Vorsicht an Rosenmontag!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

SuperNova
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Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von SuperNova » 26.02.2019, 22:53

Wessen Krankschreibung im Krankengeldbezug am kommenden Freitag, Samstag oder Sonntag endet, darf nicht erst an Rosenmontag verlängern, weil die Chancen, an diesem Tag eine offene Arztpraxis zu finden, äusserst gering sind. Findet dadurch die Verlängerung erst am Dienstag statt, so ist die (offenbar immer noch existente) Krankengeldfalle zugeschnappt und die Kk stellt das Krankengeld ein, weil Rosenmontag kein gesetzlicher Feiertag ist. Daher unbedingt spätestens diesen Freitag verlängern! Ob es auch Kassen gibt, die anders verfahren, sei dahingestellt, verlassen würde ich mich darauf nicht.

Ein erstes nachteiliges Patienten-Urteil ist bereits ergangen: Sozialgericht Koblenz, Beschluss v. 10.4.2017, S 11 KR 128/17 ER)

Zitat:

Ein Versicherter kann sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit (AU) gegenüber seiner Krankenkasse nicht darauf berufen, dass die Praxis seines behandelnden Arztes am Rosenmontag geschlossen war. Das hat jetzt das Sozialgericht Koblenz in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Der im Landkreis Neuwied lebende Mann hatte von seinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, die am Freitag endete. Nach den geltenden Vorschriften im Krankenversicherungsrecht hätte es deshalb genügt, wenn sich der Versicherte am darauffolgenden Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätte ausstellen lassen (§ 46 Satz 2 SGB V).

Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag
Eine erneute Attestierung erfolgte aber erst am Dienstag. Der Einwand des Mannes, es habe sich um Rosenmontag gehandelt und die Praxis seines Arztes sei deshalb geschlossen gewesen, konnte das Gericht nicht berücksichtigen. Zwar bleiben in der Region rund um Koblenz viele Arztpraxen wegen der Karnevalsfeierlichkeiten geschlossen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei Rosenmontag nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Dies muss der Versicherte berücksichtigen und sich entsprechend kümmern.

Krankengeldanspruch endet ohne wirksame Verlängerung der AU
Der Mann hätte sich in diesem Fall an einen Vertretungsarzt oder notfalls an ein Krankenhaus wenden müssen, um eine wirksame Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Dass ein mögliches Fehlverhalten des behandelnden Arztes dabei nicht der Krankenkasse zuzurechnen ist, hat das Bundessozialgericht bereits mehrfach entschieden: Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Versicherten, auf eine nahtlose Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit hinzuwirken, wenn er von seiner Krankenkasse weiterhin Krankengeld erhalten will. Das Sozialgericht hat deshalb entschieden, dass der Krankengeldanspruch des Mannes mit der befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Freitag endet (Sozialgericht Koblenz, Beschluss v. 10.4.2017, S 11 KR 128/17 ER).

Czauderna
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von Czauderna » 26.02.2019, 23:51

Hallo,Supernova,
Vielen Dank für den Beitrag, ein gute Idee darauf hinzuweisen.
Gruß
Czauderna

SuperNova
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von SuperNova » 27.02.2019, 00:51

Ja, ich war selbst erschrocken, als ich das lesen musste.

Bin insoweit betroffen, als meine Krankschreibung am 2. 3. endet und war eigentlich der Meinung, dass es klar sein sollte, dass am Rosenmontag fast keine Krankschreibung möglich ist und deswegen Dienstag ausreichen sollte. Da kann man sich über die Rechtsprechung nur wundern, denn welcher Notdienst oder welches Krankenhaus verlängert einem ihm unbekannten Patienten schon eine Krankschreibung? Krankenhäuser geizen ohnehin mit AU-Bescheinigungen (obwohl sie diese ausstellen dürfen) und verweisen auf den Haus- bzw. Facharzt.

