kostenübernahme zahnreinigung und kunststoffüllungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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kostenübernahme zahnreinigung und kunststoffüllungen
hallo, wer kann mir weiterhelfen.
ich suche eine krankenkasse, die bei zahnärztlichen behandlungen auch die volle kostenübernahme von zahnreinigung und kunststofffüllungen in ihrem leistungskatalog haben, ohne dass eine zusatzversicherung abgeschlossen werden muss und ohne zuzahlungen.
ich suche eine krankenkasse, die bei zahnärztlichen behandlungen auch die volle kostenübernahme von zahnreinigung und kunststofffüllungen in ihrem leistungskatalog haben, ohne dass eine zusatzversicherung abgeschlossen werden muss und ohne zuzahlungen.
Re: kostenübernahme zahnreinigung und kunststoffüllungen
Hallo,tranquilla hat geschrieben:hallo, wer kann mir weiterhelfen.
ich suche eine krankenkasse, die bei zahnärztlichen behandlungen auch die volle kostenübernahme von zahnreinigung und kunststofffüllungen in ihrem leistungskatalog haben, ohne dass eine zusatzversicherung abgeschlossen werden muss und ohne zuzahlungen.
ja, das fürchte ich auch - erfolglos - so etwas gibt es nur über Zusatzversicherung.
Gruß
Czauderna
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ich denke ich habe schon mal bei einer Krankenkasse gesehen, dass diese die Kosten für eine proffessionelle Zahnreinigung übernimmt. Zumindest zahlt die GEK Im Rahmen des Vorsorge-Programm einen Bonus in Höhe von 10,00 Euro.
Und folgendes hab ich unter http://www.krankenkasseninfo.de/kranken ... inigung-24 gefunden:
Und folgendes hab ich unter http://www.krankenkasseninfo.de/kranken ... inigung-24 gefunden:
Professionelle Zahnreinigung. Kostenfrei zweimal im Jahr.
Einmal halbjährlich haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Zähne kostenfrei und professionell reinigen zu lassen. Diese Zusatzleistung wird von der von Ihnen ausgewählten Zahnarztpraxis direkt mit der BKK GOETZE & Partner abgerechnet.
So einfach geht´s:
- Sie rufen Ihren Ansprechpartner bei der bkk an
- Sie vereinbaren einen Termin mit der von Ihnen ausgewählten Zahnarztpraxis
- Sie füllen bei dem Termin die Teinahmeerklärung aus (es entstehen keine Kosten) und unterschreiben diese
- Ihre Zähne werden professionell gereinigt und die Praxis rechnet direkt mit der BKK GOETZE & Partner ab.
Zu Kunststofffüllungen kann ich auch nichts sagen. Aber die TK zahlt 50% der Kosten für die professionelle Zahnreinigung, wenn sie bei einem Arzt der TruDent durchgeführt wird. Recht regional, aber vielleicht was für Dich?!
tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/06__zaehne/07__tk-leistungen/trudent/trudent.html
tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/06__zaehne/07__tk-leistungen/trudent/trudent.html
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ich habe mal weiter recherchiert und von der securvita krankenkasse folgende antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau Hochheim,
vielen Dank für Ihre Mail.
Grundsätzlich handelt es sich bei der professionellen Zahnreinigung um eine ausservertraglcihe Leistung. Deshalb kann Ihr behandelnder Zahnarzt diese Massnahme nicht über Ihre Versichertenkarte abrechnen.
Die SECURVITA BKK engagiert sich für Untersuchungen, die der Krankheitsvorbeugung dienen und beteiligt sich deshalb zweimal jährlich mit 13, - EUR an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen seit dem 01.11.1996 nur noch klar definierte Kosten im Rahmen der Füllungstherapie übernehmen.
Folgende Füllungen werden ohne zusätzliche Kosten für Sie über die Krankenversichertenkarte abgerechnet:
alle Amalgamfüllungen
alle Langzeitprovisorien aus Kompomeren und Glasionerzementen (Füllungsmaterial)
alle Kunststofffüllungen aus Komposit-Materialien im Frontzahnbereich
alle Kunststofffüllungen aus Komposit-Materialien, bei nachgewiesener Amalgamallergie und damit einhergehenden Krankheitssymptomen auch im Seitenzahnbereich
Mehrkosten dürfen für Sie nciht anfallen.
Wählen Sie eine darüber hinausgehende Versorgung (z.B. Inlays, oder hochwertiges Kunststoffmaterial) und haben Sie darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen, so kann dieser Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Sehr geehrte Frau Hochheim,
vielen Dank für Ihre Mail.
Grundsätzlich handelt es sich bei der professionellen Zahnreinigung um eine ausservertraglcihe Leistung. Deshalb kann Ihr behandelnder Zahnarzt diese Massnahme nicht über Ihre Versichertenkarte abrechnen.
Die SECURVITA BKK engagiert sich für Untersuchungen, die der Krankheitsvorbeugung dienen und beteiligt sich deshalb zweimal jährlich mit 13, - EUR an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen seit dem 01.11.1996 nur noch klar definierte Kosten im Rahmen der Füllungstherapie übernehmen.
Folgende Füllungen werden ohne zusätzliche Kosten für Sie über die Krankenversichertenkarte abgerechnet:
alle Amalgamfüllungen
alle Langzeitprovisorien aus Kompomeren und Glasionerzementen (Füllungsmaterial)
alle Kunststofffüllungen aus Komposit-Materialien im Frontzahnbereich
alle Kunststofffüllungen aus Komposit-Materialien, bei nachgewiesener Amalgamallergie und damit einhergehenden Krankheitssymptomen auch im Seitenzahnbereich
Mehrkosten dürfen für Sie nciht anfallen.
Wählen Sie eine darüber hinausgehende Versorgung (z.B. Inlays, oder hochwertiges Kunststoffmaterial) und haben Sie darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen, so kann dieser Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
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ich habe mal weiter recherchiert und von der knappschaft folgende antwort erhalten:
Eine volle Kostenübernahme der Zahnreinigung sowie der Füllung der Zähne mit Kunststoff gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
und ist somit nicht möglich. Jedoch wird eine Zahnreinigung in unserem Bonusprogramm mit 5 Bonuspunkten berücksichtigt.
und von der techniker krankenkasse kam folgende antwort:
Die Kostenbeteiligung der TK an einer professionelle Zahnreinigung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie haben jährlich zweimal Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, wobei das Entfernen von harten Zahnbelägen einmal im Kalenderjahr abrechnungsfähig ist.
Die Kosten für Kunststoff-Füllungen werden in medizinisch erforderlichen Fällen direkt über die Krankenversichertenkarte mit der TK abgerechnet. Sie müssen die vollen Kosten selbst tragen, wenn intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden
Eine volle Kostenübernahme der Zahnreinigung sowie der Füllung der Zähne mit Kunststoff gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
und ist somit nicht möglich. Jedoch wird eine Zahnreinigung in unserem Bonusprogramm mit 5 Bonuspunkten berücksichtigt.
und von der techniker krankenkasse kam folgende antwort:
Die Kostenbeteiligung der TK an einer professionelle Zahnreinigung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie haben jährlich zweimal Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, wobei das Entfernen von harten Zahnbelägen einmal im Kalenderjahr abrechnungsfähig ist.
Die Kosten für Kunststoff-Füllungen werden in medizinisch erforderlichen Fällen direkt über die Krankenversichertenkarte mit der TK abgerechnet. Sie müssen die vollen Kosten selbst tragen, wenn intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden
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bonusprogramm der krankenkassen
hallo,
dass es bonuspunkte für zahnarztliche behandlung gibt, habe ich gelesen.
wer hat erfahrung damit, wie die bonuspunkte umgesetzt werden.
ich kann viele aktivitäten, wie fitnessstudio u.a. , die bonuspunkte bringen, nicht nutzen aufgrund massiver körperlicher beeinträchtigungen.
evtl. vorsorgeuntersuchungen bringen ein paar punkte.
da ich jedoch im nachsorgeprogramm wegen krebserkrankung bin, habe ich da schon genug untersuchungen.
freue mich über antworten
dass es bonuspunkte für zahnarztliche behandlung gibt, habe ich gelesen.
wer hat erfahrung damit, wie die bonuspunkte umgesetzt werden.
ich kann viele aktivitäten, wie fitnessstudio u.a. , die bonuspunkte bringen, nicht nutzen aufgrund massiver körperlicher beeinträchtigungen.
evtl. vorsorgeuntersuchungen bringen ein paar punkte.
da ich jedoch im nachsorgeprogramm wegen krebserkrankung bin, habe ich da schon genug untersuchungen.
freue mich über antworten
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Hallo,
*gähn sag mal, gibt es einen Artikel, wo Du das nicht erwähnst? Es nervt langsam.
Übrigens sollte man die professionelle Zahnreinigung nur einmal im Jahr machen.
Was haben wir also gelernt? Einige, wenige Kassen zahlen (noch) die individuelle Zahnreingung bei ausgewählten Zahnärzten. Andere Kassen geben einen Zuschuss in Höhe von Punkten oder 10-26€.
Kunststofffüllungen zahlt keiner ausserhalb der regulären Kassenverordnung.
Ach ja, kleiner Tipp noch. wenn Du also mal beim Zahnarzt für eine Extraleistung Geld berappen sollst: Fang an zu handeln. Der Steigerungssatz ist durchaus variabel. Und bei verzicht auf ein Quittung ....
LG, Fee
*gähn sag mal, gibt es einen Artikel, wo Du das nicht erwähnst? Es nervt langsam.
Übrigens sollte man die professionelle Zahnreinigung nur einmal im Jahr machen.
Was haben wir also gelernt? Einige, wenige Kassen zahlen (noch) die individuelle Zahnreingung bei ausgewählten Zahnärzten. Andere Kassen geben einen Zuschuss in Höhe von Punkten oder 10-26€.
Kunststofffüllungen zahlt keiner ausserhalb der regulären Kassenverordnung.
Ach ja, kleiner Tipp noch. wenn Du also mal beim Zahnarzt für eine Extraleistung Geld berappen sollst: Fang an zu handeln. Der Steigerungssatz ist durchaus variabel. Und bei verzicht auf ein Quittung ....
LG, Fee
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