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Verfasst: 22.05.2013, 00:01
von derKVProfi
xmartinaxx hat geschrieben:ich war jetzt leider länger nicht Zuhause und konnte deshalb nichts schreiben.
Meine Mutter hat bei einer Aussenstelle der PKV angerufen bei der mein Vater das letzte mal versichert war.

Außenstelle ist was? Eine Agentur eines Versicherungsvertreters oder eine Außenstelle der Versicherung? Da waren wir doch schon! Nennen Sie doch bitte Ross und Reiter, weil man das dann schnell hat!

Die, wo er zuletzt war, wird mutmaßlich zusätzlich die alten Forderungen einfordern. Auch da waren wir schon!


Die Dame der PKV meinte,

Welchen Status hat die Frau? Versicherungsvertreter, Angestellte eines Versicherungsvertreters, Angestellte der Versicherung und warum telefon und nicht schriftlich?

dass das mit dem anmelden bei der PKV alles nicht so einfach wäre.

Falsche Aussage- riecht nach abwimmeln! Aber auch hier waren wir ja schon!

Er müsse erst einmal zu einem Arzt und zu einem Zahnarzt (auf jedenfall BEIDES meinte die Frau). Dann müsste er die UNterlagen ausfüllen und an die PKV schicken.

Müssen? Unfug! Ersteinmal muss man einen Antrag (schriflich und formell stellen). Es gibt eine Annahmeverpflichtung und es gibt Mitwirkungspflichten! Da geht es auch darum, wer wannw as in Auftrag gibt und wer für Anforderungen aufkommt.

Der Basistarif kostet 670Euro/Monat laut der Frau.

Auch hier waren wir schon! Immer aktueller Höchstbeitrag GKV plus pflegepflichtversicherung!

Morgen machen wir einen Termin für Anfang nächster Woche beim Arzt/Zahnarzt.

Ich bin fassungslos - Sie stellen einen Antrag bei einer PKV!!!! Wenn die einen ärztlichen befund anfordern, dann ist das eine sache. Fordern die eine ärztliche Untersuchung, dann ist das etwas anderes!

Die Frau von der PKV meinte ausserdem, dass er beim Sozialamt als Bedürftig eingestuft werden muss um irgendeine Art von Unterstützung erwarten zu können.

Diese Aussage ist richtig! Unterstützung meint hier aber die Halbierung des Beitrages. Auch hier waren wir schon!

Meint ihr man könne jetzt schon eine Art Bescheinigung verlangen, mit der man vorab schon zum Sozialamt gehen kann? ODer sollte man warten bis er beim Arzt war und die unterlagen bei der PKV eingereicht hat?

1. Antrag bei PKV stellen auf Versicherung im Basistarif gemäß § 193.3 VVG! Offiziell, schriflich und dann müssen die reagieren!
1.1. bei einer PKV, nicht bei der letzten, wo man noch Schulden hat!
2. warten, was die PKV schriftlich für die Bearbeitung verlangt!
3. zum Sozialamt gehen, weil die Eltern bedürftig sind und nicht versichert! Antrag stellen!
Mit Verlaub und vollem Verständnis für Ihre Situation: Wir beginnen wieder von Vorne, also bei Ihrem ersten Beitrag! Sie machen wiesder alles so, wie sie es denken, statt den hier erfolgten Hinweisen zu folgen!

So wird das nichts!

Verfasst: 22.05.2013, 00:52
von Rossi
Jooh, Torulf, so einen ähnlichen Fall habe ich bei mir auch noch uff den Schreibtisch liegen.

So wird es nichts.

Allerdings haben wir bei uns (Sozialamt) das sog. Pontius-Pilatus-Spielchen nicht betrieben.

Wir haben der Kundin erst einmal einen Krankenschein für die notwendige Behandlung ausgestellt. Mit diesem Krankenschein konnte sich die Kundin erst einmal in ärztlicher Behandlung begeben.

