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Verfasst: 08.07.2016, 05:25
von Devil1211
Danke dir!Anton
KK hat geschrieben Fall wird geprüft!Bitten um Geduld
tralalala habe ja so viel Zeit


lg anja

Verfasst: 08.07.2016, 11:38
von Anton Butz
Ja Devil,

jetzt ist die Zeit des "großen Prüfens", nicht nur rechtlich, noch mehr zur Krankheit
und ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.

Das ist im Kern alles dasselbe, aber von verschiedenen Trägern. Die Arbeitsagentur hat damit
begonnen. Und weil für die Krankenkasse und den Reha-Antrag relevant ist, was dabei heraus
kam, solltest du auch wissen, was im AA-ärztlichen Gutachten steht.

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html

Deswegen mein Vorschlag: fordere schon mal eine Komplett-Kopie bei der Arbeitsagentur
an. Das Recht dazu ergibt sich hieraus:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html

Das Gutachten kannst du dann zu deinem Widerspruch an die Krankenkasse nach-
reichen, für den Fall, dass die dort auf die Idee kommen sollten, deine Arbeits-
unfähigkeit zu bezweifeln.

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 08.07.2016, 19:31
von Devil1211
Ab gehlehnt wegen fehlender AU
warum sollte ich auch mal Glück haben

lg anja

Verfasst: 08.07.2016, 19:59
von vlac
...

Verfasst: 08.07.2016, 23:08
von Anton Butz
Darf ich raten:

Bis jetzt Befürchtung - nicht Realität?

Verfasst: 09.07.2016, 04:26
von Devil1211
Nein Realität
Schreiben von Teamleitung KK
Abgelehnt wegen fehlender Au

lg anja

Verfasst: 09.07.2016, 07:55
von Anton Butz
.
Undenkbar - bitte zitieren.
.

Verfasst: 09.07.2016, 10:25
von Devil1211
Kann gar nicht mehr denken Anton Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs wir haben alle Unterlagen geprüft es fehlen die Au von Januar bis April

Sie prüfen weiter erstmal anspruch abgelehnt aber sie wollen ja helfen

Verfasst: 09.07.2016, 10:36
von Anton Butz
Hallo Devil1211,

du hast doch diesen Text verwendet:


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den Bescheid vom 02.06.2016 lege ich Widerspruch ein.

Ihre Entscheidung geht zwar davon aus, dass ich bis zur Aussteuerung
arbeitsunfähig krank war und dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld
hatte, stellt aber rechtswidrig darauf ab, der Anspruch ruhe wegen fehlen-
der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.

Letzeres bedarf der Korrektur. Ich war immer „bis auf weiteres“ arbeitsunfähig.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.5.2012,
B 1 KR 20/11 R) kann eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsun-
fähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte
begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen.
Einer zusätzlichen Information bedurfte es nicht.

Somit steht mir Krankengeld bis zur Aussteuerung zu.


Mit freundlichen Grüßen

Darf ich fragen, welche Krankenkasse sich hier so blöd anstellt?

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 09.07.2016, 10:54
von Devil1211
ja Anton habe ich

Verfasst: 09.07.2016, 11:03
von Devil1211
2 Ärzte bestätigen es das es typisch ist das ich nicht hoch kam Psychiatrie & Psychotherapie und Hausarzt

anja

Verfasst: 09.07.2016, 11:07
von Devil1211
Klar seit 1997 die novitas früher bkk Karstadt da habe ich auch gelernt und 26 jahre gearbeitet bis zur insovents

Verfasst: 09.07.2016, 11:09
von Anton Butz
.

Offenbar bestreitet die Krankenkasse nicht die
Arbeitsunfähigkeit sondern macht nur geltend,
dass sie für die Zeit keine Bescheinigungen hat.

Dazu ist die dargestellte Rechtsprechung des
höchsten deutschen "Sozial"gerichts jedoch
eindeutig.

Oh - du bist vom Fach?

.

Verfasst: 09.07.2016, 11:29
von Czauderna
Hallo, "vom Fach", das kann iund will ich mir nicht vorstellen - ich hoffe, Sie hat bei Karstadt selbst gearbeitet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.07.2016, 13:39
von Devil1211
Bin nicht vom Fach war da nur versichert bin gelernte bürokauffrau! Wäre ich vom Fach würde ich wohl kaum hier hilfe suchen

lg anja