Auslandsaufenthalt: muss der GKV gekündigt werden?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Der Versicherte
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Auslandsaufenthalt: muss der GKV gekündigt werden?

Beitrag von Der Versicherte » 10.02.2009, 10:27

Hallo,
Ein Arbeitnehmer beschließt, für längere Zeit ins außereuropäische Ausland zu gehen. Sein Arbeitgeber ist auch froh darüber, weil er in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Arbeitnehmer los wird. Also vereinbart man, den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.

Nun meine Fragen:
1. Muss der Arbeitnehmer bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen, oder reicht es, wenn der Arbeitgeber den früheren Arbeitnehmer bei der GKV abmeldet?
2. Wenn gekündigt werden muss, wie lang ist die Frist?
3. Der Arbeitgeber vergisst, die Meldung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers an die KV über das Internet zu machen. Wie lang kann er das noch nachholen?

Hotsprings
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Re: Auslandsaufenthalt: muss der GKV gekündigt werden?

Beitrag von Hotsprings » 10.02.2009, 11:59

zu 1.
vermutlich musst du kündigen oder dich freiwillig bei denen versichern. Erst mal passiert folgendes:
Der Arbeitgeber meldet dich ab, die Krankenkasse schreibt dich an, dass dein Versicherungsschutz zum xx.xx.xxxx endet. Meist ist hier ein Schreiben anbei, worauf du reagieren musst, wie es weitergehen soll. Da rufst dann am besten wegen Beratung bei der Krankenkasse an.

zu 2.
Die Kündigung erfolgt zum übernächsten Monat, also wenn du bis Ende Februar kündigst, bist du bis Ende April bei der Krankenkasse und musst ggf. freiwillige Beiträge zahlen.

zu 3.
das weiß ich leider nicht.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 10.02.2009, 12:00

Hallo,

mit der Abmeldung des Arbeitgebers erlischt auch die Versicherung. Eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich, außer du warst als Arbeitnehmer freiwillig versichert, dann ist die Frist immer zum Ende des übernächsten Monats nach Kündigungseingang bei der Kasse.

Nachzuholen ist dies von Arbeitgeberseite auch noch nach Monaten möglich, wird in der Praxis allerdings nicht passieren, da Lohnabrechnungsprogramme dies automatisch erledigen.

Der Versicherte
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Beitrag von Der Versicherte » 10.02.2009, 12:57

Rentner hat geschrieben:Nachzuholen ist dies von Arbeitgeberseite auch noch nach Monaten möglich, wird in der Praxis allerdings nicht passieren, da Lohnabrechnungsprogramme dies automatisch erledigen.
Nein, das ist ein ganz kleiner Betrieb und dort wird es noch von Hand gemacht, nicht vom Steuerberater oder so. Es ist wirklich monatelang verschlampt worden.

wolf
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Beitrag von wolf » 10.02.2009, 22:32

Weia,

also....Die Mitgliedschaft endet NICHT automatisch bei Abmeldung des Arbeitgebers.

Grundsätzlich endet diese nur durch die Kündigung des Mitgliedes oder bei einem Nachweis, dass eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung besteht.

Sofern Du jedoch Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, kann die Mitgliedschaft auch zu diesem Zeitpunkt beendet werden. Möglicherweise verlangt die Kasse hierüber auch einen Nachweis (Abmeldung bei der Meldebehörde z.B.)

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