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Verfasst: 12.04.2015, 14:41
von Anton Butz
Die bisherige BSG-Krankengeld-Falle und die dadurch verursachten Opfer können
Grund genug sein, im Vorfeld über die Auswirkungen der vorgesehenen Rechts-
Änderungen nachzudenken.
Wegen des davon abhängigen Profits sollten entsprechende Überlegungen nicht
allein den Krankenkassen und ihren Interessenvertretungen überlassen werden -
und auch nicht ihren abhängig Beschäftigten.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 12.04.2015, 15:07
von broemmel
Das BSG ist also nicht qualifiziert.
Mitarbeiter von Krankenkassen sind befangen.
Patientenberatungen und Sozialverbände haben versagt.....
Nur der Butz, der hat Ahnung. Au weiß. Das nenne ich Selbstüberschätzung. Und das wenn Grundlagen zu Versicherungsverhältnissen und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen überhaupt nicht vorhanden sind.
Na Guta Nacht aber auch
Verfasst: 12.04.2015, 16:43
von Anton Butz
Ist das für einen Krankenkassenmitarbeiter evtl. "voll am Thema vorbei", wenn
es um die vorgesehenen Rechtsänderungen zu § 46 SGB V und die Folgen davon
geht? Oder was hat das mit Verbesserungen im Risiko-Bereich der bisherigen
BSG-Krankengeld-Falle und mit Hilfe für die bisherigen Opfer zu tun?
Verfasst: 12.04.2015, 16:56
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:Die bisherige BSG-Krankengeld-Falle und die dadurch verursachten Opfer können
Grund genug sein, im Vorfeld über die Auswirkungen der vorgesehenen Rechts-
Änderungen nachzudenken.
Wegen des davon abhängigen Profits sollten entsprechende Überlegungen nicht
allein den Krankenkassen und ihren Interessenvertretungen überlassen werden -
und auch nicht ihren abhängig Beschäftigten.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Das geht leider am Thema vorbei. Du wolltest das Thema hier diskutieren. Und zwar mit KK Mitarbeitern.
Das Thema ist geklärt. Deine These ist haltlos und ohne gesetzliche Grundlage belegt.
Und was trägst Du denn jetzt zum Thema bei? Bisher nichts. Jedenfalls nichts was belegt werden kann.
Verfasst: 13.04.2015, 00:22
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Das BSG ist also nicht qualifiziert.
Mitarbeiter von Krankenkassen sind befangen.
Patientenberatungen und Sozialverbände haben versagt.....
Nur der Butz, der hat Ahnung. Au weiß. Das nenne ich Selbstüberschätzung. Und das wenn Grundlagen zu Versicherungsverhältnissen und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen überhaupt nicht vorhanden sind.
Na Guta Nacht aber auch
Hallo,
ja, das ist dir crux an der Sache, der springende Punkt - wenn man sich die Historie mal anschaut, da fing es damit an, dass es um den eigenen Fall ging, da war es erst die Krankenkasse, danach, als der Rechtsweg nicht so klappte, waren es die ersten Instanzen, dann ging es zum Bundessozialgericht und als auch der VDK, Rechtsanwälte, und andere Patientenvertretungen nicht so agierten wie es erwartet wurde, da wurden eben alle als unfähig, um mal die harmloseste Bezeichnung zu wählen bezeichnet - das Ganze begleitet von sich immer wiederholenden, ellenlangen Texten, Klageschriften, Widerspruchsschreiben und sogar Strafanzeigen sowie E-Mail-Aktionen, alles bisher nicht sonderlich erfolgreich oder muss man schreiben, überhaupt nicht erfolgreich ?.
Und weil das eben so ist, muss eine neue Strategie her und dazu gehört dieses Forum, also wir.
Bis hier soweit so gut, bzw. schlecht.
Nun aber sind wir an dem Punkt angelangt, dass dem Don Quichotte weiter Windmühlenflügel präsentiert werden.
