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Verfasst: 17.06.2012, 13:02
von reallyangry
Hallo CiceroOwl,
Bestätigung der Freiwilligen Versicherung kam am 09.02.2012
2010 Bruttoarbeitslohn (Bescheid 2011) €41.055
2011: (Lohnsteuerbescheinigung vom AG) €14.995,96 plus Krg:
€ 6.212,57
Wobei: Da ich von Januar 2011 bis einschließlich Aug 2011 normal gearbeitet habe, kann die Zahl für 2011 nicht richtig sein... ich hab 2x geguckt, aber steht da so.
Gruß
ReallyAngry
Verfasst: 17.06.2012, 13:18
von CiceroOWL
Hm,
die Grenze in 2012 liegt im Jahr 2012 bei 50.850 Euro / 45900 Euro
aok-business.de/aokplus/fachthemen/sozialversicherungsrecht/versicherung/verwandte-themen/gesetzlich-oder-privat/
Ich gehe davon aus das diese Grenze für 2012 nicht dauerhaft überschritten wird / wurde?
Verfasst: 17.06.2012, 13:37
von reallyangry
Ich gehe auch davon aus, das bei 100% Krankengeldbezug und demnächst ALG I ab Juli 2012 ich nicht auf €50.000 kommen kann...
Muss ich was unternehmen oder kann ich das "ruhen" lassen?
Dank dir für die Antworten.
Verfasst: 17.06.2012, 13:45
von CiceroOWL
Bitte nicht ruhen lassen,
setzt dich bitte doch mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, er muss dir doch ein Bescheinigung nach 25 SGB IV haben zukommen lassen über gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159934&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.1
Es wird auch nur eine Beschäftigung ausgeübt?
Verfasst: 17.06.2012, 14:38
von reallyangry
Yupp - eine Beschäftigung, sonst nix
Ich habe vor kurzem Post von der VBL (Zusatzrentenversicherung) bekommen, und da stand drin, dass für 2011 KEINE Beiträge eingezahlt worden sind - weder von mir noch der AG Anteil. Wieso weiß ich noch nicht.
Ich bin krank und mir reicht es, wenn ich die Formalitäten mit der KK, AA, und dem Sozialgericht auf die Reihe bekomme.
Mit dem Hinweis auf eine Bescheinigung nach §25 SGB IV kann ich nix anfangen. Ich erhalte von meinem AG eine monatliche Bezügeabrechnung, falls sich was ändert - und da steht drauf, was an wen gezahlt wird. (KV, RV, AV, usw.) . Meinst du die??? Sonst erhalte ich immer nur einen Jahresauszug von der RV.
Verfasst: 17.06.2012, 14:46
von CiceroOWL
Hm, also bin ich auch im öffentlichen Dienst und da habe ich von meinem Arbeitgebeer immer die Bescheinung nach § 25 SGB IV erhalten mit der Lohnabrechnung.
Die VBL erhält ja auch nur Geld wenn Entgelt gezahlt wurde, du solltest dich doch mal mit deinem Arbeitgeber in verbidung setzten, der hat nämlich zu prüfen ob die JAE überschritten wird und meldet entsprechend an die Kasse.
VBL geklärt
Verfasst: 20.06.2012, 13:28
von reallyangry
Hallo CiceroOwl
VBL ist geklärt. Ich war 2010 kurzfristig in eine höhere Gehaltsstufe gerutscht, und da hat mein AG mich zusätzlich bei VBLextra angemeldet und dort einmalig eingezahlt.
Da ich 2011 ab August AU war und KG erhalten habe, wurde für das Jahr nichts eingezahlt.
Ich wußte nicht, dass es mehrer Arten VBL gibt. Das ist soweit also alles ok.
Danke für Dein Mitdenken und Deine Ratschläge.
Gruß
ReallyAngry --die sich jetzt erst mal mit dem Arbeitsamt rumschlagen wird...
--zeitgleich mit ihrem Arbeitgeber ein erstes BEM haben wird
--und sich wirklich auf den Termin beim SG freut, wo festgestellt
werden wird, dass das hier kein Rechtsstaat ist
--und bestimmt auch bald was von ihrer KK hören wird
Re: VBL geklärt
Verfasst: 20.06.2012, 17:55
von broemmel
reallyangry hat geschrieben:
--und sich wirklich auf den Termin beim SG freut, wo festgestellt
werden wird, dass das hier kein Rechtsstaat ist
Definition Rechtsstaat:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist. Die daraus folgenden Anforderungen sind für den Bund teilweise in Art. 20 II S. 2 und Art. 20 III GG und für die Länder in Art. 28 I S. 1 GG geregelt.
Merkmale des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Messbarkeit des staatlichen Handelns und die garantierte Freiheitssphäre.
Für die Feststellung ist das Sozialgericht aber nicht zuständig. Das betrifft eher das Bundesverfassungsgericht.
