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Verfasst: 12.05.2015, 17:18
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Sorry KKA, wenn ich jetzt hart rüberkomme..
Kein Problem!
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Aber ob die Rechtsauffassung von Anton irgendetwas mit der Realität zu tun hat, können am ehesten die Menschen beurteilen, die sich mit diesem Recht auskennen. Sozialversicherungsfachangestelte oder "elitär- arrogante Schnösel aus dem Juraforum" mit ihrem "peinlich forschen Geplapper" (was ist das jetzt eigentlich anderes als Häme?)...
Jeder halbwegs intelligente Mensch der sich mit der diskutierten Materie einigermaßen auskennt, wird auch ohne Jurakenntnisse die Lücken im Gesetz anhand konkreter Fälle und vor allem der unterschiedlichen Gerichtsurteile im gleichen Fall erkennen. Diese, der unnötig flexiblen Interpretationsfreiheit zum Nachteil des Versicherten geschuldeten Fälle dürfen, ja müssen mit dem Ziel, größere Aufmerksamkeit bzw. 'Awareness' in der Bevölkerung zu erreichen, beanstandet bzw. diskutiert werden.
Ja, GKV, ich habe ca. 1 Stunde im Juraforum gelesen, quer durchs Beet, und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da ein Haufen junger, in Arroganz gehüllter Schnösel schreibt. Man ist 'unter seinesgleichen' ... und lässt Rechtsunkundige das auch schamlos wissen. Häme? Nein, aber erlaubter Spott:-).
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Jeder kann ja seine eigene Meinung zu irgendwas haben, aber die eigene Meinung ersetzt kein Fachwissen und kein Jurastudium. Obwohl ich mich im SGB ganz gut auskenne, würde ich es mir niemals anmaßen, zu beurteilen, ob ein Richter jetzt die "richtige" oder "falsche" Entscheidung (die es im Recht sowieso nicht gibt) getroffen hat. Wichtig ist für mich, ob die Entscheidung für mich nachvollziehbar und in sich schlüssig ist. Und das ist die Rechtssprechung des BSG, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass dringend eine Änderung herbeigeführt werden müsste, um die erwähnten Härten abzufedern (z. B. mittels der von dir ins Spiel gebrachten 3 Karenztage). Und das WE wird ja entschärft - bitte nicht das glauben, was AB schreibt, eine Verschärfung der Regeln gibt es nicht! ..

Richtig! Es gibt kein 'falsches' oder 'richtiges' Urteil...oder doch? Ob eine richterliche Entscheidung nachvollziehbar und in sich schlüssig ist, dürfte gemeinhin von der individuellen Betrachtung der Sachlage abhängig sein.
Ich verstehe Dich so, dass für Dich -auch persönlich, ohne Krankenkassenbrille- die Rechtsprechung des BSG unumstößlich gerecht ist (von den in der Tat dringend notwendigen Änderungen abgesehen). Daraus entnehme ich das, was ich immer wieder hier beobachte: Einbahnstraße -Schild BSG im Blick nach vorne - rechts und links schauen nicht erwünscht/gewollt/erkannt (von wenigen Ausnahmen in diesem Forum abgesehen). Das ist Schrödersche 'Basta-Rhetorik', mit der ich keinen Einklang finde. In anderen Worten, ich vermisse Kritik aus Euren Reihen an bestehender BSG Rechtsprechung bzw. mit berechtigten Zweifel und Widersprüchen beladene BSG Entscheidungen.
Ob die verordnete WE-Entschärfung tatsächlich greift, wird sich in der Praxis noch beweisen müssen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Oder möchtest du als Versicherter davon abhängig sein, was der Sachbearbeiter deiner Kasse gerade für "richtig" oder "falsch" hält?..
Mit Verlaub, eine Suggestivfrage, nicht wahr?! Aber es geschieht, dass Sachbearbeiter und Fallmanager gesetzeswidrig entscheiden, berechtigte Leistungen dem Versicherten entziehen. Das sind die von Dir/Euch so titulierten 'Einzelfälle'.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Nach deiner Einschätzung setzt sich also AB für die Schwachen ein..
Vom Grundsatz her, ja.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: .. den KK-Mitarbeitern sind sie egal...
Nein, das habe ich nicht geschrieben und denke ich auch nicht, zumindest von den meisten KK MA die hier schreiben. Das bei allen KK MA Empathie und Rechtsicherheit für die Versicherten entscheidend für die Berufswahl war und im Nachhinein in der Praxis tagtäglich Anwendung findet, ist aber dennoch auszuschließen.-:). Ich denke da auch an die zunehmend fragwürdige, qualitätsarme Ausbildung von ('billigen?!) Nachwuchskräften.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ... und schwärzt geschätzte User dieses Forums bei ihrem Arbeitgeber an.
Das war mir in dem Ausmaß nicht bekannt. Aus meiner Sicht schändlich und völlig unnötig. Sorry Anton, aber das IST zu verurteilen. Überhaupt, personifizierte Feldzüge ist gegen jedwede Art von Vernunft und Anstand.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wenn das das Einsetzen für Schwache ist, dann bin ich froh, dass ich nur bei meiner täglichen Arbeit und hier im Forum dafür sorge, dass Menschen ihre Rechte gegenüber Krankenkassen wahrnehmen können und Fallstricke vermeiden.


