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Verfasst: 28.01.2013, 15:00
von GerneKrankenVersichert
JanneXX hat geschrieben:Punkt 27, GKV, nicht 29 - womit wir beim lesen, korrekt wiedergeben und zusammenhängend zitieren wären...
Ich weiß ja nicht, worauf du dich beziehst, aber bei lexetius ist es eindeutig der Punkt 29.
JanneXX hat geschrieben:
Kennst Du die Geschichte vom Affen und vom Fisch? Affe sagt zum Fisch: "Freund, lass mich dir helfen. Du wirst dort im Wasser ertrinken! Ich helf dir da raus, komm zu mir auf meinen sicheren Baum!".
Kenne ich nicht, aber habe gerade das Bild vor mir, wie MS die Fische aus dem Wasser lockt....
JanneXX hat geschrieben:
GKV, mir wird´s zu anstrengend mit Dir. Vielleicht setzt Du Dich lieber auf Deine Finger, anstatt meinen Thread zuzumüllen
Ich werde auf Deine Beitäge nicht mehr antworten.
Janne
Danke, das komplettiert jetzt mein Bild, warum du der Meinung bist, dir wollte/könnte keiner helfen. Glücklicherweise ist das hier ein freies Forum ohne Eigentumsrechte an irgendwelchen Threads und ich entscheide, wo ich schreibe.
Verfasst: 28.01.2013, 15:02
von broemmel
Moin,
ich hab auch einen Vorschlag für dich, JanneXX
Vielleicht solltest Du dann das Ganze auf PNs mit Machts Sinn beschränken.
Denn Du möchtest doch wirklich nur das hören was in Deine vorgefertigte Meinung passt. Wenn Dir freie Meinungsäusserungen nicht genehm sind bist Du leider in einem öffentlichen Forum fehl am Platze.
Da muss man akzeptieren das andere Meinungen vorhanden sind und dies auch kundgetan wird.
Verfasst: 28.01.2013, 15:08
von GerneKrankenVersichert
reallyangry hat geschrieben:Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass von KKn nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten zwar ggf Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen KKn auslösen können.
Was bitte schön ist ein "nicht veranlasster, unzutreffender rechtlicher Ratschlag" an einen Arzt / eine Ärztin?????
Übersetze doch bitte jemand diesen Satz in "normales" Deutsch. Am besten mit einem Beispiel.
Danke.
LG
RA
Wenn die Ärztin z. B. sagt, ich schreibe Sie bis zum 31.01. krank, kommen Sie ab 05.02. wieder, Auswirkungen auf Ihren Krankengeldbezug hat das keinen.
Dieses Urteil muss man (wie eigentlich alle Urteile) im Ganzen lesen und sich nicht nur das rauspicken, was einem passt. Es wird langatmig ausgeführt, dass und warum jeder selbst dafür verantwortlich ist, dass seine Krankschreibung lückenlos ist und er die Verantwortung dafür weder auf die Kasse noch auf seinen Arzt abwälzen kann. Und sollte der Arzt dann wie oben einen "nicht veranlassten, unzutreffenden rechtlichen Ratschlag" erteilt haben, muss derjenige sich mit dem Arzt auseinandersetzen und kann nicht damit argumentieren, dass er für die fehlende lückenlose Krankschreibung nicht verantwortlich sei. Gegenüber dem BSG ist er es.
Verfasst: 28.01.2013, 15:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.01.2013, 15:13
von Czauderna
Hallo,
die Tatsache, dass sich hier andere Kassenmitarbeiter nicht äussern bedeutet nicht, dass die Argumentation von GKV. damit als falsch zu bezeichnenen ist - diese Schlussfolgerung ist etwas abwegig - es gibt keine Teilnahmeverpflichtung und schon gar nicht die Pflicht überall ein Statement abzugeben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.01.2013, 15:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.01.2013, 15:17
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:
Übertrage diese Äußerungen doch mal auf das Urteil des als nächstes zuständigen LSG BW vom 31.08., also ebenfalls in Kenntnis des BSG-Urteils vom 10.05. Merkst du was? Auch bei Gerichten kommt es auf die eigene Denkleistung an, nicht auf dumpfes Abschreiben unverstandener Sätze. Aber bei so manchem erstinstanzlichen Gericht muss man wohl froh sein, wenn es überhaupt entscheidet – statt mit Nestwärme über den Tisch zu ziehen oder unter Strafandrohung zur Rücknahme zu nötigen.
Gibt es für dich eigentlich immer nur schwarz und weiß? Warten wir doch einfach mal ab, was das BSG zu der LSG-Entscheidung sagt und dann wissen wir, wer verwaltungsökonomischer gearbeitet hat - das SG oder LSG.
