Ablehnung Krankengeld Zahlung
Moderator: Czauderna
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Ja Devil,
jetzt ist die Zeit des "großen Prüfens", nicht nur rechtlich, noch mehr zur Krankheit
und ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.
Das ist im Kern alles dasselbe, aber von verschiedenen Trägern. Die Arbeitsagentur hat damit
begonnen. Und weil für die Krankenkasse und den Reha-Antrag relevant ist, was dabei heraus
kam, solltest du auch wissen, was im AA-ärztlichen Gutachten steht.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html
Deswegen mein Vorschlag: fordere schon mal eine Komplett-Kopie bei der Arbeitsagentur
an. Das Recht dazu ergibt sich hieraus:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html
Das Gutachten kannst du dann zu deinem Widerspruch an die Krankenkasse nach-
reichen, für den Fall, dass die dort auf die Idee kommen sollten, deine Arbeits-
unfähigkeit zu bezweifeln.
Schönen Gruß
Anton Butz
jetzt ist die Zeit des "großen Prüfens", nicht nur rechtlich, noch mehr zur Krankheit
und ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.
Das ist im Kern alles dasselbe, aber von verschiedenen Trägern. Die Arbeitsagentur hat damit
begonnen. Und weil für die Krankenkasse und den Reha-Antrag relevant ist, was dabei heraus
kam, solltest du auch wissen, was im AA-ärztlichen Gutachten steht.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html
Deswegen mein Vorschlag: fordere schon mal eine Komplett-Kopie bei der Arbeitsagentur
an. Das Recht dazu ergibt sich hieraus:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html
Das Gutachten kannst du dann zu deinem Widerspruch an die Krankenkasse nach-
reichen, für den Fall, dass die dort auf die Idee kommen sollten, deine Arbeits-
unfähigkeit zu bezweifeln.
Schönen Gruß
Anton Butz
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Hallo Devil1211,
du hast doch diesen Text verwendet:
Schönen Gruß
Anton Butz
du hast doch diesen Text verwendet:
Darf ich fragen, welche Krankenkasse sich hier so blöd anstellt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid vom 02.06.2016 lege ich Widerspruch ein.
Ihre Entscheidung geht zwar davon aus, dass ich bis zur Aussteuerung
arbeitsunfähig krank war und dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld
hatte, stellt aber rechtswidrig darauf ab, der Anspruch ruhe wegen fehlen-
der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.
Letzeres bedarf der Korrektur. Ich war immer „bis auf weiteres“ arbeitsunfähig.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.5.2012,
B 1 KR 20/11 R) kann eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsun-
fähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte
begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen.
Einer zusätzlichen Information bedurfte es nicht.
Somit steht mir Krankengeld bis zur Aussteuerung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Schönen Gruß
Anton Butz
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