Wie geht es weiter ? - Im "Heimatforum" nun entsprechende Kommentare damit die eigene Mannschaft zur Hilfe eilen kann - wäre vorstellbar,aber auch damit können wir umgehen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.04.2015, 06:13
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
ein kleiner Tipp: es ist ein logischer Fehlschluss, das „Erlöschen“ des
Krankengeld-Anspruchs nach den Kriterien seines „Entstehens“
zu beurteilen.
Wer macht denn sowas?
Verfasst: 13.04.2015, 22:05
von Anton Butz
O. K. Czauderna,
das war die Moderatoren-Zusammenfassung aus der Gegenperspektive.
Mein Resümee sieht anders aus:
Nach einem langen spannenden Weg von den ersten Diskussionen hier vor
4 ½ Jahren über die Forderung an die Gesundheitspolitischen Sprecher der
Parteien für ein Wahlversprechen gegen die BSG-Krankengeld-Falle vor über
zwei Jahren gibt es jetzt – im dritten Anlauf – Beratungen im Gesetzgebungs-
verfahren.
Die vorgesehenen Rechtsänderungen werden von allen Krankenkassen-
Organisationen „begrüßt“ – was allerdings weitgehend Heuchelei ist. Immerhin
haben die Krankenkassen die BSG-Krankengeld-Falle – nach 46 Jahren und
weiterhin inhaltlich unveränderter Rechtslage, quasi als trojanisches Pferd –
an Land gezogen und in die Praxis umgesetzt, um Wettbewerbsvorteile zu
generieren bzw. als Nachzügler Wettbewerbsvorteile auszugleichen.
Der Schritt zurück auf den vorherigen Stand, ist für die Kassen offenbar un-
denkbar. Für sie gehört die BSG-Krankengeld-Falle inzwischen zum Inventar. Im
Gegenzug für die Entschärfung bei den Nicht-Beschäftigten ist ihnen die Ausdeh-
nung auf die weit größere Gruppe der Beschäftigten also ein optimaler Kompro-
miss – so ganz nach dem sozialen Verständnis von Versicherungsträgern.
Keine Frage, das Thema ist hier in der Sache erschöpft; das war es – mit
löblichen Ausnahmen – allerdings auch schon vor über vier Jahren.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 13.04.2015, 23:20
von broemmel
Und wieder nur Quatsch.
Es ergeben sich keine Verschlechterungen bei den Beschäftigten!
Bei dem Personenkreis der Arbeitslosen ergeben sich Verbesserungen!
Verdreh doch nicht immer die Tatsachen nach Deinen Wünschen. Meine Güte, was musst Du für ein verbitterter Mensch sein.
Don Quichotte und die Windmühlen passen wirklich wie die Faust aufs Auge
Verfasst: 13.04.2015, 23:24
von Czauderna
Hallo Anton,
ja, das war meine Meinung, ob ich aus reiner Moderatorensicht so geschrieben hätte, das glaube ich nicht, denn als Moderator achte ich auf andere Sachen als auf Beweggründe eines einzelnen Users.
Ich lege auch erneut Wert auf die Feststellung, dass ich dein Engagement anerkenne, mir erschliesst sich nur nicht, was du wirklich erreichen willst mit deinem Engagement.
Ich bin sicher, dass es sehr hilfreich wäre, dies zu erfahren.
Als Moderator wiederhole ich mich gerne auch nochmal - die Diskussion
hier ist okay, auch wenn es von einigen Beteiligten so manche Spitzen gibt, aber das gehört zu einem Forum bis zu einem gewissen Grad auch dazu.
Gruss
Czauderna
PS: Ich habe bestimmt in vielen Sachen eine andere Meinung oder Überzeugung als du, aber ich bin nicht gegen dich.
Verfasst: 14.04.2015, 05:55
von billy
Diese Diskussion macht aus meiner Sicht keinen Sinn mehr, weil wir auf der Stelle treten.
Da sind auf der einen Seite Foristen, die inzwischen gebetsmühlenartig auf Rechtsgrundlagen verweisen, die eine Verschlechterung für Beschäftigte unmöglich machen.