Dann haben wir für die Kundin alle weiteren notwendigen und erforderlichen Schritte vorbereitet. D.h., wir (Sozialamt) haben die notwendigen Schriftsätze für die Kundin vorbereitet. Sie musste einfach nur noch unterschreiben, mehr nicht.

Es hat dann leider 6 Monate gedauert, bis die PKV den Basistarif eingeräumt hat. Ich habe mehrfach mit der zuständigen Tante von der PKV telefoniert. Es kamen immer wieder abenteuerliche Begründungen zur Ablehnung im Basistarif. Ich musste schreiben und telefonieren. Es war einfach nur göttlich. Aber letztendlich konnte die PKV daraus leider nicht kriechen und der Versicherungsvertrag ist nun endlich zustande gekommen.

Es hat hier ganz offensichtlich den Anschein, dass das hier involvierte Sozialamt mit der ganzen Problematik hoffnungslos überfodert ist und den Vater einfach nur durch die Gegend jagt.

Verfasst: 22.05.2013, 01:37
von derKVProfi
Ja, so ist es, lieber Rossi!

Sozialamt überfordert!

PKV versucht abzuwimmeln und Hürden aufzustellen!

Alles bekannt!

Aber die Fragestellerin hat hier Handlungshinweise erhalten, die schlichtweg ignoriert werden! Wofür tippt man sich die Finger wund, wenn die dann im Kreis laufen, weil sie die gezeigten Ausgänge nicht benutzen?

Verfasst: 22.05.2013, 13:14
von Czauderna
Hallo,

ja, manches mal fragt man sich wirklich - "schreibt man gegen eine Wand".
Ich denke aber, man muss auch dafür Verständnis haben - ich kann es nicht oft. genug wiederholen - wer hier eine Frage stellt, einen Rat sucht, der hat grundsätzlich keine Ahnung von der Materie, weder in der Theorie geschweige denn in der Praxis, und je länger ein Thread wird um so mehr werden die Fragesteller auch wieder verunsichert. Wenn dann noch, wie hier geschehen, aber in einem anderen Forum immer noch, seitenlange "Abhandlungen" und "Musterschreiben" dem Fragenden vorgesetzt werden, dann ist das oftmals, trotz gutem Willen, nicht zielführend. Für uns "Experten" schon ein hartes Brot, dafür machen wir es aber gerne.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.05.2013, 16:58
von xmartinaxx
Ich muss mich entschuldigen, ich war eine Woche auf Dienstreise und habe noch genug eigene Baustellen offen, die nicht weniger kompliziert sind aber sicher nicht diese Priorität besitzen. Ich werde mich jetzt noch mehr in die Sache reinhängen.

Was ich geschrieben habe war nur ein Statusbericht nicht das was ich noch machen möchte (ich konnte ja selber nichts tun in der Zeit) Meine mutter hat dort angerufen und erst einmal gefragt, was die Ausstelle (richtige aussenstelle) zu der gnaze sache sagt. (Das habe ich niedergeschrieben).

Schriftlich NOCH nichts. Telefon ging ja erst mal schneller. Es ging erst mal nur um eine BEstandsaufnahme. Die Dame meinte ausserdem am Telefon,d ass sie "schriftlich" die nötigen Formulare ja schon zugeschickt hätte und das man sonst mit nichts "schriftlichen" was anfangen könne solange wir nicht die unterlagen ausgefüllt und zum arzt gegangen seien.

Ist es denn wichtig, dass man selber einen Brief hinschickt? Schließlich haben wir die Unterlagen ja bekommen, was ja beweist, dass wir den antrag gestellt haben oder nicht? Oder ist es wichtig gemäß § 193.3 VVG! einen zu stellen?

Wenn es sein muss, dass man selber hinschreibt, dann per einschreiben und einen formlosen brief mit den daten meines Vater bzw. in dem halt steht, dass man den Basistarif für ihn beantragt?

Wieso ist 670Euro zu hoch der höchstsatz der GKV liegt doch bei 610,31 oder? und mit pflegeversicherung kommt das doch fast dran oder?