Ist es nicht Deine Pflicht, in erster Linie die Interessen der Krankenkasse wahrzunehmen? :wink:

Gruß
KKA

Verfasst: 12.05.2015, 19:19
von Lady Butterfly
KKA, es geht doch weniger um die Kritik an der "Krankengeld-Falle" - ich denke, es gibt mehrere User hier, die diese Regelung unglücklich finden.

Es geht eher um den Umgang von Anton Butz alias Machts Sinn damit: er scheint der Ansicht zu sein, dass er allein im Besitz der Weisheit ist wogegen alle anderen mit ihrer Meinung falsch liegen. Er scheint mir nicht im entferntesten daran interessiert an einer offenen Diskussion interessiert zu sein genauso wenig wie daran, sich mit den Argumenten von anderen auseinanderzusetzen.

Wer nicht seiner Meinung ist, kann nicht über Krankengeld entscheiden. Er spricht dauernd von "Un-Rechtssprechung", davon, dass "Kassen den falschen Rat geben", gar von Straftatsbeständen wie Rechtsbeugung und Betrug. Er lässt es nicht dabei, sondern geht so weit, tatsächlich Anzeige gegen diejenigen zu erstatten, die das Pech haben, im "Real-Life" seinen Weg zu kreuzen.

Und last but not least: er zieht andere mit in seinen Kampf rein, motiviert sie, mit ihren Fällen vor Sozialgerichte etc. zu ziehen. Er suggeriert ihnen, dass sie mit seinen Begründungen gewinnen können - sie müssen nur konsequent genug auftreten und am Ball bleiben.

Es erscheint mir so ähnlich wie Don Quijote bei seinem Kampf gegen die Windmühlen.

An Lösungen (z. B. Beratung der Betroffenen oder auch die Gesetzesänderung) scheint er mir dagegen nicht interessiert zu sein.

also sag mir, KKA: ist das, was Anton Butz alias Machts Sinn treibt, tatsächlich eine Hilfe und Unterstützung für andere?

