Hilfe, kein Anspruch auf Krankengeld? Warum nicht?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.05.2012, 19:40

Hallo,
allen wurde geholfen, und was noch viel wichtiger für dieses Forum ist, keiner hat sein "Gesicht" verloren. Jeder kann weitermachen wie bisher, weil jeder "gepunktet" hat.
Was für ein Schwachsinn, als ob es hier um einen Wettbewerb ginge.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.05.2012, 21:21

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AOKNW-Service
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Beitrag von AOKNW-Service » 11.05.2012, 21:32

Hallo Melli,

auch wir freuen uns, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden konnte. Wir möchten uns abschließend für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Reha.

Ihr
AOKNW-Service

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.05.2012, 22:08

Hallo Machts Sinn,
besser sinvoll im Selbstgespraech
als unsinnig in dem Bemuehen als moralischer
Sieger vom Platz zu gehen.
Klappt bestimmt mal wieder.
Gruss
Czauderna
PS: AOK-Service, Überstunden, solange ??

Bully
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Beitrag von Bully » 12.05.2012, 08:01

AOKNW-Service hat geschrieben:
auch wir freuen uns, dass der Fall zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden konnte.

Ihr
AOKNW-Service

Hallo Melli,

zwischen den Zeilen gelesen,
hört sich das für mich so an
das die Hilfe des AOKNW-Service
in Anspruch genommen wurde.

Damit sich auch andere VS, die sich in ähnlicher Situation befinden, ein Bild von solchen Angeboten machen können,und nicht nur auf
die Erfahrung von Matthew1904 zurückgreifen müssen.
wäre hier eventuell ein abschliesendes Statement von Dir sehr hilfreich,
aber nur wenn Du möchtest.

ich wünsche Dir alles, alles Gute und eine erfolgreiche Reha

Tschau Bully

ps.@ Czauderna nicht Überstunden, nennt sich Heimarbeit

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 13.05.2012, 22:10

Hallo,

nein, ich habe das Angebot nicht angenommen, ich habe mich lediglich bei der Beschwerdestelle beschwert und zwar eindrücklich.

Wenn ich das Problem nicht gelöst hätte, dann hätte ich das Angebot auch angenommen und wenn das auch nix gebracht hätte, dann in letzter Instanz hätte ich meinen lieben Anwalt und meine Advokart bemüht.

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.05.2012, 22:26

Hallo,
sag ich doch, muss jeder selbst wissen ,
schließlich handelt es sich hier um erwachsene
Menschen, oder.
ich will da nicht bestreiten, wenn die Fronten
verhärtet sind, ist das alles nicht mehr so einfach
was ich auch nicht unterscheiden kann, das
ist der Unterschied zwischen der Abteilung "Service"
und der Abteilung "Beschwerde"
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 24.05.2012, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 24.05.2012, 15:07

Hallo Leute,

ich melde mich jetzt aus der Reha und schon taucht das nächste vielleicht fatale Problem auf. Bei der Aufnahmeuntersuchung meinte der Doc direkt, "ich schreibe sie arbeitsfähig und dann gehen sie 3 Stunden für leichte Tätigtkeiten arbeiten :-(. Ich weiß gar nicht was ich jetzt machen soll.

LG
Mel

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.05.2012, 16:47

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 24.05.2012, 17:18

Hhhmm, ja darauf hab ich gleich hingewiesen, da meinte er, das wäre ja kein grund weiter au zu attestieren. dann meinte er ich sei ja eh arbeitslos, darauf meinte ich dann eben das ich nicht arbeitslos bin, sondern krank. dann sagte er noch ich werde für immer beschwerden haben und wenn ich mich immer daran aufhänge werde ich wohl nie einen job finden.

Ich sagte das ich versuchen möchte eine umschulung zu machen. das würd eh nicht bezahlt, ich hätte ja keinen beruf, von was soll ich also umschulen.

Ich krieg die kriese. und ich kann mir hier die au richtlinien nicht ausdrucken :-(

Lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.05.2012, 19:26

Melli25 hat geschrieben:Hhhmm, ja darauf hab ich gleich hingewiesen, da meinte er, das wäre ja kein grund weiter au zu attestieren. dann meinte er ich sei ja eh arbeitslos, darauf meinte ich dann eben das ich nicht arbeitslos bin, sondern krank. dann sagte er noch ich werde für immer beschwerden haben und wenn ich mich immer daran aufhänge werde ich wohl nie einen job finden.

Ich sagte das ich versuchen möchte eine umschulung zu machen. das würd eh nicht bezahlt, ich hätte ja keinen beruf, von was soll ich also umschulen.