[quote]Ich bin fassungslos - Sie stellen einen Antrag bei einer PKV!!!! Wenn die einen ärztlichen befund anfordern, dann ist das eine sache. Fordern die eine ärztliche Untersuchung, dann ist das etwas anderes! [/quote]

Was istder unterschied zwischen einem befund und einer untersuchung?

Soviel ich weiß haben wir keine schulden mehr bei der PKV, die hatten wir am ende noch beglichen bevor die gekündigt wurde. Wieso dann nicht bei der alten PKV?

Also ich stelle jetzt einen SCHRIFTLICHEN antrag bei einer "richtigen" Aussenstelle der versicherung (PKV) gemäß § 193.3 VVG und rufe auch dann an wie lang das dauert etc. und dann wenn ich was wiederkriege gehe ich zum sozialamt. Ich hoffe nur die PKV schickt nicht wierder das selbe Formular was wir das letzte mal bekommen haben.

Verfasst: 22.05.2013, 17:15
von xmartinaxx
Auf dem Formular was die uns zugeschickt haben steht als Überschirft:

Prüfung des Kontrahierungszwangs nach § 193 Abs. 5 Nr.2 VVG (Nichtversicherte) für den Basistarif.

Ist das nicht im endeffekt das was ich mit § 193.3 VVG anfordern würde?

Zudem steht in dem Formular:

"wenn sie alle Fragen mit ja beantwortet haben, dann ist ein Gespräch mit einem unserer speziell geschulten Berater "ERFORDERLICH". Folgende unterlagen sind für dieses Gespräch NOTWENDIG:

1. ausgefülltes Antragsformular
2. Meldebescheinigung oder Personalausweis
3. Nachweis über ihre letzte KV

Das Formular enthält zudem zwei Seiten, die vom Arzt auszufüllen sind für eine ärztliche UNTERSUCHUNG und eine zahnärztliche UNTERSUCHUNG.

Also müssen wir ja doch erst zum arzt oder nicht?

Verfasst: 22.05.2013, 17:28
von xmartinaxx
Also nochmal:

Wenn ich diesen Antrag nun stelle (schriftlich) dann kriege ich wahrscheinlich wieder dieses Formular zurück (das was ich ja bereits habe)
Dort steht man MUSS zum Arzt und man muss zum Zahnarzt. Aber wer übernimmt die Kosten für die untersuchung? Tritt man dafür erst mal in Vorkasse und kriegt das dann zurück?

Und zum Sozialamt können wir ja so lange auch nicht, da die Frau ja meinte, dass wir erst was von der PKV brauchen.

Damit tue ich doch genau das was ihr vorgeschlagen habt oder nicht? Ich bin echt verwirrt jetzt.

Verfasst: 22.05.2013, 17:39
von xmartinaxx
[quote="vlac"]Hallo,

bitte entschuldige, dass ich so reinplatze, aber ich habe einige Fragen:

Wann wurde denn Dein Vater das letzte Mal von einem Arzt untersucht? Und wie geht es ihm momentan?[/quote]

Das letzte mal wurde er glaube ich um die Jahrtausendwende "untersucht". Seitdem war er bei keinem Arzt mehr.

Da er nicht wirklich gehen kann liegt er die meiste Zeit im Bett darum ist er ziemlich dünn. Zudem kann er keine Feste Nahrung zu sich nehmen was das ganze noch verstärkt. Er hat sich in der Zeit ein paar Knochengebrochen. Das letzte war die Nase, als er umgekippt ist wegen seinem Kreislauf. Dafür auch den Fuß. Zähne hat er nicht mehr. Was aber am schlimmsten ist, ist der Nacken der ist so gut wie nicht mehr vorhanden (offene Wunde). Wir hatten eine Zeitlang einen ehrenamtlichen helfer hier für Wundversorgung, doch er meinte da kann nur eine OP helfen, denn wenn die wunde zum Knochen durchdringt ist es lebensbedrohlich zudem vermutet er, dass es krebs sein "könnte" da er auch ein weiteres Geschwür (Beule) an der Schulter hat, das aber noch nicht aufgeplatzt ist. Ich hatte Monatelang spezielle auflagen geholt, die aber für 10stück etwa 200Euro kosten und das konnte ich mir irgendwann auch nicht mehr leisten (muss das geld erst mal in die dachreperatur stecken, da es undicht ist).

