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Verfasst: 16.04.2013, 20:24
von Poet
@Franki 01: Das SGB ist leider so eindeutig nicht formuliert und lässt in vielen Fällen Interpretationsspielraum. Deswegen läuft ja soviel über die SG.

Dein Vergleich mit dem heutigen Kassensystem und der SV der DDR hinkt etwas. Wenn dann müsste man vergleichen, SV-System der DDR 1989 und SV-System der BRD 1989. Du würdest darauf stoßen, dass der Beitrag im DDR-Vollkasko-System seinerzeit bei rd. 20% lag und bei max. 120DDR-Mark Beitrag festgeschrieben und in der Bundesrepublik bei rd. 11% lag. Fakt ist, dass die SV der DDR unter Trägerschaft des FDGB die finanzierenden volkseigenen Kombinate neben den ARN-Beiträgen Milliarden gekostet hat: Ein subventioniertes Aushängeschild. Heute in dem Umfang nicht mehr finanzierbar.

Ach ja, und die Bürokratie im Kassensystem der Bundesrepublik war zumindest anfang der 90iger Jahre weit weniger als zu DDR-Zeiten. Die Mitgliedschaften inkl. Familienversicherte sind in der BRD auf sog. E-Karten bei der Kasse schön in Handschrift verwaltet worden, die Beiträge wurden händisch abgeglichen und Du konntest mit dem Anspruchsberechtigungsschein zu jedem Arzt, jedes Krankenhaus usw.
Ohne SV-Ausweis oder mit entsprechenden Fehlzeiten (ja, die Krankentage wurden im Ausweis festgehalten) konntest Du zu DDR-Zeiten bei manchem Arbeitgeber gleich wieder abtanzen.
Als Arbeitnehmer bist du auch zu DDR-Zeiten zum Betriebsarzt gewackelt. Dieser kombinatseigene Arzt hat entschieden ob Du krank bist oder nicht...und wie die Entscheidung häufig ausfiel lag daran ob der Arzt etwas von Dir gebraucht hat und ob Du auf Arbeit gebraucht wurdest. Da würde sich manchem MdK-Recken hier im Forum aber heute die Nackenhaare aufstellen.

Der Rechtsstaat funktioniert, nur halt nicht immer so wie es jeder immer gerne hätte.

Die DDR hat auch funktioniert (nur nicht lange) und zumindest kann ich mich noch daran erinnern dass sie keiner - wir im Osten voran - haben wollte.

:D

Verfasst: 07.09.2015, 08:29
von Anton Butz
Was ist das denn? 362.400 Aufrufe bei 120 Beiträgen, davon gut ein Drittel ohne Text!

Die Frage, ob Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden können, scheint allgemein interessant
zu sein.

Ob der Thread mit zeitlicher Distanz und einhergehender Annäherung an mögliche Antworten
wohl wieder belebt oder das Thema besser ganz von vorne neu aufgerollt werden sollte?

Verfasst: 07.09.2015, 10:48
von Czauderna
Hallo Anton,
in diesem Thread sehe ich da keinen Sinn. Wenn Du meinst, dass es wert wäre dieses Thema erneut auf die Agenda zu legen, mach das, aber bitte nicht hier beim "Krankengeld" - dann am besten im Allgemeinen-Teil.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.09.2015, 18:17
von Anton Butz
Danke Czauderna!

Schon wieder ca. 400 Aufrufe – das Interesse ist überwältigend!

Also: neuer Thread „Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?“ hier:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp78250.html#78250

beginnend mit der Annahme:
„Sie könnten es, tun es aber nicht, jedenfalls bisher nicht nach gesetzlichen Vorschriften!“
Damit könnte hier geschlossen werden.