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Verfasst: 28.01.2013, 21:04
von JanneXX
Um die Sache.
Verfasst: 28.01.2013, 21:29
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:Ja, stimmt - auf dieser Ebene fällt sicher auch Roemer70 noch ein wertvoller Diskussionsbeitrag ein.
Verständnisfrage: Auf welcher Ebene?
Verfasst: 20.07.2013, 19:49
von JanneXX
Hallo,
kurzes update: Berufung gegen das SG-Urteil wurde eingelegt, soweit mir möglich werde ich über den Fortgang meiner Streitsache hier berichten.
Langweilig wird´s bei mir nun dennoch nicht:
Obwohl ich wegen diversen Erkrankungen (mehrere „F“-Diagnosen und anderes) seit Jahren arbeitsunfähig bin und der SBin des Jobcenters (JC) die aktuellen AUBen seit 1,5 Jahren vorliegen, erhalte ich immer wieder Einladungen, die ich persönlich wahrnehmen soll.
Wegen „Unterschriften“, die ich vorort gar nicht leisten muss (wie ich nun im Internet gelesen habe!!!) werde ich wiederholt in die Kreisstadt bestellt. Um diesen „Einladungen“ nachkommen zu können muss mich meine 87-jährige Mutter bis zum JC begleiten, dort „übernimmt“ mich dann mein
bevollmächtigter Bruder, der sich dann immer von der Arbeit freinehmen muss (natürlich ohne Entschädigung durch´s JC).
Gesundheitsfragebogen (+ Schweigepflichtentbindung, über deren Freiwilligkeit wir nicht aufgeklärt wurden!) hat SBin am PC ausgefüllt – nach meinen Angaben – obwohl meine Diagnosen bei ihr nicht bekannt sein müssen, was uns Laien natürlich nicht bekannt war. Ebenso hat sie im Beisein meines Bevollmächtigten wiederholt um meine Arztberichte gebeten. Erst nachdem ich sagte, dass ich keine habe und die Berichte bei meinen Ärzten angefordert werden können, gab sie Ruhe.
Nachdem wir sie wiederholt auf die Umstände (Begleitung durch alte Mutter sowie Bruder, der sich von der Arbeit freinehmen muss) aufmerksam machten und sie auch einmal meine auf dem JC-Flur wartende Mutter (die ansonsten im Auto wartete, weil selbst mit Rollator der Weg für sie mittlerweile zu beschwerlich ist) gesehen hat, meinte sie, dass sie evtl ausnahmsweise den nächsten Termin telefonisch mit mir regeln könnte.
Mein Hinweis auf meinen bevollmächtigten Bruder (der eben Aufgrund meines Gesundheitszustands von mir Vollmacht erhielt) und darauf, dass ich aufgrund meiner Erkrankungen nicht ans Telefon gehen kann, wurde in etwa so kommentiert: "Naja, wenn Sie nicht ans Telefon gehen, dann bestell ich sie halt wieder ein" ... - wohlwissend, dass ich das meiner Mutter und meinem Bruder ersparen möchte und diese ganze Sache für mich äußerst beschämend ist.
Dann ruft sie tatsächlich an (mit unterdrückter Nummer), obwohl sie um meine Angstzustände und Panikattacken weiß, und bedankt sich im Anschluss dafür, dass ich mich getraut habe, ans Telefon zu gehen!!!*
Amtsmissbrauch?
Nötigung?
Willkür?
Psych. Kranke unter Druck setzen?
Vorsätzliche Erniedrigung, Verletzung meiner Würde und meines Schamgefühls?
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Janne,
die vor und nach solchen JC-Aktivitäten wieder tagelang „neben der Spur läuft“ und das alles wegen einer „Lücke“, die durch die Terminvergabe ihrer Ärzte entstand, wie bei Laila ...
Und falls hier erwerblose Betroffene mitlesen: Wendet euch ggfs an Erwerblosen-Initiativen (vorort oder im Inet) oder Sozialverbände, damit ihr nicht solcherart "über den Tisch gezogen" werdet.
*Ich bin mir sicher, auch hier wird der ein oder andere Leser denken: Na siehste - ´s geht doch.