Was er sonst noch hat weiß ich nicht bin ja kein Arzt. Aber das er seit 60Jahren raucht und trinkt ist sicher kein vorteil.

Verfasst: 22.05.2013, 19:57
von derKVProfi
xmartinaxx hat geschrieben:Auf dem Formular was die uns zugeschickt haben steht als Überschirft:

Prüfung des Kontrahierungszwangs nach § 193 Abs. 5 Nr.2 VVG (Nichtversicherte) für den Basistarif.

Ist das nicht im endeffekt das was ich mit § 193.3 VVG anfordern würde?

Ja, das ist der Antrag auf prüfung des Kontrahierungszwanges gemäß § 193.5 VVG

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, nicht zum Personenkreis nach Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 gehören und die nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die der Pflicht nach Absatz 3 genügt,
Zudem steht in dem Formular:

"wenn sie alle Fragen mit ja beantwortet haben, dann ist ein Gespräch mit einem unserer speziell geschulten Berater "ERFORDERLICH". Folgende unterlagen sind für dieses Gespräch NOTWENDIG:

1. ausgefülltes Antragsformular
2. Meldebescheinigung oder Personalausweis
3. Nachweis über ihre letzte KV

Ja! Das kann gefordert sein - vergl. Gesetzestext!

Das Formular enthält zudem zwei Seiten, die vom Arzt auszufüllen sind für eine ärztliche UNTERSUCHUNG und eine zahnärztliche UNTERSUCHUNG.
(5) Der Versicherer ist verpflichtet,

1.
allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten

a)
innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b)
innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses,

2.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, nicht zum Personenkreis nach Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 gehören und die nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die der Pflicht nach Absatz 3 genügt,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,
4.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine private Krankheitskostenversicherung im Sinn des Absatzes 3 mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und deren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wird,

Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren.
Also müssen wir ja doch erst zum arzt oder nicht?

M.E. NEIN, weil davon im Gesetz nichts steht! Die PKV kann natürlich einen Zuschlag verlangen (aber nicht erheben)! Sie kann eine ärztliche Untersuchung vielleicht verlangen, aber dann muss sie die auch in Auftrag geben und bezahlen!

Sie hat Versicherungschutz zu gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind!

Verfasst: 22.05.2013, 20:07
von xmartinaxx
Ja, aber was soll ich jetzt machen? Also muss er zum Arzt oder nicht? Einerseits sagst du nein und gleichzeitig, dass sie es "vielleicht" verlangen kann dann aber bezahlen muss... bin verwirrt.

Zudem habe ich mal nach einer anderen aussenstelle einer anderen PKV gesucht aber ich finde da einfach nichts unter "aussenstelle". z.B. wenn ich nach Axa aussenstelle google, dann kommen da alle möglichen treffer aber wo ich jetzt was hinschreiben soll weiß ich nicht :(

Du schreibst zwar die müssen versicherungsschutz gewähren, wenn die vorraussetzungen erfüllt sind aber eine ist ja, dass er zum arzt geht und das formular "vollständig" ausfüllt..

In dem Formular steht, dass er -wenn er seit einem halben jahr nicht mehr beim arzt war- sich einer ärztlichen untersuchung unterziehen MUSS. und das die die auch bezahlen.

Zudem steht dort schon, dass man einen bescheid vom leistungsträrger z.b. sozialamt mitbringen soll, falls man hilfebedürftig ist aber das steht im gegensatz zu dem was die frau vom sozialamt sagt, denn die sagt man muss erst zu pkv
Puh...

