BKK f. Heilberufe - Regelung - Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Silverster
Beiträge: 1
Registriert: 06.03.2009, 18:25

BKK f. Heilberufe - Regelung - Krankengeld

Beitrag von Silverster » 13.03.2009, 21:35

Hallo,
ich habe eine Frage:
ich bin krankgeschrieben, bekomme Zahlscheine, die ich ca. alle 4 Wochen abschicke. Nun werde ich langsam gesund, demnächst gehe ich zum Arzt und er wird mich bis zu 15.04 krankschreiben (das Feld sinngemäß) "Ende der Krankschreibung" wird also ausgefüllt und es wird nicht "bis auf weiteres" stehen).
Wenn ich z.B. am 20. 03. hingehe und der Arzt schreibt 15.04 rein, zahlt die KK dann bis zu diesem termin, oder muss ich am 15.04. nochmal zum Arzt und einen neuen Zahlschein vorlegen?
Danke im voraus!

S.

Bonefish75
Beiträge: 17
Registriert: 10.07.2008, 21:43

Beitrag von Bonefish75 » 13.03.2009, 22:41

Du musst dir nach Beendigung der AU erneut einen Auszahlschein ausstellen lassen um das restliche Krankengeld zu erhalten.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.03.2009, 12:40

Hallo,
ich gehe davon aus, dass dies bei allen Kassen ähnlich gehandhabt wird.
Krankengeld wird grundsätzlich bei laufender AU. immer bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem der Arut den Auszahlschein unterschrieben hat.
Wenn der Arzt z.B. am Freitag bestätigt dass ab Montag wieder Arbeitsfähigkeit vorliegt dann zahlen wir natürlich den Samstag und Sonntag auf diesen Auszahlschein auch mit aus.
Gruß
Czauderna

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