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Verfasst: 04.07.2016, 16:52
von Anton Butz
Devil1211 hat geschrieben: Nett wie du helfen wolltest!
Ja, hätte ich gerne, weiß aber immer
noch nicht, ob gegen die Entscheidung
der KK bereits ein Widerspruch läuft bzw.
ob du wegen der 5.500 Euro überhaupt
aktiv werden möchtest.

Stattdessen habe ich den Eindruck, die
Sache driftet immer mehr ab.

.

Verfasst: 04.07.2016, 19:22
von vlac
...

Verfasst: 04.07.2016, 21:49
von Devil1211
Hallo,
Es läuft noch Garnichts ,denn es ist wie hier,

es könnte aber aber und mir nützt die öra nichts denn die vertretten ja nichts

lg anja

Verfasst: 04.07.2016, 22:00
von Devil1211
Der 0rt0päde hat auch nur aufgespritzt und morgen und übermorgen auch !

lg anja

Verfasst: 04.07.2016, 22:16
von Devil1211
@ Anton
was heißt es driftet immer mehr ab ?Ich kann mir Anwalt nicht leisten !wo von auch

lg anja

Verfasst: 05.07.2016, 00:16
von Anton Butz
Hallo Anja,

wenn du keinen Rechtsschutz hast, nicht im VdK, SoVD oder in der Gewerkschaft ...
bist, hast du wohl nur zwei Möglichkeiten:

a. lassen und schnellstmöglichst vergessen

b. selbst probieren (mit evtl. Hilfe des Forums)

Da der Bescheid vom 02.06. ist, wäre nun Alarmstufe rot, falls die Rechtsbe-
helfsbelehrung (Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig ...) nicht
- rechtswidrig - fehlt.

Unabhängig davon kannst du dich auch über alles andere austauschen,
was weniger im Zusammenhang mit deiner ursprünglichen Frage steht:
"Kann ich irgendwas machen?"

Es liegt an dir - du findest hier jedenfalls Gehör.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 05.07.2016, 06:00
von Czauderna
Hallo,
Ich stimme Anton zu, gebe allerdings zu bedenken, dass diese Forum keinen Rechtsanwalt ersetzen kann, d.h. Eine Rechtsberatung darf und wird es hier nicht geben können.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 05.07.2016, 08:17
von Anton Butz
Ja klar Czauderna,

aber Devil sollte nicht auch noch Opfer einer "Falsch"-Beratung im KKF, z. B.
durch Vlac, werden, siehe z. B. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html

Ich an ihrer Stelle würde noch heute persönlich, schriftlich oder per Fax - nicht per eMail -
einen Text bei der Krankenkasse einreichen, etwa so:


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den Bescheid vom 02.06.2016 lege ich Widerspruch ein.

Ihre Entscheidung geht zwar davon aus, dass ich bis zur Aussteuerung
arbeitsunfähig krank war und dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld
hatte, stellt aber rechtswidrig darauf ab, der Anspruch ruhe wegen fehlen-
der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.

Letzeres bedarf der Korrektur. Ich war immer „bis auf weiteres“ arbeitsunfähig.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.5.2012,
B 1 KR 20/11 R) kann eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsun-
fähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte
begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen.
Einer zusätzlichen Information bedurfte es nicht.

Somit steht mir Krankengeld bis zur Aussteuerung zu.


Mit freundlichen Grüßen

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 05.07.2016, 09:27
von Devil1211
Guten Morgen
Anton ich versuch es nun mit dem was du mir sagst
Schreiben ist raus an die KK

lg anja

Verfasst: 05.07.2016, 09:37
von Anton Butz
Devil1211 hat geschrieben: Schreiben ist raus an die KK
Hallo Anja,

das hört sich riskant an - falls die Frist heute oder morgen endet.
Hatte der Bescheid denn eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Und hast du gesehen, dass ich den Text eben ergänzt habe?

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 05.07.2016, 09:43
von Devil1211
Ist dass sozialgesetzbuch fünftes buch?

Verfasst: 05.07.2016, 09:51
von Devil1211
§49 Abs.1Nr 5 SGB V solange Arbeitsunfähigkeit der KK nicht gemeldet wird ...............

Verfasst: 05.07.2016, 14:38
von Devil1211
Hallo
Nun habe ich mal wieder falsch gelesen vor Aufregung nicht per E-Mail habe es per E-Mail geschickt :roll: Teamleitung KK schon geantwortet bitte per fax . Nun ist es mit neuen Text von dir Anton per Fax auf dem Weg. Weiß gar nicht wie ich dir danken soll, das du mich so an der Hand nimmst

lg anja

Verfasst: 06.07.2016, 17:59
von Devil1211
Hallo guten Abend,
So heute ist nun der Alg1 Bescheid gekommen ! Gleich auch Reha Antrag keine Ahnung was ich nun wieder machen muss !
War heute bei der Ärztin Psychiatrie & Psychotherapie die versteht auch die Krankenkasse nicht denn ,es ist ganz typisch für meine Sache Körper reagiert und nimmt alles doppelt so schlimm auf und haut einen Flach .Dosierung Tabletten verdoppelt.
Preis des Lebens magersüchtige Tochter nach Trennung noch jahrelang gestanden bis ich nun da gelandet bin

lg anja

Verfasst: 06.07.2016, 23:28
von Anton Butz
Hallo Devil1211,

Alg 1-Bescheid - gratuliere! Heute musst du da nichts machen - du darfst dich
einfach mal "freuen".

Und das mit dem Reha-Antrag ist sicher beschrieben - das ist der Preis dafür, dass
du überhaupt Alg 1 bekommen kannst, § 145 Abs. 2 SGB III:
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html

Ich drück dir die Daumen für wieder bessere Zeiten.

Schönen Gruß
Anton Butz