Also soll ich jetzt anrufen und sagen, dass davon nichts im gesetzestext steht und ich die formulare "halb" ausfülle und dann einfach bei denen einen termin machen will bzw., das ganze schriftlich machen?

Verfasst: 22.05.2013, 20:23
von vlac
Hallo,

und Danke für Deine Antwort.

Die Symptome und Ereignisse, die Du beschreibst sind akut, und sie sind lebensgefährlich, wenn sie nicht fachgerecht behandelt werden: Offene, nicht verheilende Wunden führen zur bakteriellen Besiedelung und zu lebensgefährlichen Entzündungen; Knochenbrüche, die nicht behandelt werden, können ins sich ebenfalls akut das Leben bedrohende Zustände nach sich ziehen. In der Kombination, und dann auch in Verbindung mit Unterernährung und einem Nikotin - und Alkoholabusus gibt der Körper mit absoluter Sicherheit eher früher als später auf.

Ihr habt damit nicht einmal mehr den allerkleinsten Spielraum, die Frage der Krankenversicherung vor der Einleitung einer medizinischen Behandlung zu klären.

Es muss jetzt, sofort der Notarzt gerufen werden, und das ohne Rücksicht auf finanzielle Erwägungen. Ihr seid gesetzlich dazu verpflichtet, und macht Euch strafbar, wenn Ihr das nicht tut: Sollte Dein Vater unbehandelt versterben, werden mit absoluter Sicherheit im Laufe der Totenbeschau Fragen auftauchen, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führen. Ein Versterben ist bei dem beschriebenen gesundheitlichen Zustand jederzeit möglich.

Meine Empfehlung ist: Ruft den Notarzt, und wendet Euch an einen Anwalt, der den Rest für Euch klärt und versucht, zu retten, was zu retten ist.

Für alles andere ist es leider zu spät.

Verfasst: 22.05.2013, 22:11
von Rossi
Ggf. solltest Du mit dem Vater (wenn er es kann) zum Sozialamt gehen und dort um Ausstellung eines Krankenscheins bitten. Lege dem Sozialamt das Schreiben der PKV (Prüfung des Kontrahierungszwangs nach § 193 Abs. 5 Nr.2 VVG (Nichtversicherte) für den Basistarif) vor. Dies sollte ausreichen.

Obwohl im Basistarif keine Risikozuschläge erhoben werden dürfen, fordern leider die meisten PKVén im Basistarif zuvor eine ärztliche Untersuchung. Der Hintergrund hierfür ist, dass alle PKVén einen sog. Risiskostrukturausgleich machen. Es soll ein Töpchen sein, wo die PKVén für ganz alte und kranke Versicherte einen Ausgleich erhalten. Hierfür will die PKV die ärztliche Untersuchung haben.

Allerdings gibt es im § 193 VVG hierzu überhaupt keine rechtliche Grundlage; aber dennoch fordern die PKVén dies in der Regel. Ob dies jetzt etwas mit Abwimmelung zu tun hat, möchte ich mal offenlassen. Aber wenn die ärtzliche Untersuchung nicht vorgelegt wird, dann wird sich die PKV in der Regel weiterhin quer stellen.

Es gibt hierzu auch schon eine Entscheidung, dass die ärztliche Untersuchung nicht zwingend für die Aufnahme in den Basistarif erforderlich ist.

Guckst Du hier:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortm ... 20816.html

Zitat:
Schlagworte:

Basistarif, Kontrahierungszwang

Leitsätze:

Ein Krankenversicherer darf die Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif nicht ablehnen bzw. zurückstellen, weil der Antragsteller geforderte (und von ihm zu bezahlende) Untersuchungen nicht hat vornehmen lassen

Dies wird Dir vermutlich in der Praxis nicht viel helfen, wenn sich die PKV weiterhin quer stellt. Am besten ist daher, wenn die ärztliche Untersuchung durchgeführt wird. Die PKV ist ja auch bereit die Kosten zu tragen.

