KVBeiträge auf ausländische Renten
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KVBeiträge auf ausländische Renten
Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, ich hoffe, dass das die richtige Rubrik ist:
Ich beziehe seit kurzem eine kleine Rente aus dem Ausland. Nun hat meine KK den KVBeitrag errechnet und dafür den Wechselkurs zu Grunde gelegt, der an dem Tag der Bearbeitung bei der KK galt und daraufhin die fiktive monatliche Rente in Euro festgelegt. Der Kurs war an diesem Tag jedoch extrem günstig (also hoher Eurobetrag für die ausgewiesene ausländische Währung), auf jeden Fall habe ich noch in keinem Monat den fiktiv von der KK ausgerechneten Betrag ausgezahlt bekommen. Der fiktive Betrag ist auch nicht annähernd so groß wie die durchschnittliche Rentenhöhe, die ich in den paar Monaten erhalten habe. D.h. ich zahle, wenn auch im geringen Maße KK Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung für Renten, die ich nie bekommen habe. Da lediglich einmal eine Berechnung erfolgt, summiert sich der Fehlbetrag schon über die Jahre. Das tut, bezieht man eh wenig Rente schon weh.
Ich habe nun einen Widerspruch formuliert, erhoffe mir aber wenig davon, weil mir genau dieses Vorgehen angekündigt wurde. Aber ich meine es kann doch nicht sein, dass Rentner Beiträge für Renten zahlen, die sie nie bekommen.
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, ich hoffe, dass das die richtige Rubrik ist:
Ich beziehe seit kurzem eine kleine Rente aus dem Ausland. Nun hat meine KK den KVBeitrag errechnet und dafür den Wechselkurs zu Grunde gelegt, der an dem Tag der Bearbeitung bei der KK galt und daraufhin die fiktive monatliche Rente in Euro festgelegt. Der Kurs war an diesem Tag jedoch extrem günstig (also hoher Eurobetrag für die ausgewiesene ausländische Währung), auf jeden Fall habe ich noch in keinem Monat den fiktiv von der KK ausgerechneten Betrag ausgezahlt bekommen. Der fiktive Betrag ist auch nicht annähernd so groß wie die durchschnittliche Rentenhöhe, die ich in den paar Monaten erhalten habe. D.h. ich zahle, wenn auch im geringen Maße KK Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung für Renten, die ich nie bekommen habe. Da lediglich einmal eine Berechnung erfolgt, summiert sich der Fehlbetrag schon über die Jahre. Das tut, bezieht man eh wenig Rente schon weh.
Ich habe nun einen Widerspruch formuliert, erhoffe mir aber wenig davon, weil mir genau dieses Vorgehen angekündigt wurde. Aber ich meine es kann doch nicht sein, dass Rentner Beiträge für Renten zahlen, die sie nie bekommen.
Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
Hallo und willkommen im Forum,
grundsätzlich gilt, das für Versorgungsbezüge, auch wenn sie aus dem Ausland gezahlt werden Beiträge zu zahlen sind.
Bei dir, wenn ich es richtig verstanden habe liegt aber der Fall vor, dass die Berechnung der Krankenkasse von der tatsaechlichen Rentenhöhe abweicht, z.B. die Kasse hat 200,00 € "errechnet", bezogen werden aber in Wirklichkeit nur 170,00 €, eben wegen des Wechselkurses.
Das hatte ich in meiner Praxis noch nicht gehabt, da sollten bitte die aktiven Experten ran, RHW, heinrich, Ratte1, um nur mal drei der hier tätigen namentlich als Beispiele zu nennen.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt, das für Versorgungsbezüge, auch wenn sie aus dem Ausland gezahlt werden Beiträge zu zahlen sind.
Bei dir, wenn ich es richtig verstanden habe liegt aber der Fall vor, dass die Berechnung der Krankenkasse von der tatsaechlichen Rentenhöhe abweicht, z.B. die Kasse hat 200,00 € "errechnet", bezogen werden aber in Wirklichkeit nur 170,00 €, eben wegen des Wechselkurses.
Das hatte ich in meiner Praxis noch nicht gehabt, da sollten bitte die aktiven Experten ran, RHW, heinrich, Ratte1, um nur mal drei der hier tätigen namentlich als Beispiele zu nennen.
Gruss
Czauderna
Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
Hallo Rentnerin01,
die Krankenkasse ist verpflichtet, diese Regelung anzuwenden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__17a.html
Hier sind die einzelnen Kurse angegeben:
https://www.dvka.de/de/informationen/um ... rse_2.html
Gruß
RHW
die Krankenkasse ist verpflichtet, diese Regelung anzuwenden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__17a.html
Hier sind die einzelnen Kurse angegeben:
https://www.dvka.de/de/informationen/um ... rse_2.html
Gruß
RHW
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- Beiträge: 7
- Registriert: 04.04.2019, 18:08
Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
Ja vielen Dank für die Antwort RHW und es ist ja auch genau das, was gemacht wurde.
D.h. aufgrund des Tageswechselkurses, der an dem Tag besonders günstig für den Euro lag, wird nun eine Rente zugrunde gelegt, die ich gar nicht bekomme. Und darauf zahle ich KV Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung.
Das ist absurd.
Gibt es eine Rechtsprechung dazu? Da müssen doch schon andere Rentner drauf gestossen sein.
D.h. aufgrund des Tageswechselkurses, der an dem Tag besonders günstig für den Euro lag, wird nun eine Rente zugrunde gelegt, die ich gar nicht bekomme. Und darauf zahle ich KV Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung.
Das ist absurd.
Gibt es eine Rechtsprechung dazu? Da müssen doch schon andere Rentner drauf gestossen sein.
Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
Hallo,
ich würde nachrechnen, ob die 10% Veränderung des Wechselkurses inzwischen überschritten wurden?
Wenn ja, sofort die Krankenkasse kontaktieren.
RHW
ich würde nachrechnen, ob die 10% Veränderung des Wechselkurses inzwischen überschritten wurden?
Wenn ja, sofort die Krankenkasse kontaktieren.
Gruß(3) Der angewandte Umrechnungskurs bleibt so lange maßgebend, bis
1. die Sozialleistung zu ändern ist,
2. sich das zu berücksichtigende Einkommen ändert oder
3. eine Kursveränderung von mehr als 10 vom Hundert gegenüber der letzten Umrechnung eintritt, jedoch nicht vor Ablauf von drei Kalendermonaten.
RHW
Re: KVBeiträge auf ausländische Renten
es gibt zwei einfache Möglichkeiten da rauszukommen
die ausländische Rente wird sich doch über die Jahre auch einmal verändert haben. Sie wird doch nicht immer
gleich geblieben sein.
Bei einer Änderung gilt wird dann eine NEUberechnung vorgenommen und ein neuer Wechselkurs genommen
Ferner ist möglich: Wechsel der KK. Man wird dort dann sicherlich
--bei einer Erstberechnung den aktuellen Tageskurs nehmen
--bei einer Neuberechnung, den Kurs nehmen, der sich aus der Tabelle bei der DVKA ergibt.
Ich habe in meiner Praxis schon etliche Umrechnungen vorgenommen.
Es beschweren sich immer nur die, die Pech haben. Die anderen sind ganz glücklich und ruhig.
Im Laufe der Jahre gleicht sich normalerweise alles aus. Das sieht nur niemand so.
die ausländische Rente wird sich doch über die Jahre auch einmal verändert haben. Sie wird doch nicht immer
gleich geblieben sein.
Bei einer Änderung gilt wird dann eine NEUberechnung vorgenommen und ein neuer Wechselkurs genommen
Ferner ist möglich: Wechsel der KK. Man wird dort dann sicherlich
--bei einer Erstberechnung den aktuellen Tageskurs nehmen
--bei einer Neuberechnung, den Kurs nehmen, der sich aus der Tabelle bei der DVKA ergibt.
Ich habe in meiner Praxis schon etliche Umrechnungen vorgenommen.
Es beschweren sich immer nur die, die Pech haben. Die anderen sind ganz glücklich und ruhig.
Im Laufe der Jahre gleicht sich normalerweise alles aus. Das sieht nur niemand so.