Verfasst: 12.05.2015, 19:26
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:
Jeder halbwegs intelligente Mensch der sich mit der diskutierten Materie einigermaßen auskennt, wird auch ohne Jurakenntnisse die Lücken im Gesetz anhand konkreter Fälle und vor allem der unterschiedlichen Gerichtsurteile im gleichen Fall erkennen. Diese, der unnötig flexiblen Interpretationsfreiheit zum Nachteil des Versicherten geschuldeten Fälle dürfen, ja müssen mit dem Ziel, größere Aufmerksamkeit bzw. 'Awareness' in der Bevölkerung zu erreichen, beanstandet bzw. diskutiert werden.
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Richtig! Es gibt kein 'falsches' oder 'richtiges' Urteil...oder doch? Ob eine richterliche Entscheidung nachvollziehbar und in sich schlüssig ist, dürfte gemeinhin von der individuellen Betrachtung der Sachlage abhängig sein.
Ich verstehe Dich so, dass für Dich -auch persönlich, ohne Krankenkassenbrille- die Rechtsprechung des BSG unumstößlich gerecht ist (von den in der Tat dringend notwendigen Änderungen abgesehen). Daraus entnehme ich das, was ich immer wieder hier beobachte: Einbahnstraße -Schild BSG im Blick nach vorne - rechts und links schauen nicht erwünscht/gewollt/erkannt (von wenigen Ausnahmen in diesem Forum abgesehen). Das ist Schrödersche 'Basta-Rhetorik', mit der ich keinen Einklang finde. In anderen Worten, ich vermisse Kritik aus Euren Reihen an bestehender BSG Rechtsprechung bzw. mit berechtigten Zweifel und Widersprüchen beladene BSG Entscheidungen.
Zu diesem Thema der etwas abgedroschene Satz: Schuster bleib bei deinen Leisten. Es geht bei Gesetzen und Gesetzesauslegung nicht um subjektiv empfundene Gerechtigkeiten oder Ungerechtigkeiten. Ich persönlich kann etwas als zutiefst ungerecht empfinden, aber wenn der Gesetzesgeber ein entsprechendes Gesetz erlässt bzw. die Judikative es in einer gewissen Art und Weise weiterentwickelt, dann ist das so. Und dann bringt es nichts, Richtern Inkompentenz oder Rechtsbeugung vorzuwerfen, damit ändere ich überhaupt nichts. Dann muss ich entweder durch Aufklärung versuchen, Ungerechtigkeiten zu vermeiden (damit der Versicherte nicht unwissentlich in die "Falle" tappt) oder versuchen, die Öffentlichkeit für eine Änderung der Rechtslage zu motivieren. Und wenn ich relativ alleine kämpfe, da den meisten mein Anliegen ziemlich schnuppe ist, muss ich das irgendwann auch einmal akzeptieren. Demokratie bedeutet ja nicht, dass jeder jedes Anliegen durchsetzen kann, sondern dass die Mehrheit entscheidet.
KKA hat geschrieben: Ob die verordnete WE-Entschärfung tatsächlich greift, wird sich in der Praxis noch beweisen müssen.
Warum sollte sie nicht greifen???
KKA hat geschrieben: Mit Verlaub, eine Suggestivfrage, nicht wahr?! Aber es geschieht, dass Sachbearbeiter und Fallmanager gesetzeswidrig entscheiden, berechtigte Leistungen dem Versicherten entziehen. Das sind die von Dir/Euch so titulierten 'Einzelfälle'.
Und jetzt stell dir mal vor, jemand könnte dagegen nicht vorgehen, weil der Richter sich der Meinung des Sachbearbeiters anschließt und dies oder jenes ebenfalls ungerecht findet. Rechtssicherheit ist etwas anderes.
KKA hat geschrieben: Ist es nicht Deine Pflicht, in erster Linie die Interessen der Krankenkasse wahrzunehmen? :wink:
Ja. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Und? Das eine schließt das andere doch nicht aus.

Verfasst: 12.05.2015, 21:20
von Anton Butz
Danke an JanneXX und KKA,

schön zu wissen, dass ich in der Sache nicht ganz allein stehe! Das ist
auch für andere ein wichtiges Signal.

Und möglicherweise wäre das im Jurawelt-Forum gestern ganz anders gelau-
fen, hätte ich nach meinem zweiten Beitrag nicht mehr nachgelegt. Mehr als
schade!

Aber: "Nichts ist so schlecht, dass es nicht auch für etwas gut wäre". Immer-
hin sind die verschiedenen Charaktere von Juristen sehr deutlich geworden -
und ich wüsste, wem ich mich als Mandant evtl. anvertrauen würde und
wem keinesfalls.

Eine weitere Erkenntnis: alle hier im Forum sind gegen die BSG-Krankengeld-
Falle. Ich halte es für widersinnig, davor so warnen zu wollen, dass kein Ver-
sicherter mehr wegen einer banalen Formalität von seinem durch Zwangs-
beiträge erworbenen Krankengeld-Anspruch und vom damit verbundenen
kostenfreien Versicherungsverhältnis getrennt wird. Das ist nur nutzloser
Aufwand! Am sichersten wird die BSG-Krankengeld-Falle wirkungslos,
wenn sie nicht mehr eingesetzt wird.

An GKV und Co. persönlich liegt das nicht, da müssten andere ... und:
sie könnten, wenn sie nur wollten und sich dabei einig wären, denn
BSG-"Recht"sprechung bindet nur im Einzelfall. Es ist halt schlicht
nicht populär, dem BSG nicht zu "folgen".

Aber auch dabei bin ich längst nicht mehr der Einzige.

