EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

AFT
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von AFT » 21.01.2019, 20:31

Anton Butz hat geschrieben:
21.01.2019, 19:54
.
Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, ob in den
gegenteiligen Äußerungen ein Rat zu sehen ist oder
die Antworten eher geraten sind und nehme mal an,
das dies AFT noch nicht entscheidend weiterhilft.
So ist es leider. GKV scheint das von einer anderen Warte zu sehen (PRO KK). Würde aber gerne noch andere Meinung lesen.
Aber hier gibt es ja noch einen Experten, der für
eine Mehrheit sorgen könnte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich dieser Experte noch rechtzeitig zu erkennen geben würde.
Klar - wer sich nicht beugt, muss mit der Versagung
des Krankengeldes rechnen - legal oder rechtswidrig.
.
Sicher, dass ist mir bewusst. Wenn ich eindeutig wüsste, dass das Vorgehen der KK korrekt ist oder nicht, dann wüsste ich ggf. was zu tun ist.

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 21.01.2019, 20:42

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ...
Worin besteht eigentlich dein Problem, dem MDK etwas mitzuteilen, das die Kasse eh schon weiß? Geht das um das berühmt-berüchtigte Prinzip? Dann lass es frei und schreibe hin "Angaben liegen der Kasse bereits vor".[/Qzuote]Es geht darum, dass vermute, dass die KK nur ein Ziel verfolgt, nämlich einen Leistungsanspruch mit Hilfe des MdK, der ja von der KK bezahlt wird, lediglich die medizinische Grundlage i.F.e. Gefälligkeitsgutachten liefern soll. Zudem habe ich gehört, dass eine Begutachtung nach Aktenlage immer nachteiliger ist, anstatt einer richtigen, persönlichen Begutachtung.
Klar gilt das SGB für die Krankenkassen. Was genau an dem Bogen ist den zweifelhaft, vor allen Dingen unter Berücksichtigung der Richtlinien?
Richtlinien sind keine Gesetzte. Es sind Handlungsempfehlungen. Das SGB I gilt für alle Sozialgesetzbücher. Das SGB V ist aber das speziellere für KK. Im übrigen bin ich der Meinung, dass alle leistungserheblichen Tatsachen, Nachweise und Beweisurkunden erbracht sind, ansonsten Würde die KK ja auch nicht den dem Grunde nach zustehenden Anspruch auch KK bejahen, oder?
Da steht, welche Fragen relevant sind. Die Mitwirkungspflichten sind im SGB geregelt.
Ja, und inwiefern sind diese Fragen relevant, die ja schon bekannt sind?

Czauderna
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von Czauderna » 21.01.2019, 22:11

Hallo,
es geht hier doch nicht um Mehrheitsentscheidungen - so, wie geschildert sehe ich, ebenso wie GKV, dass an dem Vorgehen der Kasse nichts auszusetzen ist. Tatsache bleibt trotzdem, dass ab dem 01.01.2019 Krankengeld zu zahlen wäre und es darüber noch keine Mitteilung gibt, geschweioge denn, dass Krankengeld zur Auszahlung kam. Das ist doch das eigentliche Problem an der Sache und nicht ob ein Fragebogen ausgefüllt werden muss oder nicht.
Aber AFT hat die Prioritäten offenbar anders gesetzt - also warten wir auf "den anderen Experten", der dann schreiben wird, dass alles was die Kasse gemacht hat illegal war und eben doch nur der Rechtsanwalt und der Bundesdatenschutzbeauftragte Klarheit bringen werden, leider aber nicht das Krankengeld. Eigentlich hatte ich vermutet, dass Anton dieser Experte ist - war wohl ein Irrtum.
Gruss
Czauderna

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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.01.2019, 22:18

AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 20:42
Es geht darum, dass vermute, dass die KK nur ein Ziel verfolgt, nämlich einen Leistungsanspruch mit Hilfe des MdK, der ja von der KK bezahlt wird, lediglich die medizinische Grundlage i.F.e. Gefälligkeitsgutachten liefern soll. Zudem habe ich gehört, dass eine Begutachtung nach Aktenlage immer nachteiliger ist, anstatt einer richtigen, persönlichen Begutachtung.
Okay, sind wir dann doch im Reich der Verschwörungstheorien angekommen. Da ist mit Fakten kein Blumentopf zu gewinnen. Eins ist allerdings Fakt: Die fehlende Mitwirkung wird wohl dazu führen, dass die Kasse das Krankengeld versagt. Wenn dir das lieber ist als eine Beurteilung deiner Arbeitsunfähigkeit aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten - deine Entscheidung.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 20:42
Es sind Handlungsempfehlungen.
Richtlinien sind keine Empfehlung. Sondern eine Vorschrift. Keine Ahnung, wie du auf die Idee kommst.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 20:42
Das SGB I gilt für alle Sozialgesetzbücher. Das SGB V ist aber das speziellere für KK.
Ja. Und?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 20:42
Im übrigen bin ich der Meinung, dass alle leistungserheblichen Tatsachen, Nachweise und Beweisurkunden erbracht sind, ansonsten Würde die KK ja auch nicht den dem Grunde nach zustehenden Anspruch auch KK bejahen, oder?
Da muss ich dich leider enttäuschen. Krankengeld wird abschnittsweise bewilligt. Das heißt, die einmal getroffene Entscheidung kann revidiert werden. Wobei das bei dir ja unerheblich ist, da du anscheinend lieber das Versagen in Kauf nimmst.

Weißt du, am schlimmsten an der ganzen Geschichte finde ich, dass dein momentanes Vorgehen wahrscheinlich Teil des Krankheitsbildes ist. Da hilft kein Hinweis auf die Fakten. Und hinterher war es wieder die Krankenkasse schuld. Anhänger dieser Theorie gibt es im Netz zuhauf. Auch hier im Forum. Ich überlasse dann mal Anton das Feld. Ein Rat noch: Frag ihn mal nach seinen Erfolgen beim Kampf gegen die Kassen.

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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.01.2019, 22:22

Czauderna hat geschrieben:
21.01.2019, 22:11
Tatsache bleibt trotzdem, dass ab dem 01.01.2019 Krankengeld zu zahlen wäre und es darüber noch keine Mitteilung gibt, geschweioge denn, dass Krankengeld zur Auszahlung kam. Das ist doch das eigentliche Problem an der Sache und nicht ob ein Fragebogen ausgefüllt werden muss oder nicht.
Naja, die entsprechende Meldung zur Auszahlung ist noch unterwegs und es ist unklar, ob der Arbeitgeber überhaupt weiß, dass er eine Entgeltmeldung abzugeben hat bzw. ob er sie abgegeben hat. Fragen danach wurden nicht beantwortet. Ich gehe davon aus, die Meldung liegt noch nicht vor und wird/wurde von der Kasse angefordert. Und wenn das außerhalb der automatisierten Verfahren läuft, dauert es. Und dann gibt es noch die Arbeitgeber, die sich für eine längere AU vor Vertragsablauf mit einer Verzögerung der Meldung "revanchieren".

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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 22.01.2019, 00:07

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ...
Weißt du, am schlimmsten an der ganzen Geschichte finde ich, dass dein momentanes Vorgehen wahrscheinlich Teil des Krankheitsbildes ist. Da hilft kein Hinweis auf die Fakten. Und hinterher war es wieder die Krankenkasse schuld. Anhänger dieser Theorie gibt es im Netz zuhauf. Auch hier im Forum. Ich überlasse dann mal Anton das Feld. Ein Rat noch: Frag ihn mal nach seinen Erfolgen beim Kampf gegen die Kassen.
Damit dürftest du richtig liegen. Umso überflüssiger finde ich das Vorgehen der KK.

AFT
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von AFT » 22.01.2019, 00:09

Czauderna hat geschrieben: Naja, die entsprechende Meldung zur Auszahlung ist noch unterwegs und es ist unklar, ob der Arbeitgeber überhaupt weiß, dass er eine Entgeltmeldung abzugeben hat bzw. ob er sie abgegeben hat. Fragen danach wurden nicht beantwortet. Ich gehe davon aus, die Meldung liegt noch nicht vor und wird/wurde von der Kasse angefordert. Und wenn das außerhalb der automatisierten Verfahren läuft, dauert es. Und dann gibt es noch die Arbeitgeber, die sich für eine längere AU vor Vertragsablauf mit einer Verzögerung der Meldung "revanchieren".
Ich denke, dass da alles seinen korrekten Gang gegangen ist. Es handelt sich um einen großen Arbeitgeber im öD. Die werden nicht noch rückständig sein.

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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von D-S-E » 22.01.2019, 08:21

Nur eine kleine Anmerkung: Du schriebst, dass die AU erst am 16. Januar ausgestellt wurde. Wenn dies die erste AU ist, deren Feststellungsdatum nach Ende der Entgeltfortzahlung liegt, wird natürlich auch daraufhin erst die erste Zahlung angewiesen (und dir ggf. auch erst dann der Krankengeldbescheid verschickt). Wenn du per Einschreiben mit der Kasse kommunizierst, liegt dem Sachbearbeiter die AU eventuell noch gar nicht vor oder gerade erst. AU's müssen auch erst mal irgendwo gescannt werden.

Anton Butz
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Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 09:10

.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
... dass dein momentanes Vorgehen wahrscheinlich Teil des Krankheitsbildes ist

AFT hat geschrieben:
22.01.2019, 00:07

Damit dürftest du richtig liegen. Umso überflüssiger finde ich das Vorgehen der KK

Ja Formular-haftes Vorgehen - sieht so aus, als würde sich wieder mal eine Krankenkasse
mit Wildwuchs des Krankengeld-Fallmanagements als Krank-mach-Kasse entpuppen,
ohne Gründe für ihre Zweifel an der AU zu haben oder diese zu benennen.
.

GerneKrankenVersichert
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Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.01.2019, 11:33

AFT hat geschrieben:
22.01.2019, 00:07
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ...
Weißt du, am schlimmsten an der ganzen Geschichte finde ich, dass dein momentanes Vorgehen wahrscheinlich Teil des Krankheitsbildes ist. Da hilft kein Hinweis auf die Fakten. Und hinterher war es wieder die Krankenkasse schuld. Anhänger dieser Theorie gibt es im Netz zuhauf. Auch hier im Forum. Ich überlasse dann mal Anton das Feld. Ein Rat noch: Frag ihn mal nach seinen Erfolgen beim Kampf gegen die Kassen.
Damit dürftest du richtig liegen. Umso überflüssiger finde ich das Vorgehen der KK.
Überflüssig wäre das Vorgehen, wenn die Kasse Hellseher beschäftigt hätte. Hat sie aber nicht. Deshalb ist sie auf deine Angaben angewiesen, damit der MDK die Arbeitsunfähigkeit korrekt beurteilen kann. Nehmen wir mal mein fiktives Beispiel - die Kasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes mit der Diagnose F43.2 vorliegen und erfährt von dir nichts über weitere Erkrankungen, Therapien und Belastungssituationen. Sie fragt beim Hausarzt nach, der davon evtl. ebenfalls nichts weiß oder es nicht angibt (aus Zeitgründen oder warum auch immer). Dann bezieht sich die Stellungsnahme des MDK auf die vorliegenden Unterlagen. Sind diese nicht vollständig und das Ergebis deshalb nicht korrekt, kommt es zum Widerspruch, der dauert und bei dem dann doch die bisher nicht gemachten Angaben gemacht werden müssen. Ohne Unterstützung des Hausarztes sieht es in dem Fall dann düster aus. Unnötiger Aufwand und Stress für alle Beteiligten ist die Folge. Wenn jetzt der Einwand kommt, dann soll er mich halt persönlich begutachten - worin besteht dann der Unterschied, ob du die Informationen schriftlich oder persönlich an den MDK weitergibst?

Anton Butz
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Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 12:23

.
Dreh- und Angelpunkt ist hier wohl die Tatsache, dass AFT bis
zum 31.12.2018 befristet beschäftigt, aber ab dem 03.12.2018
arbeitsunfähig ist.

Dies allein dürfte aber kein ausreichender Grund dafür sein, die
Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung des behandelnden Arztes vom KG-
FM anzuzweifeln, zumal gerade bei F-Diagnosen höchste Vor-
sicht geboten erscheint.
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.01.2019, 14:00

Anton Butz hat geschrieben:
22.01.2019, 12:23
.
Dreh- und Angelpunkt ist hier wohl die Tatsache, dass AFT bis
zum 31.12.2018 befristet beschäftigt, aber ab dem 03.12.2018
arbeitsunfähig ist.

Dies allein dürfte aber kein ausreichender Grund dafür sein, die
Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung des behandelnden Arztes vom KG-
FM anzuzweifeln, zumal gerade bei F-Diagnosen höchste Vor-
sicht geboten erscheint.
.
Ach Anton, bist du so naiv oder tust du nur so? Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass das Krankengeld höher ist als das Arbeitslosengeld. Deshalb ist eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Kündigung oder dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses immer kritisch zu hinterfragen (Seite 53 der Begutachtungsrichtlinie). Und eine F-Diagnose vom Hausarzt - ganz ehrlich, wenn ich dahin fahre, sage, es geht mir nicht so gut,weil.... und ich eine Auszeit brauche, dann steht die ganz schnell auf der AU-Bescheinigung. Die F-Diagnose eines Facharztes hat ein ganz anderes Gewicht, weshalb diese auch nicht kritisch hinterfragt werden.

Anton Butz
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 14:30

.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
22.01.2019, 14:00

... eine F-Diagnose vom Hausarzt - ganz ehrlich, wenn ich dahin fahre, sage, es
geht mir nicht so gut,weil.... und ich eine Auszeit brauche, dann steht die ganz
schnell auf der AU-Bescheinigung. ...

Ja, das Misstrauensverhältnis zwischen den Krankenkassen und ihren Vertragsärzten -
alles klar!
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeld-Papierkrieg

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.01.2019, 14:58

Anton Butz hat geschrieben:
22.01.2019, 14:30
.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
22.01.2019, 14:00

... eine F-Diagnose vom Hausarzt - ganz ehrlich, wenn ich dahin fahre, sage, es
geht mir nicht so gut,weil.... und ich eine Auszeit brauche, dann steht die ganz
schnell auf der AU-Bescheinigung. ...

Ja, das Misstrauensverhältnis zwischen den Krankenkassen und ihren Vertragsärzten -
alles klar!
.
Nee Anton, das beschreibt das Vertrauensverhältnis zwischen meinem Hausarzt und mir :P

Anton Butz
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Miss-/Ver-Trauensverhältnis

Beitrag von Anton Butz » 22.01.2019, 15:15

.
Heißt das jetzt, dass du deine Verallgemeinerung zurücknimmst?
Mit der Begutachtungsanleitung lässt sie sich jedenfalls nicht belegen,
ebenso wenig deine Unterscheidung von Haus- und Fachärzten.
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