Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Wer trägt die Verantwortung dafür ...
.
… und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, dass die Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages (absichtlich?) unvollständig über den Inhalt der von ihnen „abgenickten“ Änderung
des § 46 SGB V informiert waren?
An sich war es Aufgabe des federführenden Gesundheitsausschusses, dem Bundestag zu berichten
und einen begründeten Beschluss zu empfehlen. Die dafür erforderlichen Informationen und Hinweise
standen dem Ausschuss zur Verfügung.
Diese Aufgabe hat der Gesundheitsausschuss aber nicht selbst wahrgenommen. An seiner Stelle sind
die Fraktionen von CDU/CSU und SPD tätig geworden. Dies ergibt sich deutlich aus der Erklärung des
Abgeordneten Rudolf Henke (CDU/CSU):
gemacht, zumindest was den Beschluss zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b (§ 46 Satz 2 SGB V) anbelangt.
Dies würde aber bedeuten, dass der Gesundheitsausschuss seine Pflicht nicht wahrgenommen hat, als
vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages die Beschlüsse fachlich vorzubereiten und mit Begrün-
dung zu empfehlen. Stattdessen hat er – dem Fraktionszwang folgend – nur vorbereitete und verabredete
Fraktionsergebnisse weiter transportiert, als wären dies Ergebnisse seiner eigenen Arbeit.
Dabei ist völlig übergangen worden, dass mit der Änderung des § 46 SGB V weit mehr geregelt wird,
jedenfalls nicht nur Probleme gelöst werden, die sich in der Praxis vor allem nach Wochenenden bei
der verspäteten Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen gezeigt haben.
Üblicherweise leisten die Mitglieder der Ausschüsse einen erheblichen Teil der fachlichen Arbeit im
Prozess der Gesetzgebung – in diesem Fall hat der Gesundheitsausschuss seine eigene enorme
Bedeutung für die parlamentarische Arbeit allerdings selbst unterlaufen.
… und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, dass die Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages (absichtlich?) unvollständig über den Inhalt der von ihnen „abgenickten“ Änderung
des § 46 SGB V informiert waren?
An sich war es Aufgabe des federführenden Gesundheitsausschusses, dem Bundestag zu berichten
und einen begründeten Beschluss zu empfehlen. Die dafür erforderlichen Informationen und Hinweise
standen dem Ausschuss zur Verfügung.
Diese Aufgabe hat der Gesundheitsausschuss aber nicht selbst wahrgenommen. An seiner Stelle sind
die Fraktionen von CDU/CSU und SPD tätig geworden. Dies ergibt sich deutlich aus der Erklärung des
Abgeordneten Rudolf Henke (CDU/CSU):
Genau so haben es vor ihm offenbar auch die CDU/CSU-SPD-Mitglieder des GesundheitsausschussesIn den heutigen Abstimmungen zum Versorgungsstärkungsgesetz
stimme ich in dem Sinne ab, wie es die Arbeitsgruppe Gesundheit
meiner Fraktion beschlossen hat und wie es in der Fraktion verab-
redet ist.
gemacht, zumindest was den Beschluss zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b (§ 46 Satz 2 SGB V) anbelangt.
Dies würde aber bedeuten, dass der Gesundheitsausschuss seine Pflicht nicht wahrgenommen hat, als
vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages die Beschlüsse fachlich vorzubereiten und mit Begrün-
dung zu empfehlen. Stattdessen hat er – dem Fraktionszwang folgend – nur vorbereitete und verabredete
Fraktionsergebnisse weiter transportiert, als wären dies Ergebnisse seiner eigenen Arbeit.
Dabei ist völlig übergangen worden, dass mit der Änderung des § 46 SGB V weit mehr geregelt wird,
jedenfalls nicht nur Probleme gelöst werden, die sich in der Praxis vor allem nach Wochenenden bei
der verspäteten Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen gezeigt haben.