Verfasst: 13.05.2015, 10:37
von JanneXX
es ist mmn beides wichtig, dass die einen im vorfeld der bsg-krankengeld-falle durch aufklärung + umfassende beratung ein hineintappen der versicherten zu verhindern suchen, während die anderen an der gesetzesänderung meißeln.

leider gibt´s auch kassen, die ihren schwerstkranken versicherten ein bein nach dem anderen stellen und versuchen zu kassengunsten bsg-urteile vorzuschieben, die mit dem vorliegenden einzelfall nichts zu tun haben (ausser der ähnlichkeit, dass kein krankengeld gezahlt werden soll).
und rechtsvertreter sowie richter/innen, die das nicht erkennen, weil sie sich aus zeit- oder sonstigen gründen die angeführten urteile nicht genauer anschaun.

hinsichtlich der bein-stellenden-kassen ist das internet eine hervorragende informationsquelle, sodass andere menschen eben künftig diese kassen meiden, die ihre langjährig-versicherten im ernstfall hängenlassen, zusätzlich noch drauftreten und mit missbrauchsgebühren bedrohen, weil sie (die versicherten) gegen dieses unrecht klagen!

Janne
euer härtefall
noch bei der audi bkk versichert

Verfasst: 13.05.2015, 12:44
von KKA
@ GKV & Broemmel

Unstrittig ist doch sicher, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen, m.E. revidierbaren Interpretationsfreiräume die Entscheidungen der Kasse auch dahingehend beeinflussen (müssen), dass es zu Fehlentscheidungen zum Nachteil der Versicherten kommen kann und kommt. Da haben wir ihn wieder, den vermeintlichen 'Einzelfall'.

Klar, Gesetze sind (fast) immer interpretierbar, aber JanneX bringt es auf dem auch von mir bereits an derer Stelle erwähnten Punkt: ein Mangel an Aufklärung seitens der Exekutive, sprich den Kassen. Denn, wie soll ein Normalbürger/Versicherter diesbez. Gesetze beachten können, wenn es die Judikative nicht mal schafft einheitlich zu urteilen.

'Es ist so wie es ist'...muss es aber nicht. Ich meine die themenbezogene Gesetzgebung könnte durchaus diese in 'Stein meißeln', ohne Interpretationsfreiräume.

Gruß
KKA

Verfasst: 13.05.2015, 14:59
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:@ GKV & Broemmel

Unstrittig ist doch sicher, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen, m.E. revidierbaren Interpretationsfreiräume die Entscheidungen der Kasse auch dahingehend beeinflussen (müssen), dass es zu Fehlentscheidungen zum Nachteil der Versicherten kommen kann und kommt. Da haben wir ihn wieder, den vermeintlichen 'Einzelfall'.
Wenn, dann sind es Fehlgesetze. Die Entscheidungen selbst sind gesetzeskonform. Ich weiß wirklich nicht, wie ich es dir verdeutlichen soll, dass die Kasse nicht einfach von Gesetzen und Rechtssprechung abweichen kann. Im Fall der BSG-Rechtssprechung zum Anspruch auf Krankengeld haben sich die Ersatzkassen ja lange gewehrt und mussten Kritik auch von Anton Butz alias Machts Sinn einstecken. Und als die Rechtssprechung sich genauso konsequent wie gegenüber den Versicherten gegenüber einer Kasse zeigte und Machts Sinn dann auch noch Werbung dafür machte, die Tage, die ohne Krankengeldanspruch gezahlt wurden, bei den Kassen einzufordern, damit die Höchstanspruchsdauer verlängert wird, setzte ein Umdenken ein. Mein Arbeitgeber setzt die Rechtssprechung nun um, wie man so hört, ist das auch auf Intervention des BVA zurückzuführen.
KKA hat geschrieben: Klar, Gesetze sind (fast) immer interpretierbar, aber JanneX bringt es auf dem auch von mir bereits an derer Stelle erwähnten Punkt: ein Mangel an Aufklärung seitens der Exekutive, sprich den Kassen. Denn, wie soll ein Normalbürger/Versicherter diesbez. Gesetze beachten können, wenn es die Judikative nicht mal schafft einheitlich zu urteilen.
Ich habe so langsam den Eindruck, dass du eine sehr selektive Wahrnehmung hast. Alle Kassenvertreter plädieren für eine umfassende Aufklärung. Bei uns wird jeder Versicherte vor Beginn der Krankengeldzahlung informiert. Aber das scheint bei dir nicht anzukommen, erst als Janne es formuliert, dringt es in dein Bewusstsein.
KKA hat geschrieben: 'Es ist so wie es ist'...muss es aber nicht. Ich meine die themenbezogene Gesetzgebung könnte durchaus diese in 'Stein meißeln', ohne Interpretationsfreiräume.
Ja, könnte sie. Aber es nicht Schuld der Kassen, wenn sie es nicht macht.

