Berechnung Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Magri
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Berechnung Krankengeld

Beitrag von Magri » 01.11.2018, 10:58

Ich hatte eine kurzfristige Beschäftigung vom 20.8.18-06.9.18 und es wurden
785 Euro Brutto bescheinigt vom Arbeitgeber. Mein letzter Arbeitstag war am
04.09.18 und ab 05.09.18 bekomme ich Krankengeld, was ja 70% vom Brutto
sein soll. Ich habe nur 28,33 Brutto bescheinigt bekommen. Nun meine Frage,
ob ich den Sozialversicherungsbeitrag durch 18 teilen muss oder durch 16 Tage, also den letzten Arbeitstag? Vielleicht kann mir jemand helfen dazu!

Gruß Magri

RHW
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Beitrag von RHW » 01.11.2018, 12:23

Hallo magri,

entscheidend ist, wie der Arbeitgeber das Entgelt in normalen Monaten berechnet (bzw. laut Arbeitsvertrag berechnen sollte).

Wird das Entgelt dann aufgrund der tatsächlichen Arbeitsstunden berechnet?

Oder jeden Kalendermonat das gleiche Entgelt?

Oder ...?

Gab es im ersten Monat zusätzliches Entgelt? Z.B. für Überstunden? Oder Provision?

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 04.11.2018, 09:09, insgesamt 1-mal geändert.

Magri
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Hallo RHW

Beitrag von Magri » 03.11.2018, 17:38

Danke erst mal für Deine Antwort. Ich wurde nach Gehalt im Monat bezahlt mit
E 10 AVR. Mir kommt es zu wenig vor, selbst wenn wenigstens das übermittelte
Sozialversicherung Brutto von 785 Euro vom 20.08.-06.09.18 als Grundlage angenommen wurde. Mein letzter bezahlter Arbeitstag war der 04.09.19 und die Kündigung wurde aus gesundheitlichen gründen zum 06.09.18 ausgeführt.
Wie gesagt, der Betrag von 28,33 Brutto ist nicht nachvollziegbar für mich, auch wenn die Krankenkasse nicht die 16 sondern die 18 Tage der Beschäftigung bis 06.09. zugrunden legt!

Magri

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.11.2018, 19:37

Hallo,
hier erst mal die Berechnungsformel - Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.
Wenn wir die genannten 785,00 € auf den Monat mal umrechnen (785:18x30), dann erhalten wir 1308,00 € mtl. Brutto.
Davon 70% ergeben 915,81 € : 30 = 30,52 € - wenn wir jetzt noch die maximal 90% des Nettos berücksichtigen, dann erscheinen die 28,33 € nicht als unbedingt falsch als Brutto-Krankengeld pro Tag. Das Nettoarbeitsentgelt ist uns nicht bekannt.
Was sagt denn die Kasse dazu ?.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 04.11.2018, 09:19

Hallo magri,

die Krankenkasse benötigt vom Arbeitgeber das Entgelt für den August (brutto und netto). Dieses Entgelt wird dann durch 12 Kalendertage (20.8.-31.8.) geteilt. Dann werden 70 % vom Bruttoentgelt für 12 Tage mit 90% des Nettoentgelts für 12 Kalendertage verglichen. Der niedrigere der beiden Werte ist dann das Bruttoentgelt. Von diesem werden dann noch die Arbeitnehmeranteile für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Im Zweifelsfall bei der Krankenkasse die Gehaltsangaben des Arbeitgebers und die genaue Berechnung der Krankenkasse anfordern.

Wenn es Fehler in der Krankengeldberechnung gibt, liegt es häufig daran, dass der Arbeitgeber etwas anderes bescheinigt, als die Krankenkasse gefragt hat.

Gruß
RHW

Magri
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Berechnung Krankengeld

Beitrag von Magri » 05.11.2018, 13:01

Habe mal bei der Krankenkasse nachgefragt; die haben nur den August zum
berechnen herangezogen mit 490 Brutto vom 20.8.-31.8.18. Im September
waren es bis 04.09.18 277 Brutto und es hätte sich dadurch das kalendertägliche Geld erhöht! Die Krankenkasse meint, es sei in Ordnung.

Gruß Magri

Czauderna
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Re: Berechnung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 05.11.2018, 14:22

Magri hat geschrieben:Habe mal bei der Krankenkasse nachgefragt; die haben nur den August zum
berechnen herangezogen mit 490 Brutto vom 20.8.-31.8.18. Im September
waren es bis 04.09.18 277 Brutto und es hätte sich dadurch das kalendertägliche Geld erhöht! Die Krankenkasse meint, es sei in Ordnung.

Gruß Magri
Hallo,
denke ich auch, dass das in Ordnung ist - genommen wird die Zeit (Lohnabrechnungszeitraum) vor Eintritt der AU - in deinem Fall eben der August weil die AU. im September eingetreten ist.
Gruss
Czauderna

Cohen
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Re: Berechnung Krankengeld

Beitrag von Cohen » 26.11.2018, 14:33

Sehr gute Infos sind dabei

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