Hilfen, die einem das letzte Quäntchen Kraft aussaugen ...
Verfasst: 22.07.2013, 17:58
von JanneXX
Hilfen, die einem das letzte Quäntchen Kraft aussaugen ...
Hallo,
aufgrund von „brainfog“ ist´s mir leider nicht möglich, mehr und detaillierter zu posten oder mich an Diskussionen zu beteiligen.
Dennoch möchte ich mich hier anderen anschließen (wink zu reallyangry) und peu a peu aus meinem Alltag und Kontakten mit Behörden und Anträgen/Ablehnungen/Widersprüchen, ärztlichen Berichten/Gutachten/Gegengutachten etc berichten.
Es liest sich immer so schön, dass es Hilfen gibt und man die nur in Anspruch zu nehmen braucht. Was das im reallife für von oftmals schweren/chronischen Krankheit(en) Betroffene bedeutet, ist leider in vielen Fällen niederschmetternd. Weiter vorn in meinem Thread habe ich bereits geschrieben, warum ich überhaupt im Internet Hilfe(n) suche und dass das weiterhin vonnöten ist, zeigt leider auch mein vorhergehender Post zum Thema Jobcenter.
Hilfen zum Thema
Rechtsberatung:
Wer mir im Vorfeld alles und wiederholt von einer Klage abgeraten hat (als es bei der Krankengeldverweigerung noch darum ging, dass meine AU am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde, was durch BSG-Urteil vom Mai 2012 vom Tisch ist), wurde bereits geschrieben. Ohne meine beratungsresistente Klageerhebung wäre ich heute der Mops, der klaglos und kampflos verloren hat.
Wegen „Nachtretens“ meiner KK steht´s im Moment 1:1 – schaun mer mal, wie´s weitergeht.
Ärzte, Thera etc siehe weiter vorn im Thread.
Sozialpsychiatrischer Dienst (dazu hatte ich ja eingangs meines Threads auch schon ein paar Sätze geschrieben):
Antrag Haushaltshilfe, den der Soz.arbeiter (SA) bei meiner Spar-KK anforderte (immerhin), ein paar „Kreuzchen“ im Antrag für mich ausfüllt – die auch noch falsch, was eigentlich kaum möglich ist und dennoch … - und mich das so unterschreiben ließ.
Na ratet mal → Antrag von KK abgelehnt. Ich hatte SA gebeten, Widerspruch einzulegen. Auf spätere Erkundigung zum Stand der Dinge sagte er, dass er bei der KK angerufen habe. Die nette SBin hätte ihm gesagt, dass ein Widerspruch zwecklos wäre und weiterhin teilte er mir mit, dass lediglich Menschen mit Kindern Anspruch auf Haushaltshilfe hätten!!!
Als SA mir dieses Ergebnis seiner Bemühungen bei einem Hausbesuch mitteilte, bat er nach 5 Minuten aufgrund seiner Allergien darum, das Gespräch an einem anderen Ort fortzuführen.
SA nahm für mich Kontakt zu einem Anwalt auf. Wochenlang passierte weiter nichts, auf mein Nachfragen kam dann zumindest eine Vollmacht vom Anwalt, die ich unterschrieb. Wieder wochenlang nix, nachhaken, Anwalt schickt Antrag auf Prozesskostenhilfe. Wieder wochenlang Sendepause, nachhaken, Anwalt hat angeblich einen gebrochenen Kiefer (womit ich nichts zu tun hatte)...*
Ansonsten ist ausser „Vertrösten“ nichts passiert, was der Rede wert wäre. Ach so – doch – mit seiner Begleitung war mir das Aufsuchen zumindest meiner Hausärzte wieder möglich, auch wenn wegen „Terminierungsproblemen“ des Soz.arbeiters weitere 4 Wochen verstrichen, bis es zum ersten Praxisbesuch kam. Auf weitere SA-Begleitungen habe ich dann verzichtet. Hinsichtlich Befreiungsanträgen für Zuzahlungen, GEZ ua kam überhaupt nichts – NULL. Planlosigkeit auf ganzer Linie. Wie berichtet, beantragte mein Bruder für mich letztendlich ALGII.
