Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 20.07.2012, 11:35

Hab ja ganz vergessen

Anwaltsschreiben vom 5.7.2012




In Sachen
.........
gegen
AOK –

bedanken wir uns zunächst für die gewährte Fristverlängerung.
Wir nehmen Bezug auf die Antragserwiderung vom 20.06.2012.
1.
Es ist keine Lücke beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit entstanden.
Die fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zeitraum 08.06.2012 bis 11.06.2012 ist
dem Antragsteller nicht zuzurechnen. Die fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beruht
vielmehr auf einem Fehlverhalten des Vertragsarztes und im Übrigen auch der
Antragsgegnerin. Der Vertragsarzt hätte den Antragsteller nicht ohne die erforderliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fortschicken dürfen.
Der Antragsteller hat Dr. ......am 05.06.2012 wegen der Verlängerung seiner
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgesucht. In der Akte des Vertragsarztes befanden sich
erkennbar mehrere Schreiben der Antragsgegnerin. Offensichtlich hatte es zuvor eine
Korrespondenz zwischen der Antragsgegnerin und dem Vertragsarzt gegeben. Der
Vertragsarzt verweigerte daraufhin mit einer nicht nachvollziehbaren Argumentation die
Ausstellung einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Am 08.06.2012 hat der Antragssteller daraufhin den ärztlichen Notfalldienst aufgesucht.
Dieser hat ihm die weitere Arbeitsunfähigkeit attestiert und ihn nach Ablauf des
Wochenendes an den neuen Hausarzt verwiesen.
Beweis: Attest ärztlicher Notdienst Dr. med. .......


Ab dem 11.06.2012 ist der Antragsteller Patient des Dr. med. .... ,
.......... 15, 68... Mannheim. Dr. ..... hat sofort und ohne Bedenken die weitere
Arbeitsunfähigkeit ab dem 11.06.2012 attestiert. Dies ist ein Beleg dafür, dass der
Antragsteller durchgehend arbeitsunfähig war.
Beweis: einzuholendes Sachverständigengutachten
Eine verspätete Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre dem Vertragsarzt
und/oder der Krankenkasse zuzurechnen. Keinesfalls aber hat der Antragsteller dies zu
vertreten. Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes, Urteil vom 08.11.2005, Az: B1 KR
30/04 R, besteht in solchen Fällen trotz fehlender AUB ein Krankengeldanspruch des
Rechtsuchenden.
2.
Es wird beantragt, dem Antragsteller für das vorstehende Verfahren Prozesskostenhilfe zu
gewähren. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat Aussicht auf Erfolg und ist nicht
mutwillig. Der Antragsteller ist nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
Das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" befindet
sich in der Anlage. Es wird beantragt, den Unterzeichnenden als Prozessbevollmächtigten
beizuordnen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.07.2012, 12:20

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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 20.07.2012, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 20.07.2012, 12:37

Zum Gespräch mit dem Richter.....

Anwalt wie Richter sind sich einig das normale Klageverfahren zu eröffnen,aus Beweismittelgründen......

Hier hätte man etwas mehr Zeit zum "zurecht legen" der Beweissmittel und Zeugen.

Weil hier Aussagen der AOK und den Tatsachen einfach NICHT übereinstimmt!!!

Was die AOK angeht......mittlerweile habe ich schon den Chef vom Chef vom/von dem/der Sachbearbeiter/in :D

Ich glaube hier habe ich Freunde fürs Leben gefunden :D

Gast

Beitrag von Gast » 20.07.2012, 13:27


Bully
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Beitrag von Bully » 20.07.2012, 14:23

Fatbob hat geschrieben:Ein gutgemeinter Tip von mir Adler.

Die drucken sich den Fred hier sogar aus.
stibimmmmmmt,

naja ist ja auch ein öffentlich, zugängliches Forum,

Du findest alles in Deinen Akten, Beiakten, wieder.

darum, warte bis das schwebende Verfahren abgeschlossen ist.

Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.07.2012, 15:49

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Gast

Beitrag von Gast » 20.07.2012, 16:09


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.07.2012, 18:18

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Gast

Beitrag von Gast » 20.07.2012, 18:38


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.07.2012, 18:53

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Gast

Beitrag von Gast » 20.07.2012, 19:25


vlac
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Beitrag von vlac » 20.07.2012, 19:41

Hallo,

und vielen Dank für den Link, Macht's Sinn - er klärt eine Frage, die ich gerade zu stellen vorgehabt hatte: Ist es überhaupt rechtlich möglich, eine Bescheinigung anzuerkennen, die nicht in der üblichen Form ausgestellt worden ist?

