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Verfasst: 28.09.2012, 15:30
von roemer70
hedi hat geschrieben:Wozu sollen wir da noch anrufen?
Weil eine nett formulierte Nachfrage der Kasse auch beim MDK Türen öffnen kann und vielleicht die Auftragsreihenfolge beim Schreibdienst dort beeinflusst...
Wie gesagt "kann" - aber eine freundlich formulierte Bitte um Unterstützung an die Kasse schadet nicht.
Verfasst: 28.09.2012, 15:35
von hedi
hallo Roemer70,
mag durchaus sein, daß das nützt. Ich bin auch im allgemeinen ein sehr
freundlicher und herzlicher Mensch, aber nach fast 1 Jahr Klinsch mit der
KK würde das wirklich über meine Kräfte gehen.
Gruß Hedi
Verfasst: 28.09.2012, 15:52
von roemer70
Du musst die ja auch nicht umgarnen. Ein "Könnten Sie... damit würden Sie mir einen Gefallen tun" reicht vollkommen. Das könnte natürlich ebenso gut Dein Mann unternehmen.
Dann hättest Du zumindest schonmal ein Fragezeichen aus dem Weg geräumt.
Verfasst: 19.10.2012, 12:23
von hedi
Hallo,
so, das Fragezeichen ist noch nicht aus der Welt. Mein HA bzw. ich
haben immer noch keinen MDK-Bericht. Mein HA hat letzte Woche die
KK angerufen. Die haben auch nix.
Ich bin jedoch vom Facharzt weiter krankgeschrieben.
Nervenzermürbend diese Warterei.
Gruß Hedi
Verfasst: 23.10.2012, 22:02
von hedi
hallo Ihr Alle,
das MDK-Ergebnis ist da.
Übereinstimmung von Leistungsvermögen mit Anforderungsprofil der zuletzt
ausgeübten Tätigkeit : nein
Sozialmed. Ergebnisschlüssel: Aus med. Sicht auf Zeit AU
Gefährdung/Mind. der Erwerbsfähigkeit (§51 Abs. 1 SGB)
Erhebliche Minderung der EF liegt vor.
Sozialmed. Empfehlung:Med. Leistung zur Rehabilitation ansonsten Erwerbs-
minderungsrente
Was heißt das Alles im Fachchinesisch? Hier ist die KK-Fraktion insbesondere
angesprochen!
Und wird man mich schon wieder in Reha schicken? Rentenantrag ist ja bereits
gestellt!
Gruß Hedi
Verfasst: 23.10.2012, 22:08
von CiceroOWL
Du kannst deinen alten Job nicht mehr ausüben, deine Erwerbsfähigkeit ist stark gefärdet, Rehanatrag stellen, ggf, EU Rente, grob umschrieben.
Verfasst: 23.10.2012, 22:15
von hedi
hallo,
würde es gern präziser haben, was kann die KK machen? Wieder nach einiger Zeit MDK oder ist jetzt Schicht im Schacht und die lassen mich in Ruhe?
Gruß Hedi
Verfasst: 24.10.2012, 04:26
von reallyangry
Vielleicht sollte hier mal jemand Hedi §51 SGB V und die Konsequenzen genauer erklären.
(Dispositionsrecht bez. der REHA usw.)
Hedi, wenn du noch kannst, stell den REHA Antrag bevor die Kasse dich dazu auffordert.
Warum kann dir sicher hier im Forum jemand besser als ich erklären.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 24.10.2012, 08:25
von Sportsfreund
Hallo Hedi,
grundsätzlich kann die Kasse Dich nochmal zur Reha auffordern.
Aber: Du hast ja wohl schon einen Rentenantrag gestellt. (Bin mir nicht sicher, denn Du hast den Satz mit einem Fragezeichen beendet).
In dem Fall wird sie Dich nicht auffordern. Denn ein Antrag bei der Rentenversicherung läuft ja bereits. Aber sie wird das Dispositionsrecht bei Dir einschränken.
Das heißt, sie tun so, als ob Du aufgefordert worden wärst. Du darfst also selbst nicht mehr über den Rentenantrag -ich sag jetzt mal- "verfügen". Also selbst nicht mehr zurückziehen z.B. Das alles geht nur noch mit Zustimmung der Kasse.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 24.10.2012, 12:17
von hedi
hallo Sportsfreund und reallyangry,
danke für die Antworten. Den Rentenantrag zieh ich bestimmt nicht zurück, da ich gesundheitlich stark angeschlagen und sowieso bereits 58
Jahre alt bin.
Gruß Hedi
Verfasst: 14.11.2012, 20:01
von hedi
hallo Ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage an die KK-Experten!
Ich habe nun eine formelle Aufforderung der KK zum Antrag auf Rehabilitation durch die DRV bekommen.
Da ich aber bereits im Sept. einen Rentenantrag gestellt hätte, würde die
Sache so gewertet, als wäre ich der Aufforderung nachgekommen. Habe aber, wie schon geschrieben wurde, keinen Einfluss mehr darauf und kann ihn auch nicht zurückziehen! Will ich auch nicht. Habe diesen Monat noch Vorstellung beim Rentengutachter.
Nun meine Frage: Wenn ich den Rentenantrag gestellt habe, wie läuft das
dann mit der KVdR? Geht das automatisch von der KK oder von der DRV??
Ich habe da nämlich noch nix gehört!
Danke und Gruß Hedi
Verfasst: 15.11.2012, 10:23
von Sportsfreund
Hallo Hedi,
im Rahmen des Meldeverahrens zwischen KK und Rententräger erfährt zunächst einmal die Kasse über den Rentenantrag.
Die Kasse hat nun zu prüfen, ob für Dich als Rentnerin KV-Pflicht eintritt, und meldet das entspr. an den Rententräger zurück.
Sobald kein Ausschlussgrund zur KVdR mehr vorliegt, wird dann die Pflicht als Rentnerin, oder Anfangs ggf. noch als Rentenantragstellerin, durchgeführt.
Ein Ausschlussgrund ist z.B. der KG-Bezug, oder ein Arbeitsverhältnis.
Und wenn die Pflicht zur KVdR nicht bestehen sollte, dann wird die Kasse auf Dich zukommen wegen einer evtl. freiwilligen Mitgliedschaft.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 15.11.2012, 11:13
von hedi
hallo Sportsfreund,
danke für Deine Antwort!
ich bin im KG-Bezug, habe aber, bevor ich krank war, 36 Jahre in die
GKV einbezahlt.
Mein Mann zum Beispiel, hat 49 Jahre gearbeitet und geht nächstes Jahr
mit 63 Jahre in Altersrente. Er hat schon Bescheid von seiner KK, daß
er für die KVdR gemeldet ist und hat viel später als ich die Rente beantragt.
LG Hedi
Verfasst: 15.11.2012, 14:43
von Sportsfreund
hedi hat geschrieben:Mein Mann zum Beispiel, hat 49 Jahre gearbeitet und geht nächstes Jahrmit 63 Jahre in Altersrente. Er hat schon Bescheid von seiner KK, daß er für die KVdR gemeldet ist und hat viel später als ich die Rente beantragt.
LG Hedi
Hallo Hedi,
da würd ich mich jetzt nicht verrückt machen. Die Bearbeitungsdauer wird bei Erwerbsminderungsrenten mit Sicherheit länger dauern als bei Altersrenten. Von daher ist es verständlich, dass es bei Deinem Mann schneller ging.
Gruß
Verfasst: 15.11.2012, 14:49
von hedi
danke Sportsfreund,
das beruhigt mich ein wenig.
Gruß Hedi