Und auf der anderen Seite Herr Butz, der weiterhin hartnäckig jede Auseinandersetzung mit diesen Rechtsgrundlagen vermeidet und unermüdlich an seiner Meinung festhält. Dabei allerdings stellt er neue Behauptungen auf, so die Aussage, dass ein neuer KG-Anspruch nach dem Erlöschen eines vorherigen nicht wieder entstehen kann. Auch hierfür bleibt er einen schlüssigen und rechtlich fundierten Begründungsweg schuldig. Kritische Nachfragen wie die letzte von GKV ignoriert er, denn sie bringen ihn in Bedrängnis.
Ich schlage vor, wir warten ab bis die gesetzliche Änderung in Kraft getreten ist. Und dann fragen wir mal nach, ob nun Heerscharen von laufend Beschäftigten plötzlich ohne KG da stehen oder ob dieser Personenkreis auch weiterhin unbehelligt KG bezieht. Denn nach der Sichtweise von Herrn Butz müssten ja die Krankenkassen nach der geplanten Regelung massenhaft KG-Einstellungen produzieren.
Verfasst: 14.04.2015, 07:11
von Anton Butz
Gestattet ihr mir als TO – zum Ausgleich für eure zahlenmäßige Überlegenheit
auch eurer Beiträge – das Schlusswort?
Im Prinzip sind wir absolut einig, dass die entschärfte BSG-Krankengeld-Falle keinesfalls
auf Versicherte im Beschäftigungsverhältnis ausgedehnt werden soll.
Deswegen könnt ihr gar nichts dagegen haben, dass die Gesetzesänderung
dies auch zweifelsfrei zum Ausdruck bringen soll, denn damit kann überflüssigen
Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld begegnet werden.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 14.04.2015, 09:00
von Czauderna
Hallo,
als User kann ich damit leben, als Moderator lese ich den Wunsch, den Thread zu schließen, was ich dann im Laufe des Tages mache wenn sich keine andere Meinung findet.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.04.2015, 10:04
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:
Im Prinzip sind wir absolut einig, dass die entschärfte BSG-Krankengeld-Falle keinesfalls
auf Versicherte im Beschäftigungsverhältnis ausgedehnt werden soll.
Wir sind absolut einig, dass für Versicherte im Beschäftigungsverhältnis keine Falle bestanden hat und auch in Zukunft keine Falle besteht.
Anton Butz hat geschrieben:
Deswegen könnt ihr gar nichts dagegen haben, dass die Gesetzesänderung
dies auch zweifelsfrei zum Ausdruck bringen soll, denn damit kann überflüssigen
Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld begegnet werden.
Eine Änderung im Wortlaut der Gesetzesänderung ist überhaupt nicht nötig. Weder in der vorherigen Fassung noch in der neuen Fassung existieren die wieder angedeuteten Fallstricke.
Anton Butz hat geschrieben:Gestattet ihr mir als TO – zum Ausgleich für eure zahlenmäßige Überlegenheit
auch eurer Beiträge – das Schlusswort?
Ein Schlusswort gerne, aber dann auch deutlich und korrekt. Nicht mit nebelhaften Andeutungen über angebliche Einigkeiten bei denen wieder unbelegte Befürchtungen untergebracht werden.
Verfasst: 14.04.2015, 21:49
von Anton Butz
Noch ein Versuch - als denkbar kleinster gemeinsamer Nenner mit broemmel der momentan
vorgesehene Gesetzestext:
gelb = vorgesehene Neuregelung
Gruß!
Machts Sinn
Verfasst: 14.04.2015, 22:10
von broemmel
Und wir sind wieder am Anfang.
AB versteht nichts von Zusammenhängen und schmeisst wieder Plattitüden rein die nur eins beweisen.
AB disqualifiziert sich mal wieder selbst. Er hat einfach keine Ahnung von Arten der Versicherung und den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen.
Da ist inzwischen auch Hopfen und Malz verloren.