Verfasst: 05.01.2013, 11:12
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Und zur Not sprichst Du den Sozialgerichten einfach die Fachkenntnisse oder Entscheidungsgewalt ab - denn Zweifel Du brauchst Du aufgrund Deiner Deutungshoheit ja nicht zu haben.Machts Sinn hat geschrieben:Klare Ansage: die Entscheidung ist - zumindest formell - rechtswidrig und mit ihrer derzeitigen Qualität eindeutig nicht haltbar!
Informativ, punktuell und zutreffend. Ein Sonnenstrahl in der ansonsten drögen Thematik. Habe mich köstlich amüsiert.
Hallo Roemer,roemer70 hat geschrieben:Und zur Not sprichst Du den Sozialgerichten einfach die Fachkenntnisse oder Entscheidungsgewalt ab - denn Zweifel Du brauchst Du aufgrund Deiner Deutungshoheit ja nicht zu haben.Machts Sinn hat geschrieben:Klare Ansage: die Entscheidung ist - zumindest formell - rechtswidrig und mit ihrer derzeitigen Qualität eindeutig nicht haltbar!
Ich hingegen freue mich ergebnisoffen auf das Urteil nebst Begründung - denn ich spreche dem Richter eher eine rechtsverbindliche Aussagekraft zu als diesem Forum.
Besserwisserei unterstelle ich ihm nicht, der zweite Punkt ist Fakt.KKA hat geschrieben:mir fällt immer wieder auf, dass Du und einige Deiner Mitstreiter, Macht's Sinn 'Besserwisserei' unterstellen, bzw. das MS 'Fachkennntnisse, Urteile und Entscheidungsgewalten juristischer Instanzen in Frage stellt.
Müsste er dann nicht jegliche Urteile hinterfragen? Auch die, die zugunsten der Versicherten liefen. Oder diejenigen, die seiner Auffassung entsprechen? Er kämpft (verständlicherweise) einseitig. Aber das gibt den Äußerungen einen sehr faden Nachgeschmack. Verlinkungen spare ich mir hier - Du kannst im KG-Thema viele seiner Beiträge hierzu lesen.KKA hat geschrieben:Natürlich wird MS nicht in allen Bezugnahmen das Recht auf korrekte Darstellung zuzuschreiben sein, allerdings kritisiert er viele und durchaus nachvollziehbare juristische Kernpunkte, welche in der Tat in Frage zu stellen sind und zwar selbst dann, wenn juristische Fachkräfte, sprich Richter, darüber bereits gültige Urteile gesprochen haben. Und genau diese gilt es mit Vehemenz kritisch zu hinterfragen. Richter sind keine Götter und oftmals unterliegen Urteile nicht unbedingt der Sachlage sondern dienen politischen und organisatorischen System-und/oder Sachzwängen.
Falsch! Ich arbeite genau nach dem Credo "Wie kann ich etwas für den Versicherten erreichen". Im Rahmen der Möglichkeiten und möglichst ohne juristische Auseinandersetzung. Dies fällt am leichtesten, wenn man mit der Gegenseite spricht - offen und freundlich. Ich halte wenig davon, aufgrund von Forenbeiträgen, deren Inhalt wahrscheinlich nur wenige Fachfremde nachvollziehen können, diese unreflektiert an die Kasse heranzutragen. Denn dann muss man sich nicht wundern, wenn die Gegenseite gleichermaßen auf stur schaltet. Eine gütliche Einigung scheidet dann aus. Diese hätte Jamihost schon vor einiger Zeit erreichen können. Hätte er den Vergleich angenommen - was außer der KG-Nachzahlung hätte ihn dann bislang ereilt? Etwas Negatives? Ich denke nicht!KKA hat geschrieben:Insofern gehen Du und einige Kollegen (zu) oft nur von der IST-Situation aus, ohne nach rechts oder links zu schauen, wie ein Fall auch zu Gunsten des Versicherten, oder überhaupt aus einen anderen Perspektive betrachtet werden könnte und möglicherweise die Arbeit der Krankenkassen und den Aufwand des Bürgers erleichtern würde..
Bevor ein Sytem "Korrekturen" erfährt, vergehen viele, viele Jahre. Jahre, die ich den Hilfesuchenden hier ungerne aufbürden will, weil meine Auffassung von Recht und Gerechtigkeit vielleicht nicht mit höchstrichterlicher Rechtsprechung vereinbar ist. Ich versuche es auf dem kurzen Weg. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, kann man immer noch schwere Geschütze auffahren.KKA hat geschrieben:Darüber sich zu äußern dürfte nicht schwerfallen, es sei denn, das Forum hat sich auf die Fahne geschrieben, ausschließlich von IST-Situationen beinhaltet zu werden und auf mögliche, systembezogene Korrekturen im Sinne der 'Kunden' zu verzichten.
Solch eine Klarstellung finde ich gut. Sie hätte nicht Not getan, aber ich finde sie gut.KKA hat geschrieben:Bitte nicht persönlich nehmen, wir kennen uns nicht, demzufolge auch bitte nur als kritische Anmerkung auf hier zu lesende Beiträge verstehen.
Ich denke, die "engagierten Mitbürger" umfassen auch die anderen Foristi. Dann sind wir einer Meinung.KKA hat geschrieben:PS. Ohne den vielen engagierten Mitbürgern, also auch Leuten wie Macht's Sinn, würden sehr viele Bürger ihre Problemen mit Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und der Justiz usw. nicht zu bewältigen wissen. Vor allem kranke Menschen, was hier häufig nur beiläufig erwähnt und verarbeitet wird.
Und wenn die DRV doch bewilligt, weil sie anderer Meinung ist als der MDK? Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine "eh sinnlos"-Argumentation vor Gericht Wirkung zeigt.Machts Sinn hat geschrieben:sind wir aber schon einig, dass die Aufforderung zu einen Antrag, der von vornherein erfolglos ist, keinen Sinn macht, eine solche Antragstellung die Grenzen der Mitwirkungspflicht überschreitet?
Bizarr? Weil ich Dinge, die noch nicht geschehen sind, nicht als gegeben nehme? Finde ich nicht bizarr. Eher realistisch.Machts Sinn hat geschrieben:langsam wird das hier aber ein sehr bizarrer Krankenkassen-Salto Mortale!
Wären wir nicht, denn §51 SGB V sagt aus: "Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben."Machts Sinn hat geschrieben:Mal angenommen es wäre so, die DRV bewilligt doch weil sie abweichend vom MDK und von der AOK davon ausgeht, dass die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist - obwohl sie sich dann leicht darauf zurückziehen könnte, dass die Krankenkasse löhnen muss (so blöd sind die dort gerade zu diesem Punkt auch wieder nicht) -, dann wären MDK und AOK von einem falschen Sachverhalt ausgegangen und hätten auf falscher Basis die richtige Entscheidung getroffen - oder besser auf tatsächlicher Basis die falsche. Im Übrigen wären wir dann (wieder) im Spezialbereich des § 51 SGB V, womit eine 10-Wochen-Frist einzuhalten gewesen wäre.