Die Antwort lautet nun ganz offensichtlich: Ja.

Und ich persönlich kann absolut nichts Schlechtes daran finden, wenn nun die Blätter rascheln, falls tatsächlich jemand von der Krankenkasse hier mitliest. Ich finde es überhaupt ziemlich gut, dass das alles hier so steht, denn auf diese Art und Weise wird nachvollziehbar, welchen Weg Adler gegangen ist. Es wird nachvollziehbar, dass er sich das nicht einfach irgendwann zusammen gelegt hat, um doch noch an Krankengeld zu kommen.

Ich würde mich sogar sehr freuen, wenn jemand von der AOK hier mitliest, die Sache noch mal mit den Kollegen bespricht, und einen Weg findet, auf den Betroffenen zu zu gehen. Damit sich der Betroffene auf seine Gesundheit konzentrieren, durchatmen, Luft holen, sich neu orientieren kann. Und dann vielleicht durchstartet. Als Beitragszahler in einem anderen Job.

Die Alternative ist ein Versicherter, der über einen möglicherweise Jahre langen Kampf seine Gesundheit verschleppt, vielleicht kränker wird. Und am Ende mehr kostet als ein paar Tausend Euro Krankengeld.

Meine Argumente sind aber nicht nur finanzieller Natur:

Dies ist kein Präzedenzfall, sondern ein krasser Einzelfall. Morgen oder Übermorgen werden nicht Tausende auf der Matte stehen, und das Gleiche verlangen.

Denn:

Adler ist nicht einfach ins Krankengeld-Loch gefallen. Er ist da hinein gestoßen worden, mit aller Macht, von jemandem, dem er vertraut hat, dem er vertrauen musste, weil einfach das Wissen nicht da ist, um mit seinem Arzt auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Er hat also einen, meiner Ansicht nach, sehr guten Grund dafür gehabt, eine Bescheinigung vorzulegen, die nicht der üblichen Form entspricht: Ein Arzt hat festgestellt, dass er arbeitsunfähig ist, und ob "multiple Erkrankungen" als Begründung ausreicht, dies zu prüfen obliegt dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der die Expertise dazu hat. Und der tatsächlich einige Tage nach dem Ausstellen dieser Bescheinigung ein solches Urteil abgeben hat.


Aber ich möchte gerne auch noch einige Worte zur Kausa Rechtsvertretung sagen: Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum es nun ein komplettes Verfahren mit allem drum und dran sein muss, wenn der Richter die Sache recht einfach auch sofort hätte klären können. Damit läuft nicht die Krankenkasse auf, sondern vor allem der Betroffene, der nun möglicherweise Jahre lang auf ein Ende warten muss - während er von ALG II lebt.

@Macht's Sinn: Der Kasernenhofton, den Du bemängelst, ist bedauerlicherweise eine Unsitte, die zunehmend in die Korrespondenzen von Anwälten Einzug hält. Oft scheint mir, dass damit der Mangel an Substanz verschleiert werden soll. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass man damit den Klienten beeindrucken. Und bei einigen Anwälten weiß ich, dass sie nicht mehr anders können: Die reden auch privat so.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.07.2012, 20:09

Hallo,
zur Erinnerung, ich bin auf der Seite vom Adler !!!
das, was da zwischen Anwalt und Richter ablaeuft
halte ich allerdings nicht unbedingt fuer ein gutes
Zeichen fuer Adler. Dass ser Notarzt als Zeuge auftreten
soll ist erstmal positiv, kann aber auch negative Folgen
haben, naemlich die, dass der Notarzt eben mur als
"Ausweg" aufgesucht wurde um somit die weitere
AU-Meldung zu erhalten. Ausschlaggebend wird da sein, das
der Notarzt auch wirklich die "Notfallsituation" nochmals
bestaetigt, meine ich.
Gruss
Czauderna

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 22.07.2012, 13:28

Das die AOK hier mit ließt.....von mir aus!!!!!
Hier steht nix was die nicht Wissen.

Vielleicht fällt denen dann mal auf wie INKOMPETENT und UNFÄHIG
ihre Sachbearbeiter sind.

Es gibt auch noch andere Wege,die ich gehen werd und gehe,,um die AOK
an den Pranger zu Stellen.


Und das die mal einen Fehler eingestehen.....werden wir wohl
nicht mehr erleben!!!!!p

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 22.07.2012, 17:15

@Machts Sinn

Das mit der Unkenntnis bringt die nicht weiter.....DENN...
Unwissenheit Schütz bekanntlich nicht vor Strafe :wink:

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