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Verfasst: 22.03.2018, 14:32
von Tabu
billy hat geschrieben:Dazu nehme ich gern am Montag Stellung, sollte Tabu mich um meine Meinung bitten.

So, und für dieses Wochenende ist für mich hier Ende. See you next week
Ich wünsche Billy viel mehr Freizeit, denn in seiner Freizeit schaut er hier nach, leider ist er in Forum nicht angestellt und werde nicht "auf Abruf" bezahlt. Hoffentlich ist Billy nicht krank geworden.


Hallo billy, :icon_e_wink:

Ich habe es ja ganz schön eilig, hier bist Du aber NICHT die Feuerwehr ... :Verwirrt: :Hilfe: :wink:

Verfasst: 22.03.2018, 19:31
von Anton Butz
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billy wartet vielleicht - immer noch - auf das Zauberwort mit tt.
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Verfasst: 22.03.2018, 21:22
von Tabu
Hallo, Anton,

heute habe ich die Ankündigung des Widerspruchs mit der Bitte um Unterlagen herausgeschickt. Da die KK uns den Aussteuerungsbescheid geschickt hat bedeutet dass, dass die Sache mit dem Dispositionsrecht sich am Tage der tatsächlichen Aussteuerung erledigen wird.

Die Umwandlung der Reha-Antrages in einen Rentenantrag haben wir bis heute abgewehrt. Die KK zahlt 80% des Rentenbeitrages in die Rentenkasse. Und wir erlauben der KK nicht zu entscheiden, wann man meine Frau in die Rente geht. Kann deshalb noch ein Nachspiel geben, denn das Rentenverfahren ruht z.Z. bei der DRV.

Diese Frage des Dispositionsrechtes wird wieder kommen, wenn man den Antrag auf ALG1 stellen wird. Bekommt man die ALG1, dann zahlt die AA (Agentur ohne Arbeit) 75% in die Rentenkasse.

Wie sieht es mit dem Szenario aus, wenn meine Frau ihre Arbeitsunfähigkeits- bescheinigungen nicht mehr der KK zuschickt, sondern sich beim Arbeitsamt mit ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellt?

Sie ist in einer ungekündigter Stellung. Selbstverständlich unter der weiterhin Lückenlosen AU Ausstellung, die sieh aber nicht abgeben muss, außer der aktuellen AU am Tage der Anstragsstellung auf ALG 1,stimmt es?s

Die Nahtlosigkeitsregelung nach Paragraf 145 SGB III würde erst nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug greifen und ist eine überbrückende Leistung, solange über das Rentenverfahren nicht rechtskonform entschieden wurde. Kann die AA meine Frau auffordern, erneut einen Reha-Antrag zu stellen und dann versuchen, diesen später in den Rentenantrag umzuwandeln oder wird AA versuchen, das alten bei der DRV ruhen Rentenverfahren aufleben zu lassen und versuchen das zu verwirklichen, was der KK bis heute nicht gelungen ist?

Ich denke, für heute reicht es, Fragen zu stellen, weil man viel Glück haben muss, dass man eine Antwort bekommt. Und eine richtige Antwort ist wie 6 im Lotto.

Der Mond nimmt zu ..und die Mondsüchtigen werden aktiver

Gruss
Tabu

:)

Verfasst: 22.03.2018, 22:05
von Anton Butz
Hallo Tabu,

ich bin bereits am Wort "Ankündigung" hängen geblieben.
Vielleicht liegt´s am Mond oder am Schnee ... ?

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 23.03.2018, 09:10
von Tabu
Guten Morgen, Anton,

herzlichen Glückwunsch zum Anfang eines neuen Arbeitstages verbunden mit besten Grüßen aus dem grünen Herz Deutschlands.

Wie wäre mit der Vorankündigung, d. h. Ankündigung einer Ankündigung?

Ich habe einfach den Widerspruch zur Fristwahrung eingelegt, der Text war vorher abgestimmt und für gut befunden. Ich weiß, dass ich noch lernen muss, sich genauer auszudrucken, denn es kommt auf alles an. Ein Komma kann schon tödlich sein. Man muss sich eben trocken und präzis ausdrucken, mea culpa, mea culpa maxima...

Ich bin sehr glücklich, dass ich in Dir einen genauen Leser gefunden habe, und Deine Hilfe ist unbezahlbar. Meine Frau hat keine Nerven, diese Sache durchzuziehen. Wie oft wollte sie schon den Handtuch werfen und den Rentenantrag stellen und der Nötigung der KK aus dem Wege zu gehen. Es ist immer schwer sie zum Kampf zu ermuntern, weil sie den Papierkram und Papierkrieg so sehr hasst.

