Hallo liebes Forum,
ich stehe momentan vor der Frage ob ich unser neues Familienmitglied in der PKV oder GKV versichern soll. Kurz ein paar "Eckdaten".
Mutter GKV pflichtversichert, ich (40 Jahre alt) in PKV Angestellter über BBmG im Tarif Comfort+ beim Deutschen Ring seit mehr als 12 Jahren, nicht verheiratet -> Grundsätzlich also alle Optionen offen.
Da ich selbst überlege wieder zurück in die GKV zu gehen, was durch Teilzeitarbeit während Elternzeit ja relativ problemlos ginge, stellt sich die Frage wie das Kind jetzt am besten versichern.
Die derzeit präferierte Lösung für die kleine wäre eine Krankenzusatz abzuschließen (eigentlich nur für Krankenhaus, wenn ambulante Zusatzleistungen mit dabei sind ok aber nicht zwingend benötigt) + einen Optionstarif der die Umwandlung in eine PKV-Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung für 9-10 Jahre ermöglicht. Falls ich doch in der PKV bleibe und wir heiraten sollten wäre damit der Gesundheitsstatus und alle Möglichkeiten für das Kind "gesichert". Bei Ablauf des Optionstarifs wäre ich dann knapp 50 Jahre und bis dahin wird dann auch die endgültige Entscheidung gefallen sein ob ich in der PKV bleibe bzw. bin ich bis dahin dann in der GKV und wir könnten die Zusatzversicherung einfach weiter laufen lassen.
Was denkt ihr dazu?
Danke und Grüße
Baby in PKv oder GKV
Moderator: Czauderna
Danke für Deine Meinung Czauderna - Leistungsmäßig finde ich die GKV zumindest bei Kindern eigentlich ganz gut... gegenüber der PKV gibt es sogar noch ein paar Vorteile (Stichwort Kinder-Krankentagegeld, Mutter-Kind-Kur ect...). Bei der PKV steht natürlich bestmögliche Leistung und freie Arztwahl auf der "+" Seite.
Hallo b-bird,
bei der Entscheidung würde ich folgende Punkte besonders beachten:
- Familienversicherung in der GKV ist ohne Beitragszahlung
- kieferorthopädische Behandlung (oft in PKV-Tarifen für Erwachsene nicht enthalten)
- Rehamaßnahmen (bei berufstätigen Arbeitnehmern wird es meist von der Rentenversicherung bezahlt) § 40 SGB V
- Hilfsmittel (GKV-Katalog ist offen, noch zu erfindende Hilfsmittel werden ggf. ergänzt)
- Heilmittel (Höhe der Erstattungs- bzw. Abrechnungssätze eindeutig definiert?)
- der GKV-Elternteil erhält Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nur, wenn das Kind in der GKV versichert ist § 45 SGB V
- Krankenversicherung des Kindes klären, falls es zum Zeitpunkt X überraschend Halbwaisenrente beantragen muss
Ggf. schauen, welche Leistungen einem in der GKV fehlen und dann gezielt nach passenden Zusatztarifen suchen.
bei der Entscheidung würde ich folgende Punkte besonders beachten:
- Familienversicherung in der GKV ist ohne Beitragszahlung
- kieferorthopädische Behandlung (oft in PKV-Tarifen für Erwachsene nicht enthalten)
- Rehamaßnahmen (bei berufstätigen Arbeitnehmern wird es meist von der Rentenversicherung bezahlt) § 40 SGB V
- Hilfsmittel (GKV-Katalog ist offen, noch zu erfindende Hilfsmittel werden ggf. ergänzt)
- Heilmittel (Höhe der Erstattungs- bzw. Abrechnungssätze eindeutig definiert?)
- der GKV-Elternteil erhält Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nur, wenn das Kind in der GKV versichert ist § 45 SGB V
- Krankenversicherung des Kindes klären, falls es zum Zeitpunkt X überraschend Halbwaisenrente beantragen muss
Ggf. schauen, welche Leistungen einem in der GKV fehlen und dann gezielt nach passenden Zusatztarifen suchen.
Baby in PKv oder GKV
er muss sich von seiner neuen Krankenkasse GKV eine Mitgliedsbescheinigung nach В§ 175 SGB geben lassen und die der PKV vorlegen. Normalerweise muss er da keine KГјndigungsfrist einhalten, meine ich
gelöscht durch Moderator - mit falschem Namen, dazu noch mit meinem, das geht gar nicht
gelöscht durch Moderator - mit falschem Namen, dazu noch mit meinem, das geht gar nicht