Mag sein, dass ich ein Pechvogel bin und Murphy´s law nur bei mir so erbarmungslos greift, seid versichert, mir wär´s anders auch angenehmer.
Fortsetzung folgt.
J(e)anne
* Mandat wurde dann Soz.verband übertragen – das bisherige Ergebnis steht auch hier im Thread ...
bad news ...
Verfasst: 29.09.2013, 11:13
von JanneXX
Hallo,
in meinem Einzelfall hatte die Fehldeutung der für Laien missverständlichen AU-RL durch meine Hausärzte (= Nichtjuristen) für mich so weitreichende Folgen wie den Verlust des Krankengeld-Anspruches und des Krankenversicherungsverhältnisses, obwohl die Arbeitsunfähigkeit unstreitig durchgehend vorlag und weiterhin vorliegt.
Die Tatsache, dass nicht ein Patient/Versicherter die AU-RL überhaupt kennt (sofern er nicht von Krankengeldverweigerung betroffen ist), geschweige denn die sich für ihn daraus ergebenden konkreten Pflichten und (Handlungs-)Erfordernisse erkennen kann, fällt regelmäßig, wiederkehrend und nachhaltig unter den Tisch. Warum wohl?
Ergänzend zu den o.g. weitreichenden Folgen ist mir dieser Tage eine Renteninformation der DRV ins Haus geflattert, nach der ich aufgrund der Krankengeldnichtzahlung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht (mehr) erfülle!!!
Herzlichen Dank auch an meine Krankmachkasse (die mit den vier Ringen)!
Verfasst: 29.09.2013, 18:54
von Poet
@JanneXX: Ersteinmal dickes fettes Lob dass Du den Thread fortführst und auch weiterhin kämpfst.
Das mit der volle Erwerbsminderungs-Rente verstehe ich nicht ganz, bislang kenne ich nur, dass die Zeiten, welche unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträge belegt werden konnten, z.B. AU-Zeiten, sich dennoch nicht nachteilig für den Versicherten auswirken.
Kannst Du das genauer erläutern?
Verfasst: 30.09.2013, 11:29
von Carola
Voraussetzungen
Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht
Die Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden
Sie können generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten
Sie sind seit mindestens 5 Jahren versichert (sog. Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen:
Beitragszeiten, auch wenn Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben, sich der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege gewidmet haben oder freiwillige Zahlungen geleistet haben
Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
Versorgungsausgleich nach Scheidung
Zuschläge für 400-Euro-Jobs
Rentensplitting
Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt
Die Wartezeit kann auch weniger als 5 Jahre betragen, wenn
die Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit auftritt und Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sind oder in den letzten 2 Jahren wenigstens 12 Monate lang Pflichtbeiträge bezahlt haben
die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ihrer Ausbildung auftritt. In den letzten 2 Jahren haben Sie mindestens 12 Monate lang Pflichtbeiträge abgeführt
Da ihre KK kein Krankengeld gezahlt hat, wird sie die 36 Monate Pflichtbeiträge nicht mehr zusammenbekommen. Meine schwere Vermutung.
lg
Verfasst: 30.09.2013, 15:47
von JanneXX
Carola hat geschrieben:Voraussetzungen
...
Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt
...
Da ihre KK kein Krankengeld gezahlt hat, wird sie die 36 Monate Pflichtbeiträge nicht mehr zusammenbekommen. Meine schwere Vermutung.
lg
Hallo Poet,
Carola hat mit ihrer schweren Vermutung voll ins Schwarze getroffen. Zudem gab´s wohl zum 1.1.11 Änderungen bezügl. des ALG II Bezugs (seither werden daraus keine Pflichtbeiträge mehr an die DRV abgeführt, wenn ich das richtig verstanden habe) - aber irgendwie kann diese Zeit evtl. wohl doch angerechnet werden. So die vorläufige Auskunft der Beraterin, die sich auch Kopien von meiner Berufungsklage anfertigte. Schriftlich liegt mir noch nichts vor.
LG
Janne
Verfasst: 30.09.2013, 15:57
von Carola
Sobald dir da was schriftlich vorliegt..
Und es nicht zu deiner Zufriedenheit ausfällt, gehst du zu deinem
Amtsgericht, nimmst dein Bescheid mit was du im Monat an Geld bekommst,
dann holst du dir den Beratungshilfeschein.
