EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Miss-/Ver-Trauensverhältnis

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.01.2019, 15:29

Anton Butz hat geschrieben:
22.01.2019, 15:15
.
Heißt das jetzt, dass du deine Verallgemeinerung zurücknimmst?
Mit der Begutachtungsanleitung lässt sie sich jedenfalls nicht belegen,
ebenso wenig deine Unterscheidung von Haus- und Fachärzten.
.
Frag mal 100 Leute auf der Straße, ob der Hausarzt sie bei der letzten Krankschreibung danach gefragt hat, was sie arbeiten. Ich schätze, mindestens 90 beantworten die Frage mit nein.

Und manche Diagnosen sind einfach Fachärzten vorbehalten und haben ein anderes Gewicht als z. B. eine F99 oder F43.

Um wieder zum Fragesteller zurück zu kommen: Wenn eine fachärztliche Behandlung stattfindet, schadet man sich nur selbst, wenn man die nicht angibt.

Anton Butz
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Miss-/Ver-Trauensverhältnis

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 16:48

.
Du präzisierst dein Misstrauen gegenüber den Hausärzten
und lässt dich davon leiten, obwohl solches nicht Gegenstand
der Begutachtungsanleitung ist und Facharzttermine immer
noch zu lange auf sich warten lassen – alle Achtung!

GerneKrankenVersichert
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Erfahrung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.01.2019, 17:33

Anton Butz hat geschrieben:
22.01.2019, 16:48
.
Du präzisierst dein Misstrauen gegenüber den Hausärzten
und lässt dich davon leiten, obwohl solches nicht Gegenstand
der Begutachtungsanleitung ist und Facharzttermine immer
noch zu lange auf sich warten lassen – alle Achtung!
Was du Misstrauen nennst, nenne ich Erfahrung. Wenn der Hausarzt bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit alles Notwendige beachtet hat, ist doch alles gut.

AFT
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von AFT » 22.01.2019, 17:55

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
22.01.2019, 14:00
Anton Butz hat geschrieben:
22.01.2019, 12:23
.
Dreh- und Angelpunkt ist hier wohl die Tatsache, dass AFT bis
zum 31.12.2018 befristet beschäftigt, aber ab dem 03.12.2018
arbeitsunfähig ist.

Dies allein dürfte aber kein ausreichender Grund dafür sein, die
Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung des behandelnden Arztes vom KG-
FM anzuzweifeln, zumal gerade bei F-Diagnosen höchste Vor-
sicht geboten erscheint.
.
Ach Anton, bist du so naiv oder tust du nur so? Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass das Krankengeld höher ist als das Arbeitslosengeld. Deshalb ist eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Kündigung oder dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses immer kritisch zu hinterfragen (Seite 53 der Begutachtungsrichtlinie). Und eine F-Diagnose vom Hausarzt - ganz ehrlich, wenn ich dahin fahre, sage, es geht mir nicht so gut,weil.... und ich eine Auszeit brauche, dann steht die ganz schnell auf der AU-Bescheinigung. Die F-Diagnose eines Facharztes hat ein ganz anderes Gewicht, weshalb diese auch nicht kritisch hinterfragt werden.
Warum ist dann genau das hier der Fall?

Czauderna
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von Czauderna » 22.01.2019, 18:07

Hallo AFT,
so, wie geschildert ist genau das passiert in diesem Fall, was ich vermutet und GKV beschrieben habe.
Da ist ein Versicherter, dessen Arbeitsverhältnis am 31.12.2018 endete, egal ob jetzt durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder durch Vertragsende, am 03.12.2018 arbeitsunfähig geworden und die Kasse muss ab dem 01.01.2019 Krankengeld zahlen. Die Kasse hat nun entschieden diese Arbeitsunfähigkeit durch den MDK überprüfen zu lassen, das darf sie, kann sie und oftmals muss sie es sogar. Ob Aussenstehende, insbesondere der betroffene Versicherte das nachvollziehen können, wollen oder müssen, das spielt dabei keine Rolle. Die Kasse muss sich dafür nicht rechtfertigen und eine Schikane ist es schon gleich gar nicht. Nur nebenbei, wenn ein Arbeitgeber die AU seines Arbeitnehmers bezwiefelt genügt nur einen Satz an die Krankenkasse (ohne Begründung) und die Kasse muss tätig werden (Arzt und MDK einschalten).
Deine Frage nach dem warum in deinem Fall lässt sich, was diesen Teil angeht also entweder mit - bei solchen Fällen macht das die Kasse wahrscheinlich grundsaetzlich oder der genaue Grund kann nur die Kasse nennen - und beide Antworten sind Vermutungen, keine Tatsachen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 23:13

