Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Moderator: Czauderna
Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo zusammen,
Ich muss mich ab April Freiwillig Krankenvers. dann läuft mein ALG 1 (Nahtlossigkeit)aus.Mir sagte jemand von einer Krankenkasse/SB wenn ich eigene Einnahmen z.b. Mieteinnahmen habe,dann würden die Mieteinnahme/Rente von meinem Mann (der ist ja Privat versichert)nicht dazu gerechnet.
Aber ich meine das die Mieteinnahmen/Rente von meinem Mann auf jedem Fall zur hälfte dazu gerechnet wird.Ich selber habe eine Mieteinnahme von 265 € und davon müssen ja auch noch Steuern bezahlt werden. Mein Mann hat Mieteinnahmen und eine kl. Rente.
Wenn wir unter den Mindestbeitrag zusammen kommen, muss ich ja auch nur den niedrigen Krankenkassen Beitrag zahlen.
Dann habe ich gleich noch eine Frage.
Ich bekomme meine Lebensversicherung ausbezahlt dieses Jahr, (ist noch ein alter Vertrag Steuerfrei),wird das Geld auch dazu genommen für die berechnet der Krankenkassenbeiträge ?
Liebe Grüße Rosel63
Ich muss mich ab April Freiwillig Krankenvers. dann läuft mein ALG 1 (Nahtlossigkeit)aus.Mir sagte jemand von einer Krankenkasse/SB wenn ich eigene Einnahmen z.b. Mieteinnahmen habe,dann würden die Mieteinnahme/Rente von meinem Mann (der ist ja Privat versichert)nicht dazu gerechnet.
Aber ich meine das die Mieteinnahmen/Rente von meinem Mann auf jedem Fall zur hälfte dazu gerechnet wird.Ich selber habe eine Mieteinnahme von 265 € und davon müssen ja auch noch Steuern bezahlt werden. Mein Mann hat Mieteinnahmen und eine kl. Rente.
Wenn wir unter den Mindestbeitrag zusammen kommen, muss ich ja auch nur den niedrigen Krankenkassen Beitrag zahlen.
Dann habe ich gleich noch eine Frage.
Ich bekomme meine Lebensversicherung ausbezahlt dieses Jahr, (ist noch ein alter Vertrag Steuerfrei),wird das Geld auch dazu genommen für die berechnet der Krankenkassenbeiträge ?
Liebe Grüße Rosel63
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo,
beim Einkommen für dich zählen 50% deines Einkommens und 50% des Einkommens deines Ehegatten - wenn Ihr damit unter der Mindestbemessungsgrenze (2019: 1038,33 €) bleibt, dann zahlst du den niedrigsten Beitrag.
Was die erwartete Auszahlung betrifft - wenn sich tatsaechlich um keinen Versorgungsbezug handelt, also eine Aufteilung auf 120 Kalendermonate nicht erfolgt, dann ist diese Einmalzahlung beitragsfrei - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna
beim Einkommen für dich zählen 50% deines Einkommens und 50% des Einkommens deines Ehegatten - wenn Ihr damit unter der Mindestbemessungsgrenze (2019: 1038,33 €) bleibt, dann zahlst du den niedrigsten Beitrag.
Was die erwartete Auszahlung betrifft - wenn sich tatsaechlich um keinen Versorgungsbezug handelt, also eine Aufteilung auf 120 Kalendermonate nicht erfolgt, dann ist diese Einmalzahlung beitragsfrei - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo Rosel63.
zum Thema Familienversicherung und Lebensversicherung sind hier unter den Begriffen "Rente" und "Kapitalleistung" einige mögliche Konstellationen beschrieben:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
Gruß
RHW
zum Thema Familienversicherung und Lebensversicherung sind hier unter den Begriffen "Rente" und "Kapitalleistung" einige mögliche Konstellationen beschrieben:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 12.01.2019, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo Czauderna, Hallo RHW
Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
LG von Rosel63
Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Bei mir zählen auch nur 50 % von der Mieteinnahme nicht 100% ? anderes Einkommen habe ich nicht.Und von meinem Mann zählt von allen die hälfte,ok dann weiß ich ja jetzt bescheid.
Versorgungsbezug ? Ich bekomme meine Lebensversicherung ausbezahlt in einem Betrag nicht aufgeteilt,also ist die Auszahlung beitragsfrei,ok das wollte ich wissen.
Danke schön für den Link, ich habe zwar noch nicht alles verstanden aber ich werde mich da mal durch wurschtel.RHW hat geschrieben: ↑08.01.2019, 22:01zum Thema Familienversicherung sind hier unter den Begridffn "Rente und "Kapitalleistung einige mögliche Konstellationen beschrieben:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
LG von Rosel63
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo rosel63,
wenn die Lebensversicherung als Einmalzahlung ausgezahlt wird, sind die 3 Varianten unter "Kapitalleistung" relevant.
Wenn an der Beitragszahlung nie ein Arbeitgeber beteiligt war (auch nicht an der Beitragsüberweisung) und die Lebensversicherung nicht im Zusammenhang einer "Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung" stand, kommt nur der Punkt "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern
keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt
- im Erlebensfall
- im Todesfall" in Betracht. Im Erlebensfall ist dann der Kapitalertrag (also der Zinsanteil) beitragspflichtig.
Der Zinsanteil der Einmalzahlung gilt mit einem Zwölftel für 12 Monate als beitragspflichtige Einnahme: § Abs. 3:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
Gruß
RHW
wenn die Lebensversicherung als Einmalzahlung ausgezahlt wird, sind die 3 Varianten unter "Kapitalleistung" relevant.
Wenn an der Beitragszahlung nie ein Arbeitgeber beteiligt war (auch nicht an der Beitragsüberweisung) und die Lebensversicherung nicht im Zusammenhang einer "Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung" stand, kommt nur der Punkt "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern
keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt
- im Erlebensfall
- im Todesfall" in Betracht. Im Erlebensfall ist dann der Kapitalertrag (also der Zinsanteil) beitragspflichtig.
Der Zinsanteil der Einmalzahlung gilt mit einem Zwölftel für 12 Monate als beitragspflichtige Einnahme: § Abs. 3:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
Gruß
RHW
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo RHW,
Erst mal danke ich dir für für deine Antwort.
LG Rosel 63
Erst mal danke ich dir für für deine Antwort.
Genau die Lebensversicherung wird als Einmalzahlung ausbezahlt.
Nein es war nie ein Arbeitgeber dran beteiligt,nein alles nicht den Beitrag habe ich immer selber bezahlt.Du meinst wenn ich das Geld ausbezahlt bekomme und es dann Anlege und diese Zinsen werden dann Beitragspflichtig.RHW hat geschrieben: ↑10.01.2019, 23:08Wenn an der Beitragszahlung nie ein Arbeitgeber beteiligt war (auch nicht an der Beitragsüberweisung) und die Lebensversicherung nicht im Zusammenhang einer "Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung" stand, kommt nur der Punkt "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern
keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt
- im Erlebensfall
- im Todesfall" in Betracht. Im Erlebensfall ist dann der Kapitalertrag (also der Zinsanteil) beitragspflichtig.
Das schaue ich mir mal an.Danke schön nochmal.Der Zinsanteil der Einmalzahlung gilt mit einem Zwölftel für 12 Monate als beitragspflichtige Einnahme: § Abs. 3:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
LG Rosel 63
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo Rosel63,
wesentlich ist hier § 5 Abs. 3:
Gruß
RHW
wesentlich ist hier § 5 Abs. 3:
Mir fällt aber gerade auf, dass der Absatz 4 ggf. nicht eindeutig definiert ist. Ggf. gilt auch diese Regelung:(3) 1Einmalige beitragspflichtige Einnahmen sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt
ihrer Entstehung oder des Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit
einem Zwölftel des zu erwartenden Betrags für zwölf Monate zuzuordnen. 2Dies
gilt abweichend von § 23a SGB IV auch für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
aus einer Beschäftigung. 3Einmalige beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im
Voraus zu erwarten sind, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen
Beitragsmonat mit einem Zwölftel des Betrags für zwölf Monate zuzuordnen.
4Abweichende Regelungen in den Absätzen 4 bis 6 bleiben unberührt.
Dann würde eine Aufteilung auf 120 Monate (= 10 Jahre) gelten.(4) Die in Form nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen gewährten Versorgungsbezüge,
Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sowie
Leistungen von Versicherungsunternehmen, die wegen einer Einschränkung der
Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden,
sind vom Zeitpunkt des auf die Auszahlung folgenden Monats dem jeweiligen
Beitragsmonat mit einem 1/120 des Zahlbetrags der Leistung für 120 Monate
zuzuordnen.
Gruß
RHW
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo,
RHW hat recht. Ich würde die Kapitalleistung ebenfalls verbeitragen, da diese als beitragspflichtige Einnahme zählt. Dementsprechend würde dieses ebenfalls zur Berechnung herangezogen werden zu 1/120 des Zahlbetrages.
Ansonsten würde man das Einkommen von deinem Mann nehmen, von diesem Einkommen würde man ggf. Freibeträge für die Kinder (sofern vorhanden und überhaupt anrechenbar, wobei eher unwahrscheinlich in deiner Konstellation) abziehen, dein Einkommen (inkl. 1/120 der Kapi) dazuaddieren und dieses Ergebnis dann halbieren. Das wäre dann deine beitragspflichtige Einnahme. Solltest du unter die Mindestbemessungsgrundlage von 1038,33 EUR kommen, dann würde man deine Einnahmen auf diesen Betrag auffüllen. Das wäre dann er so genannte Mindestbeitrag, wie du bereits erwähnt hattest.
Gruß braendy
RHW hat recht. Ich würde die Kapitalleistung ebenfalls verbeitragen, da diese als beitragspflichtige Einnahme zählt. Dementsprechend würde dieses ebenfalls zur Berechnung herangezogen werden zu 1/120 des Zahlbetrages.
Ansonsten würde man das Einkommen von deinem Mann nehmen, von diesem Einkommen würde man ggf. Freibeträge für die Kinder (sofern vorhanden und überhaupt anrechenbar, wobei eher unwahrscheinlich in deiner Konstellation) abziehen, dein Einkommen (inkl. 1/120 der Kapi) dazuaddieren und dieses Ergebnis dann halbieren. Das wäre dann deine beitragspflichtige Einnahme. Solltest du unter die Mindestbemessungsgrundlage von 1038,33 EUR kommen, dann würde man deine Einnahmen auf diesen Betrag auffüllen. Das wäre dann er so genannte Mindestbeitrag, wie du bereits erwähnt hattest.
Gruß braendy
Re: Ich muss/will mich Freiwillig Kranken-versichern mein Mann ist Privat Krankenversichert
Hallo RHW und braendy,
Erst mal vielen dank für eure Antworten , das habe ich jetzt erst gesehen ich habe gar nicht mehr damit gerechnet das mir noch jemand Antwortet.Da komme ich selber nicht mit klar, da werde ich dann mal meine Steuerberaterin anrufen und fragen.
Ich werde mir das noch mal in Ruhe anschauen was ihr beide mir geschrieben und erklärt habt.Danke das ihr euch die Mühe gemacht habt. Gibt es auch irgendwo einen Dank Butten bei euch? bestimmt nicht, ich habe keinen entdeckt ist aber auch egal ich bedanke mich auch gerne so.
Jetzt gehe ich mal in die Pflegeabteilung, da habe ich auch noch eine Frage die sollte ich bestimmt da stellen.
Nachtrag:
Das mache ich später noch mal (Pflegeabteilung)das hat nicht geklappt (mit der Datei)mein Text war auch auf einmal weg, ich hatte nicht gespeichert
LG von Rosel 63
Erst mal vielen dank für eure Antworten , das habe ich jetzt erst gesehen ich habe gar nicht mehr damit gerechnet das mir noch jemand Antwortet.Da komme ich selber nicht mit klar, da werde ich dann mal meine Steuerberaterin anrufen und fragen.
Ich werde mir das noch mal in Ruhe anschauen was ihr beide mir geschrieben und erklärt habt.Danke das ihr euch die Mühe gemacht habt. Gibt es auch irgendwo einen Dank Butten bei euch? bestimmt nicht, ich habe keinen entdeckt ist aber auch egal ich bedanke mich auch gerne so.
Jetzt gehe ich mal in die Pflegeabteilung, da habe ich auch noch eine Frage die sollte ich bestimmt da stellen.
Nachtrag:
Das mache ich später noch mal (Pflegeabteilung)das hat nicht geklappt (mit der Datei)mein Text war auch auf einmal weg, ich hatte nicht gespeichert
LG von Rosel 63