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von billy » 23.01.2019, 00:21
Nur mal am Rande:
Glaubt einer von euch/Ihnen, dass die den ganzen Tag andauernde Diskussion zwischen GKV und Herrn Butz dem Ratsuchenden in seiner Situation hilft?
Wieder ein Thread, der aus Ratlosigkeit gestartet wurde und von langjährigen Usern zur Grundsatzdebatte über ewig gleiche Themen umfunktioniert wird. Schade um das ehemals tolle Forum. Die Auflösung des Stammforums von Herrn Butz ist definitiv ein Jammer.
AFT, ich bin kein Krankenkassenmitarbeiter. Über interne Dienstanweisungen weiß ich nichts. Eines ist aber klar: die Krankenkasse ist verpflichtet, bei AU Krankengeld zu leisten. Sie ist aber auch verpflichtet, dies nur in begründeten Fällen zu tun und nicht länger wie notwendig. Um dies beurteilen zu können, braucht die Kasse eine Stellungnahme des MDK. Diese wird sie einholen. Die Masse der MDK-Gutachten geht zugunsten der Versicherten aus. Allerdings spielt hier auch die Informationslage des MDK eine große Rolle.
Idealerweise werden hierzu persönliche Begutachtungen durchgeführt. Dies ist aber in der Praxis nicht immer umsetzbar. Gutachten nach Aktenlage sind nicht verboten.....lediglich wenige Gerichte zweifeln die Rechtmäßigkeit an, wenn bei psychischen Erkrankungen nur nach Aktenlage auf Arbeitsfähigkeit entschieden wird (höchstrichterliche Rechtsprechnung steht dazu noch aus und aufgrund der wenigen Urteile kann man hierzu noch nicht von „gesicherter Rechtsprechung reden). Davon abgesehen befragt die Krankenkasse den MDK auch nach anderen Dingen.....z.B. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wie Rehabilitation oder das Vorliegen von Erwerbsminderung. Je nach Sachlage kann auch dies zu Problemen führen, wenn dem MDK nicht alle relevanten Angaben vorliegen, z.B. weil der Versicherte ohne Grund hinter jedem Busch einen Feind wittert.
Was ich in Ihrem Fall ausgesprochen positiv finde, ist die Tatsache, dass Ihre Kasse gar nicht erst versucht, an Unterlagen zu gelangen (was sie auch nicht darf), sondern eine direkte Übersendung durch Sie an den MDK einleitet. Das ist positiv ungewöhnlich. Der MDK behält diese Unterlagen. Ich kann Ihnen weder sagen, was genau die Kasse fragt noch, zu welchem Ergebnis die Prüfung durch den MDK führt. Aber nach den vielen Fällen, die ich kenne, geht Ihre Kasse einen rechtskonformen und guten Weg. Mehr kann ich Ihnen angesichts der Informationslage dazu nicht sagen.
Eine Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wird stattfinden, das sieht das Gesetz vor und der Bundesrechnungshof hat dies auch bereits mehrfach angemahnt. Aber je mehr Belege der MDK hat, desto fundierter kann sein Gutachten ausfallen. Und da Sie nichts zu verbergen haben, empfehle ich eine Zusammenarbeit mit dem MDK
Alles Gute
billy
PS: und nein, Herr Butz, ich diskutiere hier nicht mit Ihnen. Dies ist eine Rubrik für Hilfesuchende. Für Ihre -üblichen Verschwörungstheorien und Endlosschleifen- gibt es hier den unteren Teil des Forums, den man auch Blog nennen kann.