AFT hat geschrieben:
22.01.2019, 17:55
Warum ist dann genau das hier der Fall?
Hast du mal die Seiten 53 bis 55 der Begutachtungsanleitung gelesen?
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF
Die Krankenkasse muss dich wohl der dort beschriebenen Gruppe 2
zugeordnet haben.
.

billy
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von billy » 23.01.2019, 00:21

Nur mal am Rande:

Glaubt einer von euch/Ihnen, dass die den ganzen Tag andauernde Diskussion zwischen GKV und Herrn Butz dem Ratsuchenden in seiner Situation hilft?

Wieder ein Thread, der aus Ratlosigkeit gestartet wurde und von langjährigen Usern zur Grundsatzdebatte über ewig gleiche Themen umfunktioniert wird. Schade um das ehemals tolle Forum. Die Auflösung des Stammforums von Herrn Butz ist definitiv ein Jammer.

AFT, ich bin kein Krankenkassenmitarbeiter. Über interne Dienstanweisungen weiß ich nichts. Eines ist aber klar: die Krankenkasse ist verpflichtet, bei AU Krankengeld zu leisten. Sie ist aber auch verpflichtet, dies nur in begründeten Fällen zu tun und nicht länger wie notwendig. Um dies beurteilen zu können, braucht die Kasse eine Stellungnahme des MDK. Diese wird sie einholen. Die Masse der MDK-Gutachten geht zugunsten der Versicherten aus. Allerdings spielt hier auch die Informationslage des MDK eine große Rolle.

Idealerweise werden hierzu persönliche Begutachtungen durchgeführt. Dies ist aber in der Praxis nicht immer umsetzbar. Gutachten nach Aktenlage sind nicht verboten.....lediglich wenige Gerichte zweifeln die Rechtmäßigkeit an, wenn bei psychischen Erkrankungen nur nach Aktenlage auf Arbeitsfähigkeit entschieden wird (höchstrichterliche Rechtsprechnung steht dazu noch aus und aufgrund der wenigen Urteile kann man hierzu noch nicht von „gesicherter Rechtsprechung reden). Davon abgesehen befragt die Krankenkasse den MDK auch nach anderen Dingen.....z.B. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wie Rehabilitation oder das Vorliegen von Erwerbsminderung. Je nach Sachlage kann auch dies zu Problemen führen, wenn dem MDK nicht alle relevanten Angaben vorliegen, z.B. weil der Versicherte ohne Grund hinter jedem Busch einen Feind wittert.

Was ich in Ihrem Fall ausgesprochen positiv finde, ist die Tatsache, dass Ihre Kasse gar nicht erst versucht, an Unterlagen zu gelangen (was sie auch nicht darf), sondern eine direkte Übersendung durch Sie an den MDK einleitet. Das ist positiv ungewöhnlich. Der MDK behält diese Unterlagen. Ich kann Ihnen weder sagen, was genau die Kasse fragt noch, zu welchem Ergebnis die Prüfung durch den MDK führt. Aber nach den vielen Fällen, die ich kenne, geht Ihre Kasse einen rechtskonformen und guten Weg. Mehr kann ich Ihnen angesichts der Informationslage dazu nicht sagen.

