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Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.09.2012, 09:14

Machts Sinn hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: wenn die Diagnosen gelöscht sind und keine Blockfrist gebildet wurde, kann die Kasse die Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht mehr nachvollziehen. Im Grunde genommen müsste die Kasse vor der Löschung der Arbeitsunfähigkeitsdaten zu jeder Diagnose eine Blockfrist bilden, die dann gespeichert wird - dieser Aufwand würde die Verwaltungskosten in bisher ungeahnte Höhen treiben.

Dass die Kasse das bei Nachweisen gegen sich wirken lassen muss, steht für mich außer Frage. Ich würde sogar so weit gehen, dass sie eine eidesstattliche Versicherung akzeptieren muss. Die dann aber auch wahrheitsgemäß sein muss.

Da du rechtlich ja sehr bewandert bist - wie sieht es denn aus, wenn der Versicherte genau weiß, wann die Erkrankung erstmalig Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, Nachweise aber nur ab einem späteren Datum erbringen kann und dann die tatsächliche erstmalige Arbeitsunfähigkeit unter den Tisch fallen lässt?
Mann-o-mann,

jetzt ist die GKV aber am Schleudern, wenn sie schon meint, dass eine eV. aber wahrheitsgemäß sein muss ... und Pfirsich nach 14 Jahren per eV. erklären kann, dass er sich da mit Weihnachten und im Jahr nicht geirrt hat! :wink:

Nochmals: die Krankenkasse muss nicht nur "Nachweise gegen sich gelten lassen", sondern den "Nachweis für die Richtigkeit ihrer Entscheidung erbringen". Und wenn sie das nicht kann, hat Pfirsich nach rechtlichen Maßstäben den Vorteil daraus - Zweifel säen genügt hier nicht.

Also Pfirsich, lass dich hier nicht über den Tisch ziehen, frag erst mal jemand, der sich konkret damit und mit deinen Rechten auskennt.

Gruß!
Machts Sinn
§ 23 SGB X

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 28.09.2012, 10:58

Hallo,

also da ich den ehemaligen Hausarzt nie telefonisch erreichen konnte, bin ich einfach hingefahren.
Die Arzthelferin kann auf jeden Fall 10 Jahre zurück mit den AU Zeiten, auch noch weiter, aber ab 10 Jahren nur noch ohne Diagnoseschlüssel. Leider haben die wegen dem Quartalsende frühestens nächste Woche Zeit das zu bearbeiten, bzw. rauszusuchen. Sie haben aber alles im PC gespeichert und konnte auch schon was einsehen.
Naja ich dachte ein Ausdruck würde da reichen und wäre schnell gemacht, aber dem ist wohl nicht so. Ich sagte, dass ich das eigentlich bis zum 5. Oktober bräuchte. Die Praxis hat aber auch von 3. bis 5. Oktober Urlaub. Nun werde ich da Montag nochmals anrufen oder wieder hinfahren. Sooo lange kann das ja nicht dauern, wenn wirklich alles per PC einsehbar ist.
Auch Montag werde ich dann bei der TK anrufen und sagen, dass ich an dem Widerspruch festhalte, solange bis alles geklärt ist.

Mir ist bewusst, dass ich evtl. auch zu meinem Nachteil handel, aber ich möchte nicht einfach so das Ergebnis der TK ohne jegliche Beweise hinnehmen.

Lieben Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2012, 11:27

Hallo Pfirsich30,
ja, da gebe ich dir vollkommen recht, bleib an der Sache dran - es geht einzig und allein zunächst um die Klärung der Frage ob deine Kasse tatsächlich die Daten deiner vorliegenden AU-Meldungen früher al 10 Jahr gelöscht hat und ob dies generell bei dieser Kasse so gehandhabt wird und wenn ja, warum ausgerechnet nach sechs Jahren und nicht schon 5 Jahren oder 4 Jahren oder 8 oder 9 Jahren -
dafür muesste es doch einen Grund geben.
Bis dahin ist alles andere reine Spekulation und nein, ich unterstelle dir keinesfalls
dass du mit Gewalt irgendetwas zu deinem Vorteil erreichen willst, sondern einfach nur Klarheit haben willst - schliesslich war es auch dieses Forum, welches dich auf diesen Weg gebracht hat - wobei ich aber auch ausdrücklich schreibe, dass ich natürlich "wieder einmal" nicht der Meinung von Machts Sinn bin.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.09.2012, 11:37