Ich versuche alles zu übernehmen, was zu dem Kampf für ihre Rechte gehört, aber ich bin ein wenig gebildeter Mensch, der manchmal einfache Sachen verwechseln kann (z.B. Opponenten mit Opportunisten, oder "abhängig" mit "anhängig"). Schlecht sehe ich auch noch dazu, leide an chronischen Zeitdefizit, weil ich vielmehr Zeit für das Suchen und Lesen der notwendigen Quellen im Internet brauche. Die Menschen haben viele Wünsche, aber die Kranken haben nur einen...

Tabu
P.S. Ja, lieber Anton, herzlichen Dank für alles. Ich bin so froh, dass Du in Forum bist. Es ist sehr wichtig, dass solche User wie Du, den ungebildeten Usern wie ich erklären, dass, z.B., auch die Begriffe Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsrecht) und Erwerbsminderung/-Unfähigkeit sind unterschiedlich rechtliche Begriffe und werden nicht im gleichen Maß gegeneinander zwangsläufig Berücksichtigung finden. Ich gestehe, dass ich nicht alles auf Anhieb verstehe.
In einer Schachpartie sind die ersten Schritte sehr wichtig, weil die Fehler in diesem Stadium sind kaum zu kompensieren. Ich möchte diese Fehler in unserem Verfahren vermeiden. Es gibt so viel Fallen, die die Behörden sehr gut kennen. Ich hoffe sehr, dass ich mit Deiner Hilfe diese umgehen werde.

Es macht mich manchmal traurig, dass die KK, RV und AA absichtlich nicht auf solche Falle hinweisen. Das ist eine Rechtsbeugung im Amt. Die Zahlen sollen stimmen und auf wessen Kosten? Du zeigst ein Beispiel, dass man sich dagegen anlehnen kann. Auch wenn Du scheitert ist Dein Beispiel für mich sehr ermutigend und lehrreich: es kommt einfach darauf an wie man den Kampf aufnimmt. Den Mut dazu haben nur Wenige, lass Dich nicht entmutigen. Mancher Sieg der Justiz und Behörden ist ein Pyrrhussieg. Der Name derer, die für den nächsten Kampf bereit sind, ist Legion.

P.P.S.
Wenn die SB ständig versuchen, leider AUCH mit unlauteren/ungesetzlichen Mitteln /Behauptungen) die Menschen darauf zu drängen, Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen für die (angebliche) Untersuchung beim ärztlichen Diensten auszufüllen und zu unterschreiben, dann was ist dies als nicht ein Betrug? Man droht mit allen möglichen und (meist) unmöglichen Konsequenzen, leider sind wir schon auf diesen Trick hingefallen, aber man lernt daraus. Und man soll die anderen Menschen darauf hinweise, dass die Behörden oft ihre eigenen Vorgaben bewusst umgehen. Dabei wird man in die Irre geführt, weil man auf die "Mitwirkungspflicht" hinweist, droht und lügt maßlos. Man kann so viele Beispiele nennen. Ah, wir naiv wir waren.. und WIEr fest wir glaubten, dass die Behörden uns wohlwollend gesinnt sind

Verfasst: 23.03.2018, 10:05
von Tabu
Ich weiß, dass die Beiträge von dem nachdenklich gewordenen Czauderna, schweigsamen Billy und anderen User lediglich ihre persönlichen Erfahrungen weiter geben und sie nicht als Rechtsberatung gelten, aber wenn ich das Schweigen dieser verehren User im Lichte dieser Aussage

Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)


bewerte, dann komme ich zu einem für mich nicht sehr gutem Ergebnis.

Arbeitslosengeld

Verfasst: 23.03.2018, 14:29
von Anton Butz
Hallo Tabu,

bevor du beginnst, das Schnurgerüst für die nächste Arena einzuschneiden,
erscheinen mir einige Überlegungen dazu angebracht,

a) inwiefern dies mit dem von dir schon mehrfach wiederholten Zitat vereinbar ist
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen.
b) ob damit ein finanzieller Vorteil verbunden wäre, ggf. in welcher Höhe.

Für einen Vorgeschmack auf Alg 1 empfehle ich, mal zu „Nahtlosigkeit und Forum“
zu googlen.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 23.03.2018, 18:36
von Czauderna
Hallo,
ja, ich bin nachdenklich geworden und finde immer mehr, dass die eigentlich Betroffene die in dieser Sache beste Einstellung dazu hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.03.2018, 18:47
von Tabu
Hallo, Anton,

Ich fühle ich überfordert, weil ich Dich nicht verstehe..

