Meine Frau ist Ausländerin, lebt seit 2 Jahren in Deutschland und hat noch nie hier gearbeitet. Sie ist seit sie in Deutschland lebt in der PKV. Nun fängt sie ab dem 1. März eine Vollzeitstelle an und muss dann ja zu der GKV. Kann mir jemand helfen wie man das macht? Muss der zukünftige Arbeitgeber sie bei der GKV anmelden oder müssen wir das einfach selbst machen?
Habe nun von zwei Freunden die Arbeitnehmer sind unterschiedliches gehört. Einer meint man macht es selbst und einer meint man sagt dem Arbeitgeber in welche GKV man will und der leitet das in die Wege. Ich weiß es leider nicht da ich selbstständig bin und nie in der GKV war.
Wechsel von PKV zu GKV - was tun?
Moderator: Czauderna
Re: Wechsel von PKV zu GKV - was tun?
Hallo,
beides ist möglich und richtig.
Man kann sich selbst eine Kasse aussuchen und dort die Mitgliedschaft beantragen, oder man teilt dem Arbeitgeber mit, bei welcher Kasse man versichert sein will, und der meldet dort an. Die gewählte Kasse wird im zweiten Fall sicher dann den Mitgliedsantrag noch anfordern, wegen der Angaben zu Person, Vorversicherungen usw.
Viele Grüße
beides ist möglich und richtig.
Man kann sich selbst eine Kasse aussuchen und dort die Mitgliedschaft beantragen, oder man teilt dem Arbeitgeber mit, bei welcher Kasse man versichert sein will, und der meldet dort an. Die gewählte Kasse wird im zweiten Fall sicher dann den Mitgliedsantrag noch anfordern, wegen der Angaben zu Person, Vorversicherungen usw.
Viele Grüße
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- Registriert: 18.02.2019, 15:34
Re: Wechsel von PKV zu GKV - was tun?
Vielen Dank für die Info!
Re: Wechsel von PKV zu GKV - was tun?
Hallo theobald19,
der Weg, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben funktioniert oft. Der Arbeitgeber macht aber die Anmeldung bei der Krankenkasse meist erst mit der ersten Gehaltsabrechnung in der zweiten Monatshälfte. Danach verschickt die Krankenkasse an den Arbeitnehmer einen Aufnahmeantrag. Wenn dieser ausgefüllt bei der Krankenkasse ankommt, schickt die Krankenkasse dem Mitglied eine Bestätigung. Bis die Versichertenkarte vorliegt, vergeht aber noch einige Zeit. Wenn in der Zeit, bevor die Mitgliedschaft im Krankenkassen-Computer erfasst ist, Arztbesuche notwendig sind, wird es schwieriger.
Im Übrigen kann der Arbeitgeber sich ganz formal auf § 175 SGB V berufen: Wenn ihm bis zum 15.3. keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt, kann der Arbeitgeber die Krankenkasse frei wählen. Häufig ist es dann eine sehr günstige Krankenkasse oder die Kasse, bei die (meisten) anderen Arbeitnehmer versichert sind.
Daher würde ich den Weg, sich als Arbeitnehmer direkt an die Krankenkasse zu wenden, immer bevorzugen. Manche Kassen sind auch am Wochenende telefonisch erreichbar.
Gruß
RHW
der Weg, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben funktioniert oft. Der Arbeitgeber macht aber die Anmeldung bei der Krankenkasse meist erst mit der ersten Gehaltsabrechnung in der zweiten Monatshälfte. Danach verschickt die Krankenkasse an den Arbeitnehmer einen Aufnahmeantrag. Wenn dieser ausgefüllt bei der Krankenkasse ankommt, schickt die Krankenkasse dem Mitglied eine Bestätigung. Bis die Versichertenkarte vorliegt, vergeht aber noch einige Zeit. Wenn in der Zeit, bevor die Mitgliedschaft im Krankenkassen-Computer erfasst ist, Arztbesuche notwendig sind, wird es schwieriger.
Im Übrigen kann der Arbeitgeber sich ganz formal auf § 175 SGB V berufen: Wenn ihm bis zum 15.3. keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt, kann der Arbeitgeber die Krankenkasse frei wählen. Häufig ist es dann eine sehr günstige Krankenkasse oder die Kasse, bei die (meisten) anderen Arbeitnehmer versichert sind.
Daher würde ich den Weg, sich als Arbeitnehmer direkt an die Krankenkasse zu wenden, immer bevorzugen. Manche Kassen sind auch am Wochenende telefonisch erreichbar.
Gruß
RHW