Damit (erst dann nicht vorher) zum Rechtsanwalt, dort 10€ bezahlen (hier in meiner Stadt verzichten fast alle Änwälte auf die 10€).
Anwalt für Sozialrecht, anrufen vorher und nachfragen ob er sich in Rentensachen auskennt.
Sollte es weiter gehen wirst du bei aussicht auch die Prozesskostenbeihilfe erhalten, also keine Angst, aber das wird dir dein Anwalt sagen.
Du hast nichts zu verlieren, ausser 10€...habe damit reichlich Prozesse gewonnen, die mir von allen als nicht gewinnbar abgesprochen wurden.
Ps: sorry für Rechtsschreibung, war vom Handy aus der Hand geschüttelt, gelobe besserung
Verfasst: 30.09.2013, 16:49
von JanneXX
Herzlichen Dank für`s Mut machen und deine Informationen, Carola!
Verfasst: 30.09.2013, 21:11
von Poet
JanneXX hat geschrieben:Carola hat mit ihrer schweren Vermutung voll ins Schwarze getroffen. Zudem gab´s wohl zum 1.1.11 Änderungen bezügl. des ALG II Bezugs (seither werden daraus keine Pflichtbeiträge mehr an die DRV abgeführt, wenn ich das richtig verstanden habe) - aber irgendwie kann diese Zeit evtl. wohl doch angerechnet werden. So die vorläufige Auskunft der Beraterin, die sich auch Kopien von meiner Berufungsklage anfertigte. Schriftlich liegt mir noch nichts vor.
LG
Janne
@JanneXX: Schon klar aber ich kenne es nur so dass diese ALGII-,Erziehungs- oder AU-Zeiten ohne Beiträge dann „Anrechnungszeit ohne Bewertung“ werden, also die Rentenansprüche nicht steigern aber zumindest die Anwartszeiten erfüllt werden.
Gut also wenn Du in Widerspruch gegangen bist und zum letzten Post von Carola kann ich 100% zustimmen.
Verfasst: 05.03.2014, 00:56
von JanneXX
.
Im Namen des Volkes??? Schon lange nicht mehr, wie mir scheint ...
Mit Verlaub: Wie blind muss Justitia mittlerweile sein, um wieder und wieder solcherlei zu produzieren?
elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/bsg-krankengeld-falle-endlich-sensation-117200/index2.html#post1611277
Meine Streitsache ist zwar "erst" beim LSG angesiedelt - wenn´s dort nicht zufriedenstellend läuft, geht´s eben an anderer Stelle weiter und weiter und weiter!
Hab ja noch ein paar Jahrzehnte Zeit und Krankengeld§§ waren schon immer meine heimliche Leidenschaft.
Verfasst: 22.04.2014, 22:33
von JanneXX
update:
drv hat rückwirkend die rente wegen voller erwerbsminderung bewilligt.
unbefristet bzw längstens bis zum monat des erreichens der regelaltersgrenze.
die rente wird in voller höhe geleistet.
*puh*
fragt mich nicht, wie die lieben leutchen das zusammengepuzzelt haben ...
das berufungsverfahren vor dem lsg dümpelt so vor sich hin, da die beklagte wegen arbeitsüberlastung auf gefühlte 593 anschreiben des lsg nicht reagieren konnte und nun beim lsg anregt, mir eine "missbrauchsgebühr" aufzuerlegen.
darauf lass ich´s ankommen - notfalls lass ich mich medienwirksam vor´s lsg transportieren und erbettel die gebühr von anderen justiz- bzw krankenkassengeschädigten
.
lg
janne
Verfasst: 22.04.2014, 23:11
von Poet
@janne:Also haben die Anwartszeiten doch geholfen. Freue mich für Dich...
Verfasst: 25.04.2014, 13:35
von JanneXX
dank dir für´s mitfreuen, poet!
wird meine kk "automatisch" von der drv benachrichtigt oder muss ich das veranlassen?
bin ja nun rentnerin (liest sich noch seltsam fremd ...) und sollte vermutlich auch eine geänderte versichertenkarte erhalten?