Seite 9 von 20
Verfasst: 19.07.2012, 11:15
von Adler76
Hier der Widerspruch der KK
Das in grün markierte.......Wortgetreu steht im Original.......wegen multipler Erkrankungen Patient AU.......vorstellung beim Hausarzt.
Das meine Fraun Arbeitslosengeld bekommt ist RICHTIG......ABER ich Lebe in Scheiding......sehen die an den Unterschioedlichen Adressen
wenn die wollen!!!!!
Verfasst: 19.07.2012, 12:17
von Gast
Verfasst: 19.07.2012, 12:43
von Adler76
Die Kopie vom ärztlichen Notdienst liegt vor
Ich weis jetzt aber nicht ob mein Anwalt das gleich mit ans Sozialgericht geschickt hat,oder das noch zurück hält.
Auf alle fälle habe ich eine Kopie mit Stempel vom aktuellen Hausarzt das dieses eine Kopie des Originals ist.
Also,es wird definitiv auffallen das die KK hier versucht die Tatsachen zu verdrehen.
Verfasst: 19.07.2012, 14:49
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.07.2012, 15:01
von Adler76
Habe eben noch das Aktuelle Schreiben von meinem Anwalt per Mail erhalten.
Das von dir(@Machts Sinn)angegebene Urteil,habe ich meinem Anwalt soeben zukommen lassen.
Die Sache wird als erledigt angesehen,das Eilverfahren.
Und aus Beweisgründen im normalen Verfahren weitergeführt.
Ich Kopiere das mal hier rein......
In Sachen
..............
gegen
AOK – ...........
erklärt der Antragsteller den Rechtsstreit im Eilverfahren für erledigt und beantragt,
die Kosten des Rechtsstreits der Antragsgegnerin aufzuerlegen
Begründung:
Der Rechtstreit wird aus Beweisgründen im Hauptsacheverfahren weitergeführt.
Die Antragsgegnerin hat mit Bescheid vom 11.05.2012 die Zahlung des Krankengeldes
ohne ersichtlichen Grund eingestellt. Erst nach Widerspruch des Unterzeichners werden
weitere Ermittlungen angestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen
bestätigt am 15.06.2012 sodann, dass der Antragsteller über den 31.05.2012 hinaus
arbeitsunfähig ist. Die Antragsgegnerin gibt daraufhin für den Zeitraum
31.05.2012 bis 08.06.2012 ein Anerkenntnis ab. Für den nachfolgenden Zeitraum ist die
Antragsgegnerin ebenfalls eintrittspflichtig. Sie wird sich ihrer Leistungspflicht nicht
entziehen können.
Der Antragsgegnerin sind die Kosten des Rechtsstreites gem. § 192 Abs. 4 SGG in vollem
Umfang aufzuerlegen. Sie hat durch ihren unzutreffenden Bescheid das Anordnungsverfahrens
erst erforderlich werden lassen.
Verfasst: 19.07.2012, 16:59
von reallyangry
Sauber!
Ich denke, die Frage ist an anderer Stelle schon mal gestellt worden (und auch beantwortet worden), aber trotzdem schmeiße ich sie jetzt hier in den Raum:
Der Antragsgegnerin sind die Kosten des Rechtsstreites gem. § 192 Abs. 4 SGG in vollem
Umfang aufzuerlegen. Sie hat durch ihren unzutreffenden Bescheid das Anordnungsverfahrens
erst erforderlich werden lassen.
Die Kasse zahlt. Die Kasse verwaltet die Gelder ihrer Beitragszahler. Die Beitragszahler zahlen also für die "Aufklärung von Fehlern." Selbst wenn Adler als "Sieger" vom Platz geht, sind seine Beiträge benutzt worden, um diesen Fall zu beenden. [und sein RA freut sich]
Wat 'nen Schwachsinn!
Wäre es da nicht sinnvoller, das System zu ändern, damit diese Fehler gar nicht erst passieren???
Aber da ist dann wieder die Politik gefragt, näch?
Um Gottes Willen...warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Verfasst: 19.07.2012, 17:15
von Adler76
Tja,was soll man dazu Sagen......
Ganz einfach......die KK versucht durch das verdrehen von Tatsachen Ihre Kunden Dumm da stehen zu lassen
Laut dem Schreiben sieht die KK ja keinen Grung dafür,das sie das KG weiter zahlen soll/muss.Und auch keinen anlass für eine einstweilige Anordnung.
Zum Glück hatte ich jemand dabei der bezeugen kann,das man mir werder das erste Gutachten in Kopie aushändigen wollte,und erst recht keinen Termin beim MDK zur Untersuchen machen wollte.
Erst als ich dann angegeben habe das ich Rechliche Schritte einleiten werde wurde das Gutachen,das erste,zugeschickt.
Danach erhielt ichdann auch endlich die zusage für einen Termin beim MDK.