Offenbar scheint das Urteil rechtskräftig zu sein, ich wäre jedenfalls in die Berufung gegangen, weil es Bedarf gibt den Begriff "gesetzlichen Feiertag" im Hinblick auf die Nahtlosigkeitsregelung auszuweiten. Eine echte versteckte Krankengeldfalle, wieder mal ausgetragen auf den Rücken der Patienten.

Anton Butz
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Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von Anton Butz » 27.02.2019, 09:28

Hallo SuperNova,

auch von mir vielen Dank für den Warnhinweis, denn die inzwischen 14-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle, ab 23.07.2015 in der Konstruktionssufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle ist gnadenlos!

Aber es tut sich was:

Seit dem Referentenentwurf aus dem (CDU-) Bundesgesundheitsministerium zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 23.07.2018 ist fraktionsübergreifend und auf allen politischen Ebenen Einigkeit darüber entstanden, dass die Krankengeld-Falle „unangemessen“ ist und für die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellt. Deswegen soll die unterschiedliche Sanktionierung nicht lückenloser Arbeitsunfähigkeits-Folge-Bescheinigungen beendet und künftig „Gleichbehandlung gewährleistet“ werden.

In Zeiten „für mehr (soziale) Gerechtigkeit" und eines „neuen Sozialstaats“ mit den Schlagworten „Anerkennung und Respekt“ drängen sich Überlegungen zur Gesetzesrückwirkung oder Entschädigung der Opfer auf, zumindest ab dem Kabinettsbeschluss im Oktober 2018, aber auch für viele tausend Opfer aus der Zeit davor. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eine Rückwirkung ab Juli 2015, weil ihr zufolge die Lücke schon mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab 23.07.2015 hätte geschlossen werden sollen.

Aber die SPD (vertr. durch Frau Dittmar) weiß nicht so richtig https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -20/310509
und CDU/CSU sind natürlich dagegen https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309276
Vielleicht die GRÜNEN https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309279

Jedenfalls wollen die LINKEN eine Gesetzes-Rückwirkung unterstützen. Von FDP und AfD ist wohl nichts zu erwarten.

Weil auch du von „Berufung“ schreibst: da gibt es sicher noch einiges zu „streiten“. Aber die Diskussion dazu sollte besser hier fortgesetzt werden aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p92363

Schönen Gruß
Anton Butz
Zuletzt geändert von Anton Butz am 27.02.2019, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von Czauderna » 27.02.2019, 09:32

Hallo,
es ist aber Besserung in Sicht - diese "Krankengeldfalle" gehört bald der Vergangenheit an - sobald das Gesetz verabschiedet ist sind Probleme wie dieses nicht mehr vorhanden in der Praxis - vereinfacht ausgedrückt werden die Fristen auf einen Monat verlängert und ausserdem müssen die Ärzte im Rahmen der elektronischen Übermittlung dafür sorgen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Kassen rechtzeitig zugehen.
Gruss
Czauderna

ippuj
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von ippuj » 27.02.2019, 10:06

Hallo,

vielleicht mache ich mich jetzt etwas unbeliebt, aber sei's drum. Einerseits ist der Hinweis auf das Urteil löblich, andererseits sehe ich die Sache etwas anders. Es sollte jedem möglich sein, einen Blick in den Kalender zu werfen und selbst zu merken, daß es an irgendeinem Tag problematisch sein dürfte, eine Verlängerung einer AUB zu bekommen. Da hat man dann eben vorher daran zu denken. Insofern findet dieses Urteil meine volle Zustimmung. Ich sehe auch nicht, was an dem Begriff des gesetzlichen Feiertags noch zu klären wäre.