Üblicherweise leisten die Mitglieder der Ausschüsse einen erheblichen Teil der fachlichen Arbeit im
Prozess der Gesetzgebung – in diesem Fall hat der Gesundheitsausschuss seine eigene enorme
Bedeutung für die parlamentarische Arbeit allerdings selbst unterlaufen.
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Hat das hier denn nie ein Ende?
Bitte beschäftige dich mal mit den Rechten und Pflichten eines Abgeordneten, dem § 38 GG und dem Sinn und Zweck einer Fraktionsdisziplin, bevor du hier die nächste Verschwörungstheorie absonderst.
Selbst wenn die von dir behauptete fehlende Information irgendeine Relevanz hätte, so läuft der Vorwurf ins Leere. Der Gesundheitsausschuss hat die geltende Rechtslage und die Änderungen genau beschrieben, hier ab Seite 80 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804095.pdf
Und wenn wegen jeder geänderten Formulierung, die der Klarstellung dient und an der Sachlage nichts ändert, wieder ein Ausschuss einberufen werden müsste, der dies den Abgeordneten explizit erklärt, nachdem die Erklärungen in den Änderungsanträgen bereits erfolgten, kämen die in Berlin nie zu Potte.
Bitte beschäftige dich mal mit den Rechten und Pflichten eines Abgeordneten, dem § 38 GG und dem Sinn und Zweck einer Fraktionsdisziplin, bevor du hier die nächste Verschwörungstheorie absonderst.
Selbst wenn die von dir behauptete fehlende Information irgendeine Relevanz hätte, so läuft der Vorwurf ins Leere. Der Gesundheitsausschuss hat die geltende Rechtslage und die Änderungen genau beschrieben, hier ab Seite 80 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804095.pdf
Und wenn wegen jeder geänderten Formulierung, die der Klarstellung dient und an der Sachlage nichts ändert, wieder ein Ausschuss einberufen werden müsste, der dies den Abgeordneten explizit erklärt, nachdem die Erklärungen in den Änderungsanträgen bereits erfolgten, kämen die in Berlin nie zu Potte.
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@GKV,
das war jetzt ziemlich "im Nebel gestochert", denn der Link zum 25.02.2015 ist
nicht ganz aktuell - unabhängig davon, dass es im GG keinen § 38 gibt.
@Broemmel,
den Krankenkassen und ihren Verbänden traue ich tatsächlich einiges zu, aber
dass sie den Bundestag hinter das Licht geführt hätten, ist nicht von mir.
Und vor dem Bundespräsidenten hat noch der GA des BR die Chance, Farbe
zu bekennen plus das BR-Plenum dazu "abnicken" zu lassen.
das war jetzt ziemlich "im Nebel gestochert", denn der Link zum 25.02.2015 ist
nicht ganz aktuell - unabhängig davon, dass es im GG keinen § 38 gibt.
@Broemmel,
den Krankenkassen und ihren Verbänden traue ich tatsächlich einiges zu, aber
dass sie den Bundestag hinter das Licht geführt hätten, ist nicht von mir.
Und vor dem Bundespräsidenten hat noch der GA des BR die Chance, Farbe
zu bekennen plus das BR-Plenum dazu "abnicken" zu lassen.
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Anton Butz hat geschrieben:@GKV,
das war jetzt ziemlich "im Nebel gestochert", denn der Link zum 25.02.2015 ist
nicht ganz aktuell - unabhängig davon, dass es im GG keinen § 38 gibt.
oh, jetzt wird aber mit einer gaaaaaanz spitzen Feder geschrieben
wenn du besonderen Wert darauf legst: Artikel 38 Grundgesetz
by the way - á propos: gehen dir die Sachargumente aus?
Anton Butz hat geschrieben:@Broemmel,
den Krankenkassen und ihren Verbänden traue ich tatsächlich einiges zu, aber dass sie den Bundestag hinter das Licht geführt hätten, ist nicht von mir.