Verfasst: 13.05.2015, 16:07
von Anton Butz
JanneXX hat geschrieben: es ist mmn beides wichtig, dass die einen im vorfeld der bsg-krankengeld-falle
durch aufklärung + umfassende beratung ein hineintappen der versicherten zu
verhindern suchen, während die anderen an der gesetzesänderung meißeln.
Einverstanden: solange es die BSG-Krankengeld-Falle gibt bzw. sie angewandt wird.
Allerdings sieht das BSG insoweit keine allgemeine Aufklärungs- und Beratungspflicht.
Mit anderen Worten: lt. BSG wäre es legal, dass Ahnungslose wegen einer banalen
Formalität von ihren Ansprüchen aus dem Zwangsversicherungsverhältnis getrennt
werden.
Schön, dass die Krankenkassen zumindest davon abweichen, also Geld für Aufgaben
ausgeben, die sie gar nicht haben :(

Anmerkung: Je mehr es die Kassen schaffen, zur aktuellen „Recht“sprechungslage
aufzuklären und zu beraten, um damit zu „überschneidenden“ AU-Bescheinigungen
beizutragen, umso größer wird die Zahl der Opfer nach der beabsichtigten Neuregelung
sein, nachdem die AUB dann nicht mehr „überschneidend“ sein darf, sondern unbedingt
„lückenlos“ anschließen muss.

Ich halte die gesamte Konstruktion für rechtswidrig, weswegen meine Intention einen
Schritt weiter geht:

rückwirkende Realisierung von geltendem Recht lt. Gesetzeswortlaut und
Gesetzessystematik sowie Ausgleich der durch die BSG-Krankengeld-Falle
verursachten Schäden!

Verfasst: 13.05.2015, 16:24
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben: Einverstanden: solange es die BSG-Krankengeld-Falle gibt bzw. sie angewandt wird.
Allerdings sieht das BSG insoweit keine allgemeine Aufklärungs- und Beratungspflicht.
Mit anderen Worten: lt. BSG wäre es legal, dass Ahnungslose wegen einer banalen
Formalität von ihren Ansprüchen aus dem Zwangsversicherungsverhältnis getrennt
werden.
Schön, dass die Krankenkassen zumindest davon abweichen, also Geld für Aufgaben
ausgeben, die sie gar nicht haben :(
Ich dachte schon, wir könnten den Thread hiermit versöhnlich abschließen. Aber du kannst es einfach nicht lassen
Anton Butz hat geschrieben: Anmerkung: Je mehr es die Kassen schaffen, zur aktuellen „Recht“sprechungslage
aufzuklären und zu beraten, um damit zu „überschneidenden“ AU-Bescheinigungen
beizutragen, umso größer wird die Zahl der Opfer nach der beabsichtigten Neuregelung
sein, nachdem die AUB dann nicht mehr „überschneidend“ sein darf, sondern unbedingt
„lückenlos“ anschließen muss.

Ich halte die gesamte Konstruktion für rechtswidrig, weswegen meine Intention einen
Schritt weiter geht:

rückwirkende Realisierung von geltendem Recht lt. Gesetzeswortlaut und
Gesetzessystematik sowie Ausgleich der durch die BSG-Krankengeld-Falle
verursachten Schäden!
Dass du die Regelungen, wann ein Krankengeldanspruch entsteht und endet nicht verstehst - okay. Aber bitte zimmere dir doch aus deinem gefährlichen Halbwissen nicht irgendwelche Horrorszenarien zurecht, mit denen du kranke Menschen massiv verunsicherst.

Verfasst: 13.05.2015, 16:30
von Anton Butz
Hallo GKV,

ich möchte dich mit deinem gefährlichen Halbwissen ja nicht "ins Messer laufen
lassen"!

Offenbar bist du nicht ausreichend informiert. Willst du die Lücke schließen?

