Thomas3 hat geschrieben:
wieso fühlen Sie sich durch die Frage provoziert? Es war so und keineswegs Unsinn. Oder wollen Sie sagen, dass eine REHA-Anfrage nicht auch abgelehnt werden kann? Und dann nach entsprechenden Interventionen evtl. doch noch genehmigt wird.
klar kann das sein
wenn jemand einen Antrag stellt, wird dieser Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt
und wenn jemand mit dieser Ablehnung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen
bei einem Widerspruch wird erneut geprüft - wieder mit den beiden Möglichkeiten Genehmigung oder Ablehnung
und selbstverständlich kommt es vor, dass die neue Prüfung ein anderes Ergebnis ergibt
das finde ich eigentlich weder besonders noch erwähnenswert
Thomas3 hat geschrieben:Erfreulich, dass auch Sie das Thema voranbringen wollen.
welches Thema genau? Das Thema "Thomas ist in jungen Jahren wg. geringerer Beiträge in die PKV gestolpert und ist nun ganz überrascht, dass die Beiträge nicht immer so gering bleiben und will jetzt wieder unbedingt wieder in die GKV"?
Thomas3 hat geschrieben:Die Frage nach steigenden PKV-Beiträgen im Alter gehört in diese Kategorie. Denn präzise Zahlen liegen noch gar nicht vor. Auch nicht durch "googeln", was für manchen anscheinend eine Hauptinformationsquelle ist.
Was ist bei einer Lebenserwartung von 90 Jahren oder mehr? Wie sieht dann die Situation für Privatversicherte aus? Was ist mit den Beiträgen?
beide Systeme haben unterschiedliche Prinzipien: in der gesetzlichen Kasse gibt es das Solidaritätsprinzip, bei den privaten gilt das Äquivalenzprinzip
Solidaritätsprinzip heißt: man zahlt Beiträge nach seiner Leistungsfähigkeit (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und erhält die Leistungen, die man benötigt - unabhängig von den eingezahlten Beiträgen.
Nun gibt es Leute, die meinen, dass das Solidaritätsprinzip nichts für sie ist. Es handelt sich in der Regel um Menschen, die gut ausgebildet, gesund und Leistungsfähig und daher überdurchschnittlich gut verdienen. Sie bezahlen recht hohe Beiträge (weil sie eben auch ein hohes Einkommen haben) und erhalten wenige Leistungen (weil sie gesund sind).
Sie verabschieden sich aus der Solidaritätsgemeinschaft und wechseln zur privaten Krankenversicherung. Dort gilt das Äquivalenzprinzip - d. h. die Beiträge berechnen sich nach dem persönlichen Risiko. Die Beiträge sollen den Leistungen äquivalent also gleichwertig sein.
Nun bringt es das Leben mit sich, dass man älter wird - und wenn man älter wird, nehmen die Weh-Wehchen zu. Das Risiko steigt - und mit dem Risiko steigen auch die Beiträge. Die Beiträge sind ja äquivalent zum Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Wie stark die Beiträge genau steigen, ist abhängig vom Eintrittsalter und vom gewählten Tarif.
Übrigens müssen auch 90jährige Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Die Situation für 90jährige ist häufig so, dass sie wesentlich stärker von den guten Leistungen der PKV profitieren, dass sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Thomas3 hat geschrieben:Diese Fragen bewegen und sind Teil der Diskussion über eine Bürgerversicherung.
Nee, mich bewegen die Fragen nicht. Ich bin der Meinung, dass jeder seines Glückes Schmied ist. Und wenn jemand der Meinung ist, dass er glücklicher wird in der privaten Versicherung, ist das seine persönliche Entscheidung.
und nee, sie sind auch nicht wirklich Teil der Diskussion um eine Bürgerversicherung. Dabei geht es eher darum, wie und ob man die gesetzlichen Krankenkassen umgestaltet. Es geht auch darum, ob und wann jemand die Solidaritätsgesellschaft der gesetzlichen Kassen verlassen darf.
Um diejenigen, die bereits in der PKV versichert sind, geht es eher weniger. Da gibt es nämlich eine Diskussion darüber, ob das ein Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Eigentumsschutz darstellt.
Artikel 14 Grundgesetz wäre [...] betroffen, wenn die Einführung einer Bürgerversicherung in bereits bestehende privatrechtliche Versicherungsverhältnisse eingriffe und diese durch öffentlich-rechtliche Versicherungsverhältnisse ersetze. Dann käme ein Eigentumsschutz nicht nur der Versicherten, sondern auch der Versicherer in Betracht, wenn deren vermögenswerte Rechte beschnitten oder gar aufgehoben würden.
Quelle:
https://books.google.de/books?id=_RwSBA ... tz&f=false[/quote]