Eine Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wird stattfinden, das sieht das Gesetz vor und der Bundesrechnungshof hat dies auch bereits mehrfach angemahnt. Aber je mehr Belege der MDK hat, desto fundierter kann sein Gutachten ausfallen. Und da Sie nichts zu verbergen haben, empfehle ich eine Zusammenarbeit mit dem MDK

Alles Gute
billy

PS: und nein, Herr Butz, ich diskutiere hier nicht mit Ihnen. Dies ist eine Rubrik für Hilfesuchende. Für Ihre -üblichen Verschwörungstheorien und Endlosschleifen- gibt es hier den unteren Teil des Forums, den man auch Blog nennen kann.

Czauderna
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von Czauderna » 23.01.2019, 00:33

Hallo Billy,
Keine Sorge, noch geht es direkt um die Frage und den Fragesteller selbst. wenn es zu einer Grundsatzdiskussion kommen sollte, mache ich den Thread zu.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Zweifel an der AU - MDK

Beitrag von Anton Butz » 23.01.2019, 00:44

.
Das hier war ein Meinungsbildungs-Prozess mit aus meiner Sicht folgendem Ergebnis:

Mit Blick auf den Krankengeld-Anspruch (oder ersatzweise Arbeitslosengeld-Anspruch)
ist AFT dringend zu empfehlen, sich dem Ansinnen seiner Krankenkasse zu beugen.
.

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 23.01.2019, 12:06

@ billy

Danke für deine Antwort. Hat mir sehr geholfen.

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 24.01.2019, 15:54

Hi,

nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschieden, diesen Fragebogen doch auszufüllen. Ich habe ihn bereits verschickt. Was mich in diesem Zusammenhang doch bedenklich finde, ist, dass es de facto einen Krankengeldanspruch vom 1.1.2019 - 15.1.2019 gibt. Die letzte AU ist der KK am 19.1.2019 zugegangen und trotzdem habe ich bis heute keine Leistungen erhalten.

Ist dieses Vorgehen noch normal? Ist es, trotz Vorhandsein aller Voraussetzungen so, dass die KK die Auszahlung mit dem Zugang dieses Fragebogens verknüpft und die Zahlung so lange zurück hält?

Czauderna
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von Czauderna » 24.01.2019, 16:07

Hallo,
es kommt darauf an ob und inwieweit die Kasse schon die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers erhalten hat um das Krankengeld berechnen zu können. Wann genau hat die Kasse erfahren das deine Beschaeftigung am 31.12. geendet hat und hat sie die Angaben vom Arbeitgeber erhalten, und wenn ja, wann war das - ohne diese Daten kann man, von hier aus sowieso , nichts sagen.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir in diesen Fällen den Arbeitgeber, nachdem wir die Abmeldung erhalten hatten und festgestellt haben, dass noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt, erst fernmündlich, ggf. aber auch schriftlich um die Übermittlung der Verdienstbescheinigung gebeten haben - das passiert allerdings meist auch nicht immer von ein oder zwei Tagen.
Gruss
Czauderna

billy
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von billy » 24.01.2019, 20:54

Hallo AFT,

erstens: die Frage der Mitwirkungspflichten in Bezug auf den Fragebogen ist strittig.... BfdI sieht es nicht so, es gibt aber durchaus gesetzliche Regelungen, die dem widersprechen. Da dies aber nicht abschließend geklärt ist, glaube ich nicht daran, dass dies der Grund ist.

Tatsächlich benötigt die Kasse von deinem ehemaligen Arbeitgeber detaillierte Infos über dein Gehalt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese zu übersenden. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, der mit fast 100%tiger Sicherheit an einem Datenaustauschprogramm teilnimmt. Dann ist er verpflichtet, die benötigten Daten 5 Tage vor Ablauf der Entgeltfortzahlung zu melden.

Große Frage: ist das passiert? Ich empfehle, dies bei der Kasse anzufragen. Daraus ergeben sich weitere Schritte. Falls diese Frage verneint wird, könnten die hier vertretenen Mitarbeiter von Krankenkassen vielleicht mitteilen, was in solchen Fällen gemacht wird. Darüber kann ich nichts sagen.

