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Verfasst: 16.10.2012, 19:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
Du kannst nichts zum MDK-Arzt direkt senden. Also scheidet das schon mal aus.
Ansonsten hast Du Dich ja entschieden. Viel Glück bei der Untersuchung.
LG, Fee
Verfasst: 16.10.2012, 22:07
von sblue56
Hallo Fee,
und wieso kann ich das nicht? Wenn ich eine Einladung zum MDK bekomme dann kann ich ja auch die Unterlagen vorab dem MDK zu senden.
Verfasst: 17.10.2012, 06:36
von reallyangry
Hallo Sblue,
einfach ausgedrückt: Die Krankenkasse ist der Auftraggeber beim MDK. Die stellt dem MDK Gutachter die Fragenstellung bezüglich der Untersuchung, z.B.
"Weiterhin arbeitsunfähig?", "Was kann zur Sicherung des Heilerfolges unternommen werden?" o.ä...
Wenn du zu einem Facharzt geschickt wirst, z.B. dann hälst du dem doch auch nicht gleich die Arztbriefe von "Kollegen" unter die Nase. Lass den MDK dich untersuchen und sich eine Meinung bilden. Nimm die Unterlagen mit (für den Notfall).
Viel wichtiger als Unterlagen:
Nimm eine Begleitung mit, die während des Gesprächs dabei ist.
Während der Untersuchung muss die aber den raum verlassen.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 18.10.2012, 14:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 24.10.2012, 06:39
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
ich habe gestern Nachmittag einen Anruf meiner KK bekommen, dass ich am 25.10. also Morgen einen MDK Termin habe. Ist das nicht ein wenig kurzfristig oder ist das so üblich? Muss die Einladung nicht schriftlich erfolgen?
Verfasst: 24.10.2012, 08:08
von broemmel
Hast du denn morgen was ganz wichtiges vor?
Oder gehts nur ums Prinzip?
Verfasst: 24.10.2012, 08:26
von sblue56
Ich wollte nur wissen ob das die normale Vorgehensweise der KK ist.
Da mich ja die KK gezwungen hat ALG I zu beantragen muss ich wohl auch der AfA ganztägig zur Verfügung stehen -:)
Verfasst: 24.10.2012, 12:21
von Grampa
entweder du möchtest eine zeitnahe Klärung deines Anliegens, dann bist du dankbar um jeden schnellen Termin den dir die Kasse vorgibt, oder du spielst auf Zeit und suchst dir irgendeine Ausrede warum du den Termin nicht wahrnehmen kannst
wirf der Kasse aber dann nicht im Nachhinein Untätigkeit vor...
Verfasst: 24.10.2012, 13:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.10.2012, 12:28
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
Heute war ich beim MDK von der KK. Leider habe ich den Abschlussbericht der Reha noch nicht.
Ich bin ab Montag wieder mit meinem "Restleistungsvermögen in wechselnder Körperhaltung " arbeitsfähig, somit war auch der Widerspruch erfolgreich, leider nur kurzfristig.
Das ist das Los wenn man als Arbeitsloser krank wird.
Was mach ich jetzt, mich weiter krank schreiben lassen und den Auszahlungsschein an die KK senden? Dann wird ja die Arbeit meines behandelten Arztes angezweifelt!!!
Abwarten bis der MDK Termin der AfA vorbei ist?
Verfasst: 25.10.2012, 12:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.10.2012, 13:09
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
eins muss ich noch loswerden. Die MDK Ärztin hatte die ganze KKH-Allianz Akte mit meiner Erkrankung vor sich liegen und hat auch munter darin geblättert und meinte noch beiläufig, die Akte ist aber sehr Dick. Dabei sind mir sämtliche Arztbefunde, Krankenhausakte und ähnliches ins Auge gestochen. Auch ein roter Briefumschlag den mein Behandelter Arzt an die KK zur Weiterleitung an den MDK gesendet hat. Der Brief war verschlossen doch an der Seite mit Heftklammern zugetakert. Da waren wohl die KK Mitarbeiter/in sehr neugierig
Verfasst: 25.10.2012, 13:26
von Czauderna
Hallo
".....
eins muss ich noch loswerden. Die MDK Ärztin hatte die ganze KKH-Allianz Akte mit meiner Erkrankung vor sich liegen und hat auch munter darin geblättert und meinte noch beiläufig, die Akte ist aber sehr Dick. Dabei sind mir sämtliche Arztbefunde, Krankenhausakte und ähnliches ins Auge gestochen. Auch ein roter Briefumschlag den mein Behandelter Arzt an die KK zur Weiterleitung an den MDK gesendet hat. Der Brief war verschlossen doch an der Seite mit Heftklammern zugetakert. Da waren wohl die KK Mitarbeiter/in sehr neugierig :shock: :shock: :shock:[/quote]
Hallo,
was natürlich nur eine Vermutung sein kann - es ist aus datenschutzrechtllichen Gründen verboten solche verschlossenen Umschläge, die bei der Kasse eintreffen, zu öffnen wenn es zweifelsfrei aus der Aufschrift des Umschlages hervorgeht, dass sich dort Arztunterlagen befinden. Zuwiderhandlungen können sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - unter diesen Aspekten würde sich meine Neugier wirkllich stark in Grenzen halten.
Also, wie war das mit "deinem" Umschlag" ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.10.2012, 13:46
von sblue56
gelöscht
Verfasst: 25.10.2012, 13:49
von Machts Sinn
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