Erstmal Hallo,
ich habe folgenden Fall den ich gerne schildern möchte und auf Reaktionen gespannt bin:
Meine Freundin ist selbstständig, noch nach alter ICH-AG Regelung bis 07/2009. Sie ist aktuell bei einer IKK freiwillig versichert (erm. Beitrag wg. Ich-AG). Wir werden Ende Mai 2009 heiraten.
Sie hat im Schnitt einen mtl. Gewinn von knapp 350 €. Um die steigenden KV-Kosten zu sparen die anfallen werden wenn Sie aus der ICH-AG-Förderung fällt und anders bemessen wird haben wir vor Sie nach unserer Hochzeit quasi in die Familienversicherung (also meine KK) zu integrieren.
Fragen:
1) Geht das überhaupt?
2) Wenn ja, wie? Was muß ich meiner KK mitteilen, was sie Ihrer? Muß sie ihre fristgerecht kündigen oder gar nix tun? Was muß sie evtl. wo nachweisen?
3) Könnte es Probleme wg. der Selbstständigkeit geben?
Soweit ich weiß dürfte sie 360 € mtl. Gewinn machen (Oder Umsatz???). Das kriegen wir hin , also das sie da nicht drüber kommt. Von der Wochenarbeitszeit würde ich schätzen je nach Lage zwischen 10 und 15 Std. die Woche.
Seh ich das nur kompliziert oder ist es das tatsächlich?
Kompliziert? Familienversicherung trotz Selbstständigkeit
Moderator: Czauderna
Hallo !
Die Familienversicherung ist möglich, wenn Ihr verheiratet seid, wie Du beschreibst, und bis zu 360 € Gewinn mtl. (durchschnittlich, steuerbescheid muss später vorgelegt werden) hereinkommt, und die ich-ag-förderung ausgelaufen ist.
Der Wechsel dürfte unkompliziert sein, du stellst bei deiner kv einen Antrag auf Fam.versicherung. Du kriegst von deiner kv eine bescheinigung, daß sie dort ab x.x. mitversichert ist. Sie gibt ihrer kv bekannt, daß die Voraussetzung ab dem Termin x wegfällt, legt die bescheinigung vor und die Vers. endet dann.
mfg helmut
Die Familienversicherung ist möglich, wenn Ihr verheiratet seid, wie Du beschreibst, und bis zu 360 € Gewinn mtl. (durchschnittlich, steuerbescheid muss später vorgelegt werden) hereinkommt, und die ich-ag-förderung ausgelaufen ist.
Der Wechsel dürfte unkompliziert sein, du stellst bei deiner kv einen Antrag auf Fam.versicherung. Du kriegst von deiner kv eine bescheinigung, daß sie dort ab x.x. mitversichert ist. Sie gibt ihrer kv bekannt, daß die Voraussetzung ab dem Termin x wegfällt, legt die bescheinigung vor und die Vers. endet dann.
mfg helmut
Das alles gilt jedoch nur dann, wenn die selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird.helmutsy hat geschrieben:Hallo !
Die Familienversicherung ist möglich, wenn Ihr verheiratet seid, wie Du beschreibst, und bis zu 360 € Gewinn mtl. (durchschnittlich, steuerbescheid muss später vorgelegt werden) hereinkommt, und die ich-ag-förderung ausgelaufen ist.
Der Wechsel dürfte unkompliziert sein, du stellst bei deiner kv einen Antrag auf Fam.versicherung. Du kriegst von deiner kv eine bescheinigung, daß sie dort ab x.x. mitversichert ist. Sie gibt ihrer kv bekannt, daß die Voraussetzung ab dem Termin x wegfällt, legt die bescheinigung vor und die Vers. endet dann.
mfg helmut
MfG
ratte1
Bis wann gilt denn sowas als "hauptberuflich" ???ratte1 hat geschrieben:Das alles gilt jedoch nur dann, wenn die selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird.helmutsy hat geschrieben:Hallo !
Die Familienversicherung ist möglich, wenn Ihr verheiratet seid, wie Du beschreibst, und bis zu 360 € Gewinn mtl. (durchschnittlich, steuerbescheid muss später vorgelegt werden) hereinkommt, und die ich-ag-förderung ausgelaufen ist.
Der Wechsel dürfte unkompliziert sein, du stellst bei deiner kv einen Antrag auf Fam.versicherung. Du kriegst von deiner kv eine bescheinigung, daß sie dort ab x.x. mitversichert ist. Sie gibt ihrer kv bekannt, daß die Voraussetzung ab dem Termin x wegfällt, legt die bescheinigung vor und die Vers. endet dann.
mfg helmut
MfG
ratte1
Hab nun den Fragebogen bekommen von meiner KV, da war ja auch die Frage an meine zukünftige wer denn für sie sorgt quasi. Wir haben da Ehegatte angegeben und bei wöchentliche Arbeitszeit bei ihr 10-15 Stunden...
Sitzen grade an ihrer Steuer für 2008, die Frau bei meiner KV meinte es zählt der Gewinn (also Einnahmen - Ausgaben), ist das richtig? Wenn also der Gewinn in 2008 bei unter 4320 € lag ist FV möglich?