Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge a. Versorgungsbezüge
Moderator: Czauderna
Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge a. Versorgungsbezüge
Hallo zusammen,
mein ehemaliger Arbeitgeber hat damals für mich eine Kapitallebensvers. abgeschlossen. Nach dem Konkurs der Firma habe ich die Beiträge noch 1 Jahr selbst bezahlt, und dann weil ich arbeitslos war beitragsfrei gestellt.
Dann bin ich mit 60 in Rente gegangen und habe nun diese Versicherung vorzeitig gekündigt.
Der Versicherungsträger hat daraufhin meine Krankenkasse informiert, und mir mitgeteilt, daß ich auf die Auszahlung der Versicherungssumme ( ca' 6000 Euro) noch Krankenkassenbeiträge zahlen müsste.
Meine Frage: Muss ich diese Krankenkassenbeitäge nachbezahlen, und wenn ja, wieviel würde das in meinem Fall ausmachen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Namsen
mein ehemaliger Arbeitgeber hat damals für mich eine Kapitallebensvers. abgeschlossen. Nach dem Konkurs der Firma habe ich die Beiträge noch 1 Jahr selbst bezahlt, und dann weil ich arbeitslos war beitragsfrei gestellt.
Dann bin ich mit 60 in Rente gegangen und habe nun diese Versicherung vorzeitig gekündigt.
Der Versicherungsträger hat daraufhin meine Krankenkasse informiert, und mir mitgeteilt, daß ich auf die Auszahlung der Versicherungssumme ( ca' 6000 Euro) noch Krankenkassenbeiträge zahlen müsste.
Meine Frage: Muss ich diese Krankenkassenbeitäge nachbezahlen, und wenn ja, wieviel würde das in meinem Fall ausmachen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Namsen
Hallo,
ich würde mal sagen - nix !!
Wenn ich die 6000;00 € auf 10 Jahre verteile (das wurde jedenfalls bisher so gemacht), dann sind das pro Monat 50,00 € und die sind beitragsfrei - solange kein weiterer Versorgungsbezug vorhanden ist.
Ist das der Fall dann pro Monat für 50,00 € Versorgungsbezug auch Beitragspflicht für 10 Jahre.
Gruß
Czauderna
ich würde mal sagen - nix !!
Wenn ich die 6000;00 € auf 10 Jahre verteile (das wurde jedenfalls bisher so gemacht), dann sind das pro Monat 50,00 € und die sind beitragsfrei - solange kein weiterer Versorgungsbezug vorhanden ist.
Ist das der Fall dann pro Monat für 50,00 € Versorgungsbezug auch Beitragspflicht für 10 Jahre.
Gruß
Czauderna
Ich habe nur die gesetzliche Rente von der Rentenversicherung.krümel2007 hat geschrieben:welche Rente meinst du denn? hast du nur die gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung oder auch noch eine Betriebsrente?
wenn du nur noch die gesetzliche Rente dazu hast, dann ist die Kapitalleistung wie mein Vorredner schon geschrieben hat beitragsfrei.
Da hab ich ja wahrscheinlich Glück und es wird nichts von der KK einbehalten.
Danke für die Antworten.
Gruß
Namsen
pflichtig oder freiwillig versichert? das du gesetzlich versichert bist ist ja klar.
behält die Rentenversicherung direkt die Beiträge von deiner Rente ein und leitet sie an die KK weiter, dann bist du pflichtversichert. bekommst du sie brutto wie netto ausgezahlt und erhälst einen Beitragszuschuss, dann bist du freiwillig versichert.
also wie isses?
behält die Rentenversicherung direkt die Beiträge von deiner Rente ein und leitet sie an die KK weiter, dann bist du pflichtversichert. bekommst du sie brutto wie netto ausgezahlt und erhälst einen Beitragszuschuss, dann bist du freiwillig versichert.
also wie isses?
Also die KK-Beiträge werden sofort durch die Rentenvers. von meiner Rente abgezogen.krümel2007 hat geschrieben:pflichtig oder freiwillig versichert? das du gesetzlich versichert bist ist ja klar.
behält die Rentenversicherung direkt die Beiträge von deiner Rente ein und leitet sie an die KK weiter, dann bist du pflichtversichert. bekommst du sie brutto wie netto ausgezahlt und erhälst einen Beitragszuschuss, dann bist du freiwillig versichert.
also wie isses?