Sonst wird es ggf. Monate dauern. Wenn der Vater zwischenzeitlich versterben sollte, was ich natürlich ausdrücklich nicht hoffe, dann wird die PKV sich wie ein Aal aus der Geschichte herauswinden. Sie wird dann nämlich sagen, dass das Aufnahmegesuch sich insgesamt erledigt hat. Ein Vertrag ist nicht zustandegekommen und somit besteht auch kein rückwirkender Leistungsanspruch. Solche Fälle habe ich in der Praxis leider auch schon gehabt.

Verfasst: 23.05.2013, 03:57
von derKVProfi
Rossi hat geschrieben: Obwohl im Basistarif keine Risikozuschläge erhoben werden dürfen, fordern leider die meisten PKVén im Basistarif zuvor eine ärztliche Untersuchung.

Alle fordern zumindest Angaben zu den Vorerkrankungen im Sinne von Fragen, die zu beantworten sind!!!

Der Hintergrund hierfür ist, dass alle PKVén einen sog. Risiskostrukturausgleich machen. Es soll ein Töpchen sein, wo die PKVén für ganz alte und kranke Versicherte einen Ausgleich erhalten.

Der Basistarif ist ein gemeinschaftlicher Tarif der intern ausgeglichen wird. Hier spielen auch Vorerkrankungen eine Rolle! Aber der Grund für eine Risikoprüfung ist § 204 VVG und die dazugehörige Rechtsprechung! Ich kann nämlich Wünsche auf Umwandlungen in andere Tarife als Versicherer nicht ablehnen! Ich kann nur für Mehrleistungen Zuschläge verlangen bzw. Ausschlüsse vereinbaren! Also muss der Risikozuschlag von Anfang an vereinbart sein, wenn er auch nicht erhoben wird!

Hierfür will die PKV die ärztliche Untersuchung haben.

Es reichen Angaben zum Gesundheitszustand. Das ist hier sehr umfangreich! Untersuchungen dienen eigentlich dazu die Entscheidung zu optimieren. Also Abklärung von Sachverhalten. Das ist hier aber nicht gefordert, weil der RZ in Höhe von 999% bei Umwandlung in andere Tarife sich hier automatisch ergibt!

Allerdings gibt es im § 193 VVG hierzu überhaupt keine rechtliche Grundlage; aber dennoch fordern die PKVén dies in der Regel.

Das sehe ich auch so! Die PKV geht aber mit dem Tarif sehr problematisch um!

Die PKV ist ja auch bereit die Kosten zu tragen.

Wo steht das? Habe ich etwas überlesen?

Verfasst: 23.05.2013, 08:33
von Rossi
Nun ja Kv Profi, meine bisherigen Erfahrungen zeigen leider, dass die PKVén im Basistarif fast alle eine ärztliche Untersuchung verlangen. Es sind Ringeltauben, die sich nur mit Fragebogen begnügen. In der Regel übernimmt die PKV auch die Kosten für eine ärztliche Untersuchung.

Verfasst: 23.05.2013, 08:39
von derKVProfi
Rossi hat geschrieben:Nun ja Kv Profi, meine bisherigen Erfahrungen zeigen leider, dass die PKVén im Basistarif fast alle eine ärztliche Untersuchung verlangen. Es sind Ringeltauben, die sich nur mit Fragebogen begnügen.
Hatte ich etwas anderes behauptet? Nein, außer das mit den Ringeltauben!

Verlangen ist das Eine, die juristisch nachhaltige Begründung fehlt! Es gibt aber juristisch nachhaltige Pflichten und als Vertragsfreiheit kann man den 193.5 nicht bezeichnen!
Rossi hat geschrieben:In der Regel übernimmt die PKV auch die Kosten für eine ärztliche Untersuchung.
In Bezug auf das Verhalten der PKV-Versicherer gibt es keine Regeln, weil jeder sein Süppchen kocht!

Bisher wurden weder Ross noch Reiter genannt!