Aber was rede ich, am Heiligabend sind die Tankstellen voll von Leuten, die noch schnell ein Weihnachtsgeschenk brauchen. Weihnachten kommt auch immer so verdammt überraschend. :roll:

Czauderna
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von Czauderna » 27.02.2019, 12:16

Hallo ippuj,
wieso unbeliebt - dein Beitrag trifft genau so zu wie der von Anton in diesem Thread.
Du hast vollkommen recht, man muss sich auch selbst mal kümmern und nicht immer die "Schuld" bei den anderen suchen wenn etwas schiefgeht mit der Bescheinigung. Allerdings bin ich der Meinung, wir sollten differenzieren. Um das zu tun muessten wir uns mal anschauen wer in solchen Fällen sich hier meldet und um Rat bittet wegen Probleme mit Kasse,MDK,Krankengeldzahlungen und Ärzten. Ohne jetzt mit genauen Zahlen dienen zu wollen, vermute ich mal, das 95% aller Fälle hier aufgrund einer F-Diagnose arbeitsunfähig sind oder waren und ist die Problemlage nunmal meist anders als bei einer anderen Erkrankung, wie z.B. Unfallfolgen oder Grippe, oder Rücken in all seiner Form (CA-Erkrankungen natürlich ausgenommen). Da kann man nicht einfach sagen, das wäre Eigenverantwortung oder selbst schuld wenn das Krankengeld weg ist.
Gruss
Czauderna

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von ippuj » 27.02.2019, 14:38

Da will ich meine Aussage etwas präzisieren: Wenn ich selbst in der Lage bin, am Faschingsdienstag den Arzt wegen einer Verlängerung meiner AUB aufzusuchen, dann sollte ich auch in der Lage sein, vorher zu wissen, daß es am Rosenmontag (ebenso) schwierig sein sollte, einen Arzt zu finden und entsprechend am Freitag davor zum Arzt gehen.

Da ich nicht bei einer Krankenkasse (oder im medizinischen Bereich) arbeite, sind die erwähnten F-Diagnosen oder CA-Erkrankungen böhmische Dörfer für mich. :?

Ich kann mir Einzelfälle konstruieren, die sicher diskussionswürdig wären, aber für die meisten Fälle kann ich höchstwahrscheinlich bei meiner Meinung bleiben.

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von Czauderna » 27.02.2019, 15:47

Hallo,
Ich kann mir Einzelfälle konstruieren, die sicher diskussionswürdig wären, aber für die meisten Fälle kann ich höchstwahrscheinlich bei meiner Meinung bleiben. -
allgemein gesehen, das sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von SuperNova » 28.02.2019, 12:30

ippuj schrieb:

"............... Es sollte jedem möglich sein, einen Blick in den Kalender zu werfen und selbst zu merken, daß es an irgendeinem Tag problematisch sein dürfte, eine Verlängerung einer AUB zu bekommen. Da hat man dann eben vorher daran zu denken."

Genau dies sollte einem Patienten eben *nicht* zugemutet werden, da man wohl im Krankheitsfall mit anderen Sachen beschäftigt ist, als sich um verwaltungstechnische Spitzfindigkeiten einer offenbar degenerierten erbsenzählerischen Gesetzgebung zu kümmern, welche derartige für den Patienten nachteilige Lücken hinterlässt. Bei solch strammen Formulierungen (wir salutieren und knallen die Hacken zusammen) höre ich daher nicht nur den verstaubten Amtsschimmel laut wiehern sondern muss auch noch an Zeitgenossen denken, welche fortwährend eine Korinthenspur hinter sich herziehen ;)

Lange Rede kurzer Sinn: also mal fünfe gerade sein lassen ...

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von ippuj » 28.02.2019, 13:57

Nun, unter diesen Umständen formuliere ich auch mal etwas grober: Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der inzwischen jeder meint, nicht mehr eigenverantwortlich leben zu müssen, sondern von allen nur Zucker in den Anus geblasen zu bekommen. Das ist aber leider nicht so.

Ich sehe es in meiner Tätigkeit täglich vielfach. 'Was, der Arbeitgeber benötigt Angaben und Unterlagen, um meine Lohnabrechnung richtig zu erstellen? Ist doch sein Problem.' Wenn dann etwas nicht stimmt, wird ein Faß aufgemacht, der Grund liegt aber beim Arbeitnehmer selbst. Gesetzliche Verpflichtungen gelten nur für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer. Da könnte ich gerade aus der Haut fahren.

Und irgendwelche Vergleiche mit "strammen Formulierungen", "salutieren", "Hacken zusammenknallen", "Amtsschimmel" und "Korinthenspur" sind gänzlich fehl am Platz. Ich ziehe auch keine Vergleiche in Bezug auf Dich, SuperNova (obwohl mir nach diesem Beitrag so manches in den Sinn käme).

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von SuperNova » 28.02.2019, 14:13

Offenbar stehen deine patientenfeindlichen Äusserungen in direktem Kausalzusammenhang zu deiner "Tätigkeit", welche du vielleicht offenlegen solltest, anstatt darüber immer nur vage, schwammig und unverbindlich zu formulieren. Dann können wir auch den Hintergrund deiner Äusserungen besser verstehen ;)

Und die Begriffe "Hacken zusammenknallen" und "salutieren" stellen sich nach Hardliner-Äusserungen automatisch ein, einfach weil sie dazu passen. Und wenn wir in der Geschichte zurückgehen, würde ich auch sofort mit zwei Doppelbuchtaben antworten. Fällt einem irgendwie auch sofort ein ;)

Aber solange du die Patienten nicht nach Auschwitz schicken willst, ist ja alles gut.

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.02.2019, 16:41

SuperNova hat geschrieben:
28.02.2019, 14:13
Offenbar stehen deine patientenfeindlichen Äusserungen in direktem Kausalzusammenhang zu deiner "Tätigkeit", welche du vielleicht offenlegen solltest, anstatt darüber immer nur vage, schwammig und unverbindlich zu formulieren. Dann können wir auch den Hintergrund deiner Äusserungen besser verstehen ;)

Und die Begriffe "Hacken zusammenknallen" und "salutieren" stellen sich nach Hardliner-Äusserungen automatisch ein, einfach weil sie dazu passen. Und wenn wir in der Geschichte zurückgehen, würde ich auch sofort mit zwei Doppelbuchtaben antworten. Fällt einem irgendwie auch sofort ein ;)

Aber solange du die Patienten nicht nach Auschwitz schicken willst, ist ja alles gut.
Ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen ist. In allen Gesellschaftsbereichen findet die Entwicklung statt, dass für alles und jeden ein Schuldiger gesucht wird - Hauptsache, man ist es nicht selbst. Irgendwie machen wir immer den Amis alles nach und wahrscheinlich steht demnächst auch bei uns auf der Mikrowelle, dass man die Katze da nicht zum Trocknen reintun darf. Woher soll man denn sowas auch wissen?!?

Wenn du bei solchen Äußerungen automatisch an die dunkelste Zeit unserer neueren Geschichte denkst, dann fällt mir dazu nichts mehr ein. Ganz davon abgesehen, dass ich es als eine Verhöhnung der Opfer jeder Diktatur ansehe, wenn solche Lappalien wie selbst daran denken zu müssen, dass Rosenmontag zwar kein Feiertag, aber vielleicht je nach Region ein besonderer Tag ist, mit den damaligen Taten gleichgesetzt werden.

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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von SuperNova » 28.02.2019, 17:13

GerneKrankenVersichert schrieb:

"..... Wenn du bei solchen Äußerungen automatisch an die dunkelste Zeit unserer neueren Geschichte denkst, dann fällt mir dazu nichts mehr ein ....."
Wieso? Es waren exakt solche Äusserungen, mit denen damals das Unheil anfing. Wie du schon richtig erwähnt hast, wird und wurde ein Sündenbock gesucht und dafür müssen und mussten die Schwächsten herhalten. Vor diesem Hintergrund kann logischerweise direkt ein Zusammenhang zum Nationalsozialismus hergestellt werden. Einfach naheliegend. Und eine Verhöhnung der damaligen Opfer vermag ich in meinen Äusserungen übrigens in keiner Weise zu erkennen.

ippuj
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Re: Vorsicht an Rosenmontag!

Beitrag von ippuj » 28.02.2019, 17:19

Nachdem nun offensichtlich ist, wes Geistes Kind hier schreibt, ist das Thema hier für mich durch.

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