Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Moderator: Czauderna
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Die Abfindung hat aber nach neuester Rechtssprechung dann doch noch eine Auswirkung, dass meine Frau erst (in ihrer Fallkonstellation) nach dem Ablauf von 25 Monaten als Familienversicherte in meine GKV kommen kann (§ 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V)?
Siehe auch Text aus dem (sehr hilfreichen) Daimler-BKK-Dokument weiter oben in diesem Thread:
Bisher spielten einmalige Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden, bei der Prüfung der kostenfreien Familienversicherung keine Rolle. Ab dem 11.05.2019 hat sich dies geändert.
Nun werden die Entlassungsentschädigungen (auch 60+-Leistungen oder Überbrückungsgelder) unter Berücksichtigung des letzten regelmäßig erzielten Arbeitsentgeltes fiktiv auf die Zeit nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses umgelegt.
Der Zeitraum, in dem eine Familienversicherung nach dem Ende einer Beschäftigung nicht möglich ist, richtet sich nach der Höhe der Abfindung und dem zuletzt regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt.
Viele Grüße
Rook
Siehe auch Text aus dem (sehr hilfreichen) Daimler-BKK-Dokument weiter oben in diesem Thread:
Bisher spielten einmalige Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden, bei der Prüfung der kostenfreien Familienversicherung keine Rolle. Ab dem 11.05.2019 hat sich dies geändert.
Nun werden die Entlassungsentschädigungen (auch 60+-Leistungen oder Überbrückungsgelder) unter Berücksichtigung des letzten regelmäßig erzielten Arbeitsentgeltes fiktiv auf die Zeit nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses umgelegt.
Der Zeitraum, in dem eine Familienversicherung nach dem Ende einer Beschäftigung nicht möglich ist, richtet sich nach der Höhe der Abfindung und dem zuletzt regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt.
Viele Grüße
Rook
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Dann müsste es doch möglich sein, dass sie sich während dieser 25 Monate freiwillig zum Mindestsatz versichert und danach in die Familienversicherung wechselt. Kostet dann halt ein paar Euro, dafür hat sie ja auch eine fette Abfindung kassiert.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑13.08.2019, 19:25Dann müsste es doch möglich sein, dass sie sich während dieser 25 Monate freiwillig zum Mindestsatz versichert und danach in die Familienversicherung wechselt. Kostet dann halt ein paar Euro, dafür hat sie ja auch eine fette Abfindung kassiert.
ja und nein - ja, eine freiwillige Versicherung ist möglich und nein, wenn sie diese bei der GKV macht dann wird das nix mit dem Mindestsatz - da ist schon eher der Höchstsatz fällig - schliesslich waren es doch 140.000 € - wenn ich mich nicht irre.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Ich hatte doch schon erläutert, dass die Abfindung bei Einhaltung der KF nicht angerechnet wird, daran ändert auch die o.g. Rechtsprechung nichts. Gönnt doch der guten Frau ihre Abfinding.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑13.08.2019, 21:10Ich hatte doch schon erläutert, dass die Abfindung bei Einhaltung der KF nicht angerechnet wird, daran ändert auch die o.g. Rechtsprechung nichts. Gönnt doch der guten Frau ihre Abfinding.
richtig, das hast du - aber wenn, so wie du es darstellst die Abfindung nicht angerechnet wird, warum muss sie sich dann freiwillig versichern ?.
Das ist doch nur dann erforderlich wenn die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden und wenn nach deiner Aufassung die 140.000 € nicht angerechnet werden, warum dann die freiwillige Versicherung ?.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
In de haben wir doch versicherungspflucht, oder. Wenn Familienversicherung ausscheidet, private versicherung nicht gewünscht ist und kein regelmässiges arbeitseinkommen vorhanden, was bleibt denn dann noch übrig ?
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑14.08.2019, 16:16In de haben wir doch versicherungspflucht, oder. Wenn Familienversicherung ausscheidet, private versicherung nicht gewünscht ist und kein regelmässiges arbeitseinkommen vorhanden, was bleibt denn dann noch übrig ?
alles richtig - warum scheidet aber hier in unserem Fall die Familienversicherung wohl aus, doch wohl aus dem Grund dass die Abfindung angerechnet wird und deshalb die Einkommensgrenze für die Familienv ersicherung überschritten wird
Gruss
Czauderna
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Wie verhält es sich nach dieser Theorie dann in einem Fall bei dem eine Familienversicherung keine Option ist, weil keine solche Familie existiert ?
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑15.08.2019, 18:11Wie verhält es sich nach dieser Theorie dann in einem Fall bei dem eine Familienversicherung keine Option ist, weil keine solche Familie existiert ?
da hast du natürlich auch wieder recht - wenn wegen fehlendem Ehegatten, der oder die in der GKV versichert ist , die Familienversicherung sowieso nicht geht, bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung übrig, aber das war nicht das Thema dieses Threads.
Gruss
Czauderna
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Besten Dank an alle, die geantwortet haben !!!
Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, so gilt für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine angenommene (fiktive) Kündigungsfrist von 18 Monaten.
Ändert sich hierdurch etwas bei der Krankenversicherung?
Viele Grüße
Rook
Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, so gilt für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine angenommene (fiktive) Kündigungsfrist von 18 Monaten.
Ändert sich hierdurch etwas bei der Krankenversicherung?
Viele Grüße
Rook
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
nunmehr verstehe ich den Sachverhalt so,
dass es keine Einhaltung einer Kündigungsfrist gibt.(entgegen des bisherigen Sachvortrages).
FAMI: hier ist es egal ob Fristen arbeitsrechtlicherseits eingehalten wurden
Abfindung : letztes Gehalt
Bsp: 140.000 : 5600 Gehalt = 25 Monate KEINE FAMI
ALSO: in den Zeiten in denen eine freiwillige Versicherung gemacht wird
prozentualler beitragspflichtigen Anteil der Abfindung (siehe Daimler-BKK)
: 5600 EUR = Zeitraum für den die Abfindung höchstens angesetzt wird,
höchstens aber 12 Monate.
Beitrag ca. 800 EUR
Nach diesem Zeitraum: Mindeststufe: Beitrag ca. 190 EUR, wenn keine anderen Einnahmen oberhalb von 1038,33 monatlich vorliegen
dass es keine Einhaltung einer Kündigungsfrist gibt.(entgegen des bisherigen Sachvortrages).
FAMI: hier ist es egal ob Fristen arbeitsrechtlicherseits eingehalten wurden
Abfindung : letztes Gehalt
Bsp: 140.000 : 5600 Gehalt = 25 Monate KEINE FAMI
ALSO: in den Zeiten in denen eine freiwillige Versicherung gemacht wird
prozentualler beitragspflichtigen Anteil der Abfindung (siehe Daimler-BKK)
: 5600 EUR = Zeitraum für den die Abfindung höchstens angesetzt wird,
höchstens aber 12 Monate.
Beitrag ca. 800 EUR
Nach diesem Zeitraum: Mindeststufe: Beitrag ca. 190 EUR, wenn keine anderen Einnahmen oberhalb von 1038,33 monatlich vorliegen
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Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
Warum ist jetzt die KF doch nicht eingehalten heinrich ?
Wenn eingehalten, dann freiwillige Versicherung ohne Anrechnung der Abfindung für 140000:5600 Monate, danach Familienversicherung.
Wenn eingehalten, dann freiwillige Versicherung ohne Anrechnung der Abfindung für 140000:5600 Monate, danach Familienversicherung.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung und Sperrzeit - Freiwillig GKV-versichert
aus folgender Fragestellung des Fragestellung habe ich verstanden, dass
eine Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (werden kann)
"Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, so gilt für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine angenommene (fiktive) Kündigungsfrist von 18 Monaten."
Solche Fälle hatte ich in der Praxis schon öfters zu beurteilen.
eine Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (werden kann)
"Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, bei dem eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, so gilt für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine angenommene (fiktive) Kündigungsfrist von 18 Monaten."
Solche Fälle hatte ich in der Praxis schon öfters zu beurteilen.