Mitgliedschaft und Kranken/Pflegekassen-Beiträge-Nachzahlung
Moderator: Czauderna
Mitgliedschaft und Kranken/Pflegekassen-Beiträge-Nachzahlung
Hallo und guten Tag,
ich habe folgendes Eil-Problem, da Klagefrist 02.03.2009:
Ende der Mitgliedschaft bei der AOK [b]31.8.2007[/b]. Antrag auf Weiterversicherung Anf. 09/[b]2007[/b]. Ablehnung durch die AOK 23.11.[b]2007[/b]! AOK schreibt: [b]"Da Sie nicht mehr Mitglied der AOK sind[/b], schicken Sie bitte Ihre AOK-GesundheitsCard an uns zurück".
Mit Schr. 09.10.[b]2008[/b] teilt AOK mit: "Ihre freiwillige Mitgliedschaft ... beginnt am 01.09.2007. Vielen Dank für das Vertrauen ..." "... Für die Zeit vom 01.09.2007 bis 30.09.2008 ist der Beitrag in Höhe von 1.705,57 Eur zu überweisen bis 15.11.2008......"
Möchte jetzt Klage (Widersprüche alle abgelehnt) einreichen beim Sozialgericht, da ich nicht bereit bin, für eine [b]nicht erbrachte Leistung [/b](ich konnte ja nicht zum Arzt gehen!!!) Nachzahlungen zu tätigen.
Wer weiß darüber etwas oder hat einen ähnlichen Fall gehabt.
Welche Chancen habe ich bei einer Klage?
Danke für Info.
ich habe folgendes Eil-Problem, da Klagefrist 02.03.2009:
Ende der Mitgliedschaft bei der AOK [b]31.8.2007[/b]. Antrag auf Weiterversicherung Anf. 09/[b]2007[/b]. Ablehnung durch die AOK 23.11.[b]2007[/b]! AOK schreibt: [b]"Da Sie nicht mehr Mitglied der AOK sind[/b], schicken Sie bitte Ihre AOK-GesundheitsCard an uns zurück".
Mit Schr. 09.10.[b]2008[/b] teilt AOK mit: "Ihre freiwillige Mitgliedschaft ... beginnt am 01.09.2007. Vielen Dank für das Vertrauen ..." "... Für die Zeit vom 01.09.2007 bis 30.09.2008 ist der Beitrag in Höhe von 1.705,57 Eur zu überweisen bis 15.11.2008......"
Möchte jetzt Klage (Widersprüche alle abgelehnt) einreichen beim Sozialgericht, da ich nicht bereit bin, für eine [b]nicht erbrachte Leistung [/b](ich konnte ja nicht zum Arzt gehen!!!) Nachzahlungen zu tätigen.
Wer weiß darüber etwas oder hat einen ähnlichen Fall gehabt.
Welche Chancen habe ich bei einer Klage?
Danke für Info.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich sehe höchstens die Möglichkeit, dass eine einstufung nach dem tatsächlichen Einkommen erfolgt. Vielleicht unter dem Hinweis, dass die Beratung gefehlt hat, dass so was geht. (Widereinsetzung in den vorherigen Stand).
Was die Versicherung an sich angeht: Meines Erachtens die Chance gleich null. Dui hast die Versicherung beantragt, und vom Grunde her bestand sie. Und versichert sein musst Du = Allgemeine Versicherungspflicht.
Zum Thema Logik und Leistungsinanspruchnahme .... das ist eine Risikoversicherung. Die hat man nicht nur mal die Monate, wo man sie ggf. in Anspruch nehmen könnte.
So ist das nun mal, man muss versichert sein, und das kostet.
Wegen der Klage ... bist Du denn schon durchs Wiserpruchsverfahren durch?
LG, Fee
ich sehe höchstens die Möglichkeit, dass eine einstufung nach dem tatsächlichen Einkommen erfolgt. Vielleicht unter dem Hinweis, dass die Beratung gefehlt hat, dass so was geht. (Widereinsetzung in den vorherigen Stand).
Was die Versicherung an sich angeht: Meines Erachtens die Chance gleich null. Dui hast die Versicherung beantragt, und vom Grunde her bestand sie. Und versichert sein musst Du = Allgemeine Versicherungspflicht.
Zum Thema Logik und Leistungsinanspruchnahme .... das ist eine Risikoversicherung. Die hat man nicht nur mal die Monate, wo man sie ggf. in Anspruch nehmen könnte.
