AFT hat geschrieben: ↑21.01.2019, 20:42
Es geht darum, dass vermute, dass die KK nur ein Ziel verfolgt, nämlich einen Leistungsanspruch mit Hilfe des MdK, der ja von der KK bezahlt wird, lediglich die medizinische Grundlage i.F.e. Gefälligkeitsgutachten liefern soll. Zudem habe ich gehört, dass eine Begutachtung nach Aktenlage immer nachteiliger ist, anstatt einer richtigen, persönlichen Begutachtung.
Okay, sind wir dann doch im Reich der Verschwörungstheorien angekommen. Da ist mit Fakten kein Blumentopf zu gewinnen. Eins ist allerdings Fakt: Die fehlende Mitwirkung wird wohl dazu führen, dass die Kasse das Krankengeld versagt. Wenn dir das lieber ist als eine Beurteilung deiner Arbeitsunfähigkeit aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten - deine Entscheidung.
AFT hat geschrieben: ↑21.01.2019, 20:42
Es sind Handlungsempfehlungen.
Richtlinien sind keine Empfehlung. Sondern eine Vorschrift. Keine Ahnung, wie du auf die Idee kommst.
AFT hat geschrieben: ↑21.01.2019, 20:42
Das SGB I gilt für alle Sozialgesetzbücher. Das SGB V ist aber das speziellere für KK.
Ja. Und?
AFT hat geschrieben: ↑21.01.2019, 20:42
Im übrigen bin ich der Meinung, dass alle leistungserheblichen Tatsachen, Nachweise und Beweisurkunden erbracht sind, ansonsten Würde die KK ja auch nicht den dem Grunde nach zustehenden Anspruch auch KK bejahen, oder?
Da muss ich dich leider enttäuschen. Krankengeld wird abschnittsweise bewilligt. Das heißt, die einmal getroffene Entscheidung kann revidiert werden. Wobei das bei dir ja unerheblich ist, da du anscheinend lieber das Versagen in Kauf nimmst.
Weißt du, am schlimmsten an der ganzen Geschichte finde ich, dass dein momentanes Vorgehen wahrscheinlich Teil des Krankheitsbildes ist. Da hilft kein Hinweis auf die Fakten. Und hinterher war es wieder die Krankenkasse schuld. Anhänger dieser Theorie gibt es im Netz zuhauf. Auch hier im Forum. Ich überlasse dann mal Anton das Feld. Ein Rat noch: Frag ihn mal nach seinen Erfolgen beim Kampf gegen die Kassen.