinnerlichen!

also vielleicht zwei Sichtweisen - aber eine rechtlich eindeutige Situation. Krankenkassen sind keine Unternehmen.

Unstrittig!

Das schließt aber den Erwerbszweck nicht aus!
Sehr schöner Verweis - GKV steht als eigene Rubrik unter Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbszweck:

http://books.google.de/books?id=89jRHoe ... kv&f=false

Verfasst: 22.06.2013, 15:48
von derKVProfi
Und dann noch das Bundesamt für Statistik:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... aeger.html

Ich würde sage, dass es jetzt klar ist: GKV ist eine KdöR, also kein Unternehmen, und es hat auch keine Gewinnerzielungsabsicht.
Es ist aber mitnichten eine Organisation ohne Erwerbszweck, hat also einen Erwerbszweck!

Verfasst: 22.06.2013, 16:01
von derKVProfi
Jetzt habe ich so richtig Fahrt aufgenommen:

https://www.destatis.de/DE/Service/Glos ... zweck.html

Zitat:
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Private Organisationen ohne Erwerbszweck sind politische Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Vereine usw.
P.S.: (nicht irgendwo im Internet, sondern) http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1055954
Als Non-Profit-Organisation (NPO) bezeichnet man jene Organisationen in frei-gemeinnütziger oder privat-gewerblicher Trägerschaft, welche ergänzend zu Staat und Markt spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und/oder Interessenvertretung/Beeinflussung (Sachzieldominanz) für ihre Mitglieder (Selbsthilfe) oder Dritte wahrnehmen. Sie verfolgen keine kommerziellen (Rendite-)Interessen, sondern dienen gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielsetzungen ihrer Mitglieder. Dies ist in einem Statut festgelegt und wird in Deutschland im Rahmen eines staatlichen Anerkennungsverfahrens bei Beantragung von Gemeinnützigkeits-Status auf Plausibilität überprüft. In Deutschland typische Rechtsformen von Nonprofit-Organisationen sind die Gemeinnützigen GmbH und der eingetragene Verein (e. V.).

weitere synonyme Bezeichnungen:

Nichtgewinnorientierte(s) Organisation/Unternehmen
Verein ohne Gewinnzweck (VoG) (Luxemburg)
Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) (Belgien)
Gesellschaft ohne Erwerbszweck (GoE) (Belgien; veraltet: 1921-2002)
„Not-for-Profit Organization“ und „Non-Business Organization“ in Großbritannien
„Nonprofit Corporation“ in den Vereinigten Staaten von Amerika
Idealverein
GKV ist weder gGmbH noch e.V. und auch nichts von dem anderen!

Definition "Organistation ohne Erwerbszweck"!

ERGO?

Verfasst: 22.06.2013, 16:09
von derKVProfi
Und nun mache ich damit final Schluss!

iwk-svk-dresden.de/Demo/BwLex/html/W/Wirtschaftssubjekte.htm

und:

bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Sonderveroeffentlichungen/Statso_2/statso_2_01_bankenstatistik_kundensystematik.pdf?__blob=publicationFile

BUNDESBANK

Bitte alle 41 Treffer "erwerbszweck" lesen und prüfen - DANKE!

GKV sind Sozialversicherungsträger und nicht Organisationen/Unternehmen ohne Erwerbszweck!

Verfasst: 22.06.2013, 23:40
von KKA
derKVProfi hat geschrieben:Und nun mache ich damit final Schluss!

Jawoll!!!


Ich würde sage, dass es jetzt klar ist: GKV ist eine KdöR, also kein Unternehmen--
Hatte ich das nicht bereits in gefühlten 50 Posts so beschrieben..
Warum dieses ganze Theater..

Und Tschüs..

Gruss
KKA



Verfasst: 23.06.2013, 00:06
von derKVProfi
KKA hat geschrieben: Hatte ich das nicht bereits in gefühlten 50 Posts so beschrieben..
Warum dieses ganze Theater..

Und Tschüs..

Gruss
KKA
Niemand hat behauptet das eine GKV ein Unternehmen ist.

Es ging um Erwerbszweck - ja oder nein! Es ging nur um Erwerbszweck!

Hatte ich Dich falsch verstanden oder hattest Du Dich falsch ausgedrückt??

Stark aber der Abgang mit dem "TEIL-ZITAT"! Man zitiert richtig oder man lässt es, KKA!

Verfasst: 23.06.2013, 12:27
von KKA
Poet hat geschrieben:@KKA: Die gesetzlichen Kassen setzen Dienstleistungen ab und haben mit der ursprünglichen Solidargemeinschaft nur noch den Gedanken gemein, sind also wirtschaftlich fungierende Unternehmen mit starkem staatlichem Einfluss
Aha, NIEMAND (hat behauptet GKV seien Unternehmen). Nun gut, wie Sie meinen. Und nein, es ging NICHT NUR um den Erwerbszweck.