Re: VBL geklärt
Verfasst: 20.06.2012, 18:08
von reallyangry
Hallo broemmel,
ich stimme dir ja zu, aaaber
Definition Rechtsstaat:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist.
Was BG / SG Verfahren betrifft, bezweifle ich z.T. die Zielrichtung "Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes"
Solange es keine Beweislastumkehr in bestimmten Verfahren gibt, z.B. aktuell Arzthaftung / Kunstfehler, habe ich so meine Zweifel. Allerdings, die Art und Weise wie dieses Thema in den Medien "aufgerissen" wird , ist auch teilweise dubios.
Auch Ärzte dürfen Fehler machen. Aber sie sollten (dürften) sie auch eingestehen können.
Gruß
ReallyAngry
Verfasst: 23.06.2012, 10:55
von reallyangry
( Kein) Ende einer langen Geschichte:
Der MDK schlägt also vor, dass erst nach Beendigung des Aufenthaltes in einer Spezialklinik für u.a. Umweltkrankheiten über die weitere Vorgehensweise bezüglich § 51 nachgedacht werden sollte.
Also beantrage ich eine Akutaufnahme. Der Papierkram zieht sich hin, aber am 22.02.2012 darf ich dann in den Bayrischen Wald düsen.
Vorneweg ein LOB für meine KK: Die Fahrtkosten sind sofort nach Antrag erstattet worden.
Zu diesem Zeitpunkt geht es mir so schlecht, dass ich kaum noch laufen kann und vor Schmerzen fast wahnsinnig werde, von 24h verschlafe ich bis zu 19 und bin einfach nur "hinüber".
Die Klinik: ein "Mietblock" - einfach aber effizient und definitiv kein *****Sterne Hotel; kompetente Ärzte mit viel Zeit. Am wichtigsten:
Zum ersten Mal seit nunmehr 2007 werde ich mit meinen Beschwerden ernst genommen und behandelt. Mein Zustand - besser mein Immunsystem - stabilisiert sich, die Schmerzsymptomatik geht zurück. Ich werde nicht mit eloquentem Psychogelaber über nicht vorhandene "Seelenleiden" vollgequatscht, und am Ende habe ich eine lange Reihe von "nicht F- (psychisch krank) Diagnosen." Auch die Laboruntersuchungen (andere Parameter als die gängigen kleinen und großen Blutbilder) belegen pathologische Werte.
Wieder zu Hause ist der positive Effekt des Klinikaufenthaltes sofort getrübt, als ich den Brief meiner KK (Einstellung des Krankengeldes) öffne. Bei meiner Hausärztin kommt die nächste Ernüchterung: Mit diesem Krankheitsbild und den verschriebenen Heilmitteln suchen sie sich mal lieber einen Heilpraktiker. Das kann ich mit schulmedizinischen Verfahren nicht behandeln, denn die Kassen erstatten das nicht.
Daher die folgende Frage: Wenn die KK den stationären Klinikaufenthalt (max. 3 Wochen) bezahlt, inklusive "alternativer Heilbehandlungen und unüblicher Laborparameter", wieso wird die Weiter/Nachbehandlung dann plötzlich eine Privatangelegenheit??? (ca.€250/Monat nur an Medikamenten, ohne Infusionen dreimal die Woche, Sauerstofftherapie und diversen Physiotherapien)
Die Behandlung hatte Erfolg (Stabilisierung) und war nebenwirkungsärmer (kein Zustand von permanenter "Benebelung" wie mit Tramadol und Amitripthilin, die die u.a. permanenten Entzündungen nicht heilen und die Ursachen für die Krankheit(en) nicht "heilen".
Und eine weitere Frage: Meine Hausärztin hatte bereits im April eine Anfrage bezüglich meines "Gesundheitszustandes" vom AA - lange bevor ich mich im Mai bei denen gemeldet habe und eine "Entbindung von der Schweigepflicht" unterschrieben habe. (02.05) Die wußten schon im Voraus, dass ich demnächst kommen werde. ÄÄHH??? Von meiner KK???
Und ich weiß auch (ohne Anforderung des Teil A vom Gutachten) welche Diagnosen sie darauf geschrieben hat...
Und dann kommt dieser Loser von "Amtsarzt" und schreibt vollschichtig arbeitsfähig wegen einer psychischen Erkrankung...
Fibromyalgie (M79.7), Multiple Chemische Sensibiltität (T78.4), Bleivergiftung (T56.9), Polyneuropathie (G 62.9), Chronisches Fatique Syndrom (G93.3) und Osteochondrose HWS (M42.12) Wer in diesem Land eine, oder wie ich alle diese Krankheiten hat, der ist laut Gutachten psychisch krank. Ich stelle den Geisteszustand dieses Arztes in Frage, wenn er noch nicht mal weiss, dass Psychische Krankheiten laut ICD Code mit F beginnen. Folge dieser Verwirrung: ALG 1 aber vollschichtig arbeitsfähig - allerdings mit Einschränkugen, die so breit gefächert sind, dass dieser Arbeitsplatz erst noch erfunden werden muss.