Und vor dem Bundespräsidenten hat noch der GA des BR die Chance, Farbe
zu bekennen plus das BR-Plenum dazu "abnicken" zu lassen.
ja, ja, die Krankenkassen und ihre Verbände führen alle hintes Licht: die Bundestagsabgeordneten, den Minister und seine Mitarbeiter, die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten - und nicht zu vergessen: die Richter an Sozialgerichten, Landessozialgerichten und am Bundessozialgericht, all die Fachanwälte und anderen Experten. Na ja, sie haben wohl sonst nix zu tun
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Bitte etwas mehr Konzentration, gerade zu später Stunde!
Es ging darum, dass die fachliche Kompetenz des Gesundheitsausschusses als vorbereitendes Beschlussorgan
des Deutschen Bundestages politischen Interessen der GroKo-Fraktionen geopfert wurde. Daran schließt sich
die Frage an, ob das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-VSG zur Farce verkommen ist.
Da dürfte es sicher Interessengruppen geben, die dies näher wissen wollen. Der erste Schritt wäre die Ein-
sicht in die Protokolle:
GO-BT
Es ging darum, dass die fachliche Kompetenz des Gesundheitsausschusses als vorbereitendes Beschlussorgan
des Deutschen Bundestages politischen Interessen der GroKo-Fraktionen geopfert wurde. Daran schließt sich
die Frage an, ob das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-VSG zur Farce verkommen ist.
Da dürfte es sicher Interessengruppen geben, die dies näher wissen wollen. Der erste Schritt wäre die Ein-
sicht in die Protokolle:
GO-BT
plus IFG.Protokolle über nichtöffentliche Sitzungen der Ausschüsse
(§69 Abs. 1 Satz 1) sind grundsätzlich keine Verschlußsachen
im Sinne der Geheimschutzordnung (vgl. §2 Abs. 5 GSO). Soweit
sie der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres zugänglich sein sollen,
sind sie vom Ausschuß mit einem entsprechenden Vermerk zu
versehen; die Einzelheiten werden in den nach Absatz 3 zu erlas-
senden Richtlinien geregelt. Protokolle von öffentlichen Sitzungen
(§69 Abs. 1 Satz 2, §70 Abs. 1) dürfen diesen Vermerk nicht tragen.
Bitte mehr Konzentration zu früher Stunde.
Es ging darum, diesen Thread zu schliessen.
Da die Verschwörungstheorien ohne weiteres in anderen Foren zu finden sind und auch da besser hin gehören.
Also ein bisschen mehr Konzentration auf die Inhalte.
Konkret die Frage: warum soll das hier offen bleiben, wenn keiner mit Dir sinnlose Diskussionen führen möchte
Es ging darum, diesen Thread zu schliessen.
Da die Verschwörungstheorien ohne weiteres in anderen Foren zu finden sind und auch da besser hin gehören.
Also ein bisschen mehr Konzentration auf die Inhalte.
Konkret die Frage: warum soll das hier offen bleiben, wenn keiner mit Dir sinnlose Diskussionen führen möchte
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Bundesrat und dortiger Gesundheitsausschuss
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Nachdem die fachliche Kompetenz des Gesundheitsausschusses als vorbereitendes
Beschlussorgan des Deutschen Bundestages politischen Interessen der GroKo-Fraktionen
geopfert wurde, stellt sich zunächst an den Bundesrat und seinen Gesundheitsausschuss
die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-VSG zur Farce verkommen ist und
wie die dadurch verursachten Qualitätsverluste dort gesehen werden, ob darüber auch
dort das Mäntelchen der Harmonie ausgebreitet wird.
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Nachdem die fachliche Kompetenz des Gesundheitsausschusses als vorbereitendes
Beschlussorgan des Deutschen Bundestages politischen Interessen der GroKo-Fraktionen
geopfert wurde, stellt sich zunächst an den Bundesrat und seinen Gesundheitsausschuss
die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-VSG zur Farce verkommen ist und
wie die dadurch verursachten Qualitätsverluste dort gesehen werden, ob darüber auch
dort das Mäntelchen der Harmonie ausgebreitet wird.
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