an die KK-Profis (und auch KK-Rentner
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... recht.html
Mit dem neuen Grundsätzlichen Hinweisen (GH) vom 12.06.2019 ergeben sich teils stark abweichende Regelungen gegenüber allem was wir vorher kannten.
FRAGE:
gibt es irgendwo einen Bindungsfristen-RECHNER bei nahtlos aufeinander folgende Mitgliedschaften ?
neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
Moderator: Czauderna
Re: neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
warum kompliziert wenns auch einfach geht. das ist doch nichts anderes als die Regelung die wir mal vor anno tobak hatten
Re: neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
Hallo,
das bezweifle ich, plus ein ganzes Jahr und dann noch ein halbes ist nicht so komplex, bei sofortigem Wahlrecht braucht man gar nicht zählen.
Das sollte man auch in einer Tabellenkalkulation mit Leichtigkeit hinbekommen können (ich jetzt nicht, aber der durchschnittliche Anwender).
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Re: neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
Ja, in unserem Uralt-Beitragsprogramm, das leider demnächst von PKM abgelöst wird . Ich war ziemlich begeistert, wie schnell die Umsetzung funktioniert hat.heinrich hat geschrieben: ↑22.08.2019, 07:29an die KK-Profis (und auch KK-Rentner
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... recht.html
Mit dem neuen Grundsätzlichen Hinweisen (GH) vom 12.06.2019 ergeben sich teils stark abweichende Regelungen gegenüber allem was wir vorher kannten.
FRAGE:
gibt es irgendwo einen Bindungsfristen-RECHNER bei nahtlos aufeinander folgende Mitgliedschaften ?
Re: neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
Hallo GKV, erst mal Beileid, wenn ihr dann auch PKM bekommt.
Du wirst im Strahl kotzen
So, wenn hier einige meinen, dass alles so einfach ist:
Dann hier mal eine Testfrage:
A)
FAMI 01.01.2019 bis 31.07.2019 bei KK X
OAV ab 01.08.2019 bei KK X
Diese Person wünscht durch Kündigung im Januar 2020 zum 31.03.2020 den Wechsel
zu KK Y
Geht das ?
B)
FAMI 01.01.2019 bis 31.07.2019 bei KK X
OAV ab 01.08.2019 bei KK X
Diese Person nimmt ab 01.02.2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf
und wünscht den KK-Wechsel zu KK Y zum 01.02.2020
Geht das ?
Du wirst im Strahl kotzen
So, wenn hier einige meinen, dass alles so einfach ist:
Dann hier mal eine Testfrage:
A)
FAMI 01.01.2019 bis 31.07.2019 bei KK X
OAV ab 01.08.2019 bei KK X
Diese Person wünscht durch Kündigung im Januar 2020 zum 31.03.2020 den Wechsel
zu KK Y
Geht das ?
B)
FAMI 01.01.2019 bis 31.07.2019 bei KK X
OAV ab 01.08.2019 bei KK X
Diese Person nimmt ab 01.02.2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf
und wünscht den KK-Wechsel zu KK Y zum 01.02.2020
Geht das ?
Re: neues KK-Wahlrecht: neue Grundsätzliche Hinweise 12.6.2019
Die Fragen sind total einfach, wenn man das Rundschreiben kennt, was ich nicht tue.
Wenn man aber nicht weiß, dass eine Fami keine Mitgliedschaft ist, dann rettet einen wohl auch kein Rechner...?
Wenn man aber nicht weiß, dass eine Fami keine Mitgliedschaft ist, dann rettet einen wohl auch kein Rechner...?