Ich sehe das ganze als verzögerungstaktik
Verfasst: 19.07.2012, 17:26
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.07.2012, 17:59
von Adler76
Die AUB´s gebe ich schön brav alle 14 Tage ab
Zahlen wollen se aber nicht.Letzte KG war nur bis zuk 8.6.2012!!!
Muss jetzt aber "Sicherheitshalber" AGL II beantragen
Verfasst: 19.07.2012, 19:10
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.07.2012, 21:30
von vlac
Hallo,
und zunächst einmal: Gute Besserung, auch wenn es in dieser Situation wohl schwer fallen dürfte.
Mein Eindruck aus der Ferne ist, dass Du einen faulen, inkompetenten Hausarzt gehabt hast. Ich hoffe, Du machst um diesen Menschen einen Bogen.
Das, worum es bei Dir aktuell geht ist: Dein Vertrauensverhältnis zu diesem Arzt war nachhaltig gestört, nachdem er Dich nicht krank geschrieben hat, obwohl Du ganz offensichtlich nicht arbeitsfähig bist, worauf hin Du, auf den Rat des Forums hier, zum ärztlichen Notdienst gegangen bist, um die Frist einzuhalten. Und die Gütligkeit der Bescheinigung, die Du dort bekommen hast, bestreitet die Krankenkasse - womit dann die Lücke eingetreten ist, die hier im Forum immer wieder Thema ist, und die Dich aus Sicht der Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug katapultiert hat.
Das ist in der Entgegnung der Krankenkasse das einzig Relevante - der Rest ist Jura-Geschwurbel, der nur den Beginn des Verfahrens verzögern soll, indem aufgezeigt wird, dass keine Dringlichkeit besteht. Da wäre es die Sache Deines Anwaltes gewesen, darauf zu erwidern.
Aber im Kern ist für den Ausgang des Verfahrens entscheidend, ob die Bescheinigung des Notdienstes anerkannt wird, oder nicht. Ja, sie ist vage. Ja, sie erfüllt die Anforderungen nicht.
Deshalb ist es notwendig, der Krankenkasse, und falls die nicht einlenkt, dem Gericht zu erklären, wie es dazu gekommen ist: Das Vertrauensverhältnis zu Deinem Arzt war gestört, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist; ein anderer Arzt war kurzfristig nicht verfügbar. Der ärztliche Notdienst war die einzige Möglichkeit.
Man kann über Internetforen eine Menge sagen. Aber eine sehr, sehr schöne Sache ist, dass all' dies hier im Forum dokumentiert ist - mit einer Menge an Zeugen.
Falls am Ende heraus kommen sollte, dass die Krankenkasse nicht zahlen muss, wenn der Arzt Mist gebaut hat, dann ist mit Sicherheit der Arzt zur Zahlung verpflichtet. Er kann sich nicht damit heraus reden, dass er zu viel zu tun hat, oder dass er die Gesetzeslage nicht kennt - das ist sein Job.
Sprich mit Deinem Anwalt und zwar bald.
Wenn ich Dir irgendwie helfen kann, melde Dich.
Viele Grüße
Verfasst: 20.07.2012, 00:27
von roemer70
Kurzer Off-Topic-Ausflug zu einem Nebensatz von Machts Sinn:
obwohl Widerspruchsausschüsse hauptsächlich "Abnick-Funktion zum Vorschlag der Krankenkassen" haben.
Das liegt daran, dass vor einer Vorlage beim Widerspruchsausschuss die Fälle von Fachabteilungen gegengeprüft werden. Mir ist allerdings schon untergekommen, dass ein Widerspruchsausschuss aus sozialen Gesichtspunkten anders entscheidet - nämlich zugunsten des Versicherten.
Das aber nur am Rande.
Verfasst: 20.07.2012, 07:06
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 20.07.2012, 11:16
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:du meinst also tatsächlich, diese Sache sei von einer Fachabteilung gegengeprüft worden?
Ich würde sogar darauf wetten.
Machts Sinn, Du hinterfragst inhaltliche Dinge - völlig legitim und ja auch von großer Resonanz geprägt. Von organistorischen Regelungen dürfte Dir aber m.E. die Kenntnis fehlen, da Du die Abläufe ja "nur" von außen sehen kannst. (Korrigiere mich bitte, sollte ich hier falsch liegen!)
Ich rede ja nicht über das Ergebnis, sondern über die Arbeitsweise der Kassen im Allgemeinen.
Verfasst: 20.07.2012, 11:24
von Adler76
Ich bekomme in der nächsten "Stunde" nen rückruf der AOK.......dann sehen wir weiter....
Wegen dem Anwalt.....
Der hatte ja schon ein Gespräch mit dem Richter.In diesem Gespräch einigten sie sich darauf,dass das ganze im einem normalen Verfahren weiter geführt wird.
Warum die lücken entstanden sind ist schon alles Dokumentiert.
Auch das die AOK meinen (Ex)Hausarzt angeschrieben hat.
Mir kommt es so vor,als ob Anwalt wie auch der Richter,die AOK auflaufen lassen wollen.
Es wird sogar der Arzt vom Notdienst vorgeladen!!!