Hallo, bin im mai 2019 ganze 3 jahre mit ein und derselben krankheit krank geschrieben. Habe 78 wochen krankengeld bekommen und dann 1 1/2 jahre arbeitslosengeld. Arbeitsverhältnis besteht noch. Obwohl reha mich arbeisunfähig unter 3stunden entlassen hat, habe ich immer noch keine rente.
Habe ich nach mai 2019 wieder anspruch auf erneutes krankengeld oder muss ich erstmal arbeiten gewesen sein, aber dnn bekomme ich erst recht keine rente. Wer kann mir helfen
Blockfristen
Moderator: Czauderna
Re: Blockfristen
Hallo und willkommen im Forum,
Wann genau war der Leistungsablauf und wann endete die Blockfrist und warst du während des Arbeitslosengeldbezugs auch wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig?
Gruß
Czauderna
Wann genau war der Leistungsablauf und wann endete die Blockfrist und warst du während des Arbeitslosengeldbezugs auch wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig?
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 04.10.2015, 14:13
Re: Blockfristen
Nach meinem Verständnis müsstest Du zwischendurch mindestens 6 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben oder ALG1 bezogen haben, damit Du wegen derselben Krankheit wieder von Vorne KG bekommst. ALG1 bezogen hast Du ja, aber ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben musst ist fraglich. War das Nahtlosigkeits-ALG1 ?
Re: Blockfristen
Hallo franzpeter,
unabhängig davon dass der Ratsuchende scheinbar hier nicht mehr reinschaut - deine Antwort ist leider so nicht ganz richtig.
Gruss
Czauderna
unabhängig davon dass der Ratsuchende scheinbar hier nicht mehr reinschaut - deine Antwort ist leider so nicht ganz richtig.
Gruss
Czauderna