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2012, 11:49

Machts Sinn hat geschrieben:Na Czauderna,

ob du meiner Meinung bist, ist ja nicht ganz so wichtig. Hier kam es bisher doch eher darauf an, dass ich nicht deiner Meinung war:
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
so, wie geschrieben, scheint das alles in Ordnung zu sein - die Kasse hat sogar die anrechenbaren Vorerkrankungen genau beziffert - vorbildlich !!.
Ja, du solltest unbedingt mit diesem Schreiben direkt zum Arbeitsamt gehen und Leistungen beantragen und nein, du solltest auf keinen Fall dein Beschäftigungsverhältnis kündigen.
Gruss
Czauderna
Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
das war nun aber eine "billige" Retourkutsche - denn im Gegensatz zu dir
sehe ich nicht hinter jedem Beitrag der hier eingestellt wird einen wirklichen
Einzelfall, bei dem die Kasse falsch gearbeitet hat.
Und auch in diesem Falle ist das bisher immer noch nicht festgestellt bzw. bewiesen, auch wenn du es gerne so hättest.
Ja, und ich stehe zu 100% zu diesem, meinem ersten Beitrag zu diesem Thema - so, wie geschrieben.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.09.2012, 11:53

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2012, 11:59

Machts Sinn hat geschrieben:Ja, das war nicht "teuer"- aber wer als Außenstehender einige Details kennt, weiß halt, dass "Mann und Frau" sich in GKV-Sachen nie auf die Krankenkasse verlassen sollte! Damit kann er / sie nie falsch liegen.

Beachtlich: die Spannbreite deiner Standpunkte und die damit verbundene Flexibilität!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
das ist schlichtweg falsch !!!
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 28.09.2012, 15:20

Machts Sinn hat geschrieben:[...]aber wer als Außenstehender einige Details kennt, weiß halt, dass "Mann und Frau" sich in GKV-Sachen nie auf die Krankenkasse verlassen sollte! Damit kann er / sie nie falsch liegen.
(Fettschrift zur Verdeutlichung von mir)

Heisst ja, wer sich auf die Kasse verlässt, liegt immer falsch?
Bei solchen Aussagen denke ich an einen medizinischen Fachbegriff, verweise aber aufgrund meiner Höflichkeit lieber auf einen anderen Thread - zu dem Deine Stellungnahme aussteht, aber wohl klar sein dürfte:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp46673.html#46673

Edit: Link ergänzt

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 28.09.2012, 17:02

Hallo,

so erster kurzer Zwischenbericht,

ich habe gerade eine email von der TK erhalten:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ich sende Ihnen die gewünschte Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeitszeiten für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 mit der Post zu. Diese erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Die Frist für die Aufbewahrung der Daten wurde mit dem Spitzenverband für 6 Jahre vereinbart.

Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße



Also kann die TK nach eigener Aussage nur bis 6 Jahre zurück.
Wenn ich jetzt aber ältere AU Zeiten vom Arzt bekomme mit dem gleichen oder ähnlichen Diagnoseschlüssel, dann muss die TK diese Daten doch auch verarbeiten und einrechnen oder nicht?

Mal als Beispiel: Wenn der Arzt den letzten vorhanden AU Zeitraum Oktober 2005 hat, wo ich wegen der Krankheit AU war und ich somit die Blockfristen 10.2005-10-2008 dann 10.2008- 10. 2011 dann 10.2011 - 10.2014 hätte, dann würden die neuen AU Zeiten erst seit 10.2011 gerechnet werden und ich hätte im Oktober 2012 erst 1 Jahr Krankengeldzahlungen erhalten.

Wenn das genau so wäre und somit die TK länger zahlen müsste.......da bin ich mir zu 100 Prozent sicher, dass sie dann auf einmal weiter zurück kann um doch noch irgendwo was zu finden, damit doch wieder die Zahlungen eingestellt werden.
Oder wenn sie verlieren, kommt auf einmal ein MDK und schreibt mich nach Aktenlage gesund.
Ist nur mal ein Beispiel und keine Spekulation, eher eine Vermutung.
Und falls GerneKrankenVersichert das liest: Ja es könnte auch anders ausgehen, der Arzt hat AU Zeiten von 1998 und ich somit keinen weiteren Anspruch auf Zahlungen. Aber zumindest wurde das dann ordentlich geklärt und ich weiß schwarz auf weiß, dass mir kein Unrecht getan wurde.
Oder?

Lieben Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2012, 17:10

Hallo Pfirsich,

also diese Auskunft von wegen mit dem Spitzenverband so vereinbart - das kann man raus kriegen - ich werde nächste Woche mal schauen, was ich in Erfahrung bringen kann.
Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 28.09.2012, 17:40

Hallo Czauderna,

das ist sehr nett von dir, das du da mal schaust.
Bis 5. Oktober habe ich Zeit meinen Widerspruch, zurückzunehmen. Ich werde aber denke ich gleich Montag bei der Tk anrufen und sagen, dass ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, solange bis ich Unterlage vom Arzt bekomme.

Wie gesagt, mein Hausarzt sollte von der TK angeschrieben werden, was jedoch nicht geschah. Also muss ich die alten AU Zeiten versuchen selbst zu besorgen.

