Krankengeld nach Arbeitsgerichtsverfahren

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Biber
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Krankengeld nach Arbeitsgerichtsverfahren

Beitrag von Biber » 16.02.2009, 17:13

Die betreffende Krankheit habe ich schon über Jahre

Zur Frage
Nach zwei Wochen Zeitarbeitseinsatz Kündigungsschreiben Eingang am Samstag - Kündigung sei am gleichen Samstag rechtskräftig - Kündigungsfrist 1 Tag - Probezeit . Da wollte einer Lohn sparen . Da schon vorher krank aber wegen Angst vor Arbeitslosigkeit keine AU geholt doch noch Arztbesuch am Montag und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten .

Gegen Kündigungsfrist vor Arbeitsgericht gegangen und erreicht dass die Kündigung erst zum folgenden Samstag eine Woche später erfolgt ( wirksam wird )

Die Kasse stellt sich aber Quer und behauptet ich sei seit Beginn der AU Familienversichert . Sie hat aktiv versucht erstens die erste AU und auch die folgenden AUs durch den Arzt zuverhindern ( Stichwort Familienversicherung ) Diese ständen mir nicht zu trotz laufendem Arbeitsgerichtverfahren . Anrufe beim Arzt durch den Sachbearbeiter .

Ich denke ich habe die AU bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis erhalten . Ich denke auch ich habe Anspruch auf Krankengeld für die gesamte Zeit der AU . Trotz Arbeitslosigkeit seit wirksamen Ende des Beschäftigungverhältnisses

Nunmehr stehe ich im Rechtsstreit mit meiner Kasse . Es läuft das Widerspruchsverfahren

Liege ich falsch . Wie seht ihr die Sachlage

Den Arbeitsplatz verlor ich weil dem Entleiher unvorhersehbar Aufträge storniert wurden . Das stimmt - die Entleihfirma ist seriös . Ich hatte einen Arbeitsvertrag über ein Jahr fest - leider war noch Probezeit

Grüße Biber

Bonefish75
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Beitrag von Bonefish75 » 16.02.2009, 21:10

Kannst du zu dem Sachverhalt bitte noch die entsprechenden Daten (Datum usw.) angeben? Diese können entscheidend sein wenn es um deinen Krankengeldanspruch geht.

Auch die vertraglichen Kündigungsfristen spielen eine Rolle. Erst dann kann man dir hier helfen.

Gruß
Bonefish

Biber
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Zusatz Kündigungsfristen

Beitrag von Biber » 16.02.2009, 21:58

In der Probezeit - Die ersten 3 Monate Frist 1 Woche
vom vierten Monat bis Ende 6 Monat mit einer Frist von 2 Wochen Kündigung möglich .
Wie allgemein üblich keine Lohnfortzahlung die ersten 4 Wochen . Die Regel ist während der ersten 4 Wochen wird bei Krankheit Krankengeld von der AOK bezahlt

Bei Neueinstellungen KANN ARBEITSVERTRAGLICH auf einen Tag verkürzt werden .
Es wurde aber Arbeitsvertraglich nichts in diesem Sinne von mir unterschrieben noch gab es einen Arbeitsvertraglichen Zusatz hierzu .

Deshalb die Kündigungsänderung beim Arbeitsgericht die Frist eine Woche .

Ablauf : 19.11 erster Arbeitstag ; 28.11 letzter Einsatztag ; 29.11 Samstag Kündigungsschreiben per Post ohne Vorwarnung Frist 1 Tag ; 1.12 Vorstellung beim behandelnden Arzt AU Bescheinigung ; 1.12 Widerspruch telefonisch bei Arbeitgeber wegen Kündigungsfrist ; 3.12 persönliche Abgabe des Widerspruchs beim Arbeitgeber ; 8.12 Klageerhebung beim Arbeitsgericht wegen Kündigungsfrist ; 30.12 Beschluß Einigung Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 6.12

Die AOK war immer informiert zum Stand der Klageerhebung und dem Ablauf mit allen Terminen

Trotzdem immer wieder Ärger Druck auf Arzt wegen Status einer Familienversicherung . AU Bescheinigungen liegen bis 20.12 vor

Am 20.12 Beginn eines Minijobs den ich auch mit meinen Beschwerden bewältigen kann . Sie werden zumindest nicht schlimmer .

Wie also ist mein Status ?

freundliche Grüße Biber

Biber
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Zusatz 2 Krankengeld

Beitrag von Biber » 16.02.2009, 22:07

Beim selben Entleiher - gleiche Firma - hatte ich vor zwei Jahren einen leichteren Arbeitsunfall innerhalb der ersten 3 Wochen . Einsatz auch über einen Zeitarbeitsverleiher . Ich bekam ohne Probleme Krankengeld . Wohl weil der Entleiher mich damals behalten wollte und ich bei der Firma blieb.


Grüße

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