Hallo,
Laut Mitarbeiter würde man nicht für die Zukunft bezahlen (trotz Endbescheinigung) zum anderen würde es EDV mässig auch nicht gehen für die Zukunft zu bezahlen. -
wenn das stimmen würde, dann könnte anhand einer Endebescheinigung, die am Freitag zum Sonntag oder am Mittwoch zum Freitag ausgestellt wurde ausgestellt wurde, auch keine zwei Tage im voraus gezahlt werden weil das EDV-mässig nicht geht ?.
Lt. D-S-E geht das aber und ich bleibe dabei, das muss auch gehen es geht lediglich darum, ob es sich um 1-2- Tage oder, wie hier um 7 Tage handelt.
Deine Kasse will also, dass du am 29.7. (Montag) noch einmal zum Arzt gehst und dir eine neue Endbescheinigung ausstellen lässt ??.
Wenn ja - ich bleibe bei "kleinlich"
Gruss
Czauderna
Krankengeld / Kündigung / Neuer Job
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld / Kündigung / Neuer Job
Nein, das will sie nicht, sie zahlt halt die letzten 6 Tage erst am 29.07.2019 aus und nicht im Vorraus die Endbescheininung spielt dabei keine rolle, weil man im Vorraus nicht bezahlen würde was auch EDV mässig nicht funktioniert.
Da die Endbescheinigung am 22.07 ausgestellt wurde, würde man auch nur bis zum 22.07.2019 bezahlen und vom 22.07.2019 bis 28.07.2019 erst am 29.07.2019
Das war die Aussage des Mitarbeiter.
Da die Endbescheinigung am 22.07 ausgestellt wurde, würde man auch nur bis zum 22.07.2019 bezahlen und vom 22.07.2019 bis 28.07.2019 erst am 29.07.2019
Das war die Aussage des Mitarbeiter.
Re: Krankengeld / Kündigung / Neuer Job
Hallo,Vybee hat geschrieben: ↑25.07.2019, 11:47Nein, das will sie nicht, sie zahlt halt die letzten 6 Tage erst am 29.07.2019 aus und nicht im Vorraus die Endbescheininung spielt dabei keine rolle, weil man im Vorraus nicht bezahlen würde was auch EDV mässig nicht funktioniert.
Da die Endbescheinigung am 22.07 ausgestellt wurde, würde man auch nur bis zum 22.07.2019 bezahlen und vom 22.07.2019 bis 28.07.2019 erst am 29.07.2019
Das war die Aussage des Mitarbeiter.
wenn ohne neue Bescheinigung, dann ist das ja okay - hat er denn ausdrücklich gesagt, dass eine weitere Endbescheinigung, ausgestellt am 29.07. erforderlich ist - das ist doch der Knackpunkt
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld / Kündigung / Neuer Job
Wir würden in so einem Fall die Restzahlung auf den letzten Tag der AU terminieren und an diesem Tag anweisen. Ohne neue Endbescheinigung.
Viele Grüße
D-S-E
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld / Kündigung / Neuer Job
Hallo D-S-E,
vielen Dank für die Rückmeldung - das finde ich dann auch okay und natürlich auch nicht "kleinlich".
Gruss
Czauderna