Mag sein, dass Antons Rechtsauffassungen in Teilen schwer nachzuvollziehen sind, aber Anton thematisiert zu recht die zweifelsohne bestehenden Interpretationsrichtungen in der Anwendung des SGB V und die von verschiedenen Gerichten unterschiedlichen
Auslegungen/Beurteilungen. Letzteres zeigt uns, dass selbst die Judikative nicht in der Lage ist, das SGB V in Teilen in ihrer Endgültigkeit zu beurteilen.
Gesetze regeln nie den Einzelfall. Es gibt in einigen Bereichen immer Interpretationsspielräume und unterschiedliche Auffassungen. Um diese zu klären und Entscheidungen zu erreichen gibt es die Sozialgerichtsbarkeit.
Bei Regelungen die einen generellen Charakter haben und immer wieder kommen können gibt es das Richterrecht und da die Entscheidungen des BSG. Das Thema wurde immer wieder genannt und solte inzwischen auch verinnerlicht sein. Die Judikative ist also in der Lage die Fälle zu regeln und zu beurteilen.
Die KK Foristen machen es sich zu einfach, simplizieren ein komplexes und widersprüchliches Thema, es ist so wie es ist, sprecht die BSG Entscheidungen heilig, naturgemäß, weil Ihr danach handeln müsst!
Versuch es noch einmal zu formulieren und diesmal ohne persönliche Wertung. Das Thema ist generell durch Entscheidungen des BSG geregelt. Und damit haben die Kassen die Pflicht danach zu handeln. Also machen wir es uns nicht einfach.
Ihr müsst Euch zwangsläufig hinter §§, BSG Entscheidungen verstecken..... und gut ist. Nein, ist es nicht. Gerade Ihr, die Exekutive, hättet allen Grund, Interpretationsfreiräume zu hinterfragen, ja kritisieren. Kritik ist in unserem Lande (noch) gestattet.
Auch hier. Versuche es mal neutral zu sehen. Gerade BSG Entscheidungen geben den Versicherten auch eine Rechtssicherheit. Und die Exekutive ist an was gebunden? An Gesetze und die dazu geltenden Regelungen. Also halte ich die Forumulierung "hinter BSG Entscheidungen verstecken" für unangebracht.
Auch wehre ich mich vehement gegen die fortlaufend als 'Einzelfälle' bezeichneten Leistungsverweigerungen der Kassen. Dass Ihr es so seht kann ich verstehen, denn ist durchaus denkbar, dass in Eurer täglichen Arbeit diese Fälle tatsächlich, und in der Verhältnismäßigkeit zu Problemfällen mit Versicherten im allgemeinen, nur vereinzelt vorkommen. Der gesunde Menschenverstand kann diesbezüglich die fehlende Statistik ersetzen, nicht jeder Betroffene hat die physische oder psychische Möglichkeit seinen Fall der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Spitze des Eisbergs lässt grüßen.
In Anbetracht der Vielzahl der Krankengeldfälle sind es Einzelfälle. Glaub es oder glaube es nicht. Aus Deiner Sicht sind es Massen aus unserer Sicht Einzelfälle. Wer einen besseren Einblick über die Anzahl der Fälle hat stelle ich mal in den Raum
Gesetze, gerade diesbezüglich, den tatsächlichen Begebenheiten nicht anzupassen, hat, für den Durchschnittsbürger nicht explizit erkennbare, Gründe, ja vielleicht Methode. Anton beleuchtet diesen Aspekt und das ist gut!
Die Gestze werden gerade geändert. Gerade um Härtefälle zu vermeiden. Also was ist jetzt der Vorwurf?
Eure Arbeit hier ist grundsätzlich lobenswert, ich wiederhole es gerne, auch zum hundertsten Mal. Aber Häme über jemanden auszuschütten, der sich im Sinne benachteiligter, schwacher und kranker Menschen versucht stark zu machen, sei es auch in teilweise unverständlichem Übermaß, ist beschämend. Es wäre durchaus möglich gewesen, die Diskussion auf angenehmerer Ebene zu führen und die Kreisverkehrdiskussion zu entflechten. Anstatt dessen labt Ihr Euch am peinlich forschen Geplapper elitär- arroganter Schnösel aus dem Juraforum. Schade.
Naja. Jemand, der wild Strafanzeigen in der Gegend verbreitet, der Betroffene durch alle Instanzen jagt, dabei erreicht das ein Bußgeld wegen Missachtung des Gerichtes verhängt wird, der eine Petition beim Bundestag startet weil ein Mitglied dieses Forums angeblich Mitgliedsbeiträge veruntreut weil er angeblich in der Arbeitszeit hier im Forum geschrieben hat (ich selbst bin gerade AU, ich darf hier schreiben) der jenige hat nicht meinen Respekt.
Und wenn er dazu noch von sich behauptet die alleinige Rechtslage beurteilen zu können ohne (und da wiederhole ich mich) jemals eine Angabe zu seiner Qualifikation anzugeben der muss sich nicht wundern, wenn er mit seiner Auszugsweisen aneinanderreihung von verschiedenen Sachen in den Juraforen scheitert.
Diskussion habe ich bei AB oder auch bei MS nie gesehen. Er hat eine wilde Behauptung aufgestellt ohne diese zu begründen und hat immer darauf gewartet das jemand anderes seine Meinung begründet. Konkret ist er nie geworden. Auf andere genannte Aspekte ist er nie eingegangen. Eine Diskussion sieht anders aus.
Für meine Kasse kann ich sagen, die Hinweise wann die ärztlichen Bescheinigungen einzuholen sind werden gegeben. Die Versicherten werden über die Regeln die es zu beachten gibt, aufgeklärt. Diese Einzelfälle kommen überwieged zusatande, wenn diese Informationen nicht beachtet werden.