Das nenne ich "Spontanheilung" - das konnte bekanntlich nur Jesus - und der Glaube soll ja angeblich auch Berge versetzten.
GUTACHTEN
Dieser Arzt muss sich für mehr als nur einen Halbgott in Weiß halten... Aus "unserer" Sicht (ich und mein gesunder Menschenverstand) sollte dieser AmtsArzt zwingend auf seine Diensttauglichkeit untersucht werden. Es bestehen doch erhebliche Zweifel an einer weiteren momentanen Tätigkeit im medizinischen Bereich. Seine Denkfähigkeit ist sicherlich permanent eingeschränkt und bedarf anhaltender begleitender Behandlung. Die Anwendung der Weiterbeschäftigung können wir aus UNSER SICHT daher nicht empfehlen.
Verfasst: 28.06.2012, 14:02
von reallyangry
So, habe Post von der KK erhalten.
Folgender Text: Bei der Feststellung der Blockfrist ab 21.08.2009 beziehen wir uns auf die AU mit Diagnosen im Erscheinungsbild der psychosomatischen Erkrankungen.
Die Diagnose "Sick Building Syndrom" wurde als AUbegründende Diagnose zu Beginn der Blockfrist nicht genannt. Nach Aussage Ihrer behandelnden Ärztin wird die Arbeitsunfähigkeit auch nicht nur von einer zu der psychosomatischen Erkrankung hinzutretenden Erkrankung alleine begründet. Der Hinzutritt einer Erkrankung begründet ebenso nicht die Verlängerung der Dauer des Anspruchs auf Krankengeld. Auch aus den Abrechnungsdaten Ihrer Ärzte ergeben sich keine Hinweise, die den Beginn einer Blockfrist nach Ihren Widerspruch gemachten Angaben belegen können.
Es handelt sich bei der Meldung von AU um amtliche Dokumente nach ärztlicher Feststellun von niedergelassenen Ärzten. Eine nachträgliche Feststellung oder Änderung von Diagnosen ist nicht möglich.
Leider verbleibt es daher bei unserer Entscheidung, dass der Anspruch auf KRG am 07.07.2012 endet. Bitte teilen Sie uns mit auf dem beiliegenden Vordruck mit, ob Sie Ihren Widerspruch erhalten oder zurückziehen. (Freiumschlag)
Blatt 2
Widerspruch auf Leistungen aus der KV vom 23.04.2012
X (Kästchen) Ich halte den Widerspruch aufrecht
X (Kästchen) Ich ziehe den Widerspruch zurück
Ich soll denen mitteilen ob ich klage??? Muss ich dass???? Ist das üblich???
Im übrigen habe ich in meinem Widerspruch nicht die Diagnosen abgeändert, sondern das Sick Building Syndrom als
Ursache für das jeweilige Krankheitsbild angegeben.
Verfasst: 28.06.2012, 14:34
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 28.06.2012, 14:47
von reallyangry
Hallo MachtsSinn,
Also war das noch keine Entscheidung des Widerspruchsausschusses. Ja wenn das soo ist...
So hatte ich das verstanden und daher meine Frage.
Welche Frist muß ich dann einhalten?
Ach, 'nen guten Anwalt hab ich noch nicht...ich hatte bisher nur ein Beratungsgespräch und die Unabhängige Patientenberatung als Helfer.
Verfasst: 28.06.2012, 14:57
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 28.06.2012, 15:31
von reallyangry
Danke für die Antwort.
Im übrigen habe ich die Zeit ja schon genutzt. Das "neue Gutachten" ist 15 Seiten lang und wesentlich besser als das erste.
Für alle die mitlesen und von MCS, CFS, und Fibromyalgie betroffen sind und folgendes nicht wissen:
In der Versorgungsmedizinischen Verordnung, versorgungsmedizinische Grundsätze vom 01.03.2010 werden unter Nummer 18.4 die Wörter Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungsstörungen durch die Worte Fibromyalgie, das chronische Fatique Syndrom, die Multiple Chemikaliensensibilität und ähnliche Syndrome ersetzt.
D.h. auf deutsch: Diese Krankheiten können nicht länger als psychosomatische Störungen eingestuft werden. Die MCS stellt alleine eine schwerwiegende Erkrankung dar, die eine Art der Behinderung von mindestens 50% bedingt.
D.h. aber noch lange nicht, dass sich die Institutionen und Behörden an diese Vorgabe halten. Aber jetzt bin ich vielleicht im falschen Forum...
Hier kommt ja öfter die Frage auf, ob Gesetze aus anderen Bereichen des SGB auf SGB V angewendet werden können.
LG