Teilzitat nimmt, wie Sie meinem anschließenden Kommentar entnehmen können, auf den Begriff Unternehmen Bezug.

Über den Erwerbszweck läßt sich m.E. nach wie vor streiten,
siehe auch:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 24803.html

Gruss
KKA

PS. An anderer Stelle mokieren Sie sich über das Wort, das Ihnen im Munde umgedreht würde. Sie gehen da leider mit gutem Beispiel voran.

Verfasst: 23.06.2013, 14:49
von derKVProfi
Nun, ich habe den gesamten Fred durchgearbeitet und ging definitiv nur um Erwerbszweck versus Gewinnerzielungszweck!

Das die GKV keine Unternehmen sind, war für mich unstrittig - scheinbar gab es darüber Mißverständnisse!

KKA, ich mokiere mich sehr wohl und zwar zurecht!Ich habe hier aber Ihnen nicht das Wort m Mund herum gedreht, sondern bewußt auf ihre wortwörtlichen Aussagen focusiert!

Das Urteil ist tatsächlich erstaunlich. Richter sind sich scheinbar manchmal auch nicht bewußt, welches Wort welche Bedeutung hat! Ich sehe das aber entspannt, da die anderen Quellen eindeutig sind, und nur die Richter, die das Urteil unterzeichnet haben in diesem Punkt (Wortwahl) irrten.

Verfasst: 23.06.2013, 20:28
von Poet
@KKA:
KKA hat geschrieben: Philosophisch betrachtet' ...ok, ist das wirklich alles, was dir zum Thema GKV = KdöR = kein privatwirtschaftliches Unternehmen = unumstößliche Grundsätze und Fakten, einfällt? 'Sozialromantiker', 'der Fratze gerne die Maske runterreißen' ? Wovon redest du?

Ich bringe die Dinge gerne auf den Punkt soll das heißen.

Solidargemeinschaft = Viele finanzieren Einzelne. Wo ist dein Problem mit diese Formulierung?

Ich habe damit gar keine Probleme, ich bin Verfechter der Solidargemeinschaft. Jedoch haben die Kassen heute nur noch die Idee der Solidargemeinschaft gemein mit dem was vor über 100Jahren gegründet wurde.

Hattest du lediglich die Absicht mir erklären zu wollen, dass eine GK nach wirtschaftlichen Kriterien (eben wie ein Unternehmen) geführt werden muss bzw. wird, hätte ich mir viel Zeit sparen können.

Ja, genau das war das was ich sagen wollte. Körperschaft d.ö.R. beschreibt die Rechtsform, Unternehmen die Abgrenzung von einem reinen Betrieb usw. usw. usw. aber auch die Auffassung bzgl. des Kartellrechtes ändert nichts an der Tatsache, dass Krankenkassen heute wie wirtschaftliche Unternehmen geführt werden. Die Auswirkungen davon lesen wir hier jeden Tag im Forum. Deswegen bin ich nicht dafür, etwas zu beschönigen.

Wir können das Thema damit - glaube ich - beenden.

Schönen Sonntag!


Verfasst: 26.06.2013, 10:23
von sailor
Ich habe das schon einmal geschrieben und sie haben mir begründet, warum dem nicht so sei. Aber solange auf der Homepage eines Anbieters (in diesem Fall ALC) dieser Satz steht kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, solch eine Versicherung abzuschließen.


Ich erlaube mir, zu zitieren: "ALC Health bietet Produkte auf dem deutschen Markt gemäß EU-Vermittlerrichtlinie an. Um jeden Zweifel auszuschließen, Produkte von ALC Health sind kein Ersatz für eine deutsche Krankenversicherungspflicht (Versicherungsaufsichtsgesetz - Insurance Supervision Act – VAG)."

Verfasst: 26.06.2013, 10:37
von derKVProfi
Nun, das aLC es so sieht, ist eine Seite. Das Ganze ist schwer zu erklären.

ALC Policen erfüllen teilweise die Voraussetzungen nicht, teilweise sehr wohl mit Ausnahme der Pflegepflicht! Das, was aus dem Angebot aLC angeboten wird, erfüllt die Voraussetzungen. Aber es ist ja nur einer von mehreren Anbietern, die bei der Neue KV GmbH gelistet sind!

Der Versicherer ist, wie bereits gesagt, nicht aLC, weil aLC nur Konzepte hat, sondern AXA PPP in Frankreich!

es ist also 1. nicht möglich direkt bei aLC etwas zu kaufen, weil das, insbesondere wegen § 193.3. VVG, die Neue KV GmbH umsetzt!

2. nur einer von vielen Anbietern, der gerade in Focus auftauchte

3. selbstverständlich ist die Erfüllung derPflicht zur Versicherung in Deutschland gewährleistet, weil das BaFin das bestätigt (für die von Neue KV vermittelten Policen)

und ... das ist das Wichtigste: Sie tun und lassen können was Sie wollen!