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 13.05.2015, 17:04
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:@ GKV & Broemmel

Unstrittig ist doch sicher, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen, m.E. revidierbaren Interpretationsfreiräume die Entscheidungen der Kasse auch dahingehend beeinflussen (müssen), dass es zu Fehlentscheidungen zum Nachteil der Versicherten kommen kann und kommt. Da haben wir ihn wieder, den vermeintlichen 'Einzelfall'.
Wenn, dann sind es Fehlgesetze. Die Entscheidungen selbst sind gesetzeskonform. Ich weiß wirklich nicht, wie ich es dir verdeutlichen soll, dass die Kasse nicht einfach von Gesetzen und Rechtssprechung abweichen kann.

Wenn z.B. bei psychischen Erkrankungen der MDK nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, entscheidet den Versicherten 'gesundzuschreiben' und die Kasse der 'Empfehlung' i.d.R. folgt, ist das aus meiner Sicht nicht gesetzeskonform. Ich erspare mir einzelne §§ gegen die in solchen Fällen verstoßen wird. Der Versicherte muss, um sein Recht einzufordern, Widerspruch einlegen. Warum muss es soweit kommen, wenn doch, wie Du schreibst, die Kassen Gesetze beachten und einhalten? Vor allem, in solchen Fällen sollte es dem Fallmanager bewusst sein, dass er nicht gesetzeskonform handelt. Ich kann das schlicht nicht nachvollziehen.
KKA hat geschrieben: Klar, Gesetze sind (fast) immer interpretierbar, aber JanneX bringt es auf dem auch von mir bereits an derer Stelle erwähnten Punkt: ein Mangel an Aufklärung seitens der Exekutive, sprich den Kassen. Denn, wie soll ein Normalbürger/Versicherter diesbez. Gesetze beachten können, wenn es die Judikative nicht mal schafft einheitlich zu urteilen.
Ich habe so langsam den Eindruck, dass du eine sehr selektive Wahrnehmung hast. Alle Kassenvertreter plädieren für eine umfassende Aufklärung. Bei uns wird jeder Versicherte vor Beginn der Krankengeldzahlung informiert. Aber das scheint bei dir nicht anzukommen, erst als Janne es formuliert, dringt es in dein Bewusstsein.

Ich hatte den Kontext bereits in einem anderen Thread angesprochen, hat also nix mit Janne zu tun. Plädieren ist nicht tatsächlich umsetzen. In meinem Fall 2012 wurde ich erst durch dieses Forum auf die lückenlose AUB hingewiesen. Die Kasse, durchaus renommiert, hat mich dahingehend nicht 'aufgeklärt', gleichwohl aber das KRG bewilligt (und die Leistung einen Monat später rechtswidrig einzustellen). Ich stelle nicht in Abrede, dass bei 'Euch' Aufklärung standardmäßig erfolgt, ist aber offensichtlich nicht bei allen Kassen organisatorisch angekommen.
KKA hat geschrieben: 'Es ist so wie es ist'...muss es aber nicht. Ich meine die themenbezogene Gesetzgebung könnte durchaus diese in 'Stein meißeln', ohne Interpretationsfreiräume.
Ja, könnte sie. Aber es nicht Schuld der Kassen, wenn sie es nicht macht.
Korrekt, aber ist es nicht Aufgabe des SpiBu den Gesetzgeber auf leicht interpretierbare Gesetze hinzuweisen um kostenintensiven Fehlgesetzen unmissverständlichen Charakter zu geben?

Gruß
KKA

Verfasst: 13.05.2015, 17:46
von broemmel
KKA hat geschrieben:@ GKV & Broemmel

Unstrittig ist doch sicher, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen, m.E. revidierbaren Interpretationsfreiräume die Entscheidungen der Kasse auch dahingehend beeinflussen (müssen), dass es zu Fehlentscheidungen zum Nachteil der Versicherten kommen kann und kommt. Da haben wir ihn wieder, den vermeintlichen 'Einzelfall'.

Klar, Gesetze sind (fast) immer interpretierbar, aber JanneX bringt es auf dem auch von mir bereits an derer Stelle erwähnten Punkt: ein Mangel an Aufklärung seitens der Exekutive, sprich den Kassen. Denn, wie soll ein Normalbürger/Versicherter diesbez. Gesetze beachten können, wenn es die Judikative nicht mal schafft einheitlich zu urteilen.

'Es ist so wie es ist'...muss es aber nicht. Ich meine die themenbezogene Gesetzgebung könnte durchaus diese in 'Stein meißeln', ohne Interpretationsfreiräume.