Wenn man richtig krank ist, dann hat man einen Wunsch, gesund zu werden. Alles Andere ist 2- oder sogar 3-rangig. Die Gesundheit ist das Wichtigste, ein armer, aber gesunder Bettler ist glücklicher als ein reicher, aber kranker König. Gerade gesunde Menschen verstehen nicht die kranken Menschen nicht. Wie oft habe ich gehört: "Sie haben sich sicher an Ihre Behinderung gewöhnt", da sagen ich, z.B., : "Nein, an einer Behinderung kann man sich nicht gewöhnen, weil sie einen Menschen ständig behindert". Oft verstehen die gesunden Menschen nicht, dass die Sachen, die für sie leicht und selbstverständlich sind, den kranken Menschen oder den Menschen mit Behinderungen, sehr schwer fallen. Das sehe ich täglich und dagegen bin ich machtlos.

Es reicht nicht, dass aus dem Grundgesetz sich ein Prinzip resultiert, dass man ungleiche Sachen nicht gleich behandelt. Die Menschen sehen oft die Welt nur mit ihren Augen und von ihren Standpunkt. Es geht hier nicht um materielle Vorteile. Ich würde meine halben Lohn sofort opfern, wenn ich gesund wäre.

Lieber Anton, vielleicht habe ich Dich nicht richtig verstanden, aber der ganze Übel der Welt kommt davon, dass die Menschen sich nicht aussprechen, so dass kein Zweifel daran besteht was sie sagen wollten.

Ich habe versucht, Dir eine Antwort zu geben, so wie ich verstanden habe, bin ich mir aber nicht sicher, weil ich nicht ganz Dich verstehe. Du muss Dich schon deutlicher ausdrucken, zumindestens mit mir gegenüber. Sorry dafür.

Verfasst: 23.03.2018, 23:46
von Anton Butz
Hallo Tabu,

mein letzter Beitrag sollte – aus wiederholtem Anlass – zu den Überlegungen anregen:

Ist das, was wir hier bisher zum Krankengeld machten, tatsächlich das, was ihr – du und
vielleicht noch mehr deine Frau – auch für das Arbeitslosengeld wollt oder akzeptieren
könnt?

Steht der zu befürchtende Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erhofften
Erfolg, (vermutlich) den Rentenabschlag von noch bis zu 5,7 % zu vermeiden. Das dürfte
z. B. auch davon abhängen, wie hoch das Alg und die Rente sein werden.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 24.03.2018, 10:58
von Tabu
Hallo, Anton,

Das Hauptziel unserer Arbeit ist die Gesundheit meiner Frau. Die Ärzte machen eine vorsichtig positiven Prognosen. Meine Frau ist bald 1,5 Jahre AU und in dieser Zeit habe ich ihr den Rücken frei gehalten, damit die KK und RV ihr nicht die Nerven und Zeit rauben. Es geht nicht um Krankengeld-Erhalt, sondern um ihre Ruhe, damit sie alle ihre Kräfte für die Genesung einsetzen kann. Es dauert eben langer, Krebs ist keine nette Tante.

Meine Frau wird für die Genesung so viel Zeit und Ruhe brauchen, wie sie brauchen wird. Nach der Aussteuerung hat sie den vollen Anspruch auf die Nahtlosigkeit und wieviel Zeit meine Frau für ihre Genesung brauchen wird weiß nur der lieber Gott. Anfangs war es schlimm, man dachte nur noch 1-2 Jahre. Jetzt deuten die Ärzte, dass es noch mindestens 5 und noch (?) Jahre sein werden. Ich merke, dass meiner Frau besser geht, viel besser.

Daher kann man nicht über Aufwand und Mühe reden, für meine Frau mache ich ALLES. Daher werde ich dafür sorgen, dass ich ihr den Papierkram und Papierkrieg mit der AfA, KK und RV abnehmen werde, damit sie gesund wird.

Sie hat zwar wie ich einen GdB von 100%, aber man kann auch damit leben. Und ich kenne Frauen mit Brustkrebsrezidiven oder Menschen, die Jahrzehnte mit den Metastasen lebten. Wichtig ist, dass meine Frau den Gefühl hat, dass ihr Leben mehr wert ist alles Krankengeld, Arbeitslosen und sonstiges Restgeld dieser Welt ist.

Jetzt warten wir ab, wie die KK reagieren wird. Wir haben einen anderen Termin der Aussteuerung als Ziel. Danach kommt der § 145 zum Einsatz und nicht des Geldes wegen, sondern weil meine Frau den gesetzlichen Anspruch darauf hat. Und da soll keiner SB oder ÄD der AfA uns für dumm halten, ich werde mich schlau machen, auch wenn es mir unheimlich viel Mühe kostet, die Gesetzessprache zu verstehen.

Zum Glück haben wir sehr gute Ärzte, da haben wir auch viel reacherschiert und einen sehr guten Krebszentrum gefunden. Meine Frau bekommt sehr gute und effektive und SAUTEURE Medikamente. Ich würde mein ganzes Geld, Haus und alles für ihre Gesundheit geben.