Kurze Frage: Ich hatte ja Widerspruch eingelegt. Wenn ich mich jetzt nicht bis zum 5. Oktober melde, bleibt der Widerspruch dann bestehen oder wird er dann zurückgenommen?

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2012, 18:05

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

das ist sehr nett von dir, das du da mal schaust.
Bis 5. Oktober habe ich Zeit meinen Widerspruch, zurückzunehmen. Ich werde aber denke ich gleich Montag bei der Tk anrufen und sagen, dass ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, solange bis ich Unterlage vom Arzt bekomme.

Wie gesagt, mein Hausarzt sollte von der TK angeschrieben werden, was jedoch nicht geschah. Also muss ich die alten AU Zeiten versuchen selbst zu besorgen.

Kurze Frage: Ich hatte ja Widerspruch eingelegt. Wenn ich mich jetzt nicht bis zum 5. Oktober melde, bleibt der Widerspruch dann bestehen oder wird er dann zurückgenommen?

LG
Hallo,
nein, der Widerspruch, wenn er nicht direkt von dir zurückgezogen wird bleibt bestehen. Mit der Widerspruchsbegründung, die übrigens nicht zwingend vorgeschrieben ist, zu der aber grundsätzlich zu raten ist, kann man sich dann entsprechend die Zeit nehmen, die man benötigt um seine Begründung zu formulieren bzw. zu untermauern.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 28.09.2012, 19:58

Hallo,

@GerneKrankenVersichert: Wenn es keine Belege gibt, dann steht zunächst einmal Aussage gegen Aussage und es geht darum, ob eine solche Aussage plausibel gemacht werden kann. Ansonsten würde man den frühesten belegten Zeitpunkt als Beginn der ersten Frist nehmen. Von Werk aus muss aber von Kunden / Klienten eine solche Angabe nicht gemacht werden, wenn sie zu seinem Nachteil ist, es sei denn er wird explizit danach gefragt - oder der Arzt.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 01.10.2012, 12:02

Hallo,

also meine neue Hoffnung ist, dass die Arztpraxis meines ehemaligen Hausarztes fix ist. Bis jetzt wurde noch nichts bearbeitet oder herausgesucht. Ich habe da eben angerufen und sie haben noch "keine Zeit gehabt".
Leider hat die Praxis ab 03. Oktober verlängertes Wochenende. Ich bräuchte die Daten am Besten ja schon bis zum 5. Oktober (bis dahin soll ich mich ja melden, ob ich den Widerspruch zurücknehme) . Sollte laut den AU Zeiten von damals alles stimmen und die TK hätte wegen der Blockfrist doch recht. Also z.B. erste Blockfrist 2000-2003, 2003-2006 ..... dann würde das ja stimmen und ich kann den Widerspruch zurücknehmen.

Samstag kam auch das neue Schreiben von der TK mit dem Auszahlschein. Dort wird geschrieben, dass ich den Schein am 18, Oktober 2012 vom Arzt ausfüllen lassen soll etc, also so wie jeden Monat. Nur sonst ging das immer bis Freitags. Mein Arzt schrieb auch auf den letzten AU Schein ...bis 19. Oktober 2011.

Wie ist es denn danach? Wenn das Widerspruchverfahren noch läuft. Soll ich mir selbst von den AU Schreiben Kopien machen und weiterhin vom Arzt ausfüllen lassen für meine Akten?
Sonst heißt es ja nachher ich wäre gar nicht mehr AU, weil ich mich vom Arzt nicht weiterhin AU Schreiben hab lassen?

LG
Pfirsich

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 01.10.2012, 15:52

Hallo nochmal,

gerade habe ich noch eine email von der TK bekommen:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie baten um Mitteilung der Verjährungsfristen der bei uns gespeicherten Daten.

Die Datenschutzgesetzgebung gemäß § 304 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch- (SGB V) schreibt vor, Leistungsdaten spätestens nach 10 Jahren zu löschen.
Die Spitzenverbände der Krankenkasse haben eine Aufbewahrung von sechs Jahren vereinbart; Aufbewahrungsfristen für diese Daten beginnen mit dem Ende eines Geschäftsjahres.

Die uns vorliegenden Leistungsdaten gehen somit bis zum 1. Januar 2006 zurück. Ein Nachweis über die gespeicherten Arbeitsunfähigkeitszeiten ab dem 1. Januar 2006 wurde am 28. September 2012 per Post an Sie versandt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an!


Also falls ich ältere AU Zeiten wegen der Krankheit von meinem ehemaligen Hausarzt bekomme, dann mache ich mit meinem jetzigen Hausarzt ein Schreiben für die TK fertig, dass meine Krankheit seit dann und dann besteht und somit der 22. November 2006 nicht als Beginn der ersten Blockfrist stimmen kann.

Lieben Gruß
Pfirsich

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