Gruß
KKA
Wir haben ja ein bestimmtes Thema hier.
Interpretationsspielraum gibt es da nicht. Das Datum der AU Feststellung gibt es, der Beginn des KRG Anspruches für diesen AU Zeitraum gibt es und der Abgleich mit dem Versicherungsverhältnis an dem Tag ist auch nicht zu diskutieren.

Wenn Du meinen vorherigen Post gelesen hast dann weisst Du auch das die Versicherten informiert werden.

Und wenn Du wirklich alles in Stein meißeln willst, dann werden die Gesetze wohl noch dicker als jetzt. Ist aber auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers jeden Einzelfall genau zu regeln.

Verfasst: 13.05.2015, 17:53
von broemmel
Wenn z.B. bei psychischen Erkrankungen der MDK nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, entscheidet den Versicherten 'gesundzuschreiben' und die Kasse der 'Empfehlung' i.d.R. folgt, ist das aus meiner Sicht nicht gesetzeskonform. Ich erspare mir einzelne §§ gegen die in solchen Fällen verstoßen wird. Der Versicherte muss, um sein Recht einzufordern, Widerspruch einlegen. Warum muss es soweit kommen, wenn doch, wie Du schreibst, die Kassen Gesetze beachten und einhalten? Vor allem, in solchen Fällen sollte es dem Fallmanager bewusst sein, dass er nicht gesetzeskonform handelt. Ich kann das schlicht nicht nachvollziehen.
wir sind hier also wieder bei einem anderen Thema. Beim MDK oder?

Auch bei psychischen Erkrankungen ist eine Beurteilung nach Aktenlage möglich. Je nachdem wie aussagefähig die ärztlichen Unterlagen sind. Es gibt ein Urteil über Gutachten bei psychischen Erkrankungen. Dies schliesst aber auch nicht Gutachten nach Aktenlage in allen Fällen aus. §§? Immer her damit.
Korrekt, aber ist es nicht Aufgabe des SpiBu den Gesetzgeber auf leicht interpretierbare Gesetze hinzuweisen um kostenintensiven Fehlgesetzen unmissverständlichen Charakter zu geben?
In Gesetzgebungsverfahren sind ganz viele Organisationen beteiligt. Aber wenn Du alles genau regeln willst. Nehmen wir die Haushaltshilfe. Voraussetzung ist: eine andere im Haushalt lebende Person kann diese nicht durchführen (neben anderen Voraussetzungen).

Also muss nach Deiner Aussage nun der Gesetzgeber genau definieren unter welchen Voraussetzungen die Übernahme des Haushaltes anderen Personen möglich ist. Tja. Na dann viel Spaß, wenn Du alle Eventualitäten in ein Gesetz pressen möchtest. Denn es gibt eine Vielzahl von Konstellationen in den privaten Haushalten.

Verfasst: 13.05.2015, 17:57
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:Hallo GKV,

ich möchte dich mit deinem gefährlichen Halbwissen ja nicht "ins Messer laufen
lassen"!

Offenbar bist du nicht ausreichend informiert. Willst du die Lücke schließen?

Schönen Gruß!
Anton Butz
Dein Halbwissen hast Du doch schon selber festgestellt. Die fortgesetzte Weigerung Versicherungsverhältnisse zu beachten.

Also erspare uns doch jetzt wieder diese Ergüsse. Das Thema ist doch schon lange ausgelutscht.

Verfasst: 13.05.2015, 18:01
von broemmel
Anmerkung: Je mehr es die Kassen schaffen, zur aktuellen „Recht“sprechungslage
aufzuklären und zu beraten, um damit zu „überschneidenden“ AU-Bescheinigungen
beizutragen, umso größer wird die Zahl der Opfer nach der beabsichtigten Neuregelung
sein, nachdem die AUB dann nicht mehr „überschneidend“ sein darf, sondern unbedingt
„lückenlos“ anschließen muss.
Wenn Du Dir irgendwann mal angewöhnst, Aussagen von anderen ordentlich zu lesen dann wirst Du feststellen, daß Aufklärung erfolgt. Jetzt behauptest Du wieder die Aufklärung erfolgt falsch.

Mann... Mann.. Mann....

Genau wie mit der angeblichen Falle bei Beschäftigten. Eine Aussage ohne Halt.