Ich weiß nur, dass meine Frau Ruhe und Zeit hat, ohne von AfA oder KK darauf gedrängt werden, was diesen Institutionen als finanztechnisch sinnvoll erscheint. Wir sind bereit dazu, unsere berechtigen Interessen zu verteidigen.

LG
Tabu

Verfasst: 24.03.2018, 14:30
von billy
Zunächst vielen Dank über die Gedanken, die man sich über mein Schweigen hier gemacht hat. Tatsächlich spielt das reale Leben einem manchmal Karten aus, die die freie verfügbare Zeit dann anderen Dingen opfern lässt.

Zum Thema Blockfristen sind wir hier alle einer Meinung und du, Tabu, hast die wesentlichen Dinge hervorragend irgendwo gefunden.

Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von Hern Butz nur anschließen. Ist es das alles wirklich wert? Und die Nachdenklichkeit von Czauderna teile ich ebenfalls.....aus verschiedenen Gründen.

Aber eines noch, lieber Tabu: Du und deine Frau sind hier nicht der Willkür der KK oder der AfA ausgesetzt, sondern den gesetzlichen Bestimmungen. Euer Wunsch in allen Ehren, aber genau das wollte der Gesetzgeber nicht. Darum hat er die entsprechenden Regelungen in Kraft gesetzt. Und die AfA hat völlig andere Möglichkeiten als die, die ihr bisher von der KK kennt. Die muss nicht den Umweg über die Aufforderung zum Rehabilitationsantrag gehen. Hier kann direkt zum Rentenantrag aufgefordert werden, sofern die Vorraussetzungen vorliegen.

Manchmal liegen zwischen Anspruchsdenken und Realität Welten......

Verfasst: 24.03.2018, 14:50
von Tabu
billy hat geschrieben:Aber eines noch, lieber Tabu: Du und deine Frau sind hier nicht der Willkür der KK oder der AfA ausgesetzt, sondern den gesetzlichen Bestimmungen. Euer Wunsch in allen Ehren, aber genau das wollte der Gesetzgeber nicht. Darum hat er die entsprechenden Regelungen in Kraft gesetzt. Und die AfA hat völlig andere Möglichkeiten als die, die ihr bisher von der KK kennt. Die muss nicht den Umweg über die Aufforderung zum Rehabilitationsantrag gehen. Hier kann direkt zum Rentenantrag aufgefordert werden, sofern die Vorraussetzungen vorliegen.

Manchmal liegen zwischen Anspruchsdenken und Realität Welten......
Sei gegrüßt, Billy, und die Macht Deiner Überzeugung sei mit Dir!

Wenn einem ins Gesicht gelogen wird? Wenn einem behauptet wird das MDK-Gutachten erstellt worden ist und man sofort einen Rentenantrag stellen muss, was sich später als eine dreiste Lüge offenbarte? Wenn einer ständig genötigt wurde, den Renten-Antrag zu stellen? Wenn man die bereits ausgefüllten Formulare unterschreiben sollte, ohne sie zu prüfen? Wenn...
die Beispiele konnte ich vorsetzen. Sollte ich in diesem Forum die MA der Behörden, die nur im Rahmen des Gesetzes handeln, in ihrer Berufsehre verletzt haben, dann tut mir es Leid. Hier ist kein Ponyhof, hier schreibt man seine eigene Geschichte. Und da tut mir wirklich leid, wenn zwischen MANCHEN Wunschvorstellung und der harten Realität die WELTEN liegen.
Was sagte einst der Hr. Bundeskanzler Kohl "Wirklichkeit ist anders als Realität". Eine Ungerechtigkeit kann NICHT durch die Gerechtigkeit in Millionen anderen Fällen geheilt werden. Ja, viele Sachen wie die Rechtsbegriffe, z.B., "Heilung eines Verwaltungsaktes " usw. kannten wir nicht, aber die Ungerechtigkeit ist ein sehr guter Lehrer..

Verfasst: 24.03.2018, 14:57
von billy
Nun, dann wünsche ich viel Glück. Ich habe in der Sache nichts mehr beizutragen.

Alles Gute

Verfasst: 24.03.2018, 18:26
von Tabu
Danke, Billy, das werden wir sehr brauchen. Und Dir alles Gute, wie mein 1. Psychiater sagt: "Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist..". Leider hat sich der Mann umgebracht und in seinem Abschiedsbrief mir die Schuld dafür gegeben.

Bleib gesund und nimmt keine Arbeit nach Hause, ja, meine 1. Frau hat das gemacht, sie war eine Pathologin.

LG
Tabu