Verfasst: 28.01.2013, 15:22
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Ja, stimmt - auf dieser Ebene fällt sicher auch Roemer70 noch ein wertvoller Diskussionsbeitrag ein.
Hallo,
ja, das denke ich auch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.01.2013, 15:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.01.2013, 15:31
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Ja GKV,
fast - aber bis dahin wissen wir nicht, dass das SG mit der Entscheidung über den Krankengeldanspruch von Janne richtiger liegt als das in vergleichbarer Sache ergangene Urteil des LSG BW vom 31.08.2012.
Nicht dass, MS, ob.
Machts Sinn hat geschrieben:
Also nochmals: Hat Janne aus deiner Sicht eine Alternative zu einem mit der Berufung anfechtbaren Urteil und zur Berufung? Wenn ja, welche?
Gruß!
Machts Sinn
Die Rechtslage akzeptieren (ggf. nach Rücksprache mit einem Fachanwalt, wenn sie allen bisher involvierten Fachleuten nicht glaubt), das Thema abhaken und an der Gesundung arbeiten, mit dem Ziel wieder arbeiten zu gehen. Spätestens dann zu empfehlen, wenn/falls das BSG das LSG-Urteil einkassiert.
Verfasst: 28.01.2013, 15:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.01.2013, 15:56
von broemmel
Die Rücksprache mit einem Fachanwalt wäre hier sehr zu empfehlen.
Nach dem Gespräch kann Janne doch selbst entscheiden was zu tun ist. Jedenfalls wurden hier doch schon Hilfeleistungen empfohlen (siehe Beitrag von Vlac am 23.02.2012)
Zur Zeit beschränkt sich die Hilfe hier doch darauf das gesagt wird das der Vertreter vom VdK doof ist, der/die Richter keine Ahnung haben, das LSG bessere Urteile macht als das BSG. Das BSG ist sowieso doof....
Und das ganze kann man hier im Internet weiter fortsetzen und bringt einen überhaupt nicht weiter.
Also einfach Urteilsbegründung abwarten, Termin beim Fachanwalt vereinbaren, das Urteil sich erläutern lassen, abstimmen, ob Berufung Sinn macht und das dann mit dem Fachanwalt zusammen durchziehen.
Alternativ kann man sich natürlich weiter Tips aus dem anonymen Internet von Leuten holen deren Qualifizierung unbekannt ist, die keine Rechtsberatung durchführen können und die Ratschläge abgeben dürfen ohne Konsequenzen zu fürchten. Sie können ja nicht haftbar gemacht werden für falsche Auskünfte
Verfasst: 28.01.2013, 16:08
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Du meinst jetzt die
momentane Rechtslage/Rechtssprechung, die sich jederzeit ändern kann
aber welche ist das? Doch sicher nicht die durch die erstinstanzliche SG-Entscheidung vom 23.01.2013, also vielleicht die durch die LSG-Entscheidung vom 31.08.2012 zum unmittelbar vergleichbaren Fall - oder doch die zusätzlichen Äußerungen des BSG nur zum "Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" - unabhängig von den Grundsätzen für die Ausnahme von der strikten Anwendung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V, nach dem "die Arbeitsunfähigkeit" aus "mehreren Arbeitsunfähgikeiten" besteht, aber das auch manchmal anders gesehen werden kann ... ?
Ich beziehe mich auf aktuell rechtskräftige Urteile, und das ist zur Zeit lediglich das Urteil des BSG.
Die beiden Gleise erkenne ich sehr wohl, das eine ist für mich allerdings ein S-Bahn-Gleis und das andere ein U-Bahn-Gleis. Mal sehen, ob das BSG die beiden Gleise zusammenführt oder weiterhin auf der Basis der unterschiedlichen Bauweisen argumentiert. Wie schon mehrfach geschrieben, warten wir mal ab. Ich habe meine Einschätzung aufgrund meiner Erfahrung gegeben, du aufgrund deiner Wunschvorstellung, entscheiden wird das BSG.
Verfasst: 28.01.2013, 20:31
von JanneXX
Damit auch alle fachfremden Leser nachvollziehen können, von welchem BSG-Urteil ich rede, hier nochmal der Link
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154442.
Und hier wird überwiegend über Punkt 27, Satz 2, diskutiert.
Verfasst: 28.01.2013, 20:50
von broemmel
http://lexetius.com/2012,3395
schon mal daran gedacht das es mehrere Fundstellen gibt?
gehts Dir um die Sache? Oder nur darum ob es 27 oder 29 heisst?