Mit Verlaub und vollem Verständnis für Ihre Situation: Wir beginnen wieder von Vorne, also bei Ihrem ersten Beitrag! Sie machen wiesder alles so, wie sie es denken, statt den hier erfolgten Hinweisen zu folgen!xmartinaxx hat geschrieben:ich war jetzt leider länger nicht Zuhause und konnte deshalb nichts schreiben.
Meine Mutter hat bei einer Aussenstelle der PKV angerufen bei der mein Vater das letzte mal versichert war.
Außenstelle ist was? Eine Agentur eines Versicherungsvertreters oder eine Außenstelle der Versicherung? Da waren wir doch schon! Nennen Sie doch bitte Ross und Reiter, weil man das dann schnell hat!
Die, wo er zuletzt war, wird mutmaßlich zusätzlich die alten Forderungen einfordern. Auch da waren wir schon!
Die Dame der PKV meinte,
Welchen Status hat die Frau? Versicherungsvertreter, Angestellte eines Versicherungsvertreters, Angestellte der Versicherung und warum telefon und nicht schriftlich?
dass das mit dem anmelden bei der PKV alles nicht so einfach wäre.
Falsche Aussage- riecht nach abwimmeln! Aber auch hier waren wir ja schon!
Er müsse erst einmal zu einem Arzt und zu einem Zahnarzt (auf jedenfall BEIDES meinte die Frau). Dann müsste er die UNterlagen ausfüllen und an die PKV schicken.
Müssen? Unfug! Ersteinmal muss man einen Antrag (schriflich und formell stellen). Es gibt eine Annahmeverpflichtung und es gibt Mitwirkungspflichten! Da geht es auch darum, wer wannw as in Auftrag gibt und wer für Anforderungen aufkommt.
Der Basistarif kostet 670Euro/Monat laut der Frau.
Auch hier waren wir schon! Immer aktueller Höchstbeitrag GKV plus pflegepflichtversicherung!
Morgen machen wir einen Termin für Anfang nächster Woche beim Arzt/Zahnarzt.
Ich bin fassungslos - Sie stellen einen Antrag bei einer PKV!!!! Wenn die einen ärztlichen befund anfordern, dann ist das eine sache. Fordern die eine ärztliche Untersuchung, dann ist das etwas anderes!
Die Frau von der PKV meinte ausserdem, dass er beim Sozialamt als Bedürftig eingestuft werden muss um irgendeine Art von Unterstützung erwarten zu können.
Diese Aussage ist richtig! Unterstützung meint hier aber die Halbierung des Beitrages. Auch hier waren wir schon!
Meint ihr man könne jetzt schon eine Art Bescheinigung verlangen, mit der man vorab schon zum Sozialamt gehen kann? ODer sollte man warten bis er beim Arzt war und die unterlagen bei der PKV eingereicht hat?
1. Antrag bei PKV stellen auf Versicherung im Basistarif gemäß § 193.3 VVG! Offiziell, schriflich und dann müssen die reagieren!
1.1. bei einer PKV, nicht bei der letzten, wo man noch Schulden hat!
2. warten, was die PKV schriftlich für die Bearbeitung verlangt!
3. zum Sozialamt gehen, weil die Eltern bedürftig sind und nicht versichert! Antrag stellen!
So wird das nichts!