Ich krieg die kriese. und ich kann mir hier die au richtlinien nicht ausdrucken :-(

Lg
Hallo,
was willst du erreichen - dass der Reha-Arzt dich arbeitsunfähig entlässt ??
Du willst ihm die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien unter die Nase halten ?.
Ich fürchte, das wird dir nix nützen - so wie der argumentiert, interessiert ihn das nicht die Bohne (sag ich mal so aus der Ferne).
Der lässt sich doch von einem Patienten nicht "vorschreiben" ob er ihn für arbeitsfähig hält oder nicht. Die AU-Richtlinie wird er ignorieren und dir höchstens empfehlen, dich deshalb an deinen behandelnden Arzt zu wenden, denn er ist kein Kassen-Arzt. Mein Rat, sollte er dir den Entlassungsschein mit "arbeitsfähig" in die Hand drücken, nimm das Ding, und lasse es dir aus der Reha-Klinik heraus sofort zu deinem Hausarzt faxen, telefoniere mit ihm, schildere ihm deine Lage und bitte ihn, dass er, auch möglichst sofort, eine Folge-Krankmeldung direkt an deine Kasse schickt am Tage deiner Entlassung aus der Reha (Ausstelldatum beachten).
Die Kasse hat nun zwei Möglichkeiten - entweder sie verweigert die Krankengeldzahlung unter Hinweis auf den Entlassungsschein, was schwierig sein wird, denn den hat sie ja noch nicht - zuerst bekommt sie die Folge-Krankmeldung. Hat sie dann den Schein (den sie von dir bekommt !!!!), dann sieht es auch für eine Verweigerung schlecht aus, denn die bereits eingegangene Meldung beinhaltet eine Diagnose, die die AU. begründet.
Die zweite Möglichkeit, sie zahlen erst mal Krankengeld und geben alles dem MDK., der den Entlassungsbericht anfordern wird. Die Begutachtungsrichtlinien halten sich an die AU-Richtlinien !!
Gruss
Czauderna

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 24.05.2012, 20:59

Was heißt erreichen, ich möchte gerecht behandelt werden. ich war zum zeitpunkt der au vollzeit beschäftigt, da kann er mich doch nicht auf 3 stunden irgendwas verweisen. er muß doch von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ausgehen (bei ungelernten) oder einer vergleichbaren tätigkeit. das ich dafür jedoch nicht geeignet bin, sieht er genauso. ich vermute leider fast mein doc spielt da nicht mit:-(
Lg

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.05.2012, 22:42

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.05.2012, 09:50

Hallo Machts Sinn,
Melli sieht die Sache realistischer - wenn ihr
Hausarzt nicht "mitspielt", was will sie
machen - sich selbst krankschreiben ?
Die Hinweise auf Gesetz und Richtlinien
kann man in solchen Faellen zwar geben,
hilft aber wirklich Melli nicht weiter.
Arztwechsel in dieser Situation waere
auch keine Loesung, es sei denn , neue Diagnose
und Erstmeldung noch waehrend der Reha (trick 17)

Gruss
Czauderna

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 27.05.2012, 15:26

Hallo nochmal,

schwierige Situation und ich habe ausschließlich (sehr viele) solcher Berichte über diesen Doc hier gehört, der ist wohl zu allen so.

Hier ist auch weit und breit kein Doc zu sehen der einen betreut, mir geht es (offensichtlich, mega geschwollene Fußgelenke und Gesicht) ziemlich schlecht. Die Schwester fragt mich was sie denn jetzt machen soll, der Doc ist erst Dienstag wieder im hause, toll und von dem soll dann meine arbeitsfähigkeit beurteilt werden?? Das ist hier viel zu viel Anstrengung für mich und mein Körper macht das auch ganz deutlich!

Also beim Entlassungsgespräch werde ich das ganz klar nochmal ansprechen und auch darauf hinweisen, daß ich kein Arbeitsloser bin und die AU richtlinien auch kenne, ist mir doch egal was der denkt.
Wenn arbeitsfähig entlassen, dann gehe ich einfach trotzdem zum Doc und lasse mich weiter au schreiben. Mehr als ein erneuter MDK Termin (vor dem ich nun keine Angst mehr habe) kann ja eigentlich auch nicht passieren, oder?

Ich meine wenn zwei MDK's AU bis auf weiteres bescheinigen, dann kann doch nicht auf einmal alles supi sein, oder? Schön blöd.

Ich habe keine Angst mehr!! Die kurze Anwartschaft für 5 Monate ALG1 hätte ich eh erfüllt, also was solls.Ein echter Witz ist das hier!!

LG
Melli

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