Liebes Forum -
ich habe jetzt so ca. 1 Stunde im Forum gesucht, jedoch keine richtige Antwort zu meinen Fragen gefunden.
Also stell ich dies einfach mal...
Ich werde zum 01.04.2009 arbeitslos. Ich bin bisher seit über 15 Jahren
in einer PKV versichert.
Meine Frau ist berufstätig und in einer GKV versichert.
1 Ist es richtige, dass wenn man über 6 Wochen Krank ist und ALG I
bezieht keinen Anspruch auf Kranken(tage)geld in der PKV hat ?
2. Was passiert wenn man in ALG II fällt ? Wer übernimmt die Kosten
für die PKV?
3. Wäre ein Wechsel in eine GKV für mich möglich / unter Umständen
sogar besser ?
4. Angenommen ja, was passiert dort wenn man in ALG II fällt ? Bleibt
man dann weiter versichert ?
Ich weiß ziemlich viele Fragen. Wäre aber nett, wenn man mir diese beantworten könnte
Vielen Dank..
Arbeitslosigkeit und PKV
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich kann ab Frage 3. beantworten -
Wenn man die Altersgrenze (55) nicht überschritten hat wird man mit Beginn des Leistungsbezuges grundsätzlich krankenversicherungspflichtig und muss in die GKV wechseln (Befreiung kann möglich sein).
Dort besteht dann auch Krankengeldanspruch in Höhe des ALG I.
Wenn ALG II zum Zuge kommt bleibt es entweder bei der eigenen GKV-Versicherung oder ggf. kommt es zur kostenlosen Familienversicherung in der GKV.
Gruß
Czauderna
ich kann ab Frage 3. beantworten -
Wenn man die Altersgrenze (55) nicht überschritten hat wird man mit Beginn des Leistungsbezuges grundsätzlich krankenversicherungspflichtig und muss in die GKV wechseln (Befreiung kann möglich sein).
Dort besteht dann auch Krankengeldanspruch in Höhe des ALG I.
Wenn ALG II zum Zuge kommt bleibt es entweder bei der eigenen GKV-Versicherung oder ggf. kommt es zur kostenlosen Familienversicherung in der GKV.
Gruß
Czauderna
Hallo,
zu Frage 1:
bislang war es so, dass die privaten KK die Fortzahlung von Krankentagegeld verweigert haben. Allerdings könnten Sie sich auf ein BGH-Urteil (Az. IV ZR 219/06) beziehen, das diese Vorgehensweise kritisiert und für eine Fortzahlung plädiert. Inwieweit sich die privaten KK danach richten, bleibt aber noch abzuwarten. Allerdings könnten all diejenigen, die sich auf das BGH-Aktenzeichen berufen, gute Aussichten auf Weiterzahlung des Krankengeldes haben.
Zu Frage 2:
Die Kosten hierfür übernimmt die Arge, und zwar anteilig in Höhe von 140 Euro. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufbringen.
Viele Grüße
zu Frage 1:
bislang war es so, dass die privaten KK die Fortzahlung von Krankentagegeld verweigert haben. Allerdings könnten Sie sich auf ein BGH-Urteil (Az. IV ZR 219/06) beziehen, das diese Vorgehensweise kritisiert und für eine Fortzahlung plädiert. Inwieweit sich die privaten KK danach richten, bleibt aber noch abzuwarten. Allerdings könnten all diejenigen, die sich auf das BGH-Aktenzeichen berufen, gute Aussichten auf Weiterzahlung des Krankengeldes haben.
Zu Frage 2:
Die Kosten hierfür übernimmt die Arge, und zwar anteilig in Höhe von 140 Euro. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufbringen.
Viele Grüße
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- Beiträge: 3
- Registriert: 08.03.2009, 00:20
Seit 1.1.2009 wird man durch ALG II Bezug nicht mehr versicherungspflichtig und kommt darüber nicht mehr in die gesetzliche KV. Man muss in der PKV bleiben und das jobcenter bezuschusst dich zu deinen PKV Beiträgen i.H.v. ca. 140€. Den Rest musst du selbst bezahlen.
Falls du schon älter bist und einen recht hohen Tarif hast, kannst du noch bis Mitte des Jahres in den neuen Basistarif wechseln. Dieser kostet für Hartz IV Emfpfänger die Hälfte, also so 284€. Dazu bekommst du den Zuschuss von um die 140€ und musst den Rest selbst zahlen.
Es wird einem aber geraten die volle Übernahme zu beantragen und dann Widerspruch einzulegen und dagegen zu klagen. Logisch 345€ Hartz IV - 150€ extra für KV, da bleibt nicht genug zum (über-)leben.
Hat der Gesetzgeber gepfuscht und du darfst es dann ausbaden.
Hoffe ich konnte etwas Klarheit bringen. Bin auch kein Experte, aber habe derzeit fast genau das gleiche Problem wie du und bin am verzweifeln.
Falls du schon älter bist und einen recht hohen Tarif hast, kannst du noch bis Mitte des Jahres in den neuen Basistarif wechseln. Dieser kostet für Hartz IV Emfpfänger die Hälfte, also so 284€. Dazu bekommst du den Zuschuss von um die 140€ und musst den Rest selbst zahlen.
Es wird einem aber geraten die volle Übernahme zu beantragen und dann Widerspruch einzulegen und dagegen zu klagen. Logisch 345€ Hartz IV - 150€ extra für KV, da bleibt nicht genug zum (über-)leben.
Hat der Gesetzgeber gepfuscht und du darfst es dann ausbaden.
Hoffe ich konnte etwas Klarheit bringen. Bin auch kein Experte, aber habe derzeit fast genau das gleiche Problem wie du und bin am verzweifeln.