Alternativ kannst du deiner Kasse deine Gehaltsmitteilungen der letzten 12 Monate übermitteln. 12 Monate deshalb, weil daraus erkennbar ist, ob Einmalzahlungen regelmäßig geleistet wurden, die dann bei der KG-Berechnung zu berücksichtigen sind. Daraus kann zumindest ein angemessener Vorschuss berechnet werden, bis die Meldung des Arbeitgebers kommt.

Aber in erster Linie empfehle ich zur Sachaufklärung erstmal die Nachfrage bei der Kasse.

Gruß
billy

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 24.01.2019, 21:47

Czauderna hat geschrieben:
24.01.2019, 16:07
Hallo,
es kommt darauf an ob und inwieweit die Kasse schon die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers erhalten hat um das Krankengeld berechnen zu können. Wann genau hat die Kasse erfahren das deine Beschaeftigung am 31.12. geendet hat und hat sie die Angaben vom Arbeitgeber erhalten, und wenn ja, wann war das - ohne diese Daten kann man, von hier aus sowieso , nichts sagen.
Davon habe ich keine Kenntnis, wie die Kommunikation zwischen KK und AG läuft. Ich denke, der AG hat ganz normal zum 31.12.2019 abgemeldet. Vom Ende der Beschäftigung weiß die KK spätestens, nachsie mir den 1. Fragebogen zugeschickt hat, wo sie ja auch nach dem Arbeitsvertrag und evtl. Kündigungsschreiben gefragt hat. Um Verdienstbescheinigung hat sie nie gebeten.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass wir in diesen Fällen den Arbeitgeber, nachdem wir die Abmeldung erhalten hatten und festgestellt haben, dass noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt, erst fernmündlich, ggf. aber auch schriftlich um die Übermittlung der Verdienstbescheinigung gebeten haben - das passiert allerdings meist auch nicht immer von ein oder zwei Tagen.
Gruss
Czauderna
Ok, aber wie gesagt. Die ganze Sache läuft jetzt schon über 3 Wochen. Und wenn die KK selber in einem Schreiben davon redet, dass man den dem Grunde nach vorhandenen Anspruch auf Krankengeld bejaht, ja gewisse Kenntnisse und Nachweise vorliegen müssten.

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 24.01.2019, 21:54

billy hat geschrieben:
24.01.2019, 20:54
Hallo AFT,

Tatsächlich benötigt die Kasse von deinem ehemaligen Arbeitgeber detaillierte Infos über dein Gehalt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese zu übersenden. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, der mit fast 100%tiger Sicherheit an einem Datenaustauschprogramm teilnimmt. Dann ist er verpflichtet, die benötigten Daten 5 Tage vor Ablauf der Entgeltfortzahlung zu melden.
Das kann ich dir leider nicht beantworten. Es handelt sich um TV-L. Berechnungsstelle ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Ich denke schon, dass die Ihre Arbeit richtig gemacht haben.
Große Frage: ist das passiert? Ich empfehle, dies bei der Kasse anzufragen. Daraus ergeben sich weitere Schritte. Falls diese Frage verneint wird, könnten die hier vertretenen Mitarbeiter von Krankenkassen vielleicht mitteilen, was in solchen Fällen gemacht wird. Darüber kann ich nichts sagen.
Ich sehe es umgekehrt. Hätte die KK diese nicht erhalten, dann hätten sie doch spätestens im Rahmen ihrer Datenerhebung bei mir angefragt. So gehe ich davon aus, dass diese Daten vorliegen müssen.
Alternativ kannst du deiner Kasse deine Gehaltsmitteilungen der letzten 12 Monate übermitteln. 12 Monate deshalb, weil daraus erkennbar ist, ob Einmalzahlungen regelmäßig geleistet wurden, die dann bei der KG-Berechnung zu berücksichtigen sind. Daraus kann zumindest ein angemessener Vorschuss berechnet werden, bis die Meldung des Arbeitgebers kommt.

Aber in erster Linie empfehle ich zur Sachaufklärung erstmal die Nachfrage bei der Kasse.

Gruß
billy
Ich werde noch die kommende Woche abwarten und dann werde ich mir weitere Schritte überleben.

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