Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Moderator: Czauderna
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Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Schönen guten Tag.
Erst mal vielen Dank an den Admin für die Freischaltung
Ich schreibe, obwohl es mir peinlich ist, einfach mal so wie es ist.
Ich habe durch verschiedene Berufliche und Private Ereignisse Angst vor Allem.
Ich bin seit Dezember 2017 krank geschrieben und habe auch eine 8 - Wöchige psychologische Reha hinter mir.
Ich versuche mit allen Mitteln wieder zurück in meinen alten Beruf (noch ungekündigt ü. 30 Jahre Betriebszugehörigkeit) zurück zu kommen, natürlich mit einigen zugesagten Veränderungen.
Ich habe telefonisch versucht, bei der Krankenkasse zu erfahren, wann GENAU ich ausgesteuert werde.
Die Antwort fiel in etwa so aus (Gedächtnisprotokoll):
Hier steht erst mal April, sie hatten ja eineige Tage, die zur akuten Krankheitsphase hinzugerechnet werden.
Das muß aber noch Alles genau überprüft und ausgerechnet werden.
Ich versuche mit Hilfe meiner Ärzte und Therapeuten so stabil zu werden, das ich es schaffe.
Aber meine Erkrankung ist ja kein Bruch, wo man ziemlich genau sagen kann, wann es Sinn macht, wieder einzusteigen.
Es müssen vorher auch noch Gespräche mit meinem Arbeitgeber geführt werden und Sowas muss man planen.
Falls das hier Alles etwas eigenartig klingt, ich habe wirklich IMMER Angst, etwas falsch zu machen.
Ich habe überlegt ob ich der Krankenkasse eine Mail schreibe, ob sie mir einen Brief (damit ich Papier in der Hand habe) schreiben kann, mit dem genauen Datum der Aussteuerung und welche vorherigen Krankheitszeiten zur aktuellen Krankheitsphase hinzugerechnet wurden.
Da ich aber schon in der Lohnfortzahlung mehrfach telefonisch und auch schriftlich von der Krankenkasse (auch während der Reha, was mich immer wieder zurückgeworfen hat) von der Krankenkasse ich sag mal " kontaktiert " wurde, habe ich Angst, ob man das missverstehen könnte.
Als ob ich die gesamten 78 ? Wochen nur " ausreizen " wollte.
Ich habe Angst und fühle mich immer noch schuldig, das ich so lange krank bin, obwohl ich seit ü. 30 Jahren arbeite.
Kann mir bitte Jemand einen Tipp geben, ob ich die Mail mit der Anfrage senden soll ?
Habe ich ein Anrecht darauf ?
Tut mir leid für das Gejammer, ich bedanke mich im Voraus.
Angstpatient.
Erst mal vielen Dank an den Admin für die Freischaltung
Ich schreibe, obwohl es mir peinlich ist, einfach mal so wie es ist.
Ich habe durch verschiedene Berufliche und Private Ereignisse Angst vor Allem.
Ich bin seit Dezember 2017 krank geschrieben und habe auch eine 8 - Wöchige psychologische Reha hinter mir.
Ich versuche mit allen Mitteln wieder zurück in meinen alten Beruf (noch ungekündigt ü. 30 Jahre Betriebszugehörigkeit) zurück zu kommen, natürlich mit einigen zugesagten Veränderungen.
Ich habe telefonisch versucht, bei der Krankenkasse zu erfahren, wann GENAU ich ausgesteuert werde.
Die Antwort fiel in etwa so aus (Gedächtnisprotokoll):
Hier steht erst mal April, sie hatten ja eineige Tage, die zur akuten Krankheitsphase hinzugerechnet werden.
Das muß aber noch Alles genau überprüft und ausgerechnet werden.
Ich versuche mit Hilfe meiner Ärzte und Therapeuten so stabil zu werden, das ich es schaffe.
Aber meine Erkrankung ist ja kein Bruch, wo man ziemlich genau sagen kann, wann es Sinn macht, wieder einzusteigen.
Es müssen vorher auch noch Gespräche mit meinem Arbeitgeber geführt werden und Sowas muss man planen.
Falls das hier Alles etwas eigenartig klingt, ich habe wirklich IMMER Angst, etwas falsch zu machen.
Ich habe überlegt ob ich der Krankenkasse eine Mail schreibe, ob sie mir einen Brief (damit ich Papier in der Hand habe) schreiben kann, mit dem genauen Datum der Aussteuerung und welche vorherigen Krankheitszeiten zur aktuellen Krankheitsphase hinzugerechnet wurden.
Da ich aber schon in der Lohnfortzahlung mehrfach telefonisch und auch schriftlich von der Krankenkasse (auch während der Reha, was mich immer wieder zurückgeworfen hat) von der Krankenkasse ich sag mal " kontaktiert " wurde, habe ich Angst, ob man das missverstehen könnte.
Als ob ich die gesamten 78 ? Wochen nur " ausreizen " wollte.
Ich habe Angst und fühle mich immer noch schuldig, das ich so lange krank bin, obwohl ich seit ü. 30 Jahren arbeite.
Kann mir bitte Jemand einen Tipp geben, ob ich die Mail mit der Anfrage senden soll ?
Habe ich ein Anrecht darauf ?
Tut mir leid für das Gejammer, ich bedanke mich im Voraus.
Angstpatient.
Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Hallo, und willkommen im Forum
da muessten wir schon etwas konkretere Daten haben. Ab wann bist du genau Arbeitsunfähig und warst du vor Beginn dieser aktuellen Arbeitsunfähigkeit schon einmal wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig und wenn ja von wann bis wann (bitte alle Zeiten mitteilen).
Anhand dieser Daten können wir von hier aus abschätzen wann mit dem Leistungsende zu rechnen ist, natürlich unverbindlich, aber vielleicht kannst du dir dadurch deine Anfrage an die Kasse erst mal ersparen.
Gruss
Czauderna
da muessten wir schon etwas konkretere Daten haben. Ab wann bist du genau Arbeitsunfähig und warst du vor Beginn dieser aktuellen Arbeitsunfähigkeit schon einmal wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig und wenn ja von wann bis wann (bitte alle Zeiten mitteilen).
Anhand dieser Daten können wir von hier aus abschätzen wann mit dem Leistungsende zu rechnen ist, natürlich unverbindlich, aber vielleicht kannst du dir dadurch deine Anfrage an die Kasse erst mal ersparen.
Gruss
Czauderna
Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
@Czauderna
du bist doch jemand von einer Krankenkasse... mal eine vielleicht doofe Frage eines Laien. müsste sowas in der heutigen digitalen edv-unterstützten Zeit nicht automatisch schon im Kassensystem drinstehen? wird das wirklich noch "handmännisch" ausgerechnet?
du bist doch jemand von einer Krankenkasse... mal eine vielleicht doofe Frage eines Laien. müsste sowas in der heutigen digitalen edv-unterstützten Zeit nicht automatisch schon im Kassensystem drinstehen? wird das wirklich noch "handmännisch" ausgerechnet?
Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Hallo,ichselbst hat geschrieben: ↑11.01.2019, 17:41@Czauderna
du bist doch jemand von einer Krankenkasse... mal eine vielleicht doofe Frage eines Laien. müsste sowas in der heutigen digitalen edv-unterstützten Zeit nicht automatisch schon im Kassensystem drinstehen? wird das wirklich noch "handmännisch" ausgerechnet?
ja sicher, der sog. Leistungsablauf" wird in der Regel vom Kollegen Computer errechnet anhand der gespeicherten Daten und Diagnosen. In der Regel läuft das auch immer ohne Probleme. Der Computer (jedenfalls war das bei uns so) hat sogar erkannt, wenn in einer laufenden Blockfrist, unter Anrechnung der bekannten Vorerkrankungen, das Leistungsende (78 Wochen Krankengeldanspruch) nicht erreicht werden konnte, dass sich dann eine neu Blockfrist anschliessen musste. Aber nicht immer war und ist die Sachlage so eindeutig, z.B. wenn eben die Zusammenhänge von Erkrankungen strittig sind oder zwischenzeitliche Kassenwechsel erfolgten, da ist auch der Computer überfordert und der Mensch muss wieder ran.
Sicher könnte man auch als Laie in etwa die 78 Wochen ausrechnen, aber dafür gibt es ja die Experten bei den Kassen oder anderswo, z.B. hier.
Gruss
Czauderna
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Hallo
Zuerst möchte ich mich für Eure Antworten und das Investieren Eurer Zeit danken !
Ich bin seit 07.12.2017 krank.
Das Problem ist, ich habe nicht mehr Alle Durchschläge der " Älteren " Krankmeldungen (brauch ich da 3 Jahre ?).
Ich kenne also die genauen Diagnosen nicht mehr.
Ich weiß auch nicht, ob eine Krankheit mit " F " zwangsläufig zu Allen anderen " F " hinzugerechnet wird.
Jedenfalls sind die 6 Wochen, wo ich die Aussteuerungsbenachrichtigung (laut KK) bekomme, zu knapp um die ganzen Institutionen in und Außerhalb der Firma zu terminieren, da ja nicht Jeder immer Zeit hat.
Die Zeit eines " Hamburger Modells " muss ich doch auch noch zur Krankheit hinzurechnen (4 Wochen ?), oder ?
Weiss auch nicht, wenn das Ende des " Hamburger Modells " so spät fällt, das die Aussteuerung erreicht wird,während des " Hamburger Modells " ?
Ich weiß auch noch überhaupt nicht, wie sich die Fa. positioniert, obwohl mir zugesagt wurde, das Alles Besser wird.
Da war aber z.B. die Personalabteilung noch nicht dabei.
Ich hatte nicht damit gerechnet, in diese Situation zu kommen.
Ich bin ziemlich verzweifelt und Nervlich mehr als wackelig aufgestellt.
Zuerst möchte ich mich für Eure Antworten und das Investieren Eurer Zeit danken !
Ich bin seit 07.12.2017 krank.
Das Problem ist, ich habe nicht mehr Alle Durchschläge der " Älteren " Krankmeldungen (brauch ich da 3 Jahre ?).
Ich kenne also die genauen Diagnosen nicht mehr.
Ich weiß auch nicht, ob eine Krankheit mit " F " zwangsläufig zu Allen anderen " F " hinzugerechnet wird.
Jedenfalls sind die 6 Wochen, wo ich die Aussteuerungsbenachrichtigung (laut KK) bekomme, zu knapp um die ganzen Institutionen in und Außerhalb der Firma zu terminieren, da ja nicht Jeder immer Zeit hat.
Die Zeit eines " Hamburger Modells " muss ich doch auch noch zur Krankheit hinzurechnen (4 Wochen ?), oder ?
Weiss auch nicht, wenn das Ende des " Hamburger Modells " so spät fällt, das die Aussteuerung erreicht wird,während des " Hamburger Modells " ?
Ich weiß auch noch überhaupt nicht, wie sich die Fa. positioniert, obwohl mir zugesagt wurde, das Alles Besser wird.
Da war aber z.B. die Personalabteilung noch nicht dabei.
Ich hatte nicht damit gerechnet, in diese Situation zu kommen.
Ich bin ziemlich verzweifelt und Nervlich mehr als wackelig aufgestellt.
Zuletzt geändert von Angstpatient am 12.01.2019, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Aussteuerung - das schwierige Thema
Telefonisch nützt nichts - dass wissen die Krankenkassen auch in schriftlichen Mitteilungen oft nicht richtig.Angstpatient hat geschrieben: ↑11.01.2019, 15:14Ich habe telefonisch versucht, bei der Krankenkasse zu erfahren, wann GENAU ich ausgesteuert werde.
Hier gibt es in einem ganz aktuellen Fall die 3. schriftliche Variante:
https://www.elo-forum.org/threads/krank ... st-2355345
78 Wochen beziehen sich auf die starre Blockfrist. Je nachdem wie die Fristen laufen, können bis zu fast 156 Wochen ununterbrochenen Krankengeld-Bezugs drin sein.Angstpatient hat geschrieben: ↑11.01.2019, 15:14Als ob ich die gesamten 78 ? Wochen nur " ausreizen " wollte.
Deswegen ist es prima, sich darum zu kümmern. Aber Vorsicht, keine schlafenden Hunde wecken. Hier ist ein Fall, in dem die KK nachträglich tatsächlich meinte, die Versicherte hätte zu lange Krankengeld bekommen
https://www.elo-forum.org/threads/ausst ... st-2293480
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Re: Aussteuerung - das schwierige Thema
Sorry, ich sags so, wie ich fühle:Angstpatient hat geschrieben: ↑11.01.2019, 15:14
Deswegen ist es prima, sich darum zu kümmern. Aber Vorsicht, keine schlafenden Hunde wecken. Hier ist ein Fall, in dem die KK nachträglich tatsächlich meinte, die Versicherte hätte zu lange Krankengeld bekommen
https://www.elo-forum.org/threads/ausst ... st-2293480
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Jetzt hab ich noch mehr Angst
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Angst vor der Krank-mach-Kasse
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Immerhin hast du keine Angst, hier zu schreiben.
Ich persönlich kenne keinen Bereich, in dem Ängste
berechtigter sind als unter Krankengeld-Beziehern. Am
schlimmsten sind seit 13 Jahren Personen betroffen, die
während der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos oder während der
Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden. Insoweit hast du Glück!
Aber im verlinkten Fall Manfred_M hat die Krankenkasse auf
die Auseinandersetzung um das Aussteuerungsdatum mit
der vollständigen Krankengeld-Einstellung reagiert
https://www.elo-forum.org/threads/krank ... st-2345739
Inzwischen eignet sich der Thread vielleicht,
Ängste zu relativieren oder als Beispiel
dafür, ihre Überwindung zu trainieren
https://www.elo-forum.org/threads/krank ... st-2354132
.
Immerhin hast du keine Angst, hier zu schreiben.
Ich persönlich kenne keinen Bereich, in dem Ängste
berechtigter sind als unter Krankengeld-Beziehern. Am
schlimmsten sind seit 13 Jahren Personen betroffen, die
während der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos oder während der
Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden. Insoweit hast du Glück!
Aber im verlinkten Fall Manfred_M hat die Krankenkasse auf
die Auseinandersetzung um das Aussteuerungsdatum mit
der vollständigen Krankengeld-Einstellung reagiert
https://www.elo-forum.org/threads/krank ... st-2345739
Inzwischen eignet sich der Thread vielleicht,
Ängste zu relativieren oder als Beispiel
dafür, ihre Überwindung zu trainieren
https://www.elo-forum.org/threads/krank ... st-2354132
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Hallo,
es geht konkret um deinen Fall - Vergleiche mit anderen Fällen sind da immer kritisch zu sehen und oftmals auch nicht zutreffend oder zielführend.
Wie ich weiter oben schon schrieb - es kommt auf die Vorerkrankungen an und die Zusammenhänge.
Wenn wir zuerst mal davon ausgehen, dass es vor dem 17.12.2017 keine anrechenbare Vorerkrankung gibt, also Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit gleichzeitigem Krankengeldanspruch wegen der gleichen Erkrankung, dann wären am 15.06.2019 die 546 Tage, sprich 78 Wochen um und das Leistungsende würde mit diesem tag eintreten (ohne Gewähr und unverbindlich).
Was wir nun in deinem Fall nicht wissen, gab es schon anrechenbare Erkrankungen (siehe oben) vor dem 17.12.2017. Du hast recht wenn du schreibst, dass es fraglich ist ob Erkrankungen, nur weil deren Diagnose mit einem "F" beginnen auch tatsaechlich in ursächlichem Zusammenhang stehen. Meiner Erfahrung nach ist diese Frage mit "ja" zu beantworten, entscheiden kann das aber nur eine Arzt bzw. der MDK - die Kasse kann das nicht.
Also, für dich gibt es jetzt zwie Varianten - die erste, du akzeptierst den 17.12.2017 als Beginn der massgebenden Blockfrist (Ende der Blockfrist wäre dann der 16.12.2020 und das Leistungsende der 15.06.2019. Die Kasse wird die wahrscheinlich 4-6 Wochen vorher den entsprechenden Bescheid zusenden und dann kansst du mit Arbeitgeber und Arbeitsamt Kontakt aufnehmen wegen der Zeit ab 16.06.2019.
Die zweite Möglichkeit - du weisst, dass du vor dem 17.12.2017 schon mal arbeitsunfähig warst und willst die Blockfristen überprüfen bzw. überprüfen lassen. Hier empfiehlt es sich, zunächst bei der Kasse eine Aufstellung der dort gespeicherten Daten zu besorgen. Sollte die Kasse dann vom 17.12.2017 als Beginn der massgebenden Blockfrist ausgehen, kannst du, nach Klärung ob es tatsechlich anrechenbare Vorekrankungen gibt einen entsprechenden Widerspruch an die Kasse richten.
Das wäre mein Rat an dich.
Gruss
Czauderna
es geht konkret um deinen Fall - Vergleiche mit anderen Fällen sind da immer kritisch zu sehen und oftmals auch nicht zutreffend oder zielführend.
Wie ich weiter oben schon schrieb - es kommt auf die Vorerkrankungen an und die Zusammenhänge.
Wenn wir zuerst mal davon ausgehen, dass es vor dem 17.12.2017 keine anrechenbare Vorerkrankung gibt, also Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit gleichzeitigem Krankengeldanspruch wegen der gleichen Erkrankung, dann wären am 15.06.2019 die 546 Tage, sprich 78 Wochen um und das Leistungsende würde mit diesem tag eintreten (ohne Gewähr und unverbindlich).
Was wir nun in deinem Fall nicht wissen, gab es schon anrechenbare Erkrankungen (siehe oben) vor dem 17.12.2017. Du hast recht wenn du schreibst, dass es fraglich ist ob Erkrankungen, nur weil deren Diagnose mit einem "F" beginnen auch tatsaechlich in ursächlichem Zusammenhang stehen. Meiner Erfahrung nach ist diese Frage mit "ja" zu beantworten, entscheiden kann das aber nur eine Arzt bzw. der MDK - die Kasse kann das nicht.
Also, für dich gibt es jetzt zwie Varianten - die erste, du akzeptierst den 17.12.2017 als Beginn der massgebenden Blockfrist (Ende der Blockfrist wäre dann der 16.12.2020 und das Leistungsende der 15.06.2019. Die Kasse wird die wahrscheinlich 4-6 Wochen vorher den entsprechenden Bescheid zusenden und dann kansst du mit Arbeitgeber und Arbeitsamt Kontakt aufnehmen wegen der Zeit ab 16.06.2019.
Die zweite Möglichkeit - du weisst, dass du vor dem 17.12.2017 schon mal arbeitsunfähig warst und willst die Blockfristen überprüfen bzw. überprüfen lassen. Hier empfiehlt es sich, zunächst bei der Kasse eine Aufstellung der dort gespeicherten Daten zu besorgen. Sollte die Kasse dann vom 17.12.2017 als Beginn der massgebenden Blockfrist ausgehen, kannst du, nach Klärung ob es tatsechlich anrechenbare Vorekrankungen gibt einen entsprechenden Widerspruch an die Kasse richten.
Das wäre mein Rat an dich.
Gruss
Czauderna
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AU-Zeiten, Diagnosen
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Mein Vorschlag wäre, zunächst - ohne weitere Kommentare dazu -
bei der KK die Aufstellung über die AU-Zeiten/Diagnosen anzufordern.
Die gibt es wohl nur für begrenzte Zeit (10 Jahre), weshalb sich deren
Anforderung allgemein alle 5 bis 10 Jahre empfehlen dürfte.
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Mein Vorschlag wäre, zunächst - ohne weitere Kommentare dazu -
bei der KK die Aufstellung über die AU-Zeiten/Diagnosen anzufordern.
Die gibt es wohl nur für begrenzte Zeit (10 Jahre), weshalb sich deren
Anforderung allgemein alle 5 bis 10 Jahre empfehlen dürfte.
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Vielen lieben Dank,
wenn man Angstpatient ist, hat man eine unglaubliches und dauerhaftes Bedürfnis nach: Sicherheit.
Das Gefühl, evtl. etwas falsch zu machen (Und die evtl. Konsequenzen) ist ständig da, wenn man aufwacht, bis das man schläft (wenn man denn schlafen kann).
Deshalb ist es toll, wenn man Ansprechpartner hat, die sich a: auskennen und b: Einem NIchts " Böses " wollen.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe:
Ich schreibe meiner Krankenkasse und bitte um eine Aufstellung meiner Krankheitszeiten.
Wenn es nicht nervt, hierzu noch einige (Sicherheits) Fragen.
Einschreiben o. Email ?
Welchen Zeitraum, oder Alles ?
Reicht es wenn ich in Etwa schreibe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erbitte eine Aufstellung meiner Krankheitstage (seit/oder ganz) mit den dazugehörigen Diagnosen per Post ?
Soll ich das genau Datum der Aussteuerung auch erfragen ?
Sonst weiß ich ja nicht, ob Die richtig rechnen, bevor es " zu Spät " ist ?
Nochmal tausend Dank, das Interesse und die Hilfe tun wirklich gut !!!
Schönen Sonntag Euch Allen
wenn man Angstpatient ist, hat man eine unglaubliches und dauerhaftes Bedürfnis nach: Sicherheit.
Das Gefühl, evtl. etwas falsch zu machen (Und die evtl. Konsequenzen) ist ständig da, wenn man aufwacht, bis das man schläft (wenn man denn schlafen kann).
Deshalb ist es toll, wenn man Ansprechpartner hat, die sich a: auskennen und b: Einem NIchts " Böses " wollen.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe:
Ich schreibe meiner Krankenkasse und bitte um eine Aufstellung meiner Krankheitszeiten.
Wenn es nicht nervt, hierzu noch einige (Sicherheits) Fragen.
Einschreiben o. Email ?
Welchen Zeitraum, oder Alles ?
Reicht es wenn ich in Etwa schreibe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erbitte eine Aufstellung meiner Krankheitstage (seit/oder ganz) mit den dazugehörigen Diagnosen per Post ?
Soll ich das genau Datum der Aussteuerung auch erfragen ?
Sonst weiß ich ja nicht, ob Die richtig rechnen, bevor es " zu Spät " ist ?
Nochmal tausend Dank, das Interesse und die Hilfe tun wirklich gut !!!
Schönen Sonntag Euch Allen
Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Hallo,
"Bitte übersenden Sie mir eine Aufstellung aller archivierten Arbeitsunfähigkeitszeiten ab Beginn meiner Mitgliedschaft unter Angabe der jeweiligen Diagnosen bzw. Diagnosenschlüssel (ICD)" - so, oder so ähnlich würde ich den Satz formulieren - ob du das per Brief machst oder per E-Mail, das ist eigentlich egal, bei einer E-Mail kannst du eine "Lesebestätigung" gleich vermerken, dann hast du auch eine Eingangsbestätigung.
Das deine Anfrage etwas mit dem Leistungsende zu tun hat, das erkennt die Kasse schon, musst du also nicht extra thematisieren, jedenfalls jetzt noch nicht, es sind ja auch noch einige Monate Zeit.
Gruss
Czauderna
"Bitte übersenden Sie mir eine Aufstellung aller archivierten Arbeitsunfähigkeitszeiten ab Beginn meiner Mitgliedschaft unter Angabe der jeweiligen Diagnosen bzw. Diagnosenschlüssel (ICD)" - so, oder so ähnlich würde ich den Satz formulieren - ob du das per Brief machst oder per E-Mail, das ist eigentlich egal, bei einer E-Mail kannst du eine "Lesebestätigung" gleich vermerken, dann hast du auch eine Eingangsbestätigung.
Das deine Anfrage etwas mit dem Leistungsende zu tun hat, das erkennt die Kasse schon, musst du also nicht extra thematisieren, jedenfalls jetzt noch nicht, es sind ja auch noch einige Monate Zeit.
Gruss
Czauderna
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Tausend, tausend Dank
Ich werde heute Abend noch eine Email mit Lesebestätigung schreiben.
Dann melde ich mich hier nochmal.
Supi !
Ich werde heute Abend noch eine Email mit Lesebestätigung schreiben.
Dann melde ich mich hier nochmal.
Supi !
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
Huhu
Wollte nur mal kurz ein Update schreiben:
Habe am 13.01.19 eine Email mit Lesebestätigung an die KK gesendet.
Bis Jetzt habe ich keine Lesebestätigung erhalten (kann man aber glaub ich, auch wegklicken ?).
In der Post war auch noch Nix.
Liebe Grüße
Angstpatient
Wollte nur mal kurz ein Update schreiben:
Habe am 13.01.19 eine Email mit Lesebestätigung an die KK gesendet.
Bis Jetzt habe ich keine Lesebestätigung erhalten (kann man aber glaub ich, auch wegklicken ?).
In der Post war auch noch Nix.
Liebe Grüße
Angstpatient
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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat
- Huhu
So, ich habe die Liste der KK endlich:
Aufstellung seit 2014 (reicht das ?)
Ist das ok, wenn ich das hier so poste ?
28.04.2014 30.04.2014 ( 3) M54.10 Radikulopathie
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18.08.2014 24.08.2014 (7) R53 Unwohlsein u. Ermüdung
F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet
05.11.2014 16.11.2014 (12) R11 Übelkeit u. Erbrechen
06.02.2015 08.02.2015 (3) A09.0 Sonstige und nicht näher bezeichnete
Gastroenteritis und Kolitis infektösen Ursprungs
23.03.2015 06.04.2015 (15) R42 Schwindel u. Taumel
20.07.2015 26.07.2015 (7) B99 Sonstige, nicht näher bezeichnete Infektionkrankheiten
R11 Übelkeit u. Erbrechen
22.10.2015 30.10.2015 (9) R30.0 Dysurie
01.02.2016 07.02.2016 (7) R30.0 Dysurie
R51 Kopfschmerz
29.04.2016 01.05.2016 (3) J06.9 Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht
näher bezeichnet
04.07.2016 17.08.2016 (45) (Hier stehen mehrere einzeltage pro Diagnose, siehe Unten)
04.07.2016 22.07.2016 (19) F42.- Zwangsstörung
21.07.2016 17.08.2016 (28) F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet
21.07.2016 17.08.2016 (28) R45.1 Ruhelossigkeit u. Erregung.
(Keine Ahnung, warum die 3 Einzelpositionen keine 45 ergeben ?)
05.12.2016 11.12.2016 ( 7) R11 Übelkeit u. Erbrechen
13.02.2017 19.02.2017 (7) R51 Kopfschmerz
24.04.2017 30.04.2017 ( 7) R51 Kopfschmerz
27.07.2017 29.07.2017 (3) R42 Schwindel u. Taumel
03.08.2017 06.08.2017 (4) K08.9 Krankheit der Zähne und des Zahnapparates, nicht
näher bezeichnet
24.11.2017 27.11.2017 (4) R10.4 Sonstige und nicht näher bez. Bauchschmerzen
07.12.2017 bis Heute (Hier Drunter das gehört Alles zusammen)
07.12.2017 18.01.2018 (43) F43.0 Akute Belastungsreaktion
07.12.2017 18.01.2018 (43) R55 Synkope und Kollaps
19.01.2018 28.02.2018 (41) F43.0 Akute Belastungsreaktion
19.01.2018 28.02.2018 (41) R55 Synkope und Kollaps
16.02.2018 08.10.2018 (235) F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale)
27.02.2018 28.02.2018 (2) F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale)
08.10.2018 02.12.2018 (56) F42.1 stat.Reha über DRV, au ohne SWE entlassen
08.10.2018 02.12.2018 (56) F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale)
03.12.2018 31.01.2019 (60) F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale)
02.01.2019 31.01.2019 (30) F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale)
07.12.2017 31.01.2019 (421)
Die Aufstellung geht nur bis 31.01.2019
Laut Krankenkasse zählen folgende Vorerkrankungen zu den 78 Wochen hinzu:
04.07.2016 bis 17.08.2016 45 Tage
27.07.2017 bis 29.07.2017 3 Tage
Ich bin am 07.12.2017 krank geworden, habe aber erst am 18.01.2018 Krankengeld bekommen.
Wenn die Rechnung der KK stimmt, warum habe ich denn erst wieder Lohnfortzahlung erhalten, hätte ich dann nicht gleich Krankengeld bekommen müssen ?
Laut KK endet die Krankengelzahlung spätestens am 18.04.2019
Ich blicke da echt nicht durch
Ich hoffe, das ist so ok.
Wenn nicht, einfach bescheid sagen
Ich habe noch nie so viel getippt ^^
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Angstpatient