Hallo zusammen,
kurz zu meinem Fall. Ich war letztes Jahr 3 Monate in Kanada unterwegs. Mein Arbeitgeber hat mich dann zum 19.09.08 bei der IKK abgemeldet und ich bin wieder seit dem 01.01.09 bei meiner alten Firma angestellt und versichert. Wir werden Ende März den Wohnsitz abmelden und bis Dez 09 wieder nach Kanada gehen.
Jetzt schreibt mir aber die IKK das eine Lücke vom 20.09 - 31.12 besteht in Höhe von 446,18 €.
Nach Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin der IKK kann mich die IKK nur darauf aufmerksam machen über die Lücke aber wenn ich Sie nicht bezahlen würde gibt es keine Konsequenzen.
Das kam mir etwas Spanisch vor und ein Anruf bei einem anderen Sachbearbeiter der IKK der mir sagte das ich um die Bezahlung der Lücke nicht herum komme.
Was ist jetzt richtig ? Gibt es ein Gesetz das ich die Lücke bezahlen muss oder gibt es nur ein Gesetz das ich versichert sein muss ?
Grüße
Schmid
GKV Beiträge nachzahlen, was passiert wenn nicht ?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 10.02.2009, 12:43
Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse endet grundsätzlich nur bei Kündigung bzw. wenn Du der Kasse nachweisst, dass eine Vollversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung besteht.
Da dies bei Dir offensichtlich nicht der Fall war, bestand eine durchgängige Mitgliedschaft in der IKK.
Auch der neue Arbeitgeber ab 01.01.2009 muß die Beiträge dorthin abführen. Insofern gibt es keine Lücke.
Beiträge müssen selbstverständlich rückwirkend nach entrichtet werden. Sofern der Wohnsitz hier in Deutschland abgemeldet wird, ist eine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft möglich.
Da dies bei Dir offensichtlich nicht der Fall war, bestand eine durchgängige Mitgliedschaft in der IKK.
Auch der neue Arbeitgeber ab 01.01.2009 muß die Beiträge dorthin abführen. Insofern gibt es keine Lücke.
Beiträge müssen selbstverständlich rückwirkend nach entrichtet werden. Sofern der Wohnsitz hier in Deutschland abgemeldet wird, ist eine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft möglich.