Hallo liebes Forum,
ich bin selbständiger Architekt und hatte letzte Woche einen Unfall mit dem Fahrrad auf dem Weg vom Büro nach Hause. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe für den ambulanten und stationären Bereich jeweils eine private Zusatzversicherung, die die Differenz zwischen Kostenerstattung und Rechnung zahlt. Ferner bin ich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Am Unfalltag habe ich, da noch eingeschränkt gehfähig, einen normalen (also keinen D-Arzt) Orthopäden aufgesucht, der mich sofort in das Städtische Klinikum eingewiesen hat. Dort stationäre OP des Beines und Handgelenkes. Wieder arbeitsfähig in ca. 30 Tagen. Nun habe ich erst im Krankenhaus gelesen (sorry, war mein erster Kontakt zu einem Arzt in mehreren Jahren und mein erster Wegeunfall überhaupt), dass ich schon nach 3 Tagen dies hätte der BG melden sollen. Ich habe dann am 5. Tage diese Meldung veranlasst. Meine Frage nun: wer ist nun eigentlich Kostenträger (Krankenkasse oder BG)? Und muss ich, da Wegeunfall, besondere Formalitäten beachten (D-Arzt? falls ja, wann?). Ich würde mich freuen, wenn es hier ein paar Hinweise dazu geben würde oder auch eine Information, an wen ich mich diesbezüglich wenden könnte? Vielen Dank im voraus.
freiwillig GKV und BG-versichert, wer zahlt was b. Unfall?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: freiwillig GKV und BG-versichert, wer zahlt was b. Unfall?
Hallo,
so, wie geschildert ist erstmal die BG. zuständig. Wenn du deiner Krankenkasse einen entsprechenden Unfall-Fragebogen ausgefüllt hast mit allen notwendigen Angaben wird diese sich schon darum kümmern. Bist du denn bei deiner GKV-Kasse mit Krankengeldanspruch versichert und wenn ja, wann beginnt der - direkt, nach einigen Tagen oder erst (üblich) ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Wenn die BG.nicht zuständig sein sollte, dann ist die GKV-Kasse zuständig.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert ist erstmal die BG. zuständig. Wenn du deiner Krankenkasse einen entsprechenden Unfall-Fragebogen ausgefüllt hast mit allen notwendigen Angaben wird diese sich schon darum kümmern. Bist du denn bei deiner GKV-Kasse mit Krankengeldanspruch versichert und wenn ja, wann beginnt der - direkt, nach einigen Tagen oder erst (üblich) ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Wenn die BG.nicht zuständig sein sollte, dann ist die GKV-Kasse zuständig.
Gruss
Czauderna