So ist das nun mal, man muss versichert sein, und das kostet.
Wegen der Klage ... bist Du denn schon durchs Wiserpruchsverfahren durch?
LG, Fee
Re: Mitgliedschaft und Kranken/Pflegekassen-Beiträge-Nachzah
Hallo,anna123 hat geschrieben:Hallo und guten Tag,
ich habe folgendes Eil-Problem, da Klagefrist 02.03.2009:
Ende der Mitgliedschaft bei der AOK 31.8.2007. Antrag auf Weiterversicherung Anf. 09/2007. Ablehnung durch die AOK 23.11.2007! AOK schreibt: "Da Sie nicht mehr Mitglied der AOK sind, schicken Sie bitte Ihre AOK-GesundheitsCard an uns zurück".
Mit Schr. 09.10.2008 teilt AOK mit: "Ihre freiwillige Mitgliedschaft ... beginnt am 01.09.2007. Vielen Dank für das Vertrauen ..." "... Für die Zeit vom 01.09.2007 bis 30.09.2008 ist der Beitrag in Höhe von 1.705,57 Eur zu überweisen bis 15.11.2008......"
Möchte jetzt Klage (Widersprüche alle abgelehnt) einreichen beim Sozialgericht, da ich nicht bereit bin, für eine nicht erbrachte Leistung (ich konnte ja nicht zum Arzt gehen!!!) Nachzahlungen zu tätigen.
Wer weiß darüber etwas oder hat einen ähnlichen Fall gehabt.
Welche Chancen habe ich bei einer Klage?
Danke für Info.
"ich konnte ja nicht zum Arzt gehen" ist leider kein Argument was hier greifen könnte. Wenn Sie nicht zum Arzt gegangen sind dann waren sie auch nicht so krank dass es einen Arzt bedurft hätte.
Denn hätten Sie einen Arzt konsultiert dann muesste die Kasse nun auch "rückwirkend" leisten. Die Kasse hat das Risiko getragen und deshalb auch das Recht Beiträge rückwirkend zu fordern. Schließlich haben Sie
auch die Weiterversicherung beantragt und mussten sich darüber im klaren sein dafür Beiträge entrichten zu müssen.
Ich sehe da keine Chancen für Sie mit Ihren Widerspruch oder gar einem Klageverfahren erfolgreich zu sein, aber das ist letztendlich Ihre Entscheidung - wenn Sie es nicht probieren werden Sie es nie erfahren.
Gruß
Czauderna
Der Threadstarter hätte ja die AOK behalten können und zum Arzt gehen können. In diesem Fall hätte er sich des Sozialbetrugs strafbar gemacht (mit einer ungültigen Karte zum Arzt gehen).
Das wiegt schwer.
In einem solchen Fall würde ich eben die Arztrechnung privat bezahlen.
Wenn dann aber die Kasse nach zwei Jahren ankommt und plötzlich Einem nachversichert, obwohl die Kasse Einen vorher abgelehnt hat, dann macht sich die Kasse schadensersatzpflichtig - und zwar mindestens um die Begleichung der privaten Arztrechnungen.
Das wiegt schwer.
In einem solchen Fall würde ich eben die Arztrechnung privat bezahlen.
Wenn dann aber die Kasse nach zwei Jahren ankommt und plötzlich Einem nachversichert, obwohl die Kasse Einen vorher abgelehnt hat, dann macht sich die Kasse schadensersatzpflichtig - und zwar mindestens um die Begleichung der privaten Arztrechnungen.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
klagen kann hier ja jeder und in der ersten Instanz ist es vorm Sozialgericht auch kostenfrei. Wenn Du dann also in etwa einem Jahr Deine Verhandlung hast, dann wird man Dir auch nichts anderes sagen.
Die Frage ist doch, ob der Antrag wirklich abgelehtnt wurde, oder ob nicht Abteilung A die Karte zurückgefordert hat, weil Abt.B den Antrag noch nicht bearbeitet hat und automatisch die Mitgliedschaft mit Ende des Meldetatbestandes beendet wurde.
Das kann ich auch bei noch so sorgfältigem Lesen des Starterthread nicht erkennen.
LG, Fee
klagen kann hier ja jeder und in der ersten Instanz ist es vorm Sozialgericht auch kostenfrei. Wenn Du dann also in etwa einem Jahr Deine Verhandlung hast, dann wird man Dir auch nichts anderes sagen.
Die Frage ist doch, ob der Antrag wirklich abgelehtnt wurde, oder ob nicht Abteilung A die Karte zurückgefordert hat, weil Abt.B den Antrag noch nicht bearbeitet hat und automatisch die Mitgliedschaft mit Ende des Meldetatbestandes beendet wurde.
Das kann ich auch bei noch so sorgfältigem Lesen des Starterthread nicht erkennen.
LG, Fee
Hallo Anna,
du schreibst mit 23.11. wurde dein Antrag auf Weiterversicherung abgelehnt - warum ? Die Kasse kann einen solchen Antrag nicht ablehnen. Das Schreiben aus dem du zitierst ist lediglich ein Hinweis der Kasse gewesen, daß die Mitgliedschaft beendet war und somit die Karte zurückzugeben ist. Wohl keine Ablehnung, aus welchem Grund auch ?. Warum hast du nicht mal nachgefragt ?
Warum erst ein Jahr später die Zusage kam, ist wohl ein Fehler der Kasse, der Beitrag aber letztlich richtig. Ob du beim Arzt warst oder nicht spielt keine Rolle, da die Kasse das Risiko getragen hat. Wenn du nicht beim Arzt warst, hast du wohl keinen gebraucht und somit ist nicht relevant.
Dein Chance ist die extrem verspätete Nachricht über die Weiterversicherung, allerdings wird der Beitrag wohl zu zahlen sein, da es dem Grunde nach keine Nichtversicherung geben darf.
du schreibst mit 23.11. wurde dein Antrag auf Weiterversicherung abgelehnt - warum ? Die Kasse kann einen solchen Antrag nicht ablehnen. Das Schreiben aus dem du zitierst ist lediglich ein Hinweis der Kasse gewesen, daß die Mitgliedschaft beendet war und somit die Karte zurückzugeben ist. Wohl keine Ablehnung, aus welchem Grund auch ?. Warum hast du nicht mal nachgefragt ?
Warum erst ein Jahr später die Zusage kam, ist wohl ein Fehler der Kasse, der Beitrag aber letztlich richtig. Ob du beim Arzt warst oder nicht spielt keine Rolle, da die Kasse das Risiko getragen hat. Wenn du nicht beim Arzt warst, hast du wohl keinen gebraucht und somit ist nicht relevant.
Dein Chance ist die extrem verspätete Nachricht über die Weiterversicherung, allerdings wird der Beitrag wohl zu zahlen sein, da es dem Grunde nach keine Nichtversicherung geben darf.
AOK Beitragsnachzahlung
Hallo und moin, moin,
in der Tat ist es wohl so, dass Abteilung A und B und C (drei verschiedene Standorte) bearbeitet haben und wie fee schreibt, "die Mitgliedschaft mit Ende des Meldetatbestandes beendet wurde". Was ich allerdings nicht verstehe, ich habe ja einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt und wie kann das denn sein, wenn es eine Pflichtversicherung gibt, was doch die Krankenkasse wissen müßte, wenn nicht die, wer sonst?, dass es 1 Jahr dauert, bis der Antrag angenommen wird. Ich mußte doch davon ausgehen, dass ich nicht versichert bin. Ob nun krank oder nicht, spielt doch keine Rolle. Fakt ist doch, wäre ich krank gewesen, hätte ich nicht zum Arzt gehen können. Meiner Meinung liegt hier klar ein Verschulden der GKV vor.
Gute Nacht noch,
lg anna
in der Tat ist es wohl so, dass Abteilung A und B und C (drei verschiedene Standorte) bearbeitet haben und wie fee schreibt, "die Mitgliedschaft mit Ende des Meldetatbestandes beendet wurde". Was ich allerdings nicht verstehe, ich habe ja einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt und wie kann das denn sein, wenn es eine Pflichtversicherung gibt, was doch die Krankenkasse wissen müßte, wenn nicht die, wer sonst?, dass es 1 Jahr dauert, bis der Antrag angenommen wird. Ich mußte doch davon ausgehen, dass ich nicht versichert bin. Ob nun krank oder nicht, spielt doch keine Rolle. Fakt ist doch, wäre ich krank gewesen, hätte ich nicht zum Arzt gehen können. Meiner Meinung liegt hier klar ein Verschulden